Das Wichtigste in Kürze
- Das EMR ist ein privates Register der Eskamed AG in Basel, kein Amt und keine Behörde.
- Die Grundversicherung zahlt Komplementärmedizin nur bei Ärztinnen und Ärzten mit anerkannter Weiterbildung in fünf Fachrichtungen (Art. 4b KLV).
- Nicht-ärztliche Therapien bezahlt höchstens eine Zusatzversicherung nach VVG, zu den Bedingungen im Vertrag.
- Ob deine Kasse EMR-registrierte Therapeutinnen anerkennt, steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung.
Was ist das EMR?
Das EMR, ausgeschrieben Erfahrungsmedizinisches Register, ist ein Verzeichnis von Therapeutinnen und Therapeuten, die Methoden der Alternativ- und Komplementärmedizin anbieten, zum Beispiel Massage-, Bewegungs- oder Naturheilverfahren. Betreiberin ist die Eskamed AG mit Sitz in Basel. Nach eigenen Angaben engagiert sie sich seit 1999 für die Qualitätssicherung in der Erfahrungsmedizin.
Wer im EMR eingetragen ist, hat seine Ausbildung für eine bestimmte Methode nachgewiesen, muss sich regelmässig fortbilden und seine Qualität überprüfen lassen. Dafür vergibt das EMR ein Qualitätslabel. Die Anerkennung gilt nicht pauschal für eine Person, sondern für die Methoden, für die sie die Voraussetzungen erfüllt.
Wichtig ist, was das EMR nicht ist: Es ist keine Behörde, keine Krankenkasse und kein gesetzliches Register. Das KVG kennt das EMR nicht. Seine Bedeutung für dich entsteht erst über den Vertrag deiner Zusatzversicherung. Viele Zusatzversicherer verlangen für die Kostenübernahme, dass eine Therapeutin von einem Register wie dem EMR oder der ASCA anerkannt ist.
Die Abgrenzung zur Grundversicherung ist klar geregelt. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt Komplementärmedizin nur, wenn eine Ärztin oder ein Arzt behandelt, und zwar in fünf Fachrichtungen: Akupunktur, anthroposophische Medizin, Arzneimitteltherapie der traditionellen chinesischen Medizin, klassische Homöopathie und Phytotherapie. Die Ärztin braucht dafür eine anerkannte Weiterbildung. Eine EMR-Registrierung spielt in der Grundversicherung keine Rolle.
So funktioniert es
Der Weg von der Behandlung zur Rückerstattung läuft bei nicht-ärztlicher Komplementärmedizin fast immer über die Zusatzversicherung:
- Therapeutin wählen. Du suchst eine Therapeutin für eine bestimmte Methode und prüfst im Register, ob sie für diese Methode eingetragen ist.
- Deckung prüfen. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen deiner Zusatzversicherung steht, welche Register und welche Methoden anerkannt sind, wie viel pro Sitzung bezahlt wird und ob es eine Jahreslimite gibt.
- Behandlung und Rechnung. Die Therapeutin stellt dir eine Rechnung, die meist die Methode, die Dauer und ihre Registernummer enthält. Du bezahlst sie in der Regel selbst.
- Einreichen. Du reichst die Rechnung bei deiner Zusatzversicherung ein. Die Kasse zahlt den vertraglichen Anteil zurück, sofern Register, Methode und Limiten stimmen.
Die Registrierung ist also eine Voraussetzung, keine Garantie. Zahlt die Kasse nur einen Prozentsatz oder nur bis zu einem festen Betrag pro Sitzung, trägst du den Rest selbst. Welche Prozentsätze und Limiten gelten, legt jeder Versicherer im eigenen Vertrag fest; das Gesetz macht dazu keine Vorgaben.
Auch der Wechsel einer Therapeutin kann Folgen haben. Ist die neue Therapeutin nur für eine andere Methode registriert, zahlt die Kasse möglicherweise nichts, obwohl die Behandlung ähnlich aussieht.
Rechtliche Grundlage
Für das EMR selbst gibt es keine gesetzliche Grundlage. Es ist ein privates Register, das die Eskamed AG nach eigenen Regeln führt. Die Rechtsgrundlagen betreffen die Frage, wer was bezahlt.
In der Grundversicherung bestimmt Art. 25 Abs. 2 KVG, welche Leistungserbringer zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung behandeln dürfen: Ärztinnen und Ärzte, Chiropraktorinnen und Chiropraktoren, Pflegefachpersonen sowie Personen, die auf ärztliche Anordnung oder im ärztlichen Auftrag tätig sind. Nicht-ärztliche Therapeutinnen der Komplementärmedizin gehören nicht dazu. Art. 4b der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) zählt die fünf ärztlichen komplementärmedizinischen Fachrichtungen auf und knüpft die Kostenübernahme jeweils an eine bestimmte Weiterbildung des Arztes oder der Ärztin.
Zusatzversicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Das VVG schreibt nicht vor, welche Therapien gedeckt sein müssen. Nach Art. 3 VVG muss dich der Versicherer vor Vertragsabschluss aber unter anderem über die versicherten Risiken und den Umfang des Versicherungsschutzes informieren. Dort, in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, steht auch, ob und welche Register der Versicherer anerkennt.
Beispiel: Behandlung mit und ohne Anerkennung
Nina ist 41 Jahre alt und hat eine ambulante Zusatzversicherung mit Deckung für Komplementärmedizin. Sie besucht zehn Sitzungen à CHF 120 bei einer nicht-ärztlichen Therapeutin, total CHF 1'200. Die Vertragswerte in der Tabelle sind Annahmen zur Veranschaulichung und stammen nicht von einer bestimmten Kasse.
| Fall | Anerkennung der Therapeutin | Angenommene Vertragsregel | Rückerstattung | Nina zahlt selbst |
|---|---|---|---|---|
| A | im Register für diese Methode eingetragen | 75 %, höchstens CHF 80 pro Sitzung | CHF 800 | CHF 400 |
| B | im Register, aber für eine andere Methode | nur anerkannte Methoden gedeckt | CHF 0 | CHF 1'200 |
| C | nicht registriert | nur registrierte Therapeutinnen gedeckt | CHF 0 | CHF 1'200 |
Was bedeutet das für dich?
Kläre die Kostenübernahme vor der ersten Sitzung, nicht danach. Diese Fragen helfen dir:
- Habe ich überhaupt eine passende Zusatzversicherung? Ohne Zusatzversicherung für Komplementärmedizin zahlst du nicht-ärztliche Therapien selbst. Die Leistungen der Kassen vergleichst du unter Zusatzversicherungen vergleichen.
- Welche Register anerkennt meine Kasse? Das steht in den Bedingungen deines Vertrags. Manche Kassen anerkennen mehrere Register, manche verlangen eine bestimmte Anerkennung. Kontaktangaben der Kassen findest du in den Steckbriefen unter Krankenkassen.
- Ist die Therapeutin für genau diese Methode registriert? Prüfe das in der Suche auf emr.ch und lass dir die Registernummer auf der Rechnung angeben.
- Gibt es eine Alternative in der Grundversicherung? Akupunktur oder Homöopathie bei einer Ärztin mit anerkannter Weiterbildung zahlt die Grundversicherung, abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Was dich die Grundversicherung kostet, zeigt der Prämienrechner.
Wer eine neue Zusatzversicherung abschliessen will, muss meist Gesundheitsfragen beantworten. Frühere Behandlungen können zu einem Vorbehalt führen. Das ist ein Grund mehr, die Deckung bestehender Verträge genau zu kennen, bevor du kündigst. Mehr zu den Therapeuten-Registern steht unter anerkannte Therapeuten.
Häufige Fehler
- Das EMR für eine staatliche Zulassung halten. Das EMR ist privat. Es ersetzt keine kantonale Berufsausübungsbewilligung, wo eine solche nötig ist.
- Annehmen, die Grundversicherung zahle. Nicht-ärztliche Komplementärmedizin zahlt nur eine Zusatzversicherung, und nur nach deren Regeln.
- Die Methode nicht prüfen. Die Anerkennung gilt pro Methode. Eine Therapeutin kann für die eine Methode registriert sein und für die andere nicht.
- Limiten übersehen. Viele Verträge begrenzen den Betrag pro Sitzung oder pro Kalenderjahr. Lies nach, bevor du eine längere Therapie planst.
Wie wir Beispiele und Vergleiche aufbauen, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Was bedeutet EMR bei der Krankenkasse?
EMR steht für Erfahrungsmedizinisches Register. Viele Zusatzversicherungen zahlen Behandlungen bei nicht-ärztlichen Therapeutinnen nur, wenn diese für die jeweilige Methode anerkannt sind. Das EMR ist ein Register, auf das sich solche Verträge stützen können.
Zahlt die Grundversicherung eine Behandlung bei einer EMR-Therapeutin?
Nein. Die Grundversicherung zahlt Komplementärmedizin nur, wenn eine Ärztin oder ein Arzt mit einer anerkannten Weiterbildung behandelt. Behandlungen bei nicht-ärztlichen Therapeutinnen zahlt höchstens eine Zusatzversicherung.
Wie finde ich heraus, ob meine Therapeutin im EMR ist?
Das EMR bietet auf emr.ch eine Suche nach Therapeutinnen und Methoden. Prüfe dort auch, für welche Methode die Anerkennung gilt, denn die Kasse zahlt meist nur für registrierte Methoden.
Reicht ein EMR-Label, damit die Zusatzversicherung zahlt?
Nicht immer. Massgebend sind die Bedingungen deiner Zusatzversicherung. Manche Kassen verlangen eine Anerkennung durch ein bestimmtes Register, begrenzen den Betrag pro Sitzung oder pro Jahr oder zahlen nur einen Prozentsatz.
Verwandte Begriffe
- ASCAASCA ist die Schweizer Stiftung für Komplementärmedizin. Sie prüft die Ausbildung nichtärztlicher Therapeutinnen und Therapeuten und führt ein Register mit rund 18'000 Personen und über 150 Methoden. Viele Krankenkassen verlangen die ASCA-Anerkennung, damit eine Zusatzversicherung Behandlungen wie Massage oder Shiatsu mitbezahlt. Die Grundversicherung zahlt solche Therapien nicht.
- Anerkannte TherapeutenAnerkannte Therapeuten sind Therapeutinnen und Therapeuten, deren Leistungen eine Krankenkasse bezahlt. In der Grundversicherung sind das Fachpersonen, die nach der KVV zugelassen sind und auf ärztliche Anordnung arbeiten, etwa in der Physiotherapie mit bis zu 9 Sitzungen pro Anordnung. Für Naturheilkunde und Massagen entscheidet deine Zusatzversicherung mit ihrer eigenen Liste.
- KomplementärmedizinKomplementärmedizin umfasst Heilmethoden neben der Schulmedizin, etwa Akupunktur, Homöopathie oder Phytotherapie. Die Grundversicherung zahlt seit 2017 fünf Methoden, aber nur, wenn eine Ärztin mit Facharzttitel und anerkannter Zusatzweiterbildung behandelt. Behandlungen bei nichtärztlichen Therapeutinnen, etwa Naturheilpraktikern oder Osteopathinnen, deckt nur eine Zusatzversicherung.
- OsteopathieOsteopathie ist eine manuelle Behandlungsmethode, bei der Osteopathinnen mit den Händen Beschwerden an Muskeln, Gelenken und Gewebe untersuchen und behandeln. Die Grundversicherung bezahlt sie nicht, weil Osteopathen nicht zu den Leistungserbringern nach Art. 35 KVG gehören. Kosten übernimmt nur eine ambulante Zusatzversicherung, und zwar nach deren Vertragsbedingungen.
- AkupunkturAkupunktur bezahlt die Grundversicherung nur, wenn sie eine Ärztin oder ein Arzt mit Fähigkeitsausweis Akupunktur – Chinesische Arzneitherapie – TCM (ASA) durchführt; dann gelten Franchise und 10 % Selbstbehalt. Behandelt dich eine nichtärztliche Therapeutin, zahlt allenfalls eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin, meist nur mit Anerkennung durch ASCA oder EMR.
Quellen
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 4bArt. 4b KLVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 25Art. 25 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 3Art. 3 VVGfedlex.admin.ch
- Erfahrungsmedizinisches Register EMR (Eskamed AG): Therapeutensuche und Methodenemr.ch
