Leistungen nach Bereichen
8 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Spitalabteilungallgemeine Abteilung ganze Schweiz
allgemeine Abteilung eines Listen- oder Vertragsspitals in der Schweiz
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START, S. 2, Ziff. 2.4.1.2 - Freie Arztwahl im Spitalunbekannt
Warum unbekannt: Die AVB ÖKK START regeln die Arztwahl im Spital nicht.
- Freie Spitalwahl ganze Schweizgedeckt
allgemeine Abteilung in Listen- oder Vertragsspitälern der ganzen Schweiz; andere Spitäler nur CHF 30 pro Tag
- nur allgemeine Abteilung
- andere Spitäler: Pauschale CHF 30 pro Tag (Ziff. 2.4.1.4)
- Kostenbeteiligung pro Aufenthalt bzw. Jahrkeine Kostenbeteiligung
Keine Kostenbeteiligung für stationäre Behandlungen vorgesehen.
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START, S. 2, Ziff. 2.4.1.2 - Flex-Selbstbehalt bei Wahl höherer Abteilungkein Flex-Selbstbehalt
Feste allgemeine Abteilung, kein Flex-Modell (in höherer Abteilung nur die Kosten der allgemeinen Abteilung).
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START, S. 2, Ziff. 2.4.1.3 - Notfall stationär weltweit in der versicherten Abteilunggedeckt
Notfall im Ausland stationär in der allgemeinen Abteilung, solange keine Rückreise möglich
- nur allgemeine Abteilung eines Akutspitals
- vorübergehender Auslandaufenthalt
- Kostengutsprache innert 10 Tagen
- Rooming-in (Begleitperson)nicht gedeckt
Der Leistungskatalog (Ziff. 1.3 und 2) nennt keine Begleitperson.
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START, S. 2, Ziff. 1.3 - Psychiatrische Klinik in der versicherten Abteilungbis 180 Tage
volle Kostendeckung allgemeine Abteilung während 90 Tagen innerhalb von 3 Kalenderjahren; Tag 91–180 max. CHF 20 pro Tag
- Tag 91–180: effektive Kosten, max. CHF 20 pro Tag
- anerkannte Institution
- Rehabilitation stationärüber CHF 10'000
volle Kostendeckung (allgemeine Abteilung) bis 60 Tage pro Kalenderjahr
- anerkannte Rehabilitationsklinik
Medikamente und ambulante Leistungen
Bereich Medikamente und ambulante Leistungen im Vergleich3 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Nicht kassenpflichtige Medikamenteüber CHF 3'000
90 %, bis CHF 20'000 pro Kalenderjahr
- von KVG-Ärzten verordnet
- nicht auf der Negativliste (u. a. Lifestyle-Präparate)
- Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamentebis 90 %
90 %
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START, S. 2, Ziff. 2.3 - Hilfsmittel über die MiGeL hinausbis CHF 500
50 %, bis CHF 300 pro Kalenderjahr
- ärztlich verordnet
- vom Versicherer anerkannte Hilfsmittel
- Ambulante nicht kassenpflichtige Behandlungenunbekannt
Warum unbekannt: Die AVB nennen nur einzelne ambulante Leistungen (z. B. Unterbindung 50 % bis CHF 1'000, Thermalbad); eine allgemeine Deckung nicht kassenpflichtiger Behandlungen ist nicht geregelt.
Brillen und Kontaktlinsen
Bereich Brillen und Kontaktlinsen im Vergleich- Brillen und Kontaktlinsenbis CHF 300 pro 3 Jahre
CHF 80 pro Kalenderjahr
- auch bei Kauf im Ausland
- Periode des Brillenbeitragsseltener als alle 3 Jahre
pro Kalenderjahr
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START, S. 3, Ziff. 2.6.1 - Altersgrenzen und Kinderregeln Brillenkeine Angabe
nicht gedeckt
Ziff. 2.6.1 nennt keine Altersgrenzen oder Kinderregeln.
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START, S. 3, Ziff. 2.6.1 - Augenlaser-Korrekturkeine
nicht gedeckt
Ziff. 2.6.1 nennt nur Brillengläser und Kontaktlinsen; Augenlaser ist in ÖKK START nicht aufgeführt.
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START, S. 3, Ziff. 2.6.1
- Dentalhygiene und Prophylaxebis CHF 100
bis CHF 60 pro Kalenderjahr für Kontrolle oder Prophylaxe, nur bis 25 Jahre
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START, S. 4, Ziff. 2.11.1 - Vergütungssatz Zahnbehandlungenkeine
nicht gedeckt
Ziff. 2.11 deckt nur Kontrollen/Prophylaxe bis 25, Kieferorthopädie und Weisheitszähne (90 %), keine allgemeinen Zahnbehandlungen.
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START, S. 4, Ziff. 2.11 - Jahreslimite Zahnbehandlungenkeine
nicht gedeckt
Keine allgemeine Jahreslimite für Zahnbehandlungen; nur Einzelleistungen nach Ziff. 2.11.
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START, S. 4, Ziff. 2.11 - Kieferorthopädie Kinder (Zahnspange)bis CHF 10'000
70 %, bis CHF 10'000 pro Kalenderjahr, bis 25 Jahre, nach 3 Jahren Karenzfrist
- Wartefrist: 36 Monate
- Zahnunfallnicht gedeckt
ÖKK START regelt Zahnunfälle nicht ausdrücklich.
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Gemeinsame Bestimmungen ÖKK LIVE, S. 6, GB Ziff. 6.4.2 f - Wartefrist Zahnleistungenüber 24 Monate
Karenzfrist 3 Jahre für Kieferorthopädie
- nur Kieferorthopädie; Kontrollen ohne Karenzfrist
Ausland und Reisen
Bereich Ausland und Reisen im Vergleich4 Merkmale bewertet, 3 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Notfallbehandlung ambulant im Auslandunbekannt
Warum unbekannt: Ziff. 2.5.1 sieht die Deckung ambulanter Notfallbehandlungen im Ausland vor, nennt aber weder Betrag noch ausdrücklich unbegrenzte Deckung.
- Notfallbehandlung stationär im Auslandunbekannt
Warum unbekannt: Ziff. 2.5.2 deckt die allgemeine Abteilung eines Akutspitals im Ausland, nennt aber keine Betragslimite und keine ausdrücklich unbegrenzte Deckung.
- Assistance 24 hgedeckt
Notrufzentrale des Versicherers organisiert Rücktransporte aus dem Ausland
- Rücktransport nur gedeckt, wenn von der Notrufzentrale organisiert
- Rücktransport in die Schweizbis CHF 50'000
Rücktransport in ein Spital im Wohnkanton, zusammen mit Notfalltransporten und Rettung max. CHF 50'000 pro Kalenderjahr
- gemeinsame Limite mit Notfalltransport und Rettung/Bergung
- von der Notrufzentrale organisiert
- Selbstbehalt CHF 100 pro Fall
- Annullierungskostenkeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog (Ziff. 1.3) nennt keine Annullierungskosten (separates Produkt ÖKK TOURIST).
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START, S. 2, Ziff. 1.3 - Maximale Reisedauer pro Reiseunbekannt
Warum unbekannt: Die AVB sprechen von einem «vorübergehenden Auslandaufenthalt», nennen aber keine maximale Dauer.
- Geplante Behandlung im Auslandnicht gedeckt
Ziff. 2.5 deckt im Ausland nur Notfälle; geplante Behandlungen im Ausland sind nicht vorgesehen.
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START, S. 3, Ziff. 2.5
Transport und Rettung
Bereich Transport und Rettung im Vergleich- Krankentransporte in der Schweizüber CHF 30'000
Notfalltransporte ins nächste geeignete Spital, gemeinsam mit Rücktransport und Rettung max. CHF 50'000 pro Kalenderjahr, Selbstbehalt CHF 100 pro Fall
- gemeinsame Limite mit Rücktransport und Rettung/Bergung
- keine Deckung, soweit Gönnerschaft (z. B. Rettungsflugwacht) leistet
- Rettung in der Schweizüber CHF 30'000
Rettungs- und Bergungsaktionen, gemeinsame Limite CHF 50'000 pro Kalenderjahr, Selbstbehalt CHF 100 pro Fall
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START, S. 3, Ziff. 2.7.1–2.7.2 - Such- und Bergungskostenbis CHF 20'000
Suchaktionen bis CHF 20'000 pro Kalenderjahr, zusätzlich zu Rettung/Bergung
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START, S. 3, Ziff. 2.7.3
Psychotherapie
Bereich Psychotherapie im Vergleich1 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinausbis CHF 1'000
50 %, bis CHF 1'000 pro Kalenderjahr
- Kostengutsprache nötig
- kantonale Bewilligung zur selbstständigen Praxisführung
- Beitrag pro Sitzung Psychotherapieunbekannt
Warum unbekannt: Ziff. 2.1 nennt keine Limite pro Sitzung.
- Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapieunbekannt
Warum unbekannt: Ziff. 2.1 nennt keine Höchstzahl an Sitzungen.
Pflege, Kur und Hilfe
Bereich Pflege, Kur und Hilfe im Vergleich4 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Spitex und Pflege zu Hausekeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog (Ziff. 1.3) nennt keine Spitex- oder Pflegeleistungen zu Hause.
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START, S. 2, Ziff. 1.3 - Haushaltshilfe bei Krankheit oder Unfallbis CHF 1'000
CHF 40 pro Tag, höchstens CHF 400 pro Kalenderjahr
- CHF 40 pro Tag
- direkt nach Spitalaufenthalt oder nach Haus-/ambulanter Geburt, ärztlich verordnet
- Kur- und Erholungsaufenthaltebis CHF 500
Erholungskur CHF 50 pro Tag bis 21 Tage pro Kalenderjahr; Badekur CHF 30 pro Tag bis 21 Tage
- Erholungskur nur im Anschluss an einen Spitalaufenthalt
- Badekur CHF 30 pro Tag, bis 21 Tage pro Kalenderjahr
- ärztliche Verordnung 2 Wochen vor Kurantritt einreichen
- Hörgeräteunbekannt
Warum unbekannt: Hörgeräte sind nicht ausdrücklich genannt; ob sie unter «andere Hilfsmittel» (50 %, bis CHF 300) fallen, hängt von der Hilfsmittelliste des Versicherers ab.
- Kapital- oder Taggeldleistungenkeine Angabe
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog (Ziff. 1.3) nennt weder Kapital- noch Taggeldleistungen.
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START, S. 2, Ziff. 1.3 - Pflegeheim-Beitragkeine
nicht gedeckt
Pflegeheimaufenthalte sind im Leistungskatalog nicht vorgesehen.
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START, S. 4, Ziff. 2.10.2
Der Deckungsgrad (0 bis 100) fasst die Merkmale eines Bereichs gewichtet zusammen; 100 entspricht den besten erfassten Werten im Markt. Er ist eine Orientierung, kein Testurteil. So rechnen wir
Was zahlt ÖKK START bei …?
Brille CHF 450
gedecktNeue Brillengläser für CHF 450, erstmals in der laufenden Periode.
Erstattung ÖKK STARTCHF 80
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START, S. 3, Ziff. 2.6.1Rechenweg
- Kosten CHF 450
- 100 % von CHF 450 = CHF 450
- Limite CHF 80 pro Jahr → Erstattung CHF 80
Dentalhygiene CHF 180
gedecktEine Dentalhygiene-Sitzung für CHF 180.
Erstattung ÖKK STARTCHF 60
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START, S. 4, Ziff. 2.11.1Rechenweg
- Wartefrist 36 Monate, Vertragsdauer angenommen 36 Monate
- Kosten CHF 180
- 100 % von CHF 180 = CHF 180
- Limite CHF 60 pro Jahr → Erstattung CHF 60
Zahnbehandlung CHF 1'200
nicht gedecktKonservierende Zahnbehandlung (z. B. Füllungen) für CHF 1'200.
Erstattung ÖKK STARTnicht gedeckt
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START, S. 4, Ziff. 2.11Rechenweg
- Laut AVB/ZVB nicht gedeckt.
Zahnspange Kind CHF 6'000
gedecktKieferorthopädische Behandlung eines 12-jährigen Kindes für CHF 6'000, abgerechnet in einem Kalenderjahr.
Erstattung ÖKK STARTCHF 4'200
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START, S. 4, Ziff. 2.11.2Rechenweg
- Wartefrist 36 Monate, Vertragsdauer angenommen 36 Monate
- Kosten CHF 6'000
- 70 % von CHF 6'000 = CHF 4'200
- Limite CHF 10'000 pro Jahr → Erstattung CHF 4'200
3 Tage Spital halbprivat
nicht gedecktGeplanter Spitalaufenthalt von 3 Tagen in der halbprivaten Abteilung. Die Kosten hängen vom Spital ab; gezeigt wird, ob die Abteilung gedeckt ist und welche Kostenbeteiligung anfällt.
Erstattung ÖKK STARTnicht gedeckt
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START, S. 2, Ziff. 2.4.1.2Rechenweg
- Versicherte Abteilung: allgemein, gewünscht: halbprivat, 3 Tage
- Gewünschte Abteilung nicht versichert
Notfall USA CHF 30'000
unbekanntStationäre Notfallbehandlung in den USA für CHF 30'000 (Anteil über den Leistungen der Grundversicherung).
Erstattung ÖKK STARTunbekannt
Rechenweg
- Die Leistung ist in den erfassten Dokumenten nicht beziffert.
- Ziff. 2.5.2 deckt die allgemeine Abteilung eines Akutspitals im Ausland, nennt aber keine Betragslimite und keine ausdrücklich unbegrenzte Deckung.
Annahmen: Vertrag seit 36 Monaten, in der laufenden Periode noch nichts bezogen. Musterfälle sind feste Beispielrechnungen, keine Kostenschätzung. Gerechnet wird nur der Beitrag der Zusatzversicherung; Leistungen der Grundversicherung, Kostenbeteiligungen der OKP und bereits bezogene Leistungen sind nicht abgezogen, sofern nicht erwähnt. Massgebend sind die AVB/ZVB des Versicherers. Musterfall-Logik
Rahmenbedingungen
- Gesundheitsprüfung bei Aufnahmeja
Antrag mit Gesundheitsfragen; ärztliches Zeugnis oder Untersuchung kann verlangt werden
- vorbestehende Leiden können ausgeschlossen werden (GB Ziff. 6.4.1)
- Höchstes Eintrittsaltergedeckt
Abschluss bis zum vollendeten 60. Lebensjahr
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START, S. 2, Ziff. 1.6 - Allgemeine Wartefristkeine Wartefrist
Keine allgemeine Wartefrist für das Produkt; Karenzfristen gelten nur für einzelne Leistungen (z. B. Mutterschaft 360 Tage, GB Ziff. 6.1.3).
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Gemeinsame Bestimmungen ÖKK LIVE, S. 5, GB Ziff. 6.1.3 - Ordentliche Kündigungsiehe Wert
bis 30. September auf den 31. Dezember, auf Ablauf der Versicherungsdauer
- erst auf Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer möglich
- massgebend ist der Eingang beim Versicherer
- Kündigungsrecht bei Prämienerhöhungja
Rücktritt innert 30 Tagen seit Mitteilung der Prämienanpassung
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Gemeinsame Bestimmungen ÖKK LIVE, S. 7, GB Ziff. 8.2 - Mindestvertragsdauerbis 1 Jahr
Versicherungsdauer 1 Jahr, stillschweigende Verlängerung um je 1 Jahr
- mit Zusatzmodulen richtet sich die Dauer nach dem zuletzt abgeschlossenen Zusatzmodul (GB Ziff. 4.3.2)
- Rabattesiehe Wert
Familienrabatt für Kinder und Jugendliche bis 25 möglich
- gleicher Haushalt und gleiche Familienpolice wie ein Elternteil
- OKP, ÖKK START und mindestens ein Zusatzmodul bei ÖKK
- Prämienaltersstufensiehe Wert
Altersgruppen 0–10, 11–18, 19–25, 26–30, danach 5-Jahres-Schritte bis 60, danach 10-Jahres-Schritte bis 81+
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Gemeinsame Bestimmungen ÖKK LIVE, S. 7, GB Ziff. 8.2 - Grundversicherung beim selben Versicherer nötignein
Die Kombinationsregeln (GB Ziff. 2.2) verlangen keine Grundversicherung bei ÖKK; die OKP bei ÖKK ist nur für den Familienrabatt nötig (Ziff. 8.1.3).
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Gemeinsame Bestimmungen ÖKK LIVE, S. 2, GB Ziff. 2.2 - Leistungsausschlüsse und Vorbehaltesiehe Wert
vorbestehende Krankheiten und Unfallfolgen können von der Deckung ausgenommen werden; Ausschlussliste GB Ziff. 6.4.2
- Ausschluss wird schriftlich mitgeteilt
- u. a. kosmetische Behandlungen, Transplantationen nach KLV, epidemische Erkrankungen ausgeschlossen
Dokumente und Stand
- Zusatzbedingungen (ZVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START (PDF von ÖKK, neues Fenster)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Gemeinsame Bestimmungen ÖKK LIVE (PDF von ÖKK, neues Fenster)
Version: AVB ÖKK START, Ausgabe 1.1.2019, und GB ÖKK LIVE, Ausgabe 1.1.2023. Gültig ab 01.01.2019. Erfasst am 25.09.2026, Prüfung durch eine Fachperson ausstehend. Produktseite: ÖKK ↗
Mit anderen Produkten vergleichen
Leg ÖKK START im Overlay über bis zu drei weitere Zusatzversicherungen: je Bereich siehst du, was doppelt gedeckt ist, was nur ein Produkt zahlt und wo alle eine Lücke haben.
ÖKK START mit anderen vergleichenVorschläge: andere Varianten derselben Produktfamilie, dann Produkte anderer Kassen mit gleicher Art, alphabetisch. Keine bezahlten Platzierungen.
Prämie
Prämien für Zusatzversicherungen veröffentlichen die Versicherer nicht. Sie hängen von Alter, Wohnort und Gesundheitsprüfung ab. Wir zeigen deshalb keinen Preis und kein Preisranking.
Prämie berechnen lassenVerdienen wir hier etwas?
Wenn du über FinanceRock abschliesst, bezahlt die Versicherung eine Entschädigung: Grundversicherung höchstens CHF 70 pro Person, Zusatzversicherung höchstens 16 Monatsprämien. Für dich ist die Beratung kostenlos; die Sortierung im Vergleich ist davon nie beeinflusst.
Schliesst du direkt bei der Kasse ab, verdienen wir nichts. Offenlegung
Häufige Fragen
Was zahlt ÖKK START an Brillen und Kontaktlinsen?
ÖKK START zahlt laut Bedingungen: CHF 80 pro Kalenderjahr. Bedingungen: auch bei Kauf im Ausland. Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START, S. 3, Ziff. 2.6.1.
Wie ist die Spitalabteilung bei ÖKK START versichert?
Versichert ist laut Bedingungen: allgemeine Abteilung eines Listen- oder Vertragsspitals in der Schweiz. Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK START, S. 2, Ziff. 2.4.1.2.
Gibt es bei ÖKK START eine Gesundheitsprüfung?
Ja. Laut Bedingungen: Antrag mit Gesundheitsfragen; ärztliches Zeugnis oder Untersuchung kann verlangt werden. Bedingungen: vorbestehende Leiden können ausgeschlossen werden (GB Ziff. 6.4.1). Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Gemeinsame Bestimmungen ÖKK LIVE, S. 3, GB Ziff. 4.1.1–4.1.2.
Wie kündige ich ÖKK START?
Ordentliche Kündigung laut Bedingungen: bis 30. September auf den 31. Dezember, auf Ablauf der Versicherungsdauer. Bedingungen: erst auf Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer möglich; massgebend ist der Eingang beim Versicherer. Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Gemeinsame Bestimmungen ÖKK LIVE, S. 4, GB Ziff. 5.1.1.
Kann ich ÖKK START bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Laut Bedingungen: Rücktritt innert 30 Tagen seit Mitteilung der Prämienanpassung. Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Gemeinsame Bestimmungen ÖKK LIVE, S. 7, GB Ziff. 8.2.
Wie aktuell und verlässlich sind die Angaben zu ÖKK START?
Grundlage sind AVB ÖKK START, Ausgabe 1.1.2019, und GB ÖKK LIVE, Ausgabe 1.1.2023 (gültig ab 01.01.2019), erfasst am 25.09.2026. Die Werte sind maschinell erfasst, jedes Zitat ist gegen die PDF-Seite geprüft; die Prüfung durch eine Fachperson steht aus. Massgebend sind die Bedingungen von ÖKK.