Leistungen nach Bereichen
7 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Spitalabteilungallgemeine Abteilung ganze Schweiz
allgemeine Abteilung eines Listen- oder Vertragsspitals
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 6, ZVB Art. 22.2 - Freie Arztwahl im Spitalunbekannt
Warum unbekannt: Die ZVB Mivita regeln die Arztwahl im Spital nicht.
- Freie Spitalwahl ganze Schweizgedeckt
allgemeine Abteilung in Listenspitälern (Spitalliste des Standortkantons) oder Vertragsspitälern der ganzen Schweiz
- nur allgemeine Abteilung
- Listenspital oder Vertragsspital mit anerkanntem Tarif
- Kostenbeteiligung pro Aufenthalt bzw. Jahrkeine Kostenbeteiligung
Keine Kostenbeteiligung für stationäre Leistungen vorgesehen.
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 6, ZVB Art. 23 - Flex-Selbstbehalt bei Wahl höherer Abteilungkein Flex-Selbstbehalt
Kein Flex-Modell; in höheren Abteilungen gibt es keine Leistungen.
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 7, ZVB Art. 25.1 - Notfall stationär weltweit in der versicherten Abteilunggedeckt
Notfall im Ausland: Heilungs- und Spitalkosten betraglich unbegrenzt zu ortsüblichen Tarifen
- nur Notfälle während Ferien- oder Geschäftsreisen
- Notrufzentrale unverzüglich benachrichtigen
- Rooming-in (Begleitperson)gedeckt
Zusatzbett für Familienangehörige bei Spitalaufenthalt eines Kindes (Lebensphase 0–12), im Rahmen der Spezifischen Leistungen
- nur Lebensphase 0–12
- 60 %, zusammen mit anderen Spezifischen Leistungen max. CHF 750 pro Jahr (Reala)
- Psychiatrische Klinik in der versicherten Abteilungbis 180 Tage
psychiatrische Klinik: max. 90 Tage pro Kalenderjahr (allgemeine Abteilung)
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 6, ZVB Art. 24.2 - Rehabilitation stationärunbekannt
Warum unbekannt: Rehabilitation ist nur über die Definition des Akutspitals (Art. 21.1) erfasst; eine eigene Regel für Rehabilitationskliniken fehlt.
Medikamente und ambulante Leistungen
Bereich Medikamente und ambulante Leistungen im Vergleich2 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Nicht kassenpflichtige Medikamenteunbekannt
Warum unbekannt: Art. 10.1 nennt eine Vergütung von 90 %, aber weder eine Jahreslimite noch ausdrücklich eine unbegrenzte Deckung.
- Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamentebis 90 %
90 %
- ärztlich verordnet, von Swissmedic für die Indikation registriert
- LPPV-Präparate ausgeschlossen
- Hilfsmittel über die MiGeL hinausbis CHF 1'000
50 %, Hilfsmittel (u. a. Hörgeräte, orthopädische Schuhe) max. CHF 750 pro Kalenderjahr (Reala)
- ärztlich verordnet (Reparatur/Ersatz ohne Verordnung)
- auch bei Kauf im Ausland
- Ambulante nicht kassenpflichtige Behandlungenunbekannt
Warum unbekannt: Die ZVB nennen keine allgemeine Deckung nicht kassenpflichtiger ambulanter Behandlungen; nur Einzelleistungen (z. B. Miete von Behandlungsgeräten 90 %, Spezifische Leistungen).
Brillen und Kontaktlinsen
Bereich Brillen und Kontaktlinsen im Vergleich- Brillen und Kontaktlinsenüber CHF 300 pro 3 Jahre
50 %, bis CHF 300 pro Kalenderjahr (Reala)
- ärztlich verordnet
- auch bei Kauf im Ausland
- Periode des Brillenbeitragsseltener als alle 3 Jahre
pro Kalenderjahr
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 5, ZVB Art. 16.1 - Altersgrenzen und Kinderregeln Brillenkeine Angabe
nicht gedeckt
Art. 16.1 nennt keine Altersgrenzen für Sehhilfen.
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 5, ZVB Art. 16.1 - Augenlaser-Korrekturkeine
nicht gedeckt
Augenlaser ist nur in der Stufe Extensa versichert.
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 5, ZVB Art. 16.1 b
Komplementärmedizin
Bereich Komplementärmedizin im Vergleich4 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Vergütungssatz Komplementärmedizinbis 50 %
50 % (Reala)
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 4, ZVB Art. 11.1 - Jahreslimite Komplementärmedizinbis CHF 3'000
50 %, max. CHF 1'500 pro Kalenderjahr (Reala)
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 4, ZVB Art. 11.1 - Limite pro Sitzung Komplementärmedizinunbekannt
Warum unbekannt: Die ZVB nennen keine Limite pro Sitzung.
- Anerkennung Therapeut (Register)eigene Methoden- oder Therapeutenliste
eigene Listen anerkannter Behandlungen, Naturheilpraktiker und Therapeuten
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 4, ZVB Art. 11.3 - Anzahl anerkannter Methodenunbekannt
Warum unbekannt: Die Liste der anerkannten Behandlungen ist nicht Teil der ZVB.
- Komplementärmedizinische Arzneimittelüber CHF 1'000
homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Präparate innerhalb der Limite Alternativmedizin (50 %, max. CHF 1'500)
- gemeinsame Limite mit Alternativmedizin
Prävention und Fitness
Bereich Prävention und Fitness im Vergleich3 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Fitness und Bewegungbis CHF 200
Fitness, Bäder, Sauna: 50 % pro Bereich, max. CHF 200 pro Kalenderjahr (Reala); alle Bereiche zusammen max. CHF 500
- nicht in der Lebensphase 0–12
- Saison-, Halbjahres- und Jahresabos
- Gesundheitskursebis CHF 200
Rückenschule und Kurse zu Gesundheitsthemen: 50 % pro Bereich, max. CHF 200 pro Kalenderjahr (Reala)
- anerkannte Anbieter (Liste Atupri)
- Gesamtmaximum aller Bereiche CHF 500
- Check-ups und Vorsorgeuntersuchungenbis CHF 200
ärztlicher Check-up: 90 %, max. CHF 200 pro Kalenderjahr (Reala)
- nicht in der Lebensphase 0–12
- keine von Arbeitgeber oder Behörden verlangten Untersuchungen
- Ernährungsberatungunbekannt
Warum unbekannt: Ernährungsberatung ist nur bei Übergewicht im Rahmen der Spezifischen Leistungen je Lebensphase vorgesehen (Art. 27–34), nicht allgemein.
- Impfungen (inkl. Reiseimpfungen)unbekannt
Warum unbekannt: Art. 18 nennt 90 % der nicht gedeckten Impfkosten, aber keine Jahreslimite und keine ausdrücklich unbegrenzte Deckung.
- Bonus- und Gesundheitsprogrammekeine Angabe
nicht gedeckt
Die ZVB sehen kein Bonus- oder Gesundheitsprogramm vor.
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 5, ZVB Art. 19
Ausland und Reisen
Bereich Ausland und Reisen im Vergleich6 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Notfallbehandlung ambulant im Auslandüber CHF 1'000'000
Notfall im Ausland: ambulante Behandlung betraglich unbegrenzt zu ortsüblichen Tarifen
- nur während Ferien- oder Geschäftsreisen
- nur solange Heimreise nicht zumutbar
- Notfallbehandlung stationär im Auslandüber CHF 1'000'000
Notfall im Ausland: Spitalaufenthalt betraglich unbegrenzt
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 13, ZVB Art. 41.1 - Assistance 24 hgedeckt
Notrufzentrale ordnet und organisiert die Notfallhilfe
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 13, ZVB Art. 38.2 - Rücktransport in die Schweizbis CHF 50'000
Rettung, Verlegungs- und Rücktransporte sowie Such- und Bergungskosten bis CHF 50'000
- von der Notrufzentrale organisiert
- Annullierungskostenkeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog Auslandreisen (Art. 41) nennt keine Annullierungskosten.
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 13, ZVB Art. 41 - Maximale Reisedauer pro Reiseunbekannt
Warum unbekannt: Die ZVB sprechen von Ferien- oder Geschäftsreisen, nennen aber keine maximale Dauer.
- Geplante Behandlung im Auslandnicht gedeckt
Im Ausland sind nur Notfälle gedeckt.
Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 3, AVB Art. 3.2
Transport und Rettung
Bereich Transport und Rettung im Vergleich- Krankentransporte in der Schweizbis CHF 30'000
Kranken- und Unfalltransporte, Verlegungen sowie Such- und Rettungsaktionen: CHF 20'000 pro Kalenderjahr (Reala)
- gemeinsame Limite für alle Transporte und Rettung
- Rettung in der Schweizbis CHF 30'000
Rettungsaktionen innerhalb der gemeinsamen Limite CHF 20'000 pro Kalenderjahr (Reala)
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 4, ZVB Art. 14.1 d - Such- und Bergungskostenbis CHF 20'000
Such- und Bergungsaktionen innerhalb der gemeinsamen Limite CHF 20'000 pro Kalenderjahr (Reala)
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 4, ZVB Art. 14.1 d
Psychotherapie
Bereich Psychotherapie im Vergleich1 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinausbis CHF 1'000
ab 13 Jahren im Rahmen der Spezifischen Leistungen: 60 %, zusammen max. CHF 1'000 pro Kalenderjahr (Reala)
- erst ab Lebensphase 13–25 (0–12 ohne Psychotherapie)
- gemeinsame Limite mit den übrigen Spezifischen Leistungen der Lebensphase
- kantonale Bewilligung oder Mitglied SPV, SBAP oder FSP
- Beitrag pro Sitzung Psychotherapieunbekannt
Warum unbekannt: Die ZVB nennen keine Limite pro Sitzung.
- Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapieunbekannt
Warum unbekannt: Die ZVB nennen keine Höchstzahl an Sitzungen.
Pflege, Kur und Hilfe
Bereich Pflege, Kur und Hilfe im Vergleich4 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Spitex und Pflege zu Hausebis CHF 1'000
ab 60 Jahren: Pflege zu Hause durch nicht diplomierte Personen CHF 40 pro Tag (Reala), angerechnet an die Limite der Spezifischen Leistungen
- nur Lebensphase 60 Plus
- nicht durch Haushaltsangehörige oder nahe Verwandte (ausser bei Erwerbsausfall)
- Haushaltshilfe bei Krankheit oder Unfallbis CHF 1'000
CHF 40 pro Tag während 30 Tagen pro Kalenderjahr (Reala)
- ärztlich verordnet
- nicht in den Lebensphasen 0–12 und 13–25
- Kur- und Erholungsaufenthaltebis CHF 500
Erholungskur CHF 60 pro Tag (Reala); Bade- und Erholungskuren zusammen max. 50 Tage in 5 Kalenderjahren
- max. 50 Tage innert 5 Kalenderjahren (Bade- und Erholungskuren)
- nicht in den Lebensphasen 0–12 und 13–25
- Badekur Inland ebenfalls CHF 60 pro Tag
- Hörgerätebis CHF 1'000
Hörapparate als Hilfsmittel: 50 %, max. CHF 750 pro Kalenderjahr (Reala)
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 5, ZVB Art. 16.1 c - Kapital- oder Taggeldleistungenkeine Angabe
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog (Art. 1.2) nennt weder Kapital- noch Taggeldleistungen.
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 2, ZVB Art. 1.2 - Pflegeheim-Beitragunbekannt
Warum unbekannt: Pflegeheimaufenthalte sind nicht allgemein geregelt; nur Ferienaufenthalte zur Entlastung ab 60 im Rahmen der Spezifischen Leistungen (Art. 34.2 c).
Der Deckungsgrad (0 bis 100) fasst die Merkmale eines Bereichs gewichtet zusammen; 100 entspricht den besten erfassten Werten im Markt. Er ist eine Orientierung, kein Testurteil. So rechnen wir
Was zahlt Atupri Mivita Reala bei …?
Brille CHF 450
gedecktNeue Brillengläser für CHF 450, erstmals in der laufenden Periode.
Erstattung Atupri Mivita RealaCHF 225
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 5, ZVB Art. 16.1 aRechenweg
- Kosten CHF 450
- 50 % von CHF 450 = CHF 225
- Limite CHF 300 pro Jahr → Erstattung CHF 225
5 × Osteopathie à CHF 130
gedecktFünf Sitzungen Osteopathie bei einer anerkannten Therapeutin, je CHF 130.
Erstattung Atupri Mivita RealaCHF 325
Rechenweg
- 5 Sitzungen à CHF 130
- 50 % von CHF 130 = CHF 65 pro Sitzung
- 5 × CHF 65 = CHF 325
- Limite CHF 1'500 pro Jahr → Erstattung CHF 325
- Limite pro Sitzung nicht beziffert; ohne Sitzungslimite gerechnet.
Fitness-Abo CHF 900
gedecktJahresabo in einem anerkannten Fitnesscenter für CHF 900.
Erstattung Atupri Mivita RealaCHF 200
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 5, ZVB Art. 19.1Rechenweg
- Kosten CHF 900
- 50 % von CHF 900 = CHF 450
- Limite CHF 200 pro Jahr → Erstattung CHF 200
3 Tage Spital halbprivat
nicht gedecktGeplanter Spitalaufenthalt von 3 Tagen in der halbprivaten Abteilung. Die Kosten hängen vom Spital ab; gezeigt wird, ob die Abteilung gedeckt ist und welche Kostenbeteiligung anfällt.
Erstattung Atupri Mivita Realanicht gedeckt
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 6, ZVB Art. 22.2Rechenweg
- Versicherte Abteilung: allgemein, gewünscht: halbprivat, 3 Tage
- Gewünschte Abteilung nicht versichert
Notfall USA CHF 30'000
gedecktStationäre Notfallbehandlung in den USA für CHF 30'000 (Anteil über den Leistungen der Grundversicherung).
Erstattung Atupri Mivita RealaCHF 30'000
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 13, ZVB Art. 41.1Rechenweg
- Kosten CHF 30'000
- 100 % von CHF 30'000 = CHF 30'000
- ohne Betragslimite → Erstattung CHF 30'000
Annahmen: Vertrag seit 36 Monaten, in der laufenden Periode noch nichts bezogen. Musterfälle sind feste Beispielrechnungen, keine Kostenschätzung. Gerechnet wird nur der Beitrag der Zusatzversicherung; Leistungen der Grundversicherung, Kostenbeteiligungen der OKP und bereits bezogene Leistungen sind nicht abgezogen, sofern nicht erwähnt. Massgebend sind die AVB/ZVB des Versicherers. Musterfall-Logik
Rahmenbedingungen
- Gesundheitsprüfung bei Aufnahmeja
Antrag mit Auskunft über bestehende und frühere Krankheiten; ärztliche Untersuchung kann verlangt werden
Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 3, AVB Art. 10.1 - Höchstes Eintrittsaltergedeckt
Abschluss bis zum 70. Altersjahr
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 2, ZVB Art. 2a - Allgemeine Wartefristkeine Wartefrist
Die AVB sehen keine allgemeine Wartefrist vor; Karenzfristen gibt es nur für einzelne Leistungen gemäss ZVB.
Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 3, AVB Art. 11 - Ordentliche Kündigungsiehe Wert
3 Monate auf Ende jeder Versicherungsperiode (Kalenderjahr), nach der Mindestdauer
Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 4, AVB Art. 16.1 - Kündigungsrecht bei Prämienerhöhungja
Kündigung der betroffenen Versicherung auf Ende der Versicherungsperiode bei Änderung von Tarifen, Rabatten oder Selbstbehalten
- Mitteilung spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten
- Kündigung bis zum letzten Tag der laufenden Periode
- Mindestvertragsdauerbis 1 Jahr
mindestens eine Versicherungsperiode (Kalenderjahr), danach stillschweigende Verlängerung um je ein Jahr
Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 4, AVB Art. 13 - Rabattesiehe Wert
Rabatte u. a. für OKP-Versicherte bei Atupri, Familien und Kollektivverträge; Familienrabatt für 0–25-Jährige
- Rabatt entfällt bei Ende der OKP bei Atupri
- Familienrabatt nur im Mehrpersonenhaushalt auf einer Police
- Prämienaltersstufensiehe Wert
Altersklassen mit Wechsel bei 13, 19, 26, 30, 35, 40, 45, 50, 55, 60, 65 und 70 Jahren; Leistungen nach Lebensphasen
- Leistungsumfang ändert sich mit der Lebensphase (0–12, 13–25, 26–44, 45–59, 60 Plus)
- Grundversicherung beim selben Versicherer nötignein
Die OKP bei Atupri ist keine Voraussetzung; sie gibt nur Anspruch auf einen Rabatt (Art. 19.3).
Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 7, AVB Art. 35.2 - Leistungsausschlüsse und Vorbehaltesiehe Wert
Atupri kann einzelne Krankheiten, Mutterschaft und Unfallfolgen ohne Begründung ausschliessen oder den Antrag ablehnen; Ausschlussliste Art. 31
- bei vorgeburtlichem Antrag kein Ausschluss für das Kind
Dokumente und Stand
- Zusatzbedingungen (ZVB)Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita (PDF von Atupri, neues Fenster)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG (PDF von Atupri, neues Fenster)
Version: ZVB Mivita, Ausgabe 1. Januar 2022, und AVB VVG, Ausgabe 1. Januar 2026. Gültig ab 01.01.2022. Erfasst am 25.09.2026, Prüfung durch eine Fachperson ausstehend. Produktseite: Atupri ↗
Mit anderen Produkten vergleichen
Leg Atupri Mivita Reala im Overlay über bis zu drei weitere Zusatzversicherungen: je Bereich siehst du, was doppelt gedeckt ist, was nur ein Produkt zahlt und wo alle eine Lücke haben.
Atupri Mivita Reala mit anderen vergleichenVorschläge: andere Varianten derselben Produktfamilie, dann Produkte anderer Kassen mit gleicher Art, alphabetisch. Keine bezahlten Platzierungen.
Prämie
Prämien für Zusatzversicherungen veröffentlichen die Versicherer nicht. Sie hängen von Alter, Wohnort und Gesundheitsprüfung ab. Wir zeigen deshalb keinen Preis und kein Preisranking.
Prämie berechnen lassenVerdienen wir hier etwas?
Wenn du über FinanceRock abschliesst, bezahlt die Versicherung eine Entschädigung: Grundversicherung höchstens CHF 70 pro Person, Zusatzversicherung höchstens 16 Monatsprämien. Für dich ist die Beratung kostenlos; die Sortierung im Vergleich ist davon nie beeinflusst.
Schliesst du direkt bei der Kasse ab, verdienen wir nichts. Offenlegung
Häufige Fragen
Was zahlt Atupri Mivita Reala an Brillen und Kontaktlinsen?
Atupri Mivita Reala zahlt laut Bedingungen: 50 %, bis CHF 300 pro Kalenderjahr (Reala). Bedingungen: ärztlich verordnet; auch bei Kauf im Ausland. Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 5, ZVB Art. 16.1 a.
Wie ist die Spitalabteilung bei Atupri Mivita Reala versichert?
Versichert ist laut Bedingungen: allgemeine Abteilung eines Listen- oder Vertragsspitals. Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Mivita, S. 6, ZVB Art. 22.2.
Gibt es bei Atupri Mivita Reala eine Gesundheitsprüfung?
Ja. Laut Bedingungen: Antrag mit Auskunft über bestehende und frühere Krankheiten; ärztliche Untersuchung kann verlangt werden. Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 3, AVB Art. 10.1.
Wie kündige ich Atupri Mivita Reala?
Ordentliche Kündigung laut Bedingungen: 3 Monate auf Ende jeder Versicherungsperiode (Kalenderjahr), nach der Mindestdauer. Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 4, AVB Art. 16.1.
Kann ich Atupri Mivita Reala bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Laut Bedingungen: Kündigung der betroffenen Versicherung auf Ende der Versicherungsperiode bei Änderung von Tarifen, Rabatten oder Selbstbehalten. Bedingungen: Mitteilung spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten; Kündigung bis zum letzten Tag der laufenden Periode. Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 5, AVB Art. 23.3.
Wie aktuell und verlässlich sind die Angaben zu Atupri Mivita Reala?
Grundlage sind ZVB Mivita, Ausgabe 1. Januar 2022, und AVB VVG, Ausgabe 1. Januar 2026 (gültig ab 01.01.2022), erfasst am 25.09.2026. Die Werte sind maschinell erfasst, jedes Zitat ist gegen die PDF-Seite geprüft; die Prüfung durch eine Fachperson steht aus. Massgebend sind die Bedingungen von Atupri.