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Zusatzversicherungen · Bereich Psychotherapie

Psychotherapie: was Zusatzversicherungen zusätzlich zahlen

Die Grundversicherung zahlt Psychotherapie bei Psychiaterinnen direkt und bei zugelassenen psychologischen Psychotherapeuten auf ärztliche Anordnung, höchstens 15 Sitzungen pro Anordnung. Therapien bei Fachpersonen ohne KVG-Zulassung oder ohne Anordnung zahlt nur eine ambulante Zusatzversicherung, mit Beitrag pro Sitzung, Jahreslimite und Höchstzahl der Sitzungen laut AVB.

Stand der Daten: 25.09.2026 · 17 Produkte von 10 Versicherern, alle maschinell aus den AVB erfasstText aktualisiert am

Grundversicherung oder Zusatz?

Was die Grundversicherung zahlt und was nicht

Grundversicherung · KVG

Pflicht für alle, gleiche Leistungen bei jeder Kasse

Seit 01.07.2022 zahlt die Grundversicherung psychologische Psychotherapie auf ärztliche Anordnung (Art. 11b KLV).

  • Höchstens 15 Sitzungen pro Anordnung; nach 30 Sitzungen braucht die Fortsetzung einen Bericht an den Vertrauensarzt (Art. 11b Abs. 1–3 KLV).
  • Ärztliche Psychotherapie, etwa bei einer Psychiaterin, braucht keine Anordnung; zuerst sind 40 Sitzungen gedeckt (Art. 3 KLV).
  • Franchise und 10 % Selbstbehalt gelten, höchstens CHF 700 Selbstbehalt pro Jahr für Erwachsene (Art. 64 KVG, Art. 103 KVV).
Zusatzversicherung · VVG

Freiwillig, Leistungen laut AVB

Eine ambulante Zusatzversicherung kann Therapien zahlen, die die Grundversicherung nicht übernimmt. Wir vergleichen:

  • den Jahresbeitrag an nichtärztliche Psychotherapie über die Grundversicherung hinaus
  • den Beitrag pro Sitzung
  • die maximale Zahl Sitzungen pro Jahr
Rangliste nach Deckungsgrad

Produkte mit dem höchsten Deckungsgrad im Bereich Psychotherapie

Sortiert nur nach dem indikativen Deckungsgrad im Bereich Psychotherapie, nie danach, ob wir an einem Produkt etwas verdienen. Der Deckungsgrad sagt, wie viel ein Produkt in diesem Bereich deckt, nicht, ob es für dich passt; Prämien fliessen nicht ein. Alle Werte sind maschinell aus den AVB erfasst und noch nicht fachlich geprüft; jeder Wert verlinkt seine Fundstelle. So entsteht der Deckungsgrad

Top 3 im Overlay vergleichen

  1. CSS myFlex Ambulant Premium

    CSSMaschinell erfasst, Prüfung ausstehend

    100 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
    bis CHF 3'00075 %, max. CHF 3'000 pro Kalenderjahr bei CSS-anerkannten PsychotherapeutenS. 4
    Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
    in den Dokumenten nicht beziffert
    Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
    in den Dokumenten nicht beziffert
  2. Helsana OMNIA

    HelsanaMaschinell erfasst, Prüfung ausstehend

    100 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
    bis CHF 3'000über spezielle Behandlungsformen: max. 75 %, max. CHF 3'000 pro Kalenderjahr (gemeinsame Limite)S. 3
    Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
    in den Dokumenten nicht beziffert
    Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
    in den Dokumenten nicht beziffert
  3. Visana Ambulant III

    VisanaMaschinell erfasst, Prüfung ausstehend

    100 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
    über CHF 3'00080 %, max. CHF 5'000 pro KalenderjahrS. 2
    Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
    in den Dokumenten nicht beziffert
    Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
    in den Dokumenten nicht beziffert
  4. Sympany premium

    SympanyMaschinell erfasst, Prüfung ausstehend

    67 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
    bis CHF 3'00050 %, max. CHF 2'000 pro Kalenderjahr bei nichtärztlichen Psychotherapeuten mit kantonaler BewilligungS. 6
    Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
    in den Dokumenten nicht beziffert
    Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
    in den Dokumenten nicht beziffert
  5. SWICA Completa Forte

    SWICAMaschinell erfasst, Prüfung ausstehend

    56 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
    in den Dokumenten nicht beziffert
    Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
    bis CHF 50max. CHF 50 pro Sitzung (90 %)S. 5
    Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
    über 40 Sitzungenmax. 60 Sitzungen pro KalenderjahrS. 5
  6. SWICA Completa Top

    SWICAMaschinell erfasst, Prüfung ausstehend

    56 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
    in den Dokumenten nicht beziffert
    Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
    bis CHF 50max. CHF 50 pro Sitzung (90 %)S. 5
    Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
    über 40 Sitzungenmax. 60 Sitzungen pro KalenderjahrS. 5
  7. Aquilana Krankenpflege PLUS

    AquilanaMaschinell erfasst, Prüfung ausstehend

    52 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
    in den Dokumenten nicht beziffert
    Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
    bis CHF 100CHF 60 pro SitzungS. 8
    Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
    bis 40 Sitzungenmax. 30 Sitzungen pro KalenderjahrS. 8
  8. Assura Complementa Extra

    AssuraMaschinell erfasst, Prüfung ausstehend

    50 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
    bis CHF 3'000bis 100 % eines Rechnungsbetrags von CHF 1'500 pro Kalenderjahr, ärztlich verordnetS. 1
    Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
    in den Dokumenten nicht beziffert
    Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
    in den Dokumenten nicht beziffert
  9. SWICA Optima

    SWICAMaschinell erfasst, Prüfung ausstehend

    45 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
    in den Dokumenten nicht beziffert
    Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
    bis CHF 50max. CHF 25 pro SitzungS. 4
    Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
    über 40 Sitzungenmax. 60 Sitzungen pro KalenderjahrS. 4
  10. EGK-SUN-1

    EGKMaschinell erfasst, Prüfung ausstehend

    36 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
    bis CHF 3'00080 %, max. CHF 1'080 pro KalenderjahrS. 8
    Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
    in den Dokumenten nicht beziffert
    Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
    in den Dokumenten nicht beziffert
Alle 17 Produkte anzeigen (weitere 7)
  1. EGK-SUN-2

    EGKMaschinell erfasst, Prüfung ausstehend

    36 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
    bis CHF 3'00080 %, max. CHF 1'080 pro KalenderjahrS. 8
    Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
    in den Dokumenten nicht beziffert
    Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
    in den Dokumenten nicht beziffert
  2. EGK-SUN-3

    EGKMaschinell erfasst, Prüfung ausstehend

    36 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
    bis CHF 3'00080 %, max. CHF 1'080 pro KalenderjahrS. 8
    Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
    in den Dokumenten nicht beziffert
    Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
    in den Dokumenten nicht beziffert
  3. EGK-SUN-5

    EGKMaschinell erfasst, Prüfung ausstehend

    36 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
    bis CHF 3'00080 %, max. CHF 1'080 pro KalenderjahrS. 8
    Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
    in den Dokumenten nicht beziffert
    Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
    in den Dokumenten nicht beziffert
  4. Atupri Mivita Reala

    AtupriMaschinell erfasst, Prüfung ausstehend

    33 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
    bis CHF 1'000ab 13 Jahren im Rahmen der Spezifischen Leistungen: 60 %, zusammen max. CHF 1'000 pro Kalenderjahr (Reala)S. 9
    Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
    in den Dokumenten nicht beziffert
    Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
    in den Dokumenten nicht beziffert
  5. CSS myFlex Ambulant Balance

    CSSMaschinell erfasst, Prüfung ausstehend

    33 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
    bis CHF 1'00075 %, max. CHF 1'000 pro Kalenderjahr bei CSS-anerkannten PsychotherapeutenS. 4
    Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
    in den Dokumenten nicht beziffert
    Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
    in den Dokumenten nicht beziffert
  6. ÖKK START

    ÖKKMaschinell erfasst, Prüfung ausstehend

    33 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
    bis CHF 1'00050 %, bis CHF 1'000 pro KalenderjahrS. 2
    Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
    in den Dokumenten nicht beziffert
    Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
    in den Dokumenten nicht beziffert
  7. Sympany plus

    SympanyMaschinell erfasst, Prüfung ausstehend

    33 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
    Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus
    bis CHF 1'00050 %, max. CHF 1'000 pro Kalenderjahr bei nichtärztlichen Psychotherapeuten mit kantonaler BewilligungS. 6
    Beitrag pro Sitzung Psychotherapie
    in den Dokumenten nicht beziffert
    Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie
    in den Dokumenten nicht beziffert

Nicht erfasst sind Sanitas und Groupe Mutuel: Ihre robots.txt sperrt den Abruf der AVB, und wir umgehen das nicht. Übersicht nach Kasse im Zusatzversicherungs-Hub.

Methodik offengelegt

So entsteht der Deckungsgrad

Jedes Merkmal wird aus dem Wert in den AVB auf 0 bis 100 normiert. Der Deckungsgrad des Bereichs ist das gewichtete Mittel der Merkmale mit bekanntem Wert; unbekannte Werte zählen nicht, statt geschätzt zu werden. Er ist indikativ, keine Empfehlung und kein Testergebnis, und wir verdienen daran nichts.

Merkmale im Bereich, Gewicht und Normierung (Taxonomie 1.0.0, Stand 25.09.2026; Referenzwerte Stand 26.09.2026)
MerkmalGewichtNormierungDatenlage (17 Produkte)
Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinaus4 von 7linear: 100 ab CHF 3'000 pro Jahr (90. Perzentil von 13 erfassten Produkten)gedeckt 13 · nicht gedeckt 0 · unbekannt 4
Beitrag pro Sitzung Psychotherapie2 von 7linear: 100 ab CHF 150 pro Sitzung (definierter Bedarf, zu wenig Marktdaten für ein Perzentil)gedeckt 4 · nicht gedeckt 0 · unbekannt 13
Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapie1 von 7linear: 100 ab 40 Sitzungen (definierter Bedarf, zu wenig Marktdaten für ein Perzentil)gedeckt 4 · nicht gedeckt 0 · unbekannt 13

Die ganze Rechnung mit Stufen, Referenzwerten und Änderungsprotokoll steht unter So rechnen wir: Leistungsvergleich.

Vor dem Abschluss

Worauf du achten solltest

  • Gesundheitsfragen: Frühere Therapien musst du angeben, wenn danach gefragt wird; die Kasse darf einen Vorbehalt anbringen oder ablehnen (Art. 4 VVG).
  • Anerkennung: Prüfe in den AVB, welche Fachpersonen die Kasse anerkennt und ob eine ärztliche Überweisung nötig ist.
  • Kostenbeteiligung: Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung darf keine Zusatzversicherung übernehmen (Art. 64 Abs. 8 KVG).

Häufige Fragen

Wird der Psychologe von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, wenn er als psychologischer Psychotherapeut nach Art. 50c KVV zugelassen ist und eine Ärztin die Therapie angeordnet hat. Dann zahlt die Grundversicherung nach Tarif; du trägst Franchise und Selbstbehalt.

Wie viele Sitzungen zahlt die Krankenkasse?

Bei psychologischer Psychotherapie 15 pro Anordnung. Nach 30 Sitzungen braucht es einen Bericht an den Vertrauensarzt, die Kasse entscheidet dann über die Fortsetzung. Bei ärztlicher Psychotherapie gilt dasselbe Verfahren nach 40 Sitzungen.

Zahlt die Zusatzversicherung meine Therapie?

Manche ambulanten Zusatzversicherungen leisten Beiträge an Therapien, die die Grundversicherung nicht zahlt, etwa bei Fachpersonen ohne KVG-Zulassung. Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung darf sie nicht übernehmen. Massgebend sind die AVB.

Zahlt die Krankenkasse Paartherapie oder Coaching?

Die Grundversicherung zahlt Psychotherapie nur zur Behandlung einer psychischen oder psychosomatischen Erkrankung; sie kann auch als Paar- oder Familientherapie stattfinden (Art. 2 KLV). Coaching oder Beratung ohne Erkrankung zahlt sie nicht.

Weiterlesen

Ratgeber und Begriffe

Quellen

  1. Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 11bArt. 11b KLVfedlex.admin.ch
  2. Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 2Art. 2 KLVfedlex.admin.ch
  3. Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 3Art. 3 KLVfedlex.admin.ch
  4. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 50cArt. 50c KVVfedlex.admin.ch
  5. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 Abs. 2 und 8 KVGfedlex.admin.ch
  6. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 KVVfedlex.admin.ch
  7. Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 4Art. 4 VVGfedlex.admin.ch
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