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Psychotherapie: was Zusatzversicherungen zusätzlich zahlen
Die Grundversicherung zahlt Psychotherapie bei Psychiaterinnen direkt und bei zugelassenen psychologischen Psychotherapeuten auf ärztliche Anordnung, höchstens 15 Sitzungen pro Anordnung. Therapien bei Fachpersonen ohne KVG-Zulassung oder ohne Anordnung zahlt nur eine ambulante Zusatzversicherung, mit Beitrag pro Sitzung, Jahreslimite und Höchstzahl der Sitzungen laut AVB.
Stand der Daten: 25.09.2026 · 17 Produkte von 10 Versicherern, alle maschinell aus den AVB erfasstText aktualisiert am
Was die Grundversicherung zahlt und was nicht
Pflicht für alle, gleiche Leistungen bei jeder Kasse
Seit 01.07.2022 zahlt die Grundversicherung psychologische Psychotherapie auf ärztliche Anordnung (Art. 11b KLV).
- Höchstens 15 Sitzungen pro Anordnung; nach 30 Sitzungen braucht die Fortsetzung einen Bericht an den Vertrauensarzt (Art. 11b Abs. 1–3 KLV).
- Ärztliche Psychotherapie, etwa bei einer Psychiaterin, braucht keine Anordnung; zuerst sind 40 Sitzungen gedeckt (Art. 3 KLV).
- Franchise und 10 % Selbstbehalt gelten, höchstens CHF 700 Selbstbehalt pro Jahr für Erwachsene (Art. 64 KVG, Art. 103 KVV).
Freiwillig, Leistungen laut AVB
Eine ambulante Zusatzversicherung kann Therapien zahlen, die die Grundversicherung nicht übernimmt. Wir vergleichen:
- den Jahresbeitrag an nichtärztliche Psychotherapie über die Grundversicherung hinaus
- den Beitrag pro Sitzung
- die maximale Zahl Sitzungen pro Jahr
Produkte mit dem höchsten Deckungsgrad im Bereich Psychotherapie
Sortiert nur nach dem indikativen Deckungsgrad im Bereich Psychotherapie, nie danach, ob wir an einem Produkt etwas verdienen. Der Deckungsgrad sagt, wie viel ein Produkt in diesem Bereich deckt, nicht, ob es für dich passt; Prämien fliessen nicht ein. Alle Werte sind maschinell aus den AVB erfasst und noch nicht fachlich geprüft; jeder Wert verlinkt seine Fundstelle. So entsteht der Deckungsgrad
- 100 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
- bis CHF 3'00075 %, max. CHF 3'000 pro Kalenderjahr bei CSS-anerkannten PsychotherapeutenS. 4
- Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
- in den Dokumenten nicht beziffert
- Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
- in den Dokumenten nicht beziffert
- 100 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
- bis CHF 3'000über spezielle Behandlungsformen: max. 75 %, max. CHF 3'000 pro Kalenderjahr (gemeinsame Limite)S. 3
- Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
- in den Dokumenten nicht beziffert
- Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
- in den Dokumenten nicht beziffert
- 100 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
- über CHF 3'00080 %, max. CHF 5'000 pro KalenderjahrS. 2
- Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
- in den Dokumenten nicht beziffert
- Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
- in den Dokumenten nicht beziffert
- 67 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
- bis CHF 3'00050 %, max. CHF 2'000 pro Kalenderjahr bei nichtärztlichen Psychotherapeuten mit kantonaler BewilligungS. 6
- Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
- in den Dokumenten nicht beziffert
- Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
- in den Dokumenten nicht beziffert
- 56 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 56 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 52 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 50 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
- bis CHF 3'000bis 100 % eines Rechnungsbetrags von CHF 1'500 pro Kalenderjahr, ärztlich verordnetS. 1
- Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
- in den Dokumenten nicht beziffert
- Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
- in den Dokumenten nicht beziffert
- 45 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 36 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
- bis CHF 3'00080 %, max. CHF 1'080 pro KalenderjahrS. 8
- Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
- in den Dokumenten nicht beziffert
- Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
- in den Dokumenten nicht beziffert
Alle 17 Produkte anzeigen (weitere 7)
- 36 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
- bis CHF 3'00080 %, max. CHF 1'080 pro KalenderjahrS. 8
- Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
- in den Dokumenten nicht beziffert
- Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
- in den Dokumenten nicht beziffert
- 36 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
- bis CHF 3'00080 %, max. CHF 1'080 pro KalenderjahrS. 8
- Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
- in den Dokumenten nicht beziffert
- Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
- in den Dokumenten nicht beziffert
- 36 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
- bis CHF 3'00080 %, max. CHF 1'080 pro KalenderjahrS. 8
- Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
- in den Dokumenten nicht beziffert
- Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
- in den Dokumenten nicht beziffert
- 33 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
- bis CHF 1'000ab 13 Jahren im Rahmen der Spezifischen Leistungen: 60 %, zusammen max. CHF 1'000 pro Kalenderjahr (Reala)S. 9
- Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
- in den Dokumenten nicht beziffert
- Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
- in den Dokumenten nicht beziffert
- 33 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
- bis CHF 1'00075 %, max. CHF 1'000 pro Kalenderjahr bei CSS-anerkannten PsychotherapeutenS. 4
- Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
- in den Dokumenten nicht beziffert
- Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
- in den Dokumenten nicht beziffert
- 33 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
- bis CHF 1'00050 %, bis CHF 1'000 pro KalenderjahrS. 2
- Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
- in den Dokumenten nicht beziffert
- Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
- in den Dokumenten nicht beziffert
- 33 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
- bis CHF 1'00050 %, max. CHF 1'000 pro Kalenderjahr bei nichtärztlichen Psychotherapeuten mit kantonaler BewilligungS. 6
- Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
- in den Dokumenten nicht beziffert
- Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
- in den Dokumenten nicht beziffert
Nicht erfasst sind Sanitas und Groupe Mutuel: Ihre robots.txt sperrt den Abruf der AVB, und wir umgehen das nicht. Übersicht nach Kasse im Zusatzversicherungs-Hub.
So entsteht der Deckungsgrad
Jedes Merkmal wird aus dem Wert in den AVB auf 0 bis 100 normiert. Der Deckungsgrad des Bereichs ist das gewichtete Mittel der Merkmale mit bekanntem Wert; unbekannte Werte zählen nicht, statt geschätzt zu werden. Er ist indikativ, keine Empfehlung und kein Testergebnis, und wir verdienen daran nichts.
| Merkmal | Gewicht | Normierung | Datenlage (17 Produkte) |
|---|---|---|---|
| Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus | 4 von 7 | linear: 100 ab CHF 3'000 pro Jahr (90. Perzentil von 13 erfassten Produkten) | gedeckt 13 · nicht gedeckt 0 · unbekannt 4 |
| Beitrag pro Sitzung Psychotherapie | 2 von 7 | linear: 100 ab CHF 150 pro Sitzung (definierter Bedarf, zu wenig Marktdaten für ein Perzentil) | gedeckt 4 · nicht gedeckt 0 · unbekannt 13 |
| Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie | 1 von 7 | linear: 100 ab 40 Sitzungen (definierter Bedarf, zu wenig Marktdaten für ein Perzentil) | gedeckt 4 · nicht gedeckt 0 · unbekannt 13 |
Die ganze Rechnung mit Stufen, Referenzwerten und Änderungsprotokoll steht unter So rechnen wir: Leistungsvergleich.
Worauf du achten solltest
- Gesundheitsfragen: Frühere Therapien musst du angeben, wenn danach gefragt wird; die Kasse darf einen Vorbehalt anbringen oder ablehnen (Art. 4 VVG).
- Anerkennung: Prüfe in den AVB, welche Fachpersonen die Kasse anerkennt und ob eine ärztliche Überweisung nötig ist.
- Kostenbeteiligung: Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung darf keine Zusatzversicherung übernehmen (Art. 64 Abs. 8 KVG).
Häufige Fragen
Wird der Psychologe von der Krankenkasse bezahlt?
Ja, wenn er als psychologischer Psychotherapeut nach Art. 50c KVV zugelassen ist und eine Ärztin die Therapie angeordnet hat. Dann zahlt die Grundversicherung nach Tarif; du trägst Franchise und Selbstbehalt.
Wie viele Sitzungen zahlt die Krankenkasse?
Bei psychologischer Psychotherapie 15 pro Anordnung. Nach 30 Sitzungen braucht es einen Bericht an den Vertrauensarzt, die Kasse entscheidet dann über die Fortsetzung. Bei ärztlicher Psychotherapie gilt dasselbe Verfahren nach 40 Sitzungen.
Zahlt die Zusatzversicherung meine Therapie?
Manche ambulanten Zusatzversicherungen leisten Beiträge an Therapien, die die Grundversicherung nicht zahlt, etwa bei Fachpersonen ohne KVG-Zulassung. Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung darf sie nicht übernehmen. Massgebend sind die AVB.
Zahlt die Krankenkasse Paartherapie oder Coaching?
Die Grundversicherung zahlt Psychotherapie nur zur Behandlung einer psychischen oder psychosomatischen Erkrankung; sie kann auch als Paar- oder Familientherapie stattfinden (Art. 2 KLV). Coaching oder Beratung ohne Erkrankung zahlt sie nicht.
Ratgeber und Begriffe
Quellen
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 11bArt. 11b KLVfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 2Art. 2 KLVfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 3Art. 3 KLVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 50cArt. 50c KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 Abs. 2 und 8 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 4Art. 4 VVGfedlex.admin.ch
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