Leistungen nach Bereichen
8 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Spitalabteilungallgemeine Abteilung ganze Schweiz
allgemeine Abteilung eines Listenspitals; gedeckt sind die ausserkantonalen Mehrkosten
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 3, ZVB Art. 13.2 - Freie Arztwahl im Spitalnicht gedeckt
Basic deckt nur die ausserkantonalen Mehrkosten der allgemeinen Abteilung; eine freie Arztwahl ist nicht vorgesehen.
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 3, ZVB Art. 14 - Freie Spitalwahl ganze Schweizgedeckt
Listenspitäler der ganzen Schweiz in der allgemeinen Abteilung (Differenz zum Tarif des Wohnkantons)
- nur allgemeine Abteilung
- nur Listenspitäler
- Kostenbeteiligung pro Aufenthalt bzw. Jahrkeine Kostenbeteiligung
Keine Kostenbeteiligung für stationäre Leistungen vorgesehen.
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 3, ZVB Art. 14 - Flex-Selbstbehalt bei Wahl höherer Abteilungkein Flex-Selbstbehalt
Kein Flex-Modell; in der halbprivaten oder privaten Abteilung gibt es keine Leistungen.
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 3, ZVB Art. 16.1 - Notfall stationär weltweit in der versicherten Abteilunggedeckt
Notfall auf Auslandreisen: Spitalkosten betraglich unbegrenzt
- nur Ferien- oder Geschäftsreisen
- nur im Aufenthaltsland
- Rooming-in (Begleitperson)nicht gedeckt
Nur ein Zusatzbett für das Kind bei Spitalaufenthalt der Mutter (Mutterschaftsleistungen); keine Begleitperson für Erkrankte.
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 2, ZVB Art. 11.2 - Psychiatrische Klinik in der versicherten Abteilungbis 180 Tage
psychiatrische Klinik: max. 90 Tage pro Kalenderjahr (allgemeine Abteilung, ausserkantonale Mehrkosten)
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 3, ZVB Art. 15.2 - Rehabilitation stationärunbekannt
Warum unbekannt: Rehabilitation ist nur über die Definition des Akutspitals (Art. 12.1) erfasst.
Medikamente und ambulante Leistungen
Bereich Medikamente und ambulante Leistungen im Vergleich3 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Nicht kassenpflichtige Medikamenteunbekannt
Warum unbekannt: Art. 6.1 nennt eine Vergütung von 90 %, aber weder eine Jahreslimite noch ausdrücklich eine unbegrenzte Deckung.
- Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamentebis 90 %
90 %
- ärztlich verordnet, von Swissmedic registriert
- LPPV-Präparate und experimentelle Mittel ausgeschlossen
- Hilfsmittel über die MiGeL hinauskeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog (Art. 1.2) nennt keine Hilfsmittel.
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 1, ZVB Art. 1.2 - Ambulante nicht kassenpflichtige Behandlungenkeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog (Art. 1.2) nennt keine nicht kassenpflichtigen ambulanten Behandlungen.
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 1, ZVB Art. 1.2
Prävention und Fitness
Bereich Prävention und Fitness im Vergleich4 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Fitness und Bewegungbis CHF 200
Fitness, Kurse und Sportverein: 75 %, gesamthaft max. CHF 200 pro Kalenderjahr (Sportverein max. CHF 100)
- anerkannte Anbieter
- Abos ab 3 Monaten
- Sportvereine, Online-Fitness und Volksläufe max. CHF 100
- Gesundheitskursebis CHF 200
Kursanbieter innerhalb der Limite Gesundheitsförderung: 75 %, max. CHF 200 pro Kalenderjahr
- gemeinsame Limite mit Fitness
- Check-ups und Vorsorgeuntersuchungenbis CHF 200
Check-up: 90 %, max. CHF 200 pro Kalenderjahr; gynäkologische Vorsorge max. CHF 200
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 2, ZVB Art. 8.2 - Ernährungsberatungkeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog nennt keine Ernährungsberatung.
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 1, ZVB Art. 1.2 - Impfungen (inkl. Reiseimpfungen)unbekannt
Warum unbekannt: Art. 9 nennt 90 % der nicht gedeckten Impfkosten, aber keine Jahreslimite und keine ausdrücklich unbegrenzte Deckung.
- Bonus- und Gesundheitsprogrammekeine Angabe
nicht gedeckt
Die ZVB sehen kein Bonus- oder Gesundheitsprogramm vor.
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 2, ZVB Art. 10
Ausland und Reisen
Bereich Ausland und Reisen im Vergleich6 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Notfallbehandlung ambulant im Auslandüber CHF 1'000'000
Notfall auf Auslandreisen: ambulante Behandlung betraglich unbegrenzt
- nur Ferien- oder Geschäftsreisen
- nur solange Heimreise nicht angemessen
- Notfallbehandlung stationär im Auslandüber CHF 1'000'000
Notfall auf Auslandreisen: Spitalkosten betraglich unbegrenzt
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 4, ZVB Art. 20.1 - Assistance 24 hgedeckt
Notrufzentrale ordnet und organisiert die Notfallhilfe
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 3, ZVB Art. 18.5 - Rücktransport in die Schweizbis CHF 50'000
Rettung, Verlegung, Rücktransport sowie Such- und Bergungskosten bis CHF 20'000
- von der Notrufzentrale organisiert
- Annullierungskostenkeine
nicht gedeckt
Annullierungskosten sind ausdrücklich nicht gedeckt.
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 4, ZVB Art. 21.1 - Maximale Reisedauer pro Reiseunbekannt
Warum unbekannt: Die ZVB sprechen von Ferien- oder Geschäftsreisen, nennen aber keine maximale Dauer.
- Geplante Behandlung im Auslandnicht gedeckt
Reisen zum Zweck der Behandlung sind ausgeschlossen.
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 4, ZVB Art. 23
Transport und Rettung
Bereich Transport und Rettung im Vergleich- Krankentransporte in der Schweizbis CHF 30'000
Kranken- und Unfalltransporte, Verlegungen, Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen: CHF 20'000 pro Kalenderjahr
- gemeinsame Limite
- Rettung in der Schweizbis CHF 30'000
Rettungsaktionen innerhalb der gemeinsamen Limite CHF 20'000 pro Kalenderjahr
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 2, ZVB Art. 7.1 d - Such- und Bergungskostenbis CHF 20'000
Such- und Bergungsaktionen innerhalb der gemeinsamen Limite CHF 20'000 pro Kalenderjahr
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 2, ZVB Art. 7.1 d
Mutterschaft
Bereich Mutterschaft im Vergleich- Geburtsvorbereitungskursüber CHF 500
Geburtsvorbereitung: 60 %, zusammen mit den übrigen erweiterten Mutterschaftsleistungen max. CHF 1'000 pro Kalenderjahr
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 2, ZVB Art. 11 - Hebammenleistungen über die OKP hinausbis CHF 1'000
Hebamme bei Hausgeburt (soweit nicht OKP): 60 %, gemeinsame Limite CHF 1'000 pro Kalenderjahr
- nur bei Hausgeburt
- Rückbildungsgymnastiküber CHF 400
Rückbildungs- und Beckenbodengymnastik: 60 %, gemeinsame Limite CHF 1'000 pro Kalenderjahr
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 2, ZVB Art. 11 - Stillberatung über die OKP hinauskeine
nicht gedeckt
Art. 11.2 nennt nur den Kauf einer elektrischen Milchpumpe, keine Stillberatung.
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 2, ZVB Art. 11.2 - Haushaltshilfe nach Geburtkeine
nicht gedeckt
Die Liste der Mutterschaftsleistungen (Art. 11.2) nennt keine Haushaltshilfe.
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 2, ZVB Art. 11.2 - Geburtspauschalekeine
nicht gedeckt
Keine Geburtspauschale; nur ein Tagesbeitrag an den Aufenthalt im Geburtshaus (CHF 150 pro Tag, max. 5 Tage).
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 2, ZVB Art. 11.2 - Wartefrist Mutterschaftsleistungenkeine Wartefrist
Weder AVB noch ZVB Basic sehen eine Wartefrist für Mutterschaftsleistungen vor.
Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 3, AVB Art. 5.2
Der Deckungsgrad (0 bis 100) fasst die Merkmale eines Bereichs gewichtet zusammen; 100 entspricht den besten erfassten Werten im Markt. Er ist eine Orientierung, kein Testurteil. So rechnen wir
Was zahlt Atupri Basic bei …?
Fitness-Abo CHF 900
gedecktJahresabo in einem anerkannten Fitnesscenter für CHF 900.
Erstattung Atupri BasicCHF 200
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 2, ZVB Art. 10.1Rechenweg
- Kosten CHF 900
- 75 % von CHF 900 = CHF 675
- Limite CHF 200 pro Jahr → Erstattung CHF 200
3 Tage Spital halbprivat
nicht gedecktGeplanter Spitalaufenthalt von 3 Tagen in der halbprivaten Abteilung. Die Kosten hängen vom Spital ab; gezeigt wird, ob die Abteilung gedeckt ist und welche Kostenbeteiligung anfällt.
Erstattung Atupri Basicnicht gedeckt
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 3, ZVB Art. 13.2Rechenweg
- Versicherte Abteilung: allgemein, gewünscht: halbprivat, 3 Tage
- Gewünschte Abteilung nicht versichert
Notfall USA CHF 30'000
gedecktStationäre Notfallbehandlung in den USA für CHF 30'000 (Anteil über den Leistungen der Grundversicherung).
Erstattung Atupri BasicCHF 30'000
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 4, ZVB Art. 20.1Rechenweg
- Kosten CHF 30'000
- 100 % von CHF 30'000 = CHF 30'000
- ohne Betragslimite → Erstattung CHF 30'000
Geburtsvorbereitungskurs
MaximalbeitragGeburtsvorbereitungskurs: gezeigt wird der maximale Beitrag der Zusatzversicherung (die Kurskosten sind je Anbieter verschieden).
Erstattung Atupri BasicCHF 1'000
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 2, ZVB Art. 11Rechenweg
- 60 % der Kosten, Limite CHF 1'000 pro Jahr → höchstens CHF 1'000
Annahmen: Vertrag seit 36 Monaten, in der laufenden Periode noch nichts bezogen. Musterfälle sind feste Beispielrechnungen, keine Kostenschätzung. Gerechnet wird nur der Beitrag der Zusatzversicherung; Leistungen der Grundversicherung, Kostenbeteiligungen der OKP und bereits bezogene Leistungen sind nicht abgezogen, sofern nicht erwähnt. Massgebend sind die AVB/ZVB des Versicherers. Musterfall-Logik
Rahmenbedingungen
- Gesundheitsprüfung bei Aufnahmeja
Antrag mit Auskunft über bestehende und frühere Krankheiten; ärztliche Untersuchung kann verlangt werden
Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 3, AVB Art. 10.1 - Höchstes Eintrittsaltergedeckt
Abschluss bis zum 70. Altersjahr
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 1, ZVB Art. 2.3 - Allgemeine Wartefristkeine Wartefrist
Die AVB sehen keine allgemeine Wartefrist vor; Karenzfristen gibt es nur für einzelne Leistungen gemäss ZVB.
Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 3, AVB Art. 11 - Ordentliche Kündigungsiehe Wert
3 Monate Kündigungsfrist auf das Ende jedes Monats (nach der Mindestdauer)
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 1, ZVB Art. 5.1 - Kündigungsrecht bei Prämienerhöhungja
Kündigung der betroffenen Versicherung auf Ende der Versicherungsperiode bei Änderung von Tarifen, Rabatten oder Selbstbehalten
- Mitteilung spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten
- Kündigung bis zum letzten Tag der laufenden Periode
- Mindestvertragsdauerbis 1 Jahr
Mindestvertragsdauer 12 Monate, ab beliebigem Monat
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 2, ZVB Art. 5.2 - Rabattesiehe Wert
Rabatte u. a. für OKP-Versicherte bei Atupri, Familien und Kollektivverträge; Familienrabatt für 0–25-Jährige
- Rabatt entfällt bei Ende der OKP bei Atupri
- Familienrabatt nur im Mehrpersonenhaushalt auf einer Police
- Prämienaltersstufensiehe Wert
Altersklassen mit Wechsel bei 13, 19, 26, 30, 35, 40, 45, 50, 55, 60, 65 und 70 Jahren
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 1, ZVB Art. 3 - Grundversicherung beim selben Versicherer nötignein
Die OKP bei Atupri ist keine Voraussetzung; sie gibt nur Anspruch auf einen Rabatt (Art. 19.3).
Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 7, AVB Art. 35.2 - Leistungsausschlüsse und Vorbehaltesiehe Wert
Atupri kann einzelne Krankheiten, Mutterschaft und Unfallfolgen ohne Begründung ausschliessen oder den Antrag ablehnen; Ausschlussliste Art. 31
- bei vorgeburtlichem Antrag kein Ausschluss für das Kind
Dokumente und Stand
- Zusatzbedingungen (ZVB)Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic (PDF von Atupri, neues Fenster)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG (PDF von Atupri, neues Fenster)
Version: ZVB Basic, Ausgabe 1. April 2023, und AVB VVG, Ausgabe 1. Januar 2026. Gültig ab 01.04.2023. Erfasst am 25.09.2026, Prüfung durch eine Fachperson ausstehend. Produktseite: Atupri ↗
Mit anderen Produkten vergleichen
Leg Atupri Basic im Overlay über bis zu drei weitere Zusatzversicherungen: je Bereich siehst du, was doppelt gedeckt ist, was nur ein Produkt zahlt und wo alle eine Lücke haben.
Atupri Basic mit anderen vergleichenVorschläge: andere Varianten derselben Produktfamilie, dann Produkte anderer Kassen mit gleicher Art, alphabetisch. Keine bezahlten Platzierungen.
Prämie
Prämien für Zusatzversicherungen veröffentlichen die Versicherer nicht. Sie hängen von Alter, Wohnort und Gesundheitsprüfung ab. Wir zeigen deshalb keinen Preis und kein Preisranking.
Prämie berechnen lassenVerdienen wir hier etwas?
Wenn du über FinanceRock abschliesst, bezahlt die Versicherung eine Entschädigung: Grundversicherung höchstens CHF 70 pro Person, Zusatzversicherung höchstens 16 Monatsprämien. Für dich ist die Beratung kostenlos; die Sortierung im Vergleich ist davon nie beeinflusst.
Schliesst du direkt bei der Kasse ab, verdienen wir nichts. Offenlegung
Häufige Fragen
Wie ist die Spitalabteilung bei Atupri Basic versichert?
Versichert ist laut Bedingungen: allgemeine Abteilung eines Listenspitals; gedeckt sind die ausserkantonalen Mehrkosten. Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 3, ZVB Art. 13.2.
Gibt es bei Atupri Basic eine Gesundheitsprüfung?
Ja. Laut Bedingungen: Antrag mit Auskunft über bestehende und frühere Krankheiten; ärztliche Untersuchung kann verlangt werden. Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 3, AVB Art. 10.1.
Wie kündige ich Atupri Basic?
Ordentliche Kündigung laut Bedingungen: 3 Monate Kündigungsfrist auf das Ende jedes Monats (nach der Mindestdauer). Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Basic, S. 1, ZVB Art. 5.1.
Kann ich Atupri Basic bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Laut Bedingungen: Kündigung der betroffenen Versicherung auf Ende der Versicherungsperiode bei Änderung von Tarifen, Rabatten oder Selbstbehalten. Bedingungen: Mitteilung spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten; Kündigung bis zum letzten Tag der laufenden Periode. Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 5, AVB Art. 23.3.
Muss ich für Atupri Basic die Grundversicherung bei Atupri haben?
Laut Bedingungen: nein. Die OKP bei Atupri ist keine Voraussetzung; sie gibt nur Anspruch auf einen Rabatt (Art. 19.3). Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 7, AVB Art. 35.2.
Wie aktuell und verlässlich sind die Angaben zu Atupri Basic?
Grundlage sind ZVB Basic, Ausgabe 1. April 2023, und AVB VVG, Ausgabe 1. Januar 2026 (gültig ab 01.04.2023), erfasst am 25.09.2026. Die Werte sind maschinell erfasst, jedes Zitat ist gegen die PDF-Seite geprüft; die Prüfung durch eine Fachperson steht aus. Massgebend sind die Bedingungen von Atupri.