Leistungen nach Bereichen
Medikamente und ambulante Leistungen
Bereich Medikamente und ambulante Leistungen im Vergleich2 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Nicht kassenpflichtige Medikamenteunbekannt
Warum unbekannt: C3 nennt 90 %, aber weder Jahreslimite noch ausdrücklich unbegrenzte Deckung.
- Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamentebis 90 %
90 %
- ärztlich verordnet, von Swissmedic registriert
- LPPV-Präparate ausgeschlossen
- Hilfsmittel über die MiGeL hinausbis CHF 200
90 %, max. CHF 200 pro Kalenderjahr
- ärztlich verordnet
- keine Zahnprothesen
- Ambulante nicht kassenpflichtige Behandlungenunbekannt
Warum unbekannt: PLUS deckt nur einzelne Leistungen (Ärzte im Ausstand 50 %/90 %, Unterbindungen, Ohrenkorrekturen); eine allgemeine Regel fehlt.
Brillen und Kontaktlinsen
Bereich Brillen und Kontaktlinsen im Vergleich- Brillen und Kontaktlinsenbis CHF 300 pro 3 Jahre
90 %, max. CHF 250; Kinder bis 18 jährlich, Erwachsene alle 3 Kalenderjahre
- Kinder bis 18: einmal pro Kalenderjahr
- auch ohne ärztliche Verordnung
- Periode des Brillenbeitragsseltener als alle 3 Jahre
Erwachsene alle 3 Kalenderjahre, Kinder jährlich
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 8, AVB C2 - Altersgrenzen und Kinderregeln Brillensiehe Wert
Kinder bis 18 jährlich, Erwachsene alle 3 Jahre
- Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr einmal pro Kalenderjahr
- Augenlaser-Korrekturkeine
nicht gedeckt
C2 nennt nur Brillengläser, Fassungen und Kontaktlinsen, keinen Augenlaser.
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 8, AVB C2
Komplementärmedizin
Bereich Komplementärmedizin im Vergleich4 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Vergütungssatz Komplementärmedizinbis 90 %
90 %
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 8, AVB C10 - Jahreslimite Komplementärmedizinbis CHF 1'000
90 %, Behandlungen und Präparate zusammen max. CHF 1'000 pro Kalenderjahr
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 8, AVB C10 - Limite pro Sitzung Komplementärmedizinunbekannt
Warum unbekannt: C10 nennt keine Limite pro Sitzung.
- Anerkennung Therapeut (Register)EMR oder ASCA
EMR-anerkannte Therapeuten sowie Ärzte, NVS-A-Mitglieder, SVNH-Mitglieder und kantonal zugelassene Heilpraktiker
- auch Ärzte, Naturärzte (NVS-A, SVNH) und kantonal zugelassene Heilpraktiker
- Anzahl anerkannter Methodenunbekannt
Warum unbekannt: Die AVB nennen keine Anzahl anerkannter Methoden.
- Komplementärmedizinische Arzneimittelbis CHF 1'000
homöopathische und anthroposophische Präparate 90 %, gemeinsame Limite CHF 1'000 pro Kalenderjahr
- ärztlich verordnet
- gemeinsame Limite mit Behandlungen
Prävention und Fitness
Bereich Prävention und Fitness im Vergleich4 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Fitness und Bewegungkeine
nicht gedeckt
Prävention in PLUS umfasst nur gynäkologische Vorsorge, Fruchtwasseruntersuchung und Impfungen (C4).
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 8, AVB C1 - Gesundheitskursekeine
nicht gedeckt
C4 nennt keine Gesundheitskurse.
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 8, AVB C4 - Check-ups und Vorsorgeuntersuchungenunbekannt
Warum unbekannt: C4 nennt nur die gynäkologische Vorsorge (90 % einmal pro Jahr, ohne Betragslimite); ein allgemeiner Check-up ist nicht geregelt.
- Ernährungsberatungkeine
nicht gedeckt
C4 nennt keine Ernährungsberatung.
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 8, AVB C4 - Impfungen (inkl. Reiseimpfungen)bis CHF 300
90 %, max. CHF 250 pro Kalenderjahr, inkl. Reiseimpfungen
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 8, AVB C4 Abs. 3 - Bonus- und Gesundheitsprogrammekeine Angabe
nicht gedeckt
Kein Bonus- oder Gesundheitsprogramm vorgesehen.
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 8, AVB C1
Psychotherapie
Bereich Psychotherapie im Vergleich2 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinausunbekannt
Warum unbekannt: C6 begrenzt die Leistung auf 30 Sitzungen à CHF 60 pro Kalenderjahr; ein Jahresbetrag wird nicht genannt.
- Beitrag pro Sitzung Psychotherapiebis CHF 100
CHF 60 pro Sitzung
- ärztlich verordnet
- Psychologe Mitglied ASP oder FSP
- Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapiebis 40 Sitzungen
max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 8, AVB C6
Pflege, Kur und Hilfe
Bereich Pflege, Kur und Hilfe im Vergleich4 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Spitex und Pflege zu Hausekeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog PLUS (C1) nennt keine Pflege zu Hause.
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 8, AVB C1 - Haushaltshilfe bei Krankheit oder Unfallkeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog PLUS (C1) nennt keine Haushalthilfe.
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 8, AVB C1 - Kur- und Erholungsaufenthaltebis CHF 500
Erholungskuren mit ärztlicher Leitung CHF 60 pro Tag (ohne Leitung und Badekuren CHF 40), max. 30 Tage, einmal in 2 Jahren
- Badekuren und Erholungskuren ohne ärztliche Leitung CHF 40 pro Tag
- ausser nach Spitalaufenthalt nur einmal in 2 Jahren
- nur in der Schweiz
- Hörgeräteunbekannt
Warum unbekannt: Hörgeräte sind nicht ausdrücklich genannt; ob sie als Hilfsmittel nach C5 (90 %, max. CHF 200) gelten, ist offen.
- Kapital- oder Taggeldleistungenkeine Angabe
nicht gedeckt
Keine Kapital- oder Taggeldleistungen.
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 8, AVB C1 - Pflegeheim-Beitragkeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog PLUS nennt keine Pflegeheimbeiträge.
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 8, AVB C1
Der Deckungsgrad (0 bis 100) fasst die Merkmale eines Bereichs gewichtet zusammen; 100 entspricht den besten erfassten Werten im Markt. Er ist eine Orientierung, kein Testurteil. So rechnen wir
Was zahlt Aquilana Krankenpflege PLUS bei …?
Brille CHF 450
gedecktNeue Brillengläser für CHF 450, erstmals in der laufenden Periode.
Erstattung Aquilana Krankenpflege PLUSCHF 250
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 8, AVB C2Rechenweg
- Kosten CHF 450
- 90 % von CHF 450 = CHF 405
- Limite CHF 250 pro 3 Jahre → Erstattung CHF 250
5 × Osteopathie à CHF 130
gedecktFünf Sitzungen Osteopathie bei einer anerkannten Therapeutin, je CHF 130.
Erstattung Aquilana Krankenpflege PLUSCHF 585
Rechenweg
- 5 Sitzungen à CHF 130
- 90 % von CHF 130 = CHF 117 pro Sitzung
- 5 × CHF 117 = CHF 585
- Limite CHF 1'000 pro Jahr → Erstattung CHF 585
- Limite pro Sitzung nicht beziffert; ohne Sitzungslimite gerechnet.
Fitness-Abo CHF 900
nicht gedecktJahresabo in einem anerkannten Fitnesscenter für CHF 900.
Erstattung Aquilana Krankenpflege PLUSnicht gedeckt
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 8, AVB C1Rechenweg
- Laut AVB/ZVB nicht gedeckt.
Annahmen: Vertrag seit 36 Monaten, in der laufenden Periode noch nichts bezogen. Musterfälle sind feste Beispielrechnungen, keine Kostenschätzung. Gerechnet wird nur der Beitrag der Zusatzversicherung; Leistungen der Grundversicherung, Kostenbeteiligungen der OKP und bereits bezogene Leistungen sind nicht abgezogen, sofern nicht erwähnt. Massgebend sind die AVB/ZVB des Versicherers. Musterfall-Logik
Rahmenbedingungen
- Gesundheitsprüfung bei Aufnahmeja
Gesundheitsfragebogen bei Antrag; Vorbehalte und Ablehnung möglich
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 4, AVB A11 - Höchstes Eintrittsaltergedeckt
Antrag bis zum zurückgelegten 65. Altersjahr
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 3, AVB A9 - Allgemeine Wartefristkeine Wartefrist
Keine allgemeine Wartefrist; Karenzfristen nur für Mutterschaft (24 Monate) und Kieferorthopädie in TOP (24 Monate).
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 3, AVB A10 - Ordentliche Kündigungsiehe Wert
nach einem Jahr, 3 Monate auf Ende Kalenderjahr
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 4, AVB A14 - Kündigungsrecht bei Prämienerhöhungja
Kündigung auf das Datum der Tarif- oder Selbstbehaltsänderung
- innert 30 Tagen seit Mitteilung
- Mindestvertragsdauerbis 1 Jahr
1 Jahr, danach stillschweigende Verlängerung um je 1 Jahr
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 3, AVB A10 Abs. 5 - Rabattesiehe Wert
Familienrabatt 50 % ab dem dritten Kind unter 18; Rahmenvertragsrabatte
- mindestens drei Kinder unter 18 und ein Elternteil mit Zusatzversicherung bei Aquilana
- Prämienaltersstufensiehe Wert
Altersgruppen 0–18, 19–25, 26–40, 41–50, letzte Gruppe ab 51
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 5, AVB A25 - Grundversicherung beim selben Versicherer nötigunbekannt
Warum unbekannt: Die AVB verlangen keine Grundversicherung bei Aquilana ausdrücklich.
- Leistungsausschlüsse und Vorbehaltesiehe Wert
bestehende oder frühere Krankheiten und Unfallfolgen können durch Vorbehalt ausgeschlossen werden, Vorbehalt für die ganze Vertragsdauer
- Aufhebung frühestens nach einem Jahr auf Nachweis
Dokumente und Stand
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024 (PDF von Aquilana, neues Fenster)
Version: AVB Krankenpflege-Zusatzversicherungen, Ausgabe 2024 (Teil C). Gültig ab 01.01.2024. Erfasst am 25.09.2026, Prüfung durch eine Fachperson ausstehend. Produktseite: Aquilana ↗
Mit anderen Produkten vergleichen
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Prämie
Prämien für Zusatzversicherungen veröffentlichen die Versicherer nicht. Sie hängen von Alter, Wohnort und Gesundheitsprüfung ab. Wir zeigen deshalb keinen Preis und kein Preisranking.
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Wenn du über FinanceRock abschliesst, bezahlt die Versicherung eine Entschädigung: Grundversicherung höchstens CHF 70 pro Person, Zusatzversicherung höchstens 16 Monatsprämien. Für dich ist die Beratung kostenlos; die Sortierung im Vergleich ist davon nie beeinflusst.
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Häufige Fragen
Was zahlt Aquilana Krankenpflege PLUS an Brillen und Kontaktlinsen?
Aquilana Krankenpflege PLUS zahlt laut Bedingungen: 90 %, max. CHF 250; Kinder bis 18 jährlich, Erwachsene alle 3 Kalenderjahre. Bedingungen: Kinder bis 18: einmal pro Kalenderjahr; auch ohne ärztliche Verordnung. Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 8, AVB C2.
Gibt es bei Aquilana Krankenpflege PLUS eine Gesundheitsprüfung?
Ja. Laut Bedingungen: Gesundheitsfragebogen bei Antrag; Vorbehalte und Ablehnung möglich. Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 4, AVB A11.
Wie kündige ich Aquilana Krankenpflege PLUS?
Ordentliche Kündigung laut Bedingungen: nach einem Jahr, 3 Monate auf Ende Kalenderjahr. Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 4, AVB A14.
Kann ich Aquilana Krankenpflege PLUS bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Laut Bedingungen: Kündigung auf das Datum der Tarif- oder Selbstbehaltsänderung. Bedingungen: innert 30 Tagen seit Mitteilung. Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 5, AVB A26.
Muss ich für Aquilana Krankenpflege PLUS die Grundversicherung bei Aquilana haben?
Das lässt sich aus den Bedingungen nicht eindeutig ablesen: Die AVB verlangen keine Grundversicherung bei Aquilana ausdrücklich.
Wie aktuell und verlässlich sind die Angaben zu Aquilana Krankenpflege PLUS?
Grundlage sind AVB Krankenpflege-Zusatzversicherungen, Ausgabe 2024 (Teil C) (gültig ab 01.01.2024), erfasst am 25.09.2026. Die Werte sind maschinell erfasst, jedes Zitat ist gegen die PDF-Seite geprüft; die Prüfung durch eine Fachperson steht aus. Massgebend sind die Bedingungen von Aquilana.