Leistungen nach Bereichen
8 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Spitalabteilungallgemeine Abteilung ganze Schweiz
allgemeine Abteilung (Mehrbettzimmer)
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) OMNIA – Ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung mit Optionen, S. 3, Ziff. 11.2 - Freie Arztwahl im Spitalnicht gedeckt
Arzthonorare werden nur im Rahmen der Tarife der allgemeinen Abteilung vergütet; eine freie Arztwahl ist nicht vorgesehen.
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) OMNIA – Ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung mit Optionen, S. 4, Ziff. 13.2 - Freie Spitalwahl ganze Schweizgedeckt
Listenspitäler und Helsana-KVG-Vertragsspitäler der ganzen Schweiz
- nur Listenspitäler oder Spitäler mit KVG-Vertrag mit Helsana
- Kostenbeteiligung pro Aufenthalt bzw. Jahrkeine Kostenbeteiligung
Die ZVB sehen keine Kostenbeteiligung vor (inverses Merkmal: keine vorgesehen).
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) OMNIA – Ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung mit Optionen, S. 3, Ziff. 11 - Flex-Selbstbehalt bei Wahl höherer Abteilungkein Flex-Selbstbehalt
Kein Flex-Modell; höhere Abteilungen nur anteilig (Unterversicherung, Ziff. 15).
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) OMNIA – Ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung mit Optionen, S. 4, Ziff. 15 - Notfall stationär weltweit in der versicherten Abteilunggedeckt
stationäre Notfälle im Ausland gedeckt (Ziff. 3); zudem bis CHF 500 pro Tag während max. 60 Tagen (Ziff. 17)
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) OMNIA – Ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung mit Optionen, S. 2, Ziff. 3.1 - Rooming-in (Begleitperson)nicht gedeckt
Der Leistungskatalog (Ziff. 11–26) nennt keine Leistungen für Begleitpersonen.
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) OMNIA – Ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung mit Optionen, S. 1, Inhaltsverzeichnis - Psychiatrische Klinik in der versicherten Abteilungbis 180 Tage
psychiatrische Klinik max. 90 Tage pro Kalenderjahr
- kein chronisches Krankheitsbild
- Rehabilitation stationärunbekannt
Warum unbekannt: Ziff. 16 regelt Akutspital und psychiatrische Klinik; Rehabilitationskliniken sind in den ZVB OMNIA nicht ausdrücklich geregelt.
Medikamente und ambulante Leistungen
Bereich Medikamente und ambulante Leistungen im Vergleich- Nicht kassenpflichtige Medikamenteüber CHF 3'000
90 % der Kosten, ohne allgemeine Jahreslimite; Liste mit tieferen Sätzen (0–50 %)
- ärztlich verordnet und von Swissmedic für die Indikation registriert
- Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamentebis 90 %
90 %
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) OMNIA – Ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung mit Optionen, S. 1, Ziff. 2.1 - Hilfsmittel über die MiGeL hinausbis CHF 1'000
90 %, max. CHF 1'000 pro Kalenderjahr (ärztliche Verordnung, Liste)
- ärztliche Verordnung
- Liste der Mittel und Gegenstände
- Ambulante nicht kassenpflichtige Behandlungenbis CHF 3'000
Spezielle Behandlungsformen: max. 75 %, max. CHF 3'000 pro Kalenderjahr
- ärztliche Verordnung
- Liste der Behandlungsformen
Brillen und Kontaktlinsen
Bereich Brillen und Kontaktlinsen im Vergleich2 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Brillen und Kontaktlinsenüber CHF 300 pro 3 Jahre
90 %, max. CHF 150 pro Kalenderjahr (OKP-Anteil wird abgezogen)
- Leistungen der Grundversicherung für Sehhilfen werden abgezogen
- Periode des Brillenbeitragsseltener als alle 3 Jahre
pro Kalenderjahr
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) OMNIA – Ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung mit Optionen, S. 3, Ziff. 6.1 - Altersgrenzen und Kinderregeln Brillenkeine Angabe
nicht gedeckt
Ziff. 6.1 nennt keine abweichende Regel für Kinder oder Altersgrenzen.
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) OMNIA – Ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung mit Optionen, S. 3, Ziff. 6.1 - Augenlaser-Korrekturunbekannt
Warum unbekannt: Ziff. 6.1 nennt nur Brillengläser und Kontaktlinsen; ob Augenlaser auf der Liste der speziellen Behandlungsformen steht, ist nicht ersichtlich.
5 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Dentalhygiene und Prophylaxekeine
nicht gedeckt
OMNIA sieht nur Kieferorthopädie vor.
Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 4, Ziff. 21.1 e) - Vergütungssatz Zahnbehandlungenkeine
nicht gedeckt
OMNIA sieht nur Kieferorthopädie und KVG-pflichtige Zahnbehandlungen im Spital vor.
Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 4, Ziff. 21.1 e) - Jahreslimite Zahnbehandlungenkeine
nicht gedeckt
OMNIA sieht nur Kieferorthopädie und KVG-pflichtige Zahnbehandlungen im Spital vor.
Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 4, Ziff. 21.1 e) - Kieferorthopädie Kinder (Zahnspange)bis CHF 10'000
75 %, max. CHF 10'000 pro Kalenderjahr bis zum vollendeten 25. Altersjahr
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) OMNIA – Ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung mit Optionen, S. 3, Ziff. 7.1 - Zahnunfallunbekannt
Warum unbekannt: Die ZVB OMNIA regeln Zahnunfälle nicht ausdrücklich.
- Wartefrist Zahnleistungenkeine Wartefrist
Ziff. 7 (Kieferorthopädie) nennt keine Wartefrist (inverses Merkmal: keine vorgesehen).
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) OMNIA – Ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung mit Optionen, S. 3, Ziff. 7
Ausland und Reisen
Bereich Ausland und Reisen im Vergleich- Notfallbehandlung ambulant im Auslandüber CHF 1'000'000
ambulante Notfallbehandlung 90 % der Kosten, ohne Betragslimite
- nur Notfälle bei vorübergehendem Aufenthalt bis 12 Monate
- EU/EFTA-Kostenbeteiligungen über CHF 300 werden vergütet
- Notfallbehandlung stationär im Auslandüber CHF 1'000'000
stationäre Notfallbehandlung ohne Betragslimite; Notrufzentrale beiziehen
- Notrufzentrale unverzüglich beiziehen (Ziff. 3.3)
- vorübergehender Aufenthalt bis 12 Monate
- Assistance 24 hgedeckt
Personen-Assistance mit Notrufzentrale, weltweit
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) OMNIA – Ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung mit Optionen, S. 2, Ziff. 4.1 - Rücktransport in die Schweizüber CHF 100'000
Heimschaffung an den Wohnort bzw. ins Spital, ohne Betragslimite
- vom beauftragten Arzt als notwendig erachtet
- Annullierungskostenbis CHF 1'000
keine Annullierung; Reisemehrkosten bei frühzeitiger Rückreise max. CHF 500
- nur abschliessend aufgezählte Ereignisse
- Maximale Reisedauer pro Reiseüber 3 Monate
vorübergehender Auslandaufenthalt bis 12 Monate
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) OMNIA – Ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung mit Optionen, S. 2, Ziff. 3.1 - Geplante Behandlung im Auslandgedeckt
gezielte stationäre Auslandsbehandlungen bis CHF 500 pro Tag, max. 60 Tage pro Kalenderjahr
- nur stationär
Transport und Rettung
Bereich Transport und Rettung im Vergleich- Krankentransporte in der Schweizüber CHF 30'000
Rettungs-, Bergungs-, Not- und Verlegungstransporte zusammen max. CHF 100'000 pro Kalenderjahr
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) OMNIA – Ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung mit Optionen, S. 3, Ziff. 5 - Rettung in der Schweizüber CHF 30'000
max. CHF 100'000 pro Kalenderjahr (gemeinsame Limite Transporte)
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) OMNIA – Ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung mit Optionen, S. 3, Ziff. 5 - Such- und Bergungskostenüber CHF 50'000
Bergung Schweiz in der Limite CHF 100'000 pro Kalenderjahr; Suchaktionen im Ausland max. CHF 20'000 pro Person
- Suchaktionen im Ausland max. CHF 20'000 pro versicherte Person (Ziff. 4.1 b)
Psychotherapie
Bereich Psychotherapie im Vergleich1 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinausbis CHF 3'000
über spezielle Behandlungsformen: max. 75 %, max. CHF 3'000 pro Kalenderjahr (gemeinsame Limite)
- ärztliche Verordnung
- gemeinsame Limite aller speziellen Behandlungsformen
- Beitrag pro Sitzung Psychotherapieunbekannt
Warum unbekannt: Die ZVB nennen keine Limite pro Sitzung.
- Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapieunbekannt
Warum unbekannt: Die ZVB nennen keine maximale Anzahl Sitzungen.
Pflege, Kur und Hilfe
Bereich Pflege, Kur und Hilfe im Vergleich4 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Spitex und Pflege zu Hausebis CHF 1'000
Hauskrankenpflege bis CHF 30 pro Tag, max. 30 Tage pro Kalenderjahr
- ärztlich verordnet, Berufspflegeperson
- zusammen mit Haushaltshilfe max. CHF 900 pro Kalenderjahr (Ziff. 25)
- Haushaltshilfe bei Krankheit oder Unfallbis CHF 1'000
bis CHF 30 pro Tag, max. 30 Tage pro Kalenderjahr
- ärztliche Verordnung, 100 % arbeitsunfähig
- zusammen mit Hauskrankenpflege max. CHF 900 pro Kalenderjahr (Ziff. 25)
- Kur- und Erholungsaufenthaltebis CHF 500
Bade- und Erholungskuren bis CHF 30 pro Tag, zusammen max. 30 Tage pro Kalenderjahr
- ärztliche Verordnung vor Kurantritt
- Hörgeräteunbekannt
Warum unbekannt: Hörgeräte könnten unter die Liste der Mittel und Gegenstände (Ziff. 6.2) fallen; die Liste ist nicht Teil der ZVB.
- Kapital- oder Taggeldleistungenkeine Angabe
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog nennt weder Kapital noch Spitaltaggeld.
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) OMNIA – Ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung mit Optionen, S. 1, Inhaltsverzeichnis - Pflegeheim-Beitragkeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog nennt keine Beiträge an Pflegeheimaufenthalte.
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) OMNIA – Ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung mit Optionen, S. 1, Inhaltsverzeichnis
Der Deckungsgrad (0 bis 100) fasst die Merkmale eines Bereichs gewichtet zusammen; 100 entspricht den besten erfassten Werten im Markt. Er ist eine Orientierung, kein Testurteil. So rechnen wir
Was zahlt Helsana OMNIA bei …?
Brille CHF 450
gedecktNeue Brillengläser für CHF 450, erstmals in der laufenden Periode.
Erstattung Helsana OMNIACHF 150
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) OMNIA – Ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung mit Optionen, S. 3, Ziff. 6.1Rechenweg
- Kosten CHF 450
- 90 % von CHF 450 = CHF 405
- Limite CHF 150 pro Jahr → Erstattung CHF 150
Dentalhygiene CHF 180
nicht gedecktEine Dentalhygiene-Sitzung für CHF 180.
Erstattung Helsana OMNIAnicht gedeckt
Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 4, Ziff. 21.1 e)Rechenweg
- Laut AVB/ZVB nicht gedeckt.
Zahnbehandlung CHF 1'200
nicht gedecktKonservierende Zahnbehandlung (z. B. Füllungen) für CHF 1'200.
Erstattung Helsana OMNIAnicht gedeckt
Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 4, Ziff. 21.1 e)Rechenweg
- Laut AVB/ZVB nicht gedeckt.
Zahnspange Kind CHF 6'000
gedecktKieferorthopädische Behandlung eines 12-jährigen Kindes für CHF 6'000, abgerechnet in einem Kalenderjahr.
Erstattung Helsana OMNIACHF 4'500
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) OMNIA – Ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung mit Optionen, S. 3, Ziff. 7.1Rechenweg
- Kosten CHF 6'000
- 75 % von CHF 6'000 = CHF 4'500
- Limite CHF 10'000 pro Jahr → Erstattung CHF 4'500
3 Tage Spital halbprivat
nicht gedecktGeplanter Spitalaufenthalt von 3 Tagen in der halbprivaten Abteilung. Die Kosten hängen vom Spital ab; gezeigt wird, ob die Abteilung gedeckt ist und welche Kostenbeteiligung anfällt.
Erstattung Helsana OMNIAnicht gedeckt
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) OMNIA – Ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung mit Optionen, S. 3, Ziff. 11.2Rechenweg
- Versicherte Abteilung: allgemein, gewünscht: halbprivat, 3 Tage
- Gewünschte Abteilung nicht versichert
Notfall USA CHF 30'000
gedecktStationäre Notfallbehandlung in den USA für CHF 30'000 (Anteil über den Leistungen der Grundversicherung).
Erstattung Helsana OMNIACHF 30'000
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) OMNIA – Ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung mit Optionen, S. 2, Ziff. 3.1Rechenweg
- Kosten CHF 30'000
- 100 % von CHF 30'000 = CHF 30'000
- ohne Betragslimite → Erstattung CHF 30'000
Annahmen: Vertrag seit 36 Monaten, in der laufenden Periode noch nichts bezogen. Musterfälle sind feste Beispielrechnungen, keine Kostenschätzung. Gerechnet wird nur der Beitrag der Zusatzversicherung; Leistungen der Grundversicherung, Kostenbeteiligungen der OKP und bereits bezogene Leistungen sind nicht abgezogen, sofern nicht erwähnt. Massgebend sind die AVB/ZVB des Versicherers. Musterfall-Logik
Rahmenbedingungen
- Gesundheitsprüfung bei Aufnahmeja
Antragsformular mit Anzeigepflicht für erhebliche Gefahrstatsachen
Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 4, Ziff. 17.1 - Höchstes Eintrittsalterunbekannt
Warum unbekannt: AVB und ZVB nennen kein höchstes Eintrittsalter.
- Allgemeine Wartefristkeine Wartefrist
Weder ZVB noch AVB sehen eine allgemeine Wartefrist für das Produkt vor.
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) OMNIA – Ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung mit Optionen, S. 1, Inhaltsverzeichnis - Ordentliche Kündigungsiehe Wert
nach 1 Jahr Versicherungsdauer, 3 Monate Frist auf Ende Kalenderjahr
Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 2, Ziff. 10.1 - Kündigungsrecht bei Prämienerhöhungja
Kündigung auf das Datum der Änderung, Frist 30 Tage nach Mitteilung
Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 3, Ziff. 16 - Mindestvertragsdauerbis 1 Jahr
1 Jahr
Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 2, Ziff. 9.2 - Rabatteunbekannt
Warum unbekannt: Die AVB erwähnen Prämienrabatte (Ziff. 16), nennen aber keine konkreten Rabatte.
- Prämienaltersstufensiehe Wert
Prämie nach aktuellem Alter (Altersgruppe) und Geschlecht
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) OMNIA – Ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung mit Optionen, S. 7, Ziff. 34.1 - Grundversicherung beim selben Versicherer nötigunbekannt
Warum unbekannt: AVB und ZVB regeln nicht, ob die Grundversicherung bei Helsana bestehen muss.
- Leistungsausschlüsse und Vorbehaltesiehe Wert
keine Deckung für bei Abschluss bestehende Krankheiten und Unfallfolgen; kosmetische Behandlungen ausgeschlossen
Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 4, Ziff. 21.1 a)
Dokumente und Stand
- Zusatzbedingungen (ZVB)Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) OMNIA – Ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung mit Optionen (PDF von Helsana, neues Fenster)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen (PDF von Helsana, neues Fenster)
Version: ZVB OMNIA, Ausgabe 1. Juli 2014, und AVB Krankenzusatzversicherungen. Gültig ab 01.07.2014. Erfasst am 25.09.2026, Prüfung durch eine Fachperson ausstehend.
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Häufige Fragen
Was zahlt Helsana OMNIA an Brillen und Kontaktlinsen?
Helsana OMNIA zahlt laut Bedingungen: 90 %, max. CHF 150 pro Kalenderjahr (OKP-Anteil wird abgezogen). Bedingungen: Leistungen der Grundversicherung für Sehhilfen werden abgezogen. Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) OMNIA – Ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung mit Optionen, S. 3, Ziff. 6.1.
Wie ist die Spitalabteilung bei Helsana OMNIA versichert?
Versichert ist laut Bedingungen: allgemeine Abteilung (Mehrbettzimmer). Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) OMNIA – Ambulante und stationäre Krankenzusatzversicherung mit Optionen, S. 3, Ziff. 11.2.
Gibt es bei Helsana OMNIA eine Gesundheitsprüfung?
Ja. Laut Bedingungen: Antragsformular mit Anzeigepflicht für erhebliche Gefahrstatsachen. Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 4, Ziff. 17.1.
Wie kündige ich Helsana OMNIA?
Ordentliche Kündigung laut Bedingungen: nach 1 Jahr Versicherungsdauer, 3 Monate Frist auf Ende Kalenderjahr. Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 2, Ziff. 10.1.
Kann ich Helsana OMNIA bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Laut Bedingungen: Kündigung auf das Datum der Änderung, Frist 30 Tage nach Mitteilung. Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 3, Ziff. 16.
Wie aktuell und verlässlich sind die Angaben zu Helsana OMNIA?
Grundlage sind ZVB OMNIA, Ausgabe 1. Juli 2014, und AVB Krankenzusatzversicherungen (gültig ab 01.07.2014), erfasst am 25.09.2026. Die Werte sind maschinell erfasst, jedes Zitat ist gegen die PDF-Seite geprüft; die Prüfung durch eine Fachperson steht aus. Massgebend sind die Bedingungen von Helsana.