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Auslandschutz und Reiseversicherung: Zusatzversicherungen im Vergleich
Die Grundversicherung zahlt im Ausland nur Notfälle während eines vorübergehenden Aufenthalts. In EU, EFTA und UK wirst du mit der Europäischen Krankenversicherungskarte wie Einheimische behandelt, anderswo zahlt sie höchstens das Doppelte der Schweizer Kosten. Rücktransport, Assistance, Annullierungskosten und die Differenz zu teuren Spitälern deckt nur eine Reise- oder Zusatzversicherung.
Stand der Daten: 25.09.2026 · 50 Produkte von 11 Versicherern, alle maschinell aus den AVB erfasstText aktualisiert am
Was die Grundversicherung zahlt und was nicht
Pflicht für alle, gleiche Leistungen bei jeder Kasse
Die Grundversicherung zahlt Notfälle, wenn die Rückreise in die Schweiz nicht angemessen ist; wer zur Behandlung ins Ausland reist, hat keinen Notfall (Art. 36 Abs. 2 KVV).
- Ausserhalb von EU, EFTA und UK übernimmt sie höchstens den doppelten Betrag der Schweizer Kosten (Art. 36 Abs. 4 KVV), im Spital laut BAG höchstens 90 % der Schweizer Spitalkosten.
- Rettungen zahlt sie nur in der Schweiz (Art. 27 KLV); Rückführungen aus dem Ausland deckt sie nicht.
- Geplante Behandlungen im Ausland zahlt sie nur, wenn die Leistung in der Schweiz nicht erbracht werden kann (Art. 36 Abs. 1 KVV).
Freiwillig, Leistungen laut AVB
Reise- und Auslanddeckungen sind Zusatzversicherungen nach VVG, oft Teil eines Kombi- oder Spitalprodukts. Wir vergleichen:
- die Limite für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen im Ausland
- eine Assistance rund um die Uhr
- die Limite für den Rücktransport in die Schweiz
- Annullierungskosten und die maximale Reisedauer pro Reise
- Beiträge an geplante Behandlungen im Ausland
Produkte mit dem höchsten Deckungsgrad im Bereich Ausland und Reisen
Sortiert nur nach dem indikativen Deckungsgrad im Bereich Ausland und Reisen, nie danach, ob wir an einem Produkt etwas verdienen. Der Deckungsgrad sagt, wie viel ein Produkt in diesem Bereich deckt, nicht, ob es für dich passt; Prämien fliessen nicht ein. Alle Werte sind maschinell aus den AVB erfasst und noch nicht fachlich geprüft; jeder Wert verlinkt seine Fundstelle. So entsteht der Deckungsgrad
- 100 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 100 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 100 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 100 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 100 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- über CHF 1'000'000ambulante Heilungskosten zum ortsüblichen TarifS. 3
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000stationäre Heilungskosten zum ortsüblichen Tarif, Spitalkostenvorschüsse max. CHF 10'000S. 3
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000Rettungs- und Transportkosten unbeschränktS. 3
- 95 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- über CHF 1'000'000Heilungskosten während Reisen bis 8 Wochen pro Kalenderjahr, ohne Betragslimite (Reise- und Ferienversicherung)S. 2
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000Behandlungs- und Spitalkosten während Reisen bis 8 Wochen pro Kalenderjahr, ohne BetragslimiteS. 2
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000Repatriierung bzw. Rückreise an den Wohnsitz oder ins dortige Spital, ohne BetragslimiteS. 2
- 95 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- über CHF 1'000'000Heilungskosten während Reisen bis 8 Wochen pro Kalenderjahr, ohne Betragslimite (Reise- und Ferienversicherung)S. 2
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000Behandlungs- und Spitalkosten während Reisen bis 8 Wochen pro Kalenderjahr, ohne BetragslimiteS. 2
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000Repatriierung bzw. Rückreise an den Wohnsitz oder ins dortige Spital, ohne BetragslimiteS. 2
- 95 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- über CHF 1'000'000Heilungskosten während Reisen bis 8 Wochen pro Kalenderjahr, ohne Betragslimite (Reise- und Ferienversicherung)S. 2
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000Behandlungs- und Spitalkosten während Reisen bis 8 Wochen pro Kalenderjahr, ohne BetragslimiteS. 2
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000Repatriierung bzw. Rückreise an den Wohnsitz oder ins dortige Spital, ohne BetragslimiteS. 2
- 95 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- über CHF 1'000'000Heilungskosten während Reisen bis 8 Wochen pro Kalenderjahr, ohne Betragslimite (Reise- und Ferienversicherung)S. 2
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000Behandlungs- und Spitalkosten während Reisen bis 8 Wochen pro Kalenderjahr, ohne BetragslimiteS. 2
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000Repatriierung bzw. Rückreise an den Wohnsitz oder ins dortige Spital, ohne BetragslimiteS. 2
- 89 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- über CHF 1'000'000Heilungskosten während Reisen bis 8 Wochen pro Kalenderjahr, ohne Betragslimite (Reise- und Ferienversicherung)S. 2
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000Behandlungs- und Spitalkosten während Reisen bis 8 Wochen pro Kalenderjahr, ohne BetragslimiteS. 2
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000Repatriierung bzw. Rückreise an den Wohnsitz oder ins dortige Spital, ohne BetragslimiteS. 2
Alle 50 Produkte anzeigen (weitere 40)
- 89 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- über CHF 1'000'000Heilungskosten während Reisen bis 8 Wochen pro Kalenderjahr, ohne Betragslimite (Reise- und Ferienversicherung)S. 2
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000Behandlungs- und Spitalkosten während Reisen bis 8 Wochen pro Kalenderjahr, ohne BetragslimiteS. 2
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000Repatriierung bzw. Rückreise an den Wohnsitz oder ins dortige Spital, ohne BetragslimiteS. 2
- 89 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- über CHF 1'000'000Heilungskosten während Reisen bis 8 Wochen pro Kalenderjahr, ohne Betragslimite (Reise- und Ferienversicherung)S. 2
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000Behandlungs- und Spitalkosten während Reisen bis 8 Wochen pro Kalenderjahr, ohne BetragslimiteS. 2
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000Repatriierung bzw. Rückreise an den Wohnsitz oder ins dortige Spital, ohne BetragslimiteS. 2
- 89 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 89 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- über CHF 1'000'000ambulante Notfallbehandlung 90 % der Kosten, ohne BetragslimiteS. 2
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000stationäre Notfallbehandlung ohne Betragslimite; Notrufzentrale beiziehenS. 2
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000Heimschaffung an den Wohnort bzw. ins Spital, ohne BetragslimiteS. 2
- 88 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- über CHF 1'000'000ungedeckte ambulante Notfallkosten im Ausland, während 12 Monaten ab AbreiseS. 7
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000ungedeckte Aufenthalts-, Pflege- und Behandlungskosten im Akutspital im AuslandS. 7
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000Überführung und Repatriierung durch die EGK-Assistance, betraglich unbegrenztS. 3
- 88 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- über CHF 1'000'000Kosten über den Leistungen der Sozialversicherung, ohne BetragslimiteS. 2
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000Kosten über den Leistungen der Sozialversicherung, ohne Betragslimite; Notrufzentrale beiziehenS. 2
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000Rückführung in eine geeignete Heilanstalt im Wohnland, ohne BetragslimiteS. 2
- 88 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- über CHF 1'000'000Vacanza: ungedeckte Kosten ohne betragliche Einschränkung, max. 8 Wochen pro ReiseS. 1
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000Vacanza: Spitalkosten ohne betragliche Einschränkung, max. 8 Wochen pro ReiseS. 1
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000Repatriierung durch Medicall AG, ohne genannte BetragslimiteS. 2
- 88 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- über CHF 1'000'000Vacanza: ungedeckte Kosten ohne betragliche Einschränkung, max. 8 Wochen pro ReiseS. 1
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000Vacanza: Spitalkosten ohne betragliche Einschränkung, max. 8 Wochen pro ReiseS. 1
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000Repatriierung durch Medicall AG, ohne genannte BetragslimiteS. 2
- 88 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- über CHF 1'000'000Vacanza: ungedeckte Kosten ohne betragliche Einschränkung, max. 8 Wochen pro ReiseS. 1
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000Vacanza: Spitalkosten ohne betragliche Einschränkung, max. 8 Wochen pro ReiseS. 1
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000Repatriierung durch Medicall AG, ohne genannte BetragslimiteS. 2
- 88 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- über CHF 1'000'000ungedeckte ambulante Notfallkosten im AuslandS. 7
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000ungedeckte Aufenthalts-, Pflege- und Behandlungskosten im Akutspital im AuslandS. 7
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000Überführung und Repatriierung durch die EGK-Assistance, betraglich unbegrenztS. 3
- 87 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- über CHF 1'000'000Notfallbehandlungen im Ausland ohne Betragslimite, abzüglich KostenbeteiligungS. 6
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000stationäre Notfälle ohne Betragslimite, private Spitalklasse in den ersten 3 ReisemonatenS. 6
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000Rückführung in die Schweiz bzw. ins Spital, ohne BetragslimiteS. 7
- 87 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- über CHF 1'000'000Notfallbehandlungen im Ausland ohne Betragslimite, abzüglich KostenbeteiligungS. 7
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000stationäre Notfälle ohne Betragslimite, private Spitalklasse in den ersten 3 ReisemonatenS. 7
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000Rückführung in die Schweiz bzw. ins Spital, ohne BetragslimiteS. 7
- 83 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 83 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 82 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- über CHF 1'000'000ungedeckte ambulante Notfallkosten im Ausland, während 12 Monaten ab AbreiseS. 7
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000ungedeckte Aufenthalts-, Pflege- und Behandlungskosten im Akutspital im AuslandS. 7
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000Überführung und Repatriierung durch die EGK-Assistance, betraglich unbegrenztS. 3
- 82 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- über CHF 1'000'000Kosten über den Leistungen der Sozialversicherung, ohne BetragslimiteS. 1
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000Kosten über den Leistungen der Sozialversicherung, ohne Betragslimite; Notrufzentrale beiziehenS. 1
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000Rückführung in eine geeignete Heilanstalt im Wohnland, ohne BetragslimiteS. 2
- 81 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- über CHF 1'000'000Notfall im Ausland: ambulante Behandlung betraglich unbegrenzt zu ortsüblichen TarifenS. 13
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000Notfall im Ausland: Spitalaufenthalt betraglich unbegrenztS. 13
- Rücktransport in die Schweiz
- bis CHF 50'000Rettung, Verlegungs- und Rücktransporte sowie Such- und Bergungskosten bis CHF 50'000S. 13
- 81 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- über CHF 1'000'000nicht von der OKP gedeckte Kosten ambulanter Behandlungen im Ausland, ohne Betragslimite, während max. 12 MonatenS. 1
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000nicht von der OKP gedeckte Spitalkosten im Ausland, ohne Betragslimite, während max. 12 MonatenS. 1
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000medizinisch betreuter Nottransport ins Spital am Wohnort, ohne BetragslimiteS. 2
- 70 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- über CHF 1'000'000Notfall auf Auslandreisen: ambulante Behandlung betraglich unbegrenztS. 4
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000Notfall auf Auslandreisen: Spitalkosten betraglich unbegrenztS. 4
- Rücktransport in die Schweiz
- bis CHF 50'000Rettung, Verlegung, Rücktransport sowie Such- und Bergungskosten bis CHF 20'000S. 4
- 67 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- über CHF 1'000'000notfallmässige ärztliche Behandlung im Ausland: volle Kosten nach der OKPS. 3
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- in den Dokumenten nicht beziffert
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000Rücktransport in ein geeignetes Spital im Wohnkanton zur stationären Behandlung: 100 % der KostenS. 7
- 63 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- in den Dokumenten nicht beziffert
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- in den Dokumenten nicht beziffert
- Rücktransport in die Schweiz
- bis CHF 50'000Rücktransport in ein Spital im Wohnkanton, zusammen mit Notfalltransporten und Rettung max. CHF 50'000 pro KalenderjahrS. 3
- 60 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 58 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- über CHF 1'000'000notfallmässige ärztliche Behandlung im Ausland: volle Kosten nach der OKPS. 3
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- in den Dokumenten nicht beziffert
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000Rücktransport in ein geeignetes Spital im Wohnkanton zur stationären Behandlung: 100 % der KostenS. 7
- 56 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 47 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- keinenicht gedecktS. 5
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000volle Kostendeckung in der versicherten Abteilung, solange kein Heimtransport möglich ist, max. 1 JahrS. 5
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000Rücktransport in ein Spital im Wohnkanton zur stationären Behandlung: 100 % der KostenS. 7
- 47 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- keinenicht gedecktS. 5
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000volle Kostendeckung in der versicherten Abteilung, solange kein Heimtransport möglich ist, max. 1 JahrS. 5
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000Rücktransport in ein Spital im Wohnkanton zur stationären Behandlung: 100 % der KostenS. 7
- 47 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- keinenicht gedecktS. 5
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000volle Kostendeckung in der versicherten Abteilung, solange kein Heimtransport möglich ist, max. 1 JahrS. 5
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000Rücktransport in ein Spital im Wohnkanton zur stationären Behandlung: 100 % der KostenS. 7
- 47 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- keinenicht gedecktS. 5
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000volle Kostendeckung in der versicherten Abteilung, solange kein Heimtransport möglich ist, max. 1 JahrS. 5
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000Rücktransport in ein Spital im Wohnkanton zur stationären Behandlung: 100 % der KostenS. 7
- 47 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- keinenicht gedecktS. 5
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- über CHF 1'000'000volle Kostendeckung in der versicherten Abteilung, solange kein Heimtransport möglich ist, max. 1 JahrS. 5
- Rücktransport in die Schweiz
- über CHF 100'000Rücktransport in ein Spital im Wohnkanton zur stationären Behandlung: 100 % der KostenS. 7
- 32 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- keinenicht gedecktS. 2
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- in den Dokumenten nicht beziffert
- Rücktransport in die Schweiz
- bis CHF 50'000medizinisch notwendiger Rücktransport ins Spital im Wohnkanton, gemeinsam mit Notfalltransport und Rettung max. CHF 30'000 pro KalenderjahrS. 3
- 32 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- keinenicht gedecktS. 2
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- in den Dokumenten nicht beziffert
- Rücktransport in die Schweiz
- bis CHF 50'000medizinisch notwendiger Rücktransport ins Spital im Wohnkanton, gemeinsam mit Notfalltransport und Rettung max. CHF 30'000 pro KalenderjahrS. 3
- 32 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Notfallbehandlung ambulant im Ausland
- keinenicht gedecktS. 2
- Notfallbehandlung stationär im Ausland
- in den Dokumenten nicht beziffert
- Rücktransport in die Schweiz
- bis CHF 50'000medizinisch notwendiger Rücktransport ins Spital im Wohnkanton, gemeinsam mit Notfalltransport und Rettung max. CHF 30'000 pro KalenderjahrS. 3
- 27 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 25 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 25 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 6 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 6 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 6 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 6 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 1 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
Nicht erfasst sind Sanitas und Groupe Mutuel: Ihre robots.txt sperrt den Abruf der AVB, und wir umgehen das nicht. Übersicht nach Kasse im Zusatzversicherungs-Hub.
So entsteht der Deckungsgrad
Jedes Merkmal wird aus dem Wert in den AVB auf 0 bis 100 normiert. Der Deckungsgrad des Bereichs ist das gewichtete Mittel der Merkmale mit bekanntem Wert; unbekannte Werte zählen nicht, statt geschätzt zu werden. Er ist indikativ, keine Empfehlung und kein Testergebnis, und wir verdienen daran nichts.
| Merkmal | Gewicht | Normierung | Datenlage (50 Produkte) |
|---|---|---|---|
| Notfallbehandlung ambulant im Ausland | 4 von 17 | linear: 100 ab CHF 1'000'000 pro Fall (definierter Bedarf, zu wenig Marktdaten für ein Perzentil) | gedeckt 33 · nicht gedeckt 15 · unbekannt 2 |
| Notfallbehandlung stationär im Ausland | 4 von 17 | linear: 100 ab CHF 1'000'000 pro Fall (definierter Bedarf, zu wenig Marktdaten für ein Perzentil) | gedeckt 38 · nicht gedeckt 6 · unbekannt 6 |
| Rücktransport in die Schweiz | 3 von 17 | linear: 100 ab CHF 50'000 pro Fall (90. Perzentil von 6 erfassten Produkten) | gedeckt 42 · nicht gedeckt 8 · unbekannt 0 |
| Assistance 24 h | 2 von 17 | ja = 100, nein = 0 | gedeckt 36 · nicht gedeckt 14 · unbekannt 0 |
| Annullierungskosten | 2 von 17 | linear: 100 ab CHF 20'000 pro Ereignis (90. Perzentil von 13 erfassten Produkten) | gedeckt 13 · nicht gedeckt 29 · unbekannt 8 |
| Maximale Reisedauer pro Reise | 1 von 17 | linear: 100 ab 12 Monate (90. Perzentil von 16 erfassten Produkten) | gedeckt 19 · nicht gedeckt 0 · unbekannt 31 |
| Geplante Behandlung im Ausland | 1 von 17 | ja = 100, nein = 0 | gedeckt 16 · nicht gedeckt 21 · unbekannt 13 |
Die ganze Rechnung mit Stufen, Referenzwerten und Änderungsprotokoll steht unter So rechnen wir: Leistungsvergleich.
Was zahlt das Produkt bei …?
Gerechnet für die 5 Produkte mit dem höchsten Deckungsgrad, bei einer angenommenen Vertragsdauer von 36 Monaten. Musterfälle sind feste Beispielrechnungen, keine Kostenschätzung. Gerechnet wird nur der Beitrag der Zusatzversicherung; Leistungen der Grundversicherung, Kostenbeteiligungen der OKP und bereits bezogene Leistungen sind nicht abgezogen, sofern nicht erwähnt. Massgebend sind die AVB/ZVB des Versicherers.
Notfall USA CHF 30'000
Stationäre Notfallbehandlung in den USA für CHF 30'000 (Anteil über den Leistungen der Grundversicherung).
- CONCORDIA DIVERSACHF 30'000 ErstattungS. 2
Rechenweg
- Kosten CHF 30'000
- 100 % von CHF 30'000 = CHF 30'000
- ohne Betragslimite → Erstattung CHF 30'000
- CONCORDIA DIVERSAcareCHF 30'000 ErstattungS. 2
Rechenweg
- Kosten CHF 30'000
- 100 % von CHF 30'000 = CHF 30'000
- ohne Betragslimite → Erstattung CHF 30'000
- CONCORDIA DIVERSAplusCHF 30'000 ErstattungS. 2
Rechenweg
- Kosten CHF 30'000
- 100 % von CHF 30'000 = CHF 30'000
- ohne Betragslimite → Erstattung CHF 30'000
- CONCORDIA DIVERSApremiumCHF 30'000 ErstattungS. 2
Rechenweg
- Kosten CHF 30'000
- 100 % von CHF 30'000 = CHF 30'000
- ohne Betragslimite → Erstattung CHF 30'000
- CONCORDIA Ferien- und ReiseversicherungCHF 30'000 ErstattungS. 3
Rechenweg
- Kosten CHF 30'000
- 100 % von CHF 30'000 = CHF 30'000
- ohne Betragslimite → Erstattung CHF 30'000
Alle Musterfälle für bis zu 4 Produkte nebeneinander rechnest du im Leistungs-Overlay.
Worauf du achten solltest
- Reisedauer: Viele Deckungen gelten nur für eine bestimmte Zahl Wochen oder Monate pro Reise. Für ein Auslandsjahr brauchst du oft eine eigene Lösung.
- Doppelte Deckung: Reiseschutz kann auch über eine Kreditkarte oder eine Reiseversicherung bestehen. Prüfe, welche Versicherung zuerst zahlt, bevor du doppelt Prämien zahlst.
- Vorauszahlung: Ausserhalb Europas verlangen Spitäler oft eine Vorauszahlung; du reichst die Rechnung danach bei der Kasse ein. Notiere dir vor der Reise die Notfallnummer deiner Versicherung.
Häufige Fragen
Bin ich mit der Grundversicherung in den Ferien versichert?
Ja, für Notfälle während eines vorübergehenden Aufenthalts. In EU, EFTA und UK wirst du mit der Europäischen Krankenversicherungskarte behandelt wie dort Versicherte. In anderen Ländern zahlt die Grundversicherung höchstens das Doppelte der Schweizer Kosten, im Spital höchstens 90 % der Schweizer Spitalkosten.
Brauche ich eine Reisekrankenversicherung?
Das BAG empfiehlt für Aufenthalte ausserhalb der EU eine Reisezusatzversicherung, besonders für Länder mit hohen Behandlungs- und Transportkosten. In Europa deckt sie vor allem den Rücktransport, die Kostenbeteiligung des Gastlands und Privatbehandlungen. Ob du eine brauchst, hängt von Reiseziel und bestehender Deckung ab.
Zahlt die Krankenkasse den Rücktransport in die Schweiz?
Die Grundversicherung nicht. Sie zahlt Rettungen nur in der Schweiz (50 %, höchstens CHF 5'000 pro Jahr, Art. 27 KLV). Rückführungen aus dem Ausland deckt nur eine Zusatz- oder Reiseversicherung, oft mit Assistance-Dienst.
Kann ich mich im Ausland günstiger behandeln lassen und die Kasse zahlt?
Nein. Wer zur Behandlung ins Ausland reist, hat keinen Notfall (Art. 36 Abs. 2 KVV). Geplante Behandlungen zahlt die Grundversicherung nur, wenn sie in der Schweiz nicht erbracht werden können und die Kasse vorher zustimmt.
Ratgeber und Begriffe
Ratgeber
Quellen
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 36 (Leistungen im Ausland)Art. 36 Abs. 1, 2 und 4 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 34Art. 34 Abs. 2 KVGfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 26 und 27Art. 26 und 27 KLVfedlex.admin.ch
- BAG: Krankenversicherung, Touristen/-innen im Ausland und Weltreisendebag.admin.ch
- Gemeinsame Einrichtung KVG: Aufenthalt in der EU/EFTAkvg.org
Fragen zur Zusatzversicherung? Frag nach.
Die Beratung ist für dich kostenlos, und wir melden uns nur über den Kanal, den du wählst. Es berät die FinanceRock GmbH, ungebundene Versicherungsvermittlerin mit FINMA-Registernummer F01496799.