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Zusatzversicherung · AtupriLeistungen aus den AVB

Atupri Mivita Reala

Kombinierte Zusatzversicherung mit Leistungen nach Alter und Geschlecht: allgemeine Abteilung ganze Schweiz, Medikamente, Brillen, Alternativmedizin, Prävention, Kuren, Transporte und unbegrenzte Notfalldeckung im Ausland.

Maschinell erfasst, Prüfung ausstehend Die Werte stammen direkt aus den AVB und Zusatzbedingungen des Versicherers, jedes Zitat ist automatisch gegen die PDF-Seite geprüft. Eine Fachperson hat sie noch nicht freigegeben; massgebend sind die AVB. So erfassen und rechnen wir

Kasse
Atupri
Art
Kombiprodukt
Im Verkauf
ja
Versicherer
Atupri Gesundheitsversicherung AG

Deckungsgrad je Bereich (indikativ)

Spital75 von 100
Medikamente und ambulante Leistungen75 von 100
Brillen und Kontaktlinsen73 von 100
Komplementärmedizin34 von 100
Prävention und Fitness36 von 100
Ausland und Reisen81 von 100
Transport und Rettung20 von 100
Psychotherapie33 von 100
Pflege, Kur und Hilfe10 von 100
Mit anderen vergleichen
Stufe, exakter Wert, Fundstelle

Leistungen nach Bereichen

Deckungsgrad (indikativ)75 von 100

7 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).

Deckungsgrad (indikativ)75 von 100

2 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).

  • Nicht kassenpflichtige Medikamenteunbekannt

    Warum unbekannt: Art. 10.1 nennt eine Vergütung von 90 %, aber weder eine Jahreslimite noch ausdrücklich eine unbegrenzte Deckung.

  • Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamentebis 90 %

    90 %

    • ärztlich verordnet, von Swissmedic für die Indikation registriert
    • LPPV-Präparate ausgeschlossen
    Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 3, ZVB Art. 10.1
  • Hilfsmittel über die MiGeL hinausbis CHF 1'000

    50 %, Hilfsmittel (u. a. Hörgeräte, orthopädische Schuhe) max. CHF 750 pro Kalenderjahr (Reala)

    • ärztlich verordnet (Reparatur/Ersatz ohne Verordnung)
    • auch bei Kauf im Ausland
    Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 5, ZVB Art. 16.1 c
  • Ambulante nicht kassenpflichtige Behandlungenunbekannt

    Warum unbekannt: Die ZVB nennen keine allgemeine Deckung nicht kassenpflichtiger ambulanter Behandlungen; nur Einzelleistungen (z. B. Miete von Behandlungsgeräten 90 %, Spezifische Leistungen).

Deckungsgrad (indikativ)73 von 100
Deckungsgrad (indikativ)34 von 100

4 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).

Deckungsgrad (indikativ)36 von 100

3 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).

Deckungsgrad (indikativ)81 von 100

6 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).

Deckungsgrad (indikativ)20 von 100
Deckungsgrad (indikativ)33 von 100

1 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).

  • Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinausbis CHF 1'000

    ab 13 Jahren im Rahmen der Spezifischen Leistungen: 60 %, zusammen max. CHF 1'000 pro Kalenderjahr (Reala)

    • erst ab Lebensphase 13–25 (0–12 ohne Psychotherapie)
    • gemeinsame Limite mit den übrigen Spezifischen Leistungen der Lebensphase
    • kantonale Bewilligung oder Mitglied SPV, SBAP oder FSP
    Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 9, ZVB Art. 30
  • Beitrag pro Sitzung Psychotherapieunbekannt

    Warum unbekannt: Die ZVB nennen keine Limite pro Sitzung.

  • Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapieunbekannt

    Warum unbekannt: Die ZVB nennen keine Höchstzahl an Sitzungen.

Deckungsgrad (indikativ)10 von 100

4 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).

Der Deckungsgrad (0 bis 100) fasst die Merkmale eines Bereichs gewichtet zusammen; 100 entspricht den besten erfassten Werten im Markt. Er ist eine Orientierung, kein Testurteil. So rechnen wir

Musterfälle

Was zahlt Atupri Mivita Reala bei …?

Annahmen: Vertrag seit 36 Monaten, in der laufenden Periode noch nichts bezogen. Musterfälle sind feste Beispielrechnungen, keine Kostenschätzung. Gerechnet wird nur der Beitrag der Zusatzversicherung; Leistungen der Grundversicherung, Kostenbeteiligungen der OKP und bereits bezogene Leistungen sind nicht abgezogen, sofern nicht erwähnt. Massgebend sind die AVB/ZVB des Versicherers. Musterfall-Logik

Aufnahme, Wartefrist, Kündigung

Rahmenbedingungen

Grundlage der Werte

Dokumente und Stand

Version: ZVB Mivita, Ausgabe 1. Januar 2022, und AVB VVG, Ausgabe 1. Januar 2026. Gültig ab 01.01.2022. Erfasst am 25.09.2026, Prüfung durch eine Fachperson ausstehend. Produktseite: Atupri ↗

Leistungs-Overlay

Mit anderen Produkten vergleichen

Leg Atupri Mivita Reala im Overlay über bis zu drei weitere Zusatzversicherungen: je Bereich siehst du, was doppelt gedeckt ist, was nur ein Produkt zahlt und wo alle eine Lücke haben.

Atupri Mivita Reala mit anderen vergleichen

Vorschläge: andere Varianten derselben Produktfamilie, dann Produkte anderer Kassen mit gleicher Art, alphabetisch. Keine bezahlten Platzierungen.

Prämie

Prämien für Zusatzversicherungen veröffentlichen die Versicherer nicht. Sie hängen von Alter, Wohnort und Gesundheitsprüfung ab. Wir zeigen deshalb keinen Preis und kein Preisranking.

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Schliesst du direkt bei der Kasse ab, verdienen wir nichts. Offenlegung

Häufige Fragen

Was zahlt Atupri Mivita Reala an Brillen und Kontaktlinsen?

Atupri Mivita Reala zahlt laut Bedingungen: 50 %, bis CHF 300 pro Kalenderjahr (Reala). Bedingungen: ärztlich verordnet; auch bei Kauf im Ausland. Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 5, ZVB Art. 16.1 a.

Wie ist die Spitalabteilung bei Atupri Mivita Reala versichert?

Versichert ist laut Bedingungen: allgemeine Abteilung eines Listen- oder Vertragsspitals. Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 6, ZVB Art. 22.2.

Gibt es bei Atupri Mivita Reala eine Gesundheitsprüfung?

Ja. Laut Bedingungen: Antrag mit Auskunft über bestehende und frühere Krankheiten; ärztliche Untersuchung kann verlangt werden. Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 3, AVB Art. 10.1.

Wie kündige ich Atupri Mivita Reala?

Ordentliche Kündigung laut Bedingungen: 3 Monate auf Ende jeder Versicherungsperiode (Kalenderjahr), nach der Mindestdauer. Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 4, AVB Art. 16.1.

Kann ich Atupri Mivita Reala bei einer Prämienerhöhung kündigen?

Laut Bedingungen: Kündigung der betroffenen Versicherung auf Ende der Versicherungsperiode bei Änderung von Tarifen, Rabatten oder Selbstbehalten. Bedingungen: Mitteilung spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten; Kündigung bis zum letzten Tag der laufenden Periode. Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 5, AVB Art. 23.3.

Wie aktuell und verlässlich sind die Angaben zu Atupri Mivita Reala?

Grundlage sind ZVB Mivita, Ausgabe 1. Januar 2022, und AVB VVG, Ausgabe 1. Januar 2026 (gültig ab 01.01.2022), erfasst am 25.09.2026. Die Werte sind maschinell erfasst, jedes Zitat ist gegen die PDF-Seite geprüft; die Prüfung durch eine Fachperson steht aus. Massgebend sind die Bedingungen von Atupri.

Werte aus den Bedingungen von Atupri, ohne Bezahlung durch Versicherer. Massgebend sind die AVB und Zusatzbedingungen. So erfassen und rechnen wir