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Zahlt die Krankenkasse die Komplementärmedizin?

Fünf ärztliche Methoden zahlt die Grundversicherung, mit Franchise und Selbstbehalt. Osteopathie, Naturheilpraxis und andere nichtärztliche Therapien gehören in die Zusatzversicherung.

Kurz beantwortet

Die Grundversicherung zahlt fünf Methoden der Komplementärmedizin: Akupunktur, anthroposophische Medizin, Arzneimitteltherapie der TCM, klassische Homöopathie und Phytotherapie (Art. 4b KLV). Voraussetzung ist eine Ärztin mit Facharzttitel und passendem Fähigkeitsausweis; Franchise und 10 % Selbstbehalt gelten. Behandlungen bei nichtärztlichen Therapeutinnen zahlt nur eine Zusatzversicherung nach ihren AVB.

Illustration: Kleine Glasfläschchen mit Kräutertinkturen und getrocknete Kräuter auf einem hölzernen ApothekerregalSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Pflichtleistung sind Akupunktur, anthroposophische Medizin, Arzneimitteltherapie der TCM, klassische Homöopathie und Phytotherapie, jeweils nur ärztlich (Art. 4b Bst. a–e KLV).
  2. Die Ärztin braucht einen Facharzttitel und das Fähigkeitsprogramm der Methode; seit 2017 sind die fünf Methoden definitiv Pflichtleistung (BAG).
  3. Im April 2026 hat das EDI entschieden, die ärztliche Homöopathie ohne neue Evaluation im Leistungskatalog zu belassen (BAG).
  4. Leistungen nichtärztlicher Therapeutinnen zahlt nur eine Zusatzversicherung nach VVG; Franchise und Selbstbehalt darf sie nicht übernehmen (Art. 64 Abs. 8 KVG).

Das zahlt die Grundversicherung

Komplementärmedizin ist der Sammelbegriff für Heilmethoden, die die Schulmedizin ergänzen. Für die Krankenkasse zählt aber nicht die Methode allein, sondern wer sie anwendet. Die Grundversicherung zahlt fünf Methoden, und nur wenn eine Ärztin oder ein Arzt mit Facharzttitel und einer anerkannten Zusatzweiterbildung behandelt. Das regelt Art. 4b der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).

Ärztliche Komplementärmedizin in der Grundversicherung; Quelle Art. 4b KLV, BAG
MethodeFähigkeitsprogramm des SIWF, das die Ärztin brauchtKLV
AkupunkturAkupunktur – Chinesische Arzneitherapie – TCM (ASA)Art. 4b Bst. a
Anthroposophische Medizinanthroposophisch erweiterte Medizin (VAOAS)Art. 4b Bst. b
Arzneimitteltherapie der TCMAkupunktur – Chinesische Arzneitherapie – TCM (ASA)Art. 4b Bst. c
Klassische HomöopathieHomöopathie (SVHA)Art. 4b Bst. d
PhytotherapiePhytotherapie (SMGP)Art. 4b Bst. e

Das SIWF ist das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung. Laut BAG sind diese Leistungen den übrigen ärztlichen Leistungen gleichgestellt: Die Kasse vergütet sie grundsätzlich, solange keine Sonderregel in Anhang 1 KLV besteht. Wie alle Pflichtleistungen müssen sie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein (Art. 32 Abs. 1 KVG). Für komplementärmedizinische Fachrichtungen nennt Art. 35a KVV die Kriterien: Anwendungs- und Forschungstradition, wissenschaftliche Evidenz und ärztliche Erfahrung sowie eine spezifische Weiterbildung.

Du zahlst dafür Franchise und 10 % Selbstbehalt wie bei jeder Arztrechnung, als Erwachsene höchstens CHF 700 Selbstbehalt pro Jahr (Art. 64 Abs. 2 KVG, Art. 103 KVV).

Wie es zu den fünf Methoden kam

Das BAG fasst die Geschichte so zusammen: 1999 nahm der Bund fünf komplementärmedizinische Richtungen provisorisch in die Grundversicherung auf; 2005 beendete das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Leistungspflicht nach einer Evaluation. Am 17.05.2009 nahmen Volk und Stände Art. 118a BV mit 67 % Ja an: Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin. Ab 2012 waren die heutigen fünf Methoden wieder provisorisch, ab 2017 definitiv Pflichtleistung.

Stand 25.09.2026: Im April 2026 hat das EDI entschieden, auf eine neue Evaluation der Homöopathie zu verzichten und die ärztliche Homöopathie im Leistungskatalog zu belassen. Das BAG beziffert die Kosten der ärztlichen Komplementärmedizin auf rund CHF 18 Millionen pro Jahr, rund 0.04 % der Kosten der Grundversicherung von 2024.

Das zahlt die Zusatzversicherung

Alles, was nichtärztliche Therapeutinnen und Therapeuten anbieten, gehört laut BAG in die Zusatzversicherung. Dazu zählen zum Beispiel Osteopathie, Shiatsu, Kinesiologie, Naturheilpraxis, aber auch Akupunktur oder Homöopathie ohne Arztdiplom. Solche Leistungen sind meist Teil einer ambulanten Zusatzversicherung oder eines eigenen Produkts für Komplementärmedizin. Es ist ein privatrechtlicher Vertrag nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), und das Gesetz schreibt keinen Mindestumfang vor. Die Kasse legt in ihren AVB fest:

  • welche Methoden sie anerkennt; die Listen unterscheiden sich zwischen den Kassen,
  • welchen Anteil sie zahlt, zum Beispiel einen Prozentsatz oder einen Betrag pro Sitzung,
  • wie hoch die Limite pro Kalenderjahr ist,
  • welche Anerkennung die Therapeutin braucht; viele Kassen verlangen einen Eintrag bei ASCA oder EMR für die angewendete Methode.

Zwei gesetzliche Grenzen gelten für alle: Die Zusatzversicherung darf Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung nicht übernehmen (Art. 64 Abs. 8 KVG). Und die Kasse muss dich nicht aufnehmen; sie stellt Gesundheitsfragen (Art. 4 VVG) und kann bestehende Beschwerden ausschliessen. Einen Leistungsvergleich der Zusatzprodukte bauen wir unter Zusatzversicherungen auf. Massgebend sind immer die AVB und die Auskunft deiner Kasse.

Bedingungen

  • Ärztin mit Fähigkeitsausweis: Für die Grundversicherung muss die Ärztin einen Facharzttitel und das Fähigkeitsprogramm der jeweiligen Methode haben. Eine Hausärztin mit Homöopathie-Ausweis darf Homöopathie abrechnen, aber keine Akupunktur, wenn ihr der ASA-Ausweis fehlt.
  • Keine Verordnung nötig: Die Ärztin behandelt selbst und rechnet über den ambulanten Arzttarif ab. Im Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell gilt trotzdem der vereinbarte Erstkontakt; hältst du ihn nicht ein, darf die Kasse nach den Modellbedingungen Leistungen kürzen. Details unter Regeln der Sparmodelle.
  • Franchise und Selbstbehalt: Ärztliche Komplementärmedizin zählt an die Franchise und den Selbstbehalt wie jede andere Arztrechnung. Kinder haben keine ordentliche Franchise und höchstens CHF 350 Selbstbehalt pro Jahr (Art. 103 KVV).
  • Anerkannte Therapeutin: Für die Zusatzversicherung muss meist die Therapeutin für die Methode anerkannt sein. Welche Register gelten und was «anerkannt» genau heisst, erklärt Krankenkassen-anerkannte Therapeuten.
  • Rechtzeitig abschliessen: Weil die Kasse Gesundheitsfragen stellt, deckt eine Zusatzversicherung, die du erst mit laufenden Beschwerden abschliesst, genau diese Beschwerden oft nicht. Was im Antrag gilt, steht unter Gesundheitsfragen im Antrag.

Beispielrechnung

Beispiel mit fiktiven Personen, angenommenen Preisen und einem Vertragsbeispiel. Mara ist 52 und hat die Franchise CHF 500 gewählt. Im laufenden Jahr hatte sie noch keine anderen Arztkosten. Sie lässt sich von einer Ärztin mit Fähigkeitsausweis Phytotherapie viermal behandeln, angenommen CHF 600 total. Zusätzlich besucht sie fünfmal eine Osteopathin, angenommen CHF 650 total. Ihre Zusatzversicherung zahlt laut Vertragsbeispiel 80 % bis CHF 2'000 pro Jahr und anerkennt die Osteopathin. Franchise und Selbstbehalt sind die gesetzlichen Werte aus Art. 64 KVG und Art. 103 KVV.

SchrittPhytotherapie bei der ÄrztinOsteopathie bei der Therapeutin
Rechnung (angenommen)CHF 600.00CHF 650.00
ZahlerGrundversicherungnur Zusatzversicherung
FranchiseCHF 500.00–
Selbstbehalt 10 % auf CHF 100.00CHF 10.00–
Auszahlung der KasseCHF 90.00CHF 520.00 (80 %)
Eigenanteil MaraCHF 510.00CHF 130.00

Die Rechnung zeigt: Eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin bringt vor allem dann etwas, wenn du regelmässig nichtärztliche Therapien nutzt. Stell die Jahresprämie des Zusatzes den erwarteten Rückzahlungen gegenüber. Die Prämien der Grundversicherung vergleichst du im Prämienrechner, die passende Franchise im Franchise-Rechner.

So gehst du vor

  1. Klären, wer behandelt: Ärztin mit Fähigkeitsausweis für die Methode, oder Therapeutin ohne Arztdiplom?
  2. Bei der Ärztin nachfragen: Lass dir bestätigen, dass sie den Fähigkeitsausweis genau für diese Methode hat.
  3. Bei der Therapeutin nachfragen: Lass dir zeigen, bei welchem Register sie für welche Methode anerkannt ist, und frag deine Kasse, ob sie diese Anerkennung akzeptiert.
  4. AVB lesen: Prüfe Prozentsatz, Betrag pro Sitzung und Jahreslimite deiner Zusatzversicherung.
  5. Rechnungen richtig einreichen: Ärztliche Rechnungen an die Grundversicherung, auch unter der Franchise; Therapeutenrechnungen an die Zusatzversicherung.

Häufige Fehler

  • Glauben, die Grundversicherung zahle keine Alternativmedizin. Fünf ärztliche Methoden sind Pflichtleistung.
  • Methode und Behandlerin verwechseln. Dieselbe Homöopathie zahlt die Grundversicherung bei der Ärztin mit Ausweis, bei einer Homöopathin ohne Arztdiplom nicht.
  • Osteopathie für Pflichtleistung halten. Osteopathie, Shiatsu oder Kinesiologie gehören nicht zu den fünf Methoden; mehr dazu unter Zahlt die Krankenkasse die Osteopathie?.
  • Die Zusatzversicherung erst bei Beschwerden abschliessen. Die Kasse kann genau diese Beschwerden ausschliessen.
  • Die Jahreslimite übersehen. Viele Sitzungen schöpfen eine Limite rasch aus.

Wie die ärztliche Akupunktur im Detail abgerechnet wird, steht unter Zahlt die Krankenkasse die Akupunktur?. Welche Zusatzversicherung was bei Brille, Fitness oder Komplementärmedizin zahlt, vergleicht dieser Ratgeber. Alle weiteren Leistungen findest du unter Was zahlt die Krankenkasse?, Profile der Kassen in den Kassen-Steckbriefen.

Häufige Fragen

Welche Komplementärmedizin zahlt die Grundversicherung?

Fünf Methoden: Akupunktur, anthroposophische Medizin, Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin, klassische Homöopathie und Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass eine Ärztin oder ein Arzt mit Facharzttitel und dem passenden Fähigkeitsausweis behandelt.

Brauche ich eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin?

Für die fünf ärztlichen Methoden nicht, die zahlt die Grundversicherung. Für Behandlungen bei nichtärztlichen Therapeutinnen, etwa Osteopathie, Shiatsu oder Naturheilpraxis, zahlt nur eine Zusatzversicherung. Ob sich das rechnet, hängt davon ab, wie oft du solche Therapien nutzt.

Zahlt die Krankenkasse Homöopathie?

Die Grundversicherung zahlt klassische Homöopathie, wenn eine Ärztin mit dem Fähigkeitsausweis Homöopathie (SVHA) behandelt. Das EDI hat im April 2026 entschieden, die ärztliche Homöopathie im Leistungskatalog zu belassen. Homöopathie bei einer nichtärztlichen Therapeutin zahlt nur eine Zusatzversicherung.

Was bedeuten ASCA und EMR?

Das sind private Register, die Therapeutinnen der Komplementärmedizin nach Ausbildung und Weiterbildung anerkennen. Viele Zusatzversicherungen zahlen nur für Therapeutinnen, die dort für die angewendete Methode eingetragen sind. Welche Register deine Kasse akzeptiert, steht in ihren AVB.

Kann ich eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin während einer Behandlung abschliessen?

Du kannst sie beantragen, die Kasse muss dich aber nicht aufnehmen. Sie stellt Gesundheitsfragen (Art. 4 VVG) und kann laufende Beschwerden mit einem Vorbehalt ausschliessen oder den Antrag ablehnen.

Quellen

  1. Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 4b Ärztliche komplementärmedizinische LeistungenArt. 4b Bst. a–e KLVfedlex.admin.ch
  2. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 35a KomplementärmedizinArt. 35a KVVfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 32 VoraussetzungenArt. 32 Abs. 1 KVGfedlex.admin.ch
  4. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64 KostenbeteiligungArt. 64 Abs. 2 und 8 KVGfedlex.admin.ch
  5. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103 Franchise und SelbstbehaltArt. 103 KVVfedlex.admin.ch
  6. Bundesverfassung (BV), Art. 118a KomplementärmedizinArt. 118a BVfedlex.admin.ch
  7. Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 4 AnzeigepflichtArt. 4 VVGfedlex.admin.ch
  8. BAG: Ärztliche Komplementärmedizinbag.admin.ch

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