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Komplementärmedizin: Zusatzversicherungen im Vergleich
Die Grundversicherung zahlt fünf Methoden der Komplementärmedizin, wenn eine Ärztin mit Fähigkeitsausweis behandelt: Akupunktur, anthroposophische Medizin, Arzneimitteltherapie der TCM, klassische Homöopathie und Phytotherapie. Behandlungen bei nichtärztlichen Therapeutinnen, etwa Osteopathie, Shiatsu oder Naturheilkunde, zahlt nur eine Zusatzversicherung, mit Prozentsatz, Limiten und Anerkennungsregeln laut AVB.
Stand der Daten: 25.09.2026 · 33 Produkte von 12 Versicherern, alle maschinell aus den AVB erfasstText aktualisiert am
Was die Grundversicherung zahlt und was nicht
Pflicht für alle, gleiche Leistungen bei jeder Kasse
Pflichtleistung sind die fünf ärztlichen Methoden nach Art. 4b KLV, jeweils nur bei Ärztinnen mit Facharzttitel und passendem Fähigkeitsausweis (Art. 35a KVV).
- Osteopathinnen stehen nicht in der Liste der Leistungserbringer (Art. 35 Abs. 2 KVG); die Grundversicherung zahlt Osteopathie nie, auch nicht mit ärztlicher Verordnung.
- Chiropraktik ist dagegen eine Leistung der Grundversicherung (Art. 35 Abs. 2 Bst. c KVG).
- Auf alle Leistungen der Grundversicherung fallen Franchise und 10 % Selbstbehalt an (Art. 64 KVG, Art. 103 KVV).
Freiwillig, Leistungen laut AVB
Eine Zusatzversicherung nach VVG zahlt nichtärztliche Methoden, nur bei anerkannten Therapeutinnen. Wir vergleichen:
- den Vergütungssatz in Prozent
- die Jahreslimite und die Limite pro Sitzung
- welche Register die Kasse anerkennt, zum Beispiel EMR oder ASCA
- die Zahl anerkannter Methoden und Beiträge an komplementärmedizinische Arzneimittel
Produkte mit dem höchsten Deckungsgrad im Bereich Komplementärmedizin
Sortiert nur nach dem indikativen Deckungsgrad im Bereich Komplementärmedizin, nie danach, ob wir an einem Produkt etwas verdienen. Der Deckungsgrad sagt, wie viel ein Produkt in diesem Bereich deckt, nicht, ob es für dich passt; Prämien fliessen nicht ein. Alle Werte sind maschinell aus den AVB erfasst und noch nicht fachlich geprüft; jeder Wert verlinkt seine Fundstelle. So entsteht der Deckungsgrad
- 94 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Jahreslimite Komplementärmedizin
- über CHF 6'000max. CHF 10'000 pro Kalenderjahr, 20 % Selbstbehalt, Jahresfranchise CHF 300 für ErwachseneS. 2
- Vergütungssatz Komplementärmedizin
- in den Dokumenten nicht beziffert
- Limite pro Sitzung Komplementärmedizin
- in den Dokumenten nicht beziffert
- 93 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Jahreslimite Komplementärmedizin
- über CHF 6'000Kosten ohne Jahreslimite (abzüglich Kostenbeteiligung)S. 4
- Vergütungssatz Komplementärmedizin
- bis 90 %100 % abzüglich Selbstbehalt 10 % (Franchise 0 oder 600 wählbar)S. 7
- Limite pro Sitzung Komplementärmedizin
- bis CHF 150max. CHF 120 pro Stunde, nur falls keine anerkannten Tarife bestehenS. 4
- 92 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Jahreslimite Komplementärmedizin
- über CHF 6'000Behandlungen bei anerkannten Naturheilpraktikern und Ärzten unbegrenzt zu 80 %; anerkannte Therapien bei Therapeuten 80 % bis CHF 2'600 pro KalenderjahrS. 2
- Vergütungssatz Komplementärmedizin
- bis 90 %80 % bei EGK-anerkannten Naturheilpraktikern und ÄrztenS. 7
- Limite pro Sitzung Komplementärmedizin
- in den Dokumenten nicht beziffert
- 92 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Jahreslimite Komplementärmedizin
- über CHF 6'000Behandlungen bei anerkannten Naturheilpraktikern und Ärzten unbegrenzt zu 80 %; anerkannte Therapien bei Therapeuten 80 % bis CHF 2'600 pro KalenderjahrS. 2
- Vergütungssatz Komplementärmedizin
- bis 90 %80 % bei EGK-anerkannten Naturheilpraktikern und ÄrztenS. 7
- Limite pro Sitzung Komplementärmedizin
- in den Dokumenten nicht beziffert
- 92 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Jahreslimite Komplementärmedizin
- über CHF 6'000Behandlungen bei anerkannten Naturheilpraktikern und Ärzten unbegrenzt zu 80 %; anerkannte Therapien bei Therapeuten 80 % bis CHF 2'600 pro KalenderjahrS. 2
- Vergütungssatz Komplementärmedizin
- bis 90 %80 % bei EGK-anerkannten Naturheilpraktikern und ÄrztenS. 7
- Limite pro Sitzung Komplementärmedizin
- in den Dokumenten nicht beziffert
- 92 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Jahreslimite Komplementärmedizin
- über CHF 6'000Behandlungen bei anerkannten Naturheilpraktikern und Ärzten unbegrenzt zu 80 %; anerkannte Therapien bei Therapeuten 80 % bis CHF 2'600 pro KalenderjahrS. 2
- Vergütungssatz Komplementärmedizin
- bis 90 %80 % bei EGK-anerkannten Naturheilpraktikern und ÄrztenS. 7
- Limite pro Sitzung Komplementärmedizin
- in den Dokumenten nicht beziffert
- 90 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 90 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Jahreslimite Komplementärmedizin
- über CHF 6'000ambulant 75 % ohne genannte Jahreslimite (stationär max. CHF 5'000 pro Kalenderjahr)S. 3
- Vergütungssatz Komplementärmedizin
- bis 75 %75 % bei von Helsana anerkannten LeistungserbringendenS. 3
- Limite pro Sitzung Komplementärmedizin
- in den Dokumenten nicht beziffert
- 90 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Jahreslimite Komplementärmedizin
- über CHF 6'000ambulant 75 % ohne genannte Jahreslimite (stationär max. CHF 5'000 pro Kalenderjahr)S. 1
- Vergütungssatz Komplementärmedizin
- bis 75 %75 % bei von Helsana anerkannten LeistungserbringernS. 1
- Limite pro Sitzung Komplementärmedizin
- in den Dokumenten nicht beziffert
- 87 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
Alle 33 Produkte anzeigen (weitere 23)
- 87 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Jahreslimite Komplementärmedizin
- über CHF 6'000Kosten ohne Jahreslimite (abzüglich Kostenbeteiligung)S. 4
- Vergütungssatz Komplementärmedizin
- bis 90 %100 % abzüglich Selbstbehalt 10 % (Franchise 0 oder 600 wählbar)S. 8
- Limite pro Sitzung Komplementärmedizin
- bis CHF 100max. CHF 80 pro Stunde, nur falls keine anerkannten Tarife bestehenS. 4
- 87 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Jahreslimite Komplementärmedizin
- über CHF 6'00080 %, bis CHF 10'000 pro Kalenderjahr bei Franchise CHF 300; weitere Methoden 50 % bis CHF 1'000S. 2
- Vergütungssatz Komplementärmedizin
- bis 90 %80 % (anerkannte Methoden), Jahresfranchise CHF 300S. 2
- Limite pro Sitzung Komplementärmedizin
- in den Dokumenten nicht beziffert
- 85 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Jahreslimite Komplementärmedizin
- über CHF 6'000keine Jahreslimite in CHF; Tarif pro Sitzung und höchstens 12 Sitzungen pro Jahr ohne vorgängige BewilligungS. 3
- Vergütungssatz Komplementärmedizin
- bis 90 %90 % nach Abzug einer Jahresfranchise von CHF 200S. 1
- Limite pro Sitzung Komplementärmedizin
- bis CHF 15090 % von max. CHF 110 pro Sitzung (Erstkonsultation max. CHF 130)S. 3
- 80 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Jahreslimite Komplementärmedizin
- über CHF 6'000Kosten anerkannter Methoden ohne Jahreslimite, abzüglich Kostenbeteiligung in Höhe der OKP-JahresfranchiseS. 3
- Vergütungssatz Komplementärmedizin
- in den Dokumenten nicht beziffert
- Limite pro Sitzung Komplementärmedizin
- in den Dokumenten nicht beziffert
- 76 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 72 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Jahreslimite Komplementärmedizin
- bis CHF 6'00075 %, max. CHF 6'000 pro Jahr naturheilpraktisch, max. CHF 2'000 therapeutisch; Maximalbeitrag Alternativmedizin gesamt CHF 6'000 pro JahrS. 3
- Vergütungssatz Komplementärmedizin
- bis 75 %75 % für naturheilpraktische und therapeutische BehandlungenS. 3
- Limite pro Sitzung Komplementärmedizin
- in den Dokumenten nicht beziffert
- 63 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 60 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 59 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Jahreslimite Komplementärmedizin
- bis CHF 6'00075 %, max. CHF 4'000 pro Jahr naturheilpraktisch, max. CHF 1'500 therapeutisch; Maximalbeitrag Alternativmedizin gesamt CHF 4'000 pro JahrS. 3
- Vergütungssatz Komplementärmedizin
- bis 75 %75 % für naturheilpraktische und therapeutische BehandlungenS. 3
- Limite pro Sitzung Komplementärmedizin
- in den Dokumenten nicht beziffert
- 58 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Jahreslimite Komplementärmedizin
- bis CHF 6'000Gesamtlimite Alternativmedizin CHF 6'000 pro Kalenderjahr (ärztliche Behandlung, Therapien, Heilmittel)S. 5
- Vergütungssatz Komplementärmedizin
- bis 50 %50 % bei anerkannten Therapeuten und Methoden (natura-Varianten 80 %)S. 5
- Limite pro Sitzung Komplementärmedizin
- in den Dokumenten nicht beziffert
- 58 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Jahreslimite Komplementärmedizin
- bis CHF 6'00075 %, max. CHF 4'000 pro Kalenderjahr, abzüglich CHF 100 Kostenbeteiligung für ErwachseneS. 3
- Vergütungssatz Komplementärmedizin
- bis 75 %75 % nach Abzug von CHF 100 Kostenbeteiligung pro Kalenderjahr (Erwachsene)S. 3
- Limite pro Sitzung Komplementärmedizin
- in den Dokumenten nicht beziffert
- 55 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 52 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 52 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 50 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 49 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 49 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Jahreslimite Komplementärmedizin
- bis CHF 3'00075 %, max. CHF 2'000 pro Kalenderjahr, abzüglich CHF 100 Kostenbeteiligung für ErwachseneS. 3
- Vergütungssatz Komplementärmedizin
- bis 75 %75 % nach Abzug von CHF 100 Kostenbeteiligung pro Kalenderjahr (Erwachsene)S. 3
- Limite pro Sitzung Komplementärmedizin
- in den Dokumenten nicht beziffert
- 46 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Jahreslimite Komplementärmedizin
- in den Dokumenten nicht beziffert
- Vergütungssatz Komplementärmedizin
- in den Dokumenten nicht beziffert
- Limite pro Sitzung Komplementärmedizin
- bis CHF 100CHF 80 pro Sitzung nach Jahresfranchise von CHF 200S. 1
- 42 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- Jahreslimite Komplementärmedizin
- bis CHF 3'000Gesamtlimite Alternativmedizin CHF 3'000 pro Kalenderjahr (ärztliche Behandlung, Therapien, Heilmittel)S. 5
- Vergütungssatz Komplementärmedizin
- bis 50 %50 % bei anerkannten Therapeuten und Methoden (natura-Varianten 80 %)S. 5
- Limite pro Sitzung Komplementärmedizin
- in den Dokumenten nicht beziffert
- 41 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 37 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 34 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
- 14 von 100 Deckungsgrad (indikativ)
Nicht erfasst sind Sanitas und Groupe Mutuel: Ihre robots.txt sperrt den Abruf der AVB, und wir umgehen das nicht. Übersicht nach Kasse im Zusatzversicherungs-Hub.
So entsteht der Deckungsgrad
Jedes Merkmal wird aus dem Wert in den AVB auf 0 bis 100 normiert. Der Deckungsgrad des Bereichs ist das gewichtete Mittel der Merkmale mit bekanntem Wert; unbekannte Werte zählen nicht, statt geschätzt zu werden. Er ist indikativ, keine Empfehlung und kein Testergebnis, und wir verdienen daran nichts.
| Merkmal | Gewicht | Normierung | Datenlage (33 Produkte) |
|---|---|---|---|
| Jahreslimite Komplementärmedizin | 5 von 15 | linear: 100 ab CHF 10'000 pro Jahr (90. Perzentil von 21 erfassten Produkten) | gedeckt 32 · nicht gedeckt 0 · unbekannt 1 |
| Vergütungssatz Komplementärmedizin | 4 von 15 | linear: 100 ab 90 % (90. Perzentil von 30 erfassten Produkten) | gedeckt 30 · nicht gedeckt 0 · unbekannt 3 |
| Limite pro Sitzung Komplementärmedizin | 3 von 15 | linear: 100 ab CHF 150 pro Sitzung (definierter Bedarf, zu wenig Marktdaten für ein Perzentil) | gedeckt 4 · nicht gedeckt 3 · unbekannt 26 |
| Anerkennung Therapeut (Register) | 1 von 15 | Rang: eigene liste 60 · andere 50 · emr 80 · asca 80 · emr oder asca 100 | gedeckt 31 · nicht gedeckt 0 · unbekannt 2 |
| Anzahl anerkannter Methoden | 1 von 15 | linear: 100 ab 100 Methoden (definierter Bedarf, zu wenig Marktdaten für ein Perzentil) | gedeckt 2 · nicht gedeckt 0 · unbekannt 31 |
| Komplementärmedizinische Arzneimittel | 1 von 15 | linear: 100 ab CHF 10'000 pro Jahr (90. Perzentil von 22 erfassten Produkten) | gedeckt 30 · nicht gedeckt 3 · unbekannt 0 |
Die ganze Rechnung mit Stufen, Referenzwerten und Änderungsprotokoll steht unter So rechnen wir: Leistungsvergleich.
Was zahlt das Produkt bei …?
Gerechnet für die 5 Produkte mit dem höchsten Deckungsgrad, bei einer angenommenen Vertragsdauer von 36 Monaten. Musterfälle sind feste Beispielrechnungen, keine Kostenschätzung. Gerechnet wird nur der Beitrag der Zusatzversicherung; Leistungen der Grundversicherung, Kostenbeteiligungen der OKP und bereits bezogene Leistungen sind nicht abgezogen, sofern nicht erwähnt. Massgebend sind die AVB/ZVB des Versicherers.
5 × Osteopathie à CHF 130
Fünf Sitzungen Osteopathie bei einer anerkannten Therapeutin, je CHF 130.
- CSS Alternativversicherungin den Dokumenten nicht beziffertS. 2
Rechenweg
- Vergütungssatz in den erfassten Dokumenten nicht beziffert.
- SWICA Completa ForteCHF 585 ErstattungS. 4S. 7
Rechenweg
- 5 Sitzungen à CHF 130
- 90 % von CHF 130 = CHF 117 pro Sitzung
- 5 × CHF 117 = CHF 585
- ohne Betragslimite → Erstattung CHF 585
- EGK-SUN-1CHF 520 ErstattungS. 2
Rechenweg
- 5 Sitzungen à CHF 130
- 80 % von CHF 130 = CHF 104 pro Sitzung
- 5 × CHF 104 = CHF 520
- ohne Betragslimite → Erstattung CHF 520
Limite pro Sitzung nicht beziffert; ohne Sitzungslimite gerechnet.
- EGK-SUN-2CHF 520 ErstattungS. 2
Rechenweg
- 5 Sitzungen à CHF 130
- 80 % von CHF 130 = CHF 104 pro Sitzung
- 5 × CHF 104 = CHF 520
- ohne Betragslimite → Erstattung CHF 520
Limite pro Sitzung nicht beziffert; ohne Sitzungslimite gerechnet.
- EGK-SUN-3CHF 520 ErstattungS. 2
Rechenweg
- 5 Sitzungen à CHF 130
- 80 % von CHF 130 = CHF 104 pro Sitzung
- 5 × CHF 104 = CHF 520
- ohne Betragslimite → Erstattung CHF 520
Limite pro Sitzung nicht beziffert; ohne Sitzungslimite gerechnet.
Alle Musterfälle für bis zu 4 Produkte nebeneinander rechnest du im Leistungs-Overlay.
Worauf du achten solltest
- Anerkennung: Viele Kassen zahlen nur Therapeutinnen auf ihrer Liste oder mit Eintrag bei EMR oder ASCA. ASCA und EMR sind private Register, keine Behörden. Frag vor der ersten Sitzung nach.
- Limite pro Sitzung: Kostet eine Sitzung CHF 130 und die Limite beträgt CHF 100, zahlst du die Differenz selbst, auch wenn die Jahreslimite noch nicht erreicht ist.
- Gesundheitsfragen: Laufende Beschwerden kann die Kasse mit einem Vorbehalt ausschliessen oder den Antrag ablehnen (Art. 4 VVG).
Häufige Fragen
Welche Komplementärmedizin zahlt die Grundversicherung?
Fünf Methoden: Akupunktur, anthroposophische Medizin, Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin, klassische Homöopathie und Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass eine Ärztin oder ein Arzt mit Facharzttitel und dem passenden Fähigkeitsausweis behandelt (Art. 4b KLV).
Zahlt die Krankenkasse Osteopathie?
Die Grundversicherung nie, auch nicht mit ärztlicher Verordnung, weil Osteopathinnen keine Leistungserbringer nach KVG sind (Art. 35 Abs. 2 KVG). Einen Teil übernimmt nur eine ambulante Zusatzversicherung, die Osteopathie einschliesst; wie viel pro Sitzung und Jahr, steht in ihren AVB.
Was bedeuten ASCA und EMR?
Das sind private Register, die Therapeutinnen der Komplementärmedizin nach Ausbildung und Weiterbildung anerkennen. Viele Zusatzversicherungen zahlen nur für Therapeutinnen, die dort für die angewendete Methode eingetragen sind. Welche Register deine Kasse akzeptiert, steht in ihren AVB.
Kann ich eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin während einer Behandlung abschliessen?
Du kannst sie beantragen, die Kasse muss dich aber nicht aufnehmen. Sie stellt Gesundheitsfragen (Art. 4 VVG) und kann laufende Beschwerden mit einem Vorbehalt ausschliessen oder den Antrag ablehnen.
Ratgeber und Begriffe
Quellen
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 4b Ärztliche komplementärmedizinische LeistungenArt. 4b Bst. a–e KLVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 35a KomplementärmedizinArt. 35a KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 35Art. 35 Abs. 2 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64 KostenbeteiligungArt. 64 Abs. 2 und 8 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 4 AnzeigepflichtArt. 4 VVGfedlex.admin.ch
- BAG: Ärztliche Komplementärmedizinbag.admin.ch
Fragen zur Zusatzversicherung? Frag nach.
Die Beratung ist für dich kostenlos, und wir melden uns nur über den Kanal, den du wählst. Es berät die FinanceRock GmbH, ungebundene Versicherungsvermittlerin mit FINMA-Registernummer F01496799.