Leistungen nach Bereichen
8 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Spitalabteilungallgemeine Abteilung ganze Schweiz
allgemeine Abteilung öffentlicher Spitäler in der ganzen Schweiz
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Complementa Extra, S. 1, BVB Art. 1.1 - Freie Arztwahl im Spitalgedeckt
Zuschlag für Arztwahl in der allgemeinen Abteilung öffentlicher Spitäler wird übernommen
- nur allgemeine Abteilung öffentlicher Spitäler
- Freie Spitalwahl ganze Schweizgedeckt
öffentliche Spitäler in der ganzen Schweiz (allgemeine Abteilung)
- nur öffentliche Spitäler
- geeignete Einrichtung, sonst Tarif des nächstgelegenen öffentlichen Spitals
- Kostenbeteiligung pro Aufenthalt bzw. Jahrkeine Kostenbeteiligung
Die BVB sehen für Spitalleistungen keine Kostenbeteiligung vor (Franchise nur für Zahnbehandlungen, Art. 10).
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Complementa Extra, S. 1, BVB Art. 1 - Flex-Selbstbehalt bei Wahl höherer Abteilungkein Flex-Selbstbehalt
Feste allgemeine Abteilung, kein Flex-Modell.
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Complementa Extra, S. 1, BVB Art. 1 - Notfall stationär weltweit in der versicherten Abteilungunbekannt
Warum unbekannt: Die BVB beziehen sich auf öffentliche Spitäler in der Schweiz; die AVB erklären die Versicherung weltweit gültig (max. 90 Tage ausserhalb der Schweiz). Die Deckung stationärer Notfälle im Ausland ist nicht eindeutig geregelt.
- Rooming-in (Begleitperson)gedeckt
Begleitperson minderjähriger Versicherter: CHF 70 pro Tag, max. 10 Tage pro Kalenderjahr
- nur bei minderjährigen Versicherten
- vom Spital fakturierte Unterkunft
- Psychiatrische Klinik in der versicherten Abteilungkeine
nicht gedeckt
Psychische Krankheiten sind nach AVB Art. 4.1.10 ausgeschlossen; die BVB decken sie nur im Rahmen der Psychotherapie nach Art. 9.
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Complementa Extra, S. 3, BVB Art. 19 - Rehabilitation stationärüber CHF 10'000
Rehabilitation in Abweichung von den AVB versichert (allgemeine Abteilung, ohne zeitliche Begrenzung)
- allgemeine Abteilung eines öffentlichen Spitals
Medikamente und ambulante Leistungen
Bereich Medikamente und ambulante Leistungen im Vergleich3 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Nicht kassenpflichtige Medikamenteüber CHF 3'000
lebenswichtige, nicht kassenpflichtige Medikamente ohne SL-Alternative: max. CHF 50'000 für die ganze Versicherungsdauer
- nur lebenswichtige Medikamente ohne gleichwertiges SL-Präparat
- ärztlich verordnet und von Swissmedic zugelassen
- Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamenteunbekannt
Warum unbekannt: Die BVB nennen keinen Vergütungssatz, nur den Höchstbetrag.
- Hilfsmittel über die MiGeL hinausbis CHF 500
medizinische Apparate und orthopädische Hilfsmittel (Kauf/Miete): bis CHF 500 Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr
- ärztlich verordnet
- nach Abzug der OKP-Leistungen
- Ambulante nicht kassenpflichtige Behandlungenüber CHF 3'000
Tarifdifferenz bei ambulanter Behandlung ausserhalb des Wohnkantons
- nur Tarifdifferenz ausserkantonal
Brillen und Kontaktlinsen
Bereich Brillen und Kontaktlinsen im Vergleich- Brillen und Kontaktlinsenbis CHF 300 pro 3 Jahre
CHF 100 pro Kalenderjahr, nicht bezogene Beträge kumulierbar bis CHF 500
- nach Abzug der OKP-Leistung
- nicht bezogene Beiträge kumulieren bis max. CHF 500
- Periode des Brillenbeitragsseltener als alle 3 Jahre
pro Kalenderjahr (kumulierbar)
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Complementa Extra, S. 2, BVB Art. 11.1 - Altersgrenzen und Kinderregeln Brillenkeine Angabe
nicht gedeckt
Art. 11 nennt keine abweichende Regel für Kinder oder Altersgrenzen.
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Complementa Extra, S. 2, BVB Art. 11 - Augenlaser-Korrekturbis CHF 500
chirurgische Sehkorrektur: CHF 100 pro Kalenderjahr, kumulierbar bis CHF 500
- nicht bezogene Beiträge kumulieren bis max. CHF 500
4 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Dentalhygiene und Prophylaxeunbekannt
Warum unbekannt: Art. 10 regelt Zahnbehandlungen bei Zahnschäden; ob Dentalhygiene und Kontrollen darunter fallen, ist nicht geregelt.
- Vergütungssatz Zahnbehandlungenunbekannt
Warum unbekannt: Art. 10 nennt keinen Prozentsatz, sondern Jahresfranchise CHF 500 und maximalen Rechnungsbetrag CHF 1'500.
- Jahreslimite Zahnbehandlungenbis CHF 3'000
Rechnungsbetrag bis CHF 1'500 pro Jahr nach Abzug einer Jahresfranchise von CHF 500
- nur Zahnschäden, die nach Versicherungsbeginn entstanden sind
- Tarif SSO-UV/MV/IV
- Kieferorthopädie Kinder (Zahnspange)keine
nicht gedeckt
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Complementa Extra, S. 2, BVB Art. 10.4 - Zahnunfallgedeckt
Zahnschäden nach Versicherungsbeginn im Rahmen von Art. 10 (Franchise CHF 500, Rechnungsbetrag bis CHF 1'500)
- subsidiär zur Unfallversicherung
- gleiche Limite wie Zahnbehandlungen
- Wartefrist Zahnleistungenkeine Wartefrist
Keine Wartefrist genannt; gedeckt sind aber nur Zahnschäden, die nach Versicherungsbeginn entstanden sind (Art. 10.1, 10.3).
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Complementa Extra, S. 2, BVB Art. 10
Transport und Rettung
Bereich Transport und Rettung im Vergleich- Krankentransporte in der Schweizüber CHF 30'000
medizinisch indizierte Transporte in der Schweiz, ohne Betragslimite (ergänzend zur OKP)
- nur wenn andere Transportmittel gesundheitlich nicht möglich
- Rettung in der Schweizbis CHF 30'000
Suche und Rettung in der Schweiz bis CHF 20'000 Rechnungsbetrag
- unmittelbar lebensbedrohende Situation
- Such- und Bergungskostenbis CHF 20'000
Suche und Rettung in der Schweiz bis CHF 20'000 Rechnungsbetrag
- unmittelbar lebensbedrohende Situation
Psychotherapie
Bereich Psychotherapie im Vergleich1 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinausbis CHF 3'000
bis 100 % eines Rechnungsbetrags von CHF 1'500 pro Kalenderjahr, ärztlich verordnet
- ärztlich verordnet
- Therapeut auf der Liste der Dachorganisation der Krankenversicherer
- Tarif der delegierten Psychotherapie im Wohnkanton
- Beitrag pro Sitzung Psychotherapieunbekannt
Warum unbekannt: Die BVB nennen keine Limite pro Sitzung (Tarif der delegierten Psychotherapie).
- Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapieunbekannt
Warum unbekannt: Die BVB nennen keine maximale Anzahl Sitzungen.
Pflege, Kur und Hilfe
Bereich Pflege, Kur und Hilfe im Vergleich4 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Spitex und Pflege zu Hausebis CHF 1'000
ärztlich verordnete Krankenpflege zu Hause: max. CHF 200 pro Tag während max. 21 Tagen
- anerkannter Pflegedienst
- nur wenn ein Spitalaufenthalt vermieden wird
- Haushaltshilfe bei Krankheit oder Unfallbis CHF 1'000
während Spitalaufenthalt und bis 15 Tage danach: max. CHF 50 pro Tag, max. 30 Tage pro Kalenderjahr
- Betreuungsdienst
- Kinderhütedienst zusätzlich CHF 70/Tag, max. 21 Tage (Art. 5)
- Kur- und Erholungsaufenthaltebis CHF 2'000
Badekuren bis CHF 1'000 Rechnungsbetrag pro Kalenderjahr; Erholungskuren CHF 40 pro Tag, max. 21 Tage
- Badekur ärztlich verordnet, in der Schweiz (Ausland max. CHF 500)
- Erholungskur nach Akutspital: CHF 40/Tag, max. 21 Tage pro Jahr
- Hörgeräteunbekannt
Warum unbekannt: Art. 13 deckt medizinische Apparate und orthopädische Hilfsmittel bis CHF 500 pro Jahr; ob Hörgeräte darunter fallen, ist nicht geregelt.
- Kapital- oder Taggeldleistungenkeine Angabe
nicht gedeckt
Die BVB sehen weder Kapital noch Taggeld vor (nur Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Art. 18).
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Complementa Extra, S. 1, BVB Art. 1–18 - Pflegeheim-Beitragkeine
nicht gedeckt
Die BVB nennen keine Pflegeheimaufenthalte.
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Complementa Extra, S. 1, BVB Art. 1–18
Der Deckungsgrad (0 bis 100) fasst die Merkmale eines Bereichs gewichtet zusammen; 100 entspricht den besten erfassten Werten im Markt. Er ist eine Orientierung, kein Testurteil. So rechnen wir
Was zahlt Assura Complementa Extra bei …?
Brille CHF 450
gedecktNeue Brillengläser für CHF 450, erstmals in der laufenden Periode.
Erstattung Assura Complementa ExtraCHF 100
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Complementa Extra, S. 2, BVB Art. 11.1Rechenweg
- Kosten CHF 450
- 100 % von CHF 450 = CHF 450
- Limite CHF 100 pro Jahr → Erstattung CHF 100
Dentalhygiene CHF 180
unbekanntEine Dentalhygiene-Sitzung für CHF 180.
Erstattung Assura Complementa Extraunbekannt
Rechenweg
- Die Leistung ist in den erfassten Dokumenten nicht beziffert.
- Art. 10 regelt Zahnbehandlungen bei Zahnschäden; ob Dentalhygiene und Kontrollen darunter fallen, ist nicht geregelt.
Zahnbehandlung CHF 1'200
unbekanntKonservierende Zahnbehandlung (z. B. Füllungen) für CHF 1'200.
Erstattung Assura Complementa Extraunbekannt
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Complementa Extra, S. 2, BVB Art. 10.1Rechenweg
- Vergütungssatz in den erfassten Dokumenten nicht beziffert.
Zahnspange Kind CHF 6'000
nicht gedecktKieferorthopädische Behandlung eines 12-jährigen Kindes für CHF 6'000, abgerechnet in einem Kalenderjahr.
Erstattung Assura Complementa Extranicht gedeckt
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Complementa Extra, S. 2, BVB Art. 10.4Rechenweg
- Laut AVB/ZVB nicht gedeckt.
3 Tage Spital halbprivat
nicht gedecktGeplanter Spitalaufenthalt von 3 Tagen in der halbprivaten Abteilung. Die Kosten hängen vom Spital ab; gezeigt wird, ob die Abteilung gedeckt ist und welche Kostenbeteiligung anfällt.
Erstattung Assura Complementa Extranicht gedeckt
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Complementa Extra, S. 1, BVB Art. 1.1Rechenweg
- Versicherte Abteilung: allgemein, gewünscht: halbprivat, 3 Tage
- Gewünschte Abteilung nicht versichert
Annahmen: Vertrag seit 36 Monaten, in der laufenden Periode noch nichts bezogen. Musterfälle sind feste Beispielrechnungen, keine Kostenschätzung. Gerechnet wird nur der Beitrag der Zusatzversicherung; Leistungen der Grundversicherung, Kostenbeteiligungen der OKP und bereits bezogene Leistungen sind nicht abgezogen, sofern nicht erwähnt. Massgebend sind die AVB/ZVB des Versicherers. Musterfall-Logik
Rahmenbedingungen
- Gesundheitsprüfung bei Aufnahmeja
Versicherungsantrag mit Angaben; Vorbehalte für bestehende Leiden möglich
Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 1, AVB Art. 4.1.1 - Höchstes Eintrittsalterunbekannt
Warum unbekannt: AVB und BVB nennen kein höchstes Eintrittsalter.
- Allgemeine Wartefristunbekannt
Warum unbekannt: Die AVB behalten in der Police festgehaltene Warte- und Karenzfristen vor (Art. 7.2); die BVB nennen keine allgemeine Wartefrist.
- Ordentliche Kündigungsiehe Wert
3 Monate Frist auf 31. Dezember, frühestens nach der Mindestdauer (3 Jahre bzw. 2 Jahre bei unterjährigem Beginn)
Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 2, AVB Art. 9.1 - Kündigungsrecht bei Prämienerhöhungja
Kündigung bis zum letzten Tag des Kalenderjahres nach Mitteilung der neuen Prämie
Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 2, AVB Art. 10.1 - Mindestvertragsdauerbis 3 Jahre
3 Jahre bei Beginn per 1. Januar; 2 Jahre bei unterjährigem Abschluss
- bei unterjährigem Vertragsbeginn Mindestdauer zwei Jahre (Art. 9.2)
- Rabatteunbekannt
Warum unbekannt: AVB und BVB nennen keine Rabatte.
- Prämienaltersstufensiehe Wert
Prämie nach Eintrittsalter; Kinder und junge Erwachsene wechseln mit 19 bzw. 26 Jahren in die definitive Altersstufe
Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 2, AVB Art. 12.1 - Grundversicherung beim selben Versicherer nötignein
Die AVB setzen keine Grundversicherung bei Assura voraus; Leistungen werden sogar ohne OKP im gleichen Umfang erbracht (Art. 6.4).
Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 2, AVB Art. 6.4 - Leistungsausschlüsse und Vorbehaltesiehe Wert
ausgeschlossen: bei Antragstellung bestehende Leiden, frühere Unfallfolgen, Palliativbehandlungen, Übergewicht und Mutterschaft
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Complementa Extra, S. 3, BVB Art. 19
Dokumente und Stand
- Zusatzbedingungen (ZVB)Besondere Versicherungsbedingungen Complementa Extra (PDF von Assura, neues Fenster)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG (PDF von Assura, neues Fenster)
Version: BVB Complementa Extra, Ausgabe 07.2015, und AVB Zusatz-Krankenversicherung, Ausgabe 07.2015 (Aktualisierung 01.2022). Gültig ab 01.07.2015. Erfasst am 25.09.2026, Prüfung durch eine Fachperson ausstehend. Produktseite: Assura ↗
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Prämie
Prämien für Zusatzversicherungen veröffentlichen die Versicherer nicht. Sie hängen von Alter, Wohnort und Gesundheitsprüfung ab. Wir zeigen deshalb keinen Preis und kein Preisranking.
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Häufige Fragen
Was zahlt Assura Complementa Extra an Brillen und Kontaktlinsen?
Assura Complementa Extra zahlt laut Bedingungen: CHF 100 pro Kalenderjahr, nicht bezogene Beträge kumulierbar bis CHF 500. Bedingungen: nach Abzug der OKP-Leistung; nicht bezogene Beiträge kumulieren bis max. CHF 500. Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Complementa Extra, S. 2, BVB Art. 11.1.
Wie ist die Spitalabteilung bei Assura Complementa Extra versichert?
Versichert ist laut Bedingungen: allgemeine Abteilung öffentlicher Spitäler in der ganzen Schweiz. Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Complementa Extra, S. 1, BVB Art. 1.1.
Gibt es bei Assura Complementa Extra eine Gesundheitsprüfung?
Ja. Laut Bedingungen: Versicherungsantrag mit Angaben; Vorbehalte für bestehende Leiden möglich. Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 1, AVB Art. 4.1.1.
Wie kündige ich Assura Complementa Extra?
Ordentliche Kündigung laut Bedingungen: 3 Monate Frist auf 31. Dezember, frühestens nach der Mindestdauer (3 Jahre bzw. 2 Jahre bei unterjährigem Beginn). Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 2, AVB Art. 9.1.
Kann ich Assura Complementa Extra bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Laut Bedingungen: Kündigung bis zum letzten Tag des Kalenderjahres nach Mitteilung der neuen Prämie. Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 2, AVB Art. 10.1.
Wie aktuell und verlässlich sind die Angaben zu Assura Complementa Extra?
Grundlage sind BVB Complementa Extra, Ausgabe 07.2015, und AVB Zusatz-Krankenversicherung, Ausgabe 07.2015 (Aktualisierung 01.2022) (gültig ab 01.07.2015), erfasst am 25.09.2026. Die Werte sind maschinell erfasst, jedes Zitat ist gegen die PDF-Seite geprüft; die Prüfung durch eine Fachperson steht aus. Massgebend sind die Bedingungen von Assura.