Leistungen nach Bereichen
Medikamente und ambulante Leistungen
Bereich Medikamente und ambulante Leistungen im Vergleich- Nicht kassenpflichtige Medikamentekeine
nicht gedeckt
In der Schweiz keine Deckung: Art. 6 übernimmt Medikamente nur bei vorübergehendem Auslandaufenthalt (90 %, max. CHF 30'000 pro Jahr).
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 3, Art. 6 - Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamentekeine
nicht gedeckt
In der Schweiz keine Deckung; Art. 6 gilt nur für Medikamente während eines vorübergehenden Auslandaufenthalts.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 3, Art. 6 - Hilfsmittel über die MiGeL hinausbis CHF 500
90 %, max. CHF 300 pro Kalenderjahr (anerkannte Hilfsmittel, ohne Zahnprothesen und Sehhilfen)
- ärztlich verordnet
- Liste anerkannter Hilfsmittel
- Ambulante nicht kassenpflichtige Behandlungenbis CHF 3'000
innovative Therapiemethoden 90 %, max. CHF 3000 pro Kalenderjahr
- gemäss separater Liste
Brillen und Kontaktlinsen
Bereich Brillen und Kontaktlinsen im Vergleich2 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Brillen und Kontaktlinsenbis CHF 300 pro 3 Jahre
90 %, max. CHF 300 pro 3 Kalenderjahre (Gläser, Fassungen, Kontaktlinsen)
- medizinisch notwendig
- auch im Ausland (Art. 14 Ziff. 2)
- Periode des Brillenbeitragsseltener als alle 3 Jahre
pro 3 Kalenderjahre
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 5, Art. 14 Ziff. 1 - Altersgrenzen und Kinderregeln Brillenkeine Angabe
nicht gedeckt
Art. 14 nennt keine abweichende Regel für Kinder oder Altersgrenzen.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 5, Art. 14 - Augenlaser-Korrekturunbekannt
Warum unbekannt: Art. 14 nennt nur Brillengläser, Fassungen und Kontaktlinsen; Augenlaser ist nicht geregelt.
Komplementärmedizin
Bereich Komplementärmedizin im Vergleich3 Merkmale bewertet, 3 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Vergütungssatz Komplementärmedizinunbekannt
Warum unbekannt: Die ZB nennen keinen Vergütungssatz; es gilt eine Kostenbeteiligung in Höhe der gewählten OKP-Jahresfranchise (Art. 5 Ziff. 4).
- Jahreslimite Komplementärmedizinüber CHF 6'000
Kosten anerkannter Methoden ohne Jahreslimite, abzüglich Kostenbeteiligung in Höhe der OKP-Jahresfranchise
- Kostenbeteiligung in Höhe der gewählten OKP-Jahresfranchise, bereits bezahlte OKP-Kostenbeteiligung wird angerechnet
- anerkannte Methode und Therapeut
- Limite pro Sitzung Komplementärmedizinunbekannt
Warum unbekannt: Die ZB Optima nennen keine Limite pro Sitzung oder Stunde.
- Anerkennung Therapeut (Register)eigene Methoden- oder Therapeutenliste
eigene Liste anerkannter Methoden und Verzeichnis anerkannter Ärzte und Therapeuten
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 3, Art. 5 Ziff. 2 - Anzahl anerkannter Methodenunbekannt
Warum unbekannt: Die Methodenliste ist nicht Teil der ZB; Anzahl Methoden nicht beziffert.
- Komplementärmedizinische Arzneimittelkeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog (Art. 4–17) nennt keine komplementärmedizinischen Arzneimittel; Art. 5 deckt nur Behandlungen.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 3, Art. 5
Prävention und Fitness
Bereich Prävention und Fitness im Vergleich- Fitness und Bewegungbis CHF 400
90 %, max. CHF 300 pro Kalenderjahr (Gesundheitsförderung und Prävention zusammen)
- Anbieter gemäss separater Liste
- gemeinsame Limite mit Kursen und Ernährungsprogrammen
- Gesundheitskursebis CHF 400
Präventionskurse 90 %, max. CHF 300 pro Kalenderjahr (gemeinsame Limite)
- gemeinsame Limite Gesundheitsförderung und Prävention
- Check-ups und Vorsorgeuntersuchungenüber CHF 1'000
Check-ups und gynäkologische Vorsorge 90 % ohne betragliche Begrenzung
- gemäss separater Liste
- keine OKP-Pflichtleistung
- Ernährungsberatungbis CHF 300
Ernährungsprogramme 90 %, max. CHF 300 pro Kalenderjahr (gemeinsame Limite)
- gemeinsame Limite; individuelle Ernährungsberatung nicht ausdrücklich genannt
- Impfungen (inkl. Reiseimpfungen)über CHF 600
90 % der ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen, in der Schweiz ohne genannte Limite; im Ausland max. CHF 500 pro Jahr
- ärztlich empfohlen
- im Ausland max. CHF 500 pro Jahr (Art. 10 Ziff. 2)
- Bonus- und Gesundheitsprogrammekeine Angabe
nicht gedeckt
Die ZB nennen kein Bonus- oder Gesundheitsprogramm.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 4, Art. 10–11
Ausland und Reisen
Bereich Ausland und Reisen im Vergleich5 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Notfallbehandlung ambulant im Auslandüber CHF 1'000'000
ambulante Leistungen von Medizinalpersonen im Ausland analog KVG, ohne Betragslimite
- Kostenbeteiligung in Höhe der OKP-Jahresfranchise (Art. 4 Ziff. 3)
- nur Leistungen, die in der Schweiz nach KVG pflichtig wären
- Notfallbehandlung stationär im Auslandkeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog (Art. 4–17) nennt keine stationären Behandlungen im Ausland.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 3, Art. 4 - Assistance 24 hnicht gedeckt
Der Leistungskatalog (Art. 4–17) nennt keine Assistance.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 3, Art. 4 - Rücktransport in die Schweizkeine
nicht gedeckt
Art. 17 deckt Transporte zum nächsten Arzt oder Spital, keine Rückführung in die Schweiz.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 5, Art. 17 - Annullierungskostenkeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog (Art. 4–17) nennt keine Annullierungskosten.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 3, Art. 4 - Maximale Reisedauer pro Reiseunbekannt
Warum unbekannt: Die ZB nennen keine maximale Reisedauer.
- Geplante Behandlung im Auslandunbekannt
Warum unbekannt: Art. 4 deckt ambulante Leistungen im Ausland ohne Beschränkung auf Notfälle; ob gezielte Behandlungen gemeint sind, regeln die ZB nicht ausdrücklich.
Transport und Rettung
Bereich Transport und Rettung im Vergleich- Krankentransporte in der Schweizbis CHF 30'000
Notfall- und Verlegungstransporte im In- und Ausland 90 %, max. CHF 20000 pro Kalenderjahr
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 5, Art. 17 - Rettung in der Schweizbis CHF 30'000
90 %, max. CHF 20000 pro Kalenderjahr (gemeinsam mit Verlegungstransporten)
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 5, Art. 17 - Such- und Bergungskostenkeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog (Art. 4–17) nennt keine Such- und Bergungskosten.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 5, Art. 17
Psychotherapie
Bereich Psychotherapie im Vergleich2 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinausunbekannt
Warum unbekannt: Jahreslimite nicht beziffert; Sitzungszahl und Betrag pro Sitzung siehe eigene Merkmale
- Beitrag pro Sitzung Psychotherapiebis CHF 50
max. CHF 25 pro Sitzung
- ärztlich verordnet
- nur Psychotherapeuten ohne KVG-Zulassung auf der SWICA-Liste
- Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapieüber 40 Sitzungen
max. 60 Sitzungen pro Kalenderjahr
- höchstens CHF 25 pro Sitzung
- auch im Ausland (Art. 7 Ziff. 3)
Mutterschaft
Bereich Mutterschaft im Vergleich- Geburtsvorbereitungskurskeine
nicht gedeckt
Art. 8 nennt nur ärztliche Behandlung und Hebamme bei ambulanter Geburt.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 4, Art. 8 - Hebammenleistungen über die OKP hinausüber CHF 1'000
bei ambulanter Geburt sämtliche Kosten für Arzt und Hebamme
- nur bei ambulanter Geburt
- auch im Ausland (Art. 8 Ziff. 2)
- Rückbildungsgymnastikkeine
nicht gedeckt
Art. 8 nennt keine Rückbildungskurse.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 4, Art. 8 - Stillberatung über die OKP hinauskeine
nicht gedeckt
Art. 8 nennt keine Stillberatung.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 4, Art. 8 - Haushaltshilfe nach Geburtkeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog (Art. 4–17) nennt keine Haushalthilfe.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 4, Art. 8 - Geburtspauschalekeine
nicht gedeckt
Art. 8 nennt keine Geburtspauschale.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 4, Art. 8 - Wartefrist Mutterschaftsleistungenkeine Wartefrist
Art. 8 nennt keine Wartefrist (inverses Merkmal: keine vorgesehen).
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 4, Art. 8
Pflege, Kur und Hilfe
Bereich Pflege, Kur und Hilfe im Vergleich4 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Spitex und Pflege zu Hausekeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog (Art. 4–17) nennt keine Hauskrankenpflege bzw. Spitex.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 2, Inhaltsverzeichnis - Haushaltshilfe bei Krankheit oder Unfallkeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog (Art. 4–17) nennt keine Haushalthilfe.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 2, Inhaltsverzeichnis - Kur- und Erholungsaufenthaltebis CHF 500
Badekur max. CHF 30 pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr (Erholungskur ebenfalls CHF 30 pro Tag)
- ärztlich verordnet und vorgängig bewilligt
- Erholungskuren CHF 30 pro Tag, 30 Tage (Art. 13)
- Hörgeräteunbekannt
Warum unbekannt: Hörgeräte könnten unter die Liste anerkannter Hilfsmittel (Art. 15) fallen; die Liste ist nicht Teil der ZB.
- Kapital- oder Taggeldleistungenkeine Angabe
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog (Art. 4–17) nennt weder Kapital noch Taggeld.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 2, Inhaltsverzeichnis - Pflegeheim-Beitragkeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog (Art. 4–17) nennt keine Beiträge an Pflegeheimaufenthalte.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 2, Inhaltsverzeichnis
Der Deckungsgrad (0 bis 100) fasst die Merkmale eines Bereichs gewichtet zusammen; 100 entspricht den besten erfassten Werten im Markt. Er ist eine Orientierung, kein Testurteil. So rechnen wir
Was zahlt SWICA Optima bei …?
Brille CHF 450
gedecktNeue Brillengläser für CHF 450, erstmals in der laufenden Periode.
Erstattung SWICA OptimaCHF 300
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 5, Art. 14 Ziff. 1Rechenweg
- Kosten CHF 450
- 90 % von CHF 450 = CHF 405
- Limite CHF 300 pro 3 Jahre → Erstattung CHF 300
5 × Osteopathie à CHF 130
unbekanntFünf Sitzungen Osteopathie bei einer anerkannten Therapeutin, je CHF 130.
Erstattung SWICA Optimaunbekannt
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 3, Art. 5 Ziff. 1Rechenweg
- Vergütungssatz in den erfassten Dokumenten nicht beziffert.
Fitness-Abo CHF 900
gedecktJahresabo in einem anerkannten Fitnesscenter für CHF 900.
Erstattung SWICA OptimaCHF 300
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 4, Art. 11 Ziff. 1Rechenweg
- Kosten CHF 900
- 90 % von CHF 900 = CHF 810
- Limite CHF 300 pro Jahr → Erstattung CHF 300
Notfall USA CHF 30'000
nicht gedecktStationäre Notfallbehandlung in den USA für CHF 30'000 (Anteil über den Leistungen der Grundversicherung).
Erstattung SWICA Optimanicht gedeckt
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 3, Art. 4Rechenweg
- Laut AVB/ZVB nicht gedeckt.
Geburtsvorbereitungskurs
nicht gedecktGeburtsvorbereitungskurs: gezeigt wird der maximale Beitrag der Zusatzversicherung (die Kurskosten sind je Anbieter verschieden).
Erstattung SWICA Optimanicht gedeckt
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 4, Art. 8Rechenweg
- Laut AVB/ZVB nicht gedeckt.
Annahmen: Vertrag seit 36 Monaten, in der laufenden Periode noch nichts bezogen. Musterfälle sind feste Beispielrechnungen, keine Kostenschätzung. Gerechnet wird nur der Beitrag der Zusatzversicherung; Leistungen der Grundversicherung, Kostenbeteiligungen der OKP und bereits bezogene Leistungen sind nicht abgezogen, sofern nicht erwähnt. Massgebend sind die AVB/ZVB des Versicherers. Musterfall-Logik
Rahmenbedingungen
- Gesundheitsprüfung bei Aufnahmeja
Antrag mit Anzeigepflicht; bestehende Krankheiten können per Deckungsausschluss ausgeschlossen werden
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 9, Art. 23 - Höchstes Eintrittsalterunbekannt
Warum unbekannt: AVB und ZB nennen kein höchstes Eintrittsalter.
- Allgemeine Wartefristkeine Wartefrist
Weder ZB noch AVB sehen eine allgemeine Wartefrist für das Produkt vor.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 2, Leistungskatalog - Ordentliche Kündigungsiehe Wert
3 Monate auf Ende des Versicherungsjahres (31.12.), frühestens nach der Mindestdauer von 1 Jahr
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 6, Art. 11 - Kündigungsrecht bei Prämienerhöhungja
Kündigung des betroffenen Teils auf Ende des Kalenderjahres; Mitteilung spätestens 30 Tage vorher
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 7, Art. 16 - Mindestvertragsdauerbis 1 Jahr
1 Jahr, danach stillschweigende Verlängerung um je 1 Jahr
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 6, Art. 11 - Rabatteunbekannt
Warum unbekannt: AVB und ZB nennen keine konkreten Rabatte.
- Prämienaltersstufensiehe Wert
Abschlussaltertarif: Altersgruppe beim Abschluss bleibt während der ganzen Dauer
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 5 - Grundversicherung beim selben Versicherer nötignein
Voraussetzung ist nur der Wohnsitz in der Schweiz; die Grundversicherung bei SWICA wird nicht verlangt.
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 4, Art. 1 - Leistungsausschlüsse und Vorbehaltesiehe Wert
bei Aufnahme bestehende Krankheiten und Unfallfolgen können ausgeschlossen werden; kosmetische Behandlungen und Suchtmittelmissbrauch ausgeschlossen
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 9, Art. 23
Dokumente und Stand
- Zusatzbedingungen (ZVB)Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima (PDF von SWICA, neues Fenster)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG (PDF von SWICA, neues Fenster)
Version: ZB Optima, Ausgabe 2026 (gültig ab 01.01.2026), und AVB nach VVG. Gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 25.09.2026, Prüfung durch eine Fachperson ausstehend. Produktseite: SWICA ↗
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Prämie
Prämien für Zusatzversicherungen veröffentlichen die Versicherer nicht. Sie hängen von Alter, Wohnort und Gesundheitsprüfung ab. Wir zeigen deshalb keinen Preis und kein Preisranking.
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Häufige Fragen
Was zahlt SWICA Optima an Brillen und Kontaktlinsen?
SWICA Optima zahlt laut Bedingungen: 90 %, max. CHF 300 pro 3 Kalenderjahre (Gläser, Fassungen, Kontaktlinsen). Bedingungen: medizinisch notwendig; auch im Ausland (Art. 14 Ziff. 2). Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Optima, S. 5, Art. 14 Ziff. 1.
Gibt es bei SWICA Optima eine Gesundheitsprüfung?
Ja. Laut Bedingungen: Antrag mit Anzeigepflicht; bestehende Krankheiten können per Deckungsausschluss ausgeschlossen werden. Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 9, Art. 23.
Wie kündige ich SWICA Optima?
Ordentliche Kündigung laut Bedingungen: 3 Monate auf Ende des Versicherungsjahres (31.12.), frühestens nach der Mindestdauer von 1 Jahr. Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 6, Art. 11.
Kann ich SWICA Optima bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Laut Bedingungen: Kündigung des betroffenen Teils auf Ende des Kalenderjahres; Mitteilung spätestens 30 Tage vorher. Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 7, Art. 16.
Muss ich für SWICA Optima die Grundversicherung bei SWICA haben?
Laut Bedingungen: nein. Voraussetzung ist nur der Wohnsitz in der Schweiz; die Grundversicherung bei SWICA wird nicht verlangt. Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 4, Art. 1.
Wie aktuell und verlässlich sind die Angaben zu SWICA Optima?
Grundlage sind ZB Optima, Ausgabe 2026 (gültig ab 01.01.2026), und AVB nach VVG (gültig ab 01.01.2026), erfasst am 25.09.2026. Die Werte sind maschinell erfasst, jedes Zitat ist gegen die PDF-Seite geprüft; die Prüfung durch eine Fachperson steht aus. Massgebend sind die Bedingungen von SWICA.