Leistungen nach Bereichen
Medikamente und ambulante Leistungen
Bereich Medikamente und ambulante Leistungen im Vergleich- Nicht kassenpflichtige Medikamenteüber CHF 3'000
ärztlich verordnete Medikamente ausserhalb der Spezialitätenliste ohne Jahreslimite, abzüglich Kostenbeteiligung
- nicht auf der Negativliste, Swissmedic-registriert
- Selbstbehalt 10 %, wählbare Franchise CHF 0 oder 600 für Erwachsene (Art. 24/25)
- im Ausland max. CHF 2'000 pro Jahr (Art. 5 Ziff. 6)
- Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamentebis 90 %
100 % abzüglich Selbstbehalt 10 %
- 90 % abgeleitet aus 10 % Selbstbehalt
- Hilfsmittel über die MiGeL hinausbis CHF 200
90 %, max. CHF 200 pro Kalenderjahr (anerkannte Hilfsmittel, ohne Zahnprothesen und Sehhilfen)
- ärztlich verordnet
- Liste anerkannter Hilfsmittel
- Ambulante nicht kassenpflichtige Behandlungenbis CHF 3'000
innovative Therapiemethoden 90 %, max. CHF 2'000 pro Kalenderjahr
- gemäss separater Liste
Brillen und Kontaktlinsen
Bereich Brillen und Kontaktlinsen im Vergleich2 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Brillen und Kontaktlinsenüber CHF 300 pro 3 Jahre
90 %, max. CHF 900 pro 3 Kalenderjahre (Brillengläser, Fassungen, Kontaktlinsen)
- keine OKP-Leistung für Sehhilfen in den letzten 3 Kalenderjahren
- Periode des Brillenbeitragsseltener als alle 3 Jahre
pro 3 Kalenderjahre
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 5, Art. 13 Ziff. 1 - Altersgrenzen und Kinderregeln Brillenkeine Angabe
nicht gedeckt
Art. 13 nennt keine abweichende Regel für Kinder oder Altersgrenzen.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 5, Art. 13 - Augenlaser-Korrekturunbekannt
Warum unbekannt: Art. 13 nennt nur Brillengläser, Fassungen und Kontaktlinsen; Augenlaser ist nicht geregelt.
Komplementärmedizin
Bereich Komplementärmedizin im Vergleich5 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Vergütungssatz Komplementärmedizinbis 90 %
100 % abzüglich Selbstbehalt 10 % (Franchise 0 oder 600 wählbar)
- 90 % abgeleitet aus 10 % Selbstbehalt
- SWICA-anerkannte Methode und Therapeut
- Selbstbehalt 10 %, wählbare Franchise CHF 0 oder 600 für Erwachsene (Art. 24/25)
- Jahreslimite Komplementärmedizinüber CHF 6'000
Kosten ohne Jahreslimite (abzüglich Kostenbeteiligung)
- Selbstbehalt 10 %, wählbare Franchise CHF 0 oder 600 für Erwachsene (Art. 24/25)
- Leistungsübersicht: Selbstbehalt max. CHF 700 pro Jahr für Erwachsene
- Limite pro Sitzung Komplementärmedizinbis CHF 150
max. CHF 120 pro Stunde, nur falls keine anerkannten Tarife bestehen
- gilt nur, wenn keine anerkannten Tarife bestehen
- Anerkennung Therapeut (Register)eigene Methoden- oder Therapeutenliste
eigene Liste anerkannter Methoden und Verzeichnis anerkannter Ärzte und Therapeuten
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 4, Art. 4 Ziff. 2 - Anzahl anerkannter Methodenunbekannt
Warum unbekannt: Die Methodenliste ist nicht Teil der ZB; Anzahl Methoden nicht beziffert.
- Komplementärmedizinische Arzneimittelüber CHF 1'000
homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Präparate ohne Jahreslimite (Negativliste vorbehalten)
- verordnet oder abgegeben von einem anerkannten Therapeuten
- Selbstbehalt 10 %, wählbare Franchise CHF 0 oder 600 für Erwachsene (Art. 24/25)
Prävention und Fitness
Bereich Prävention und Fitness im Vergleich3 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Fitness und Bewegungüber CHF 400
Gesundheitsförderung (z. B. Fitness) 90 %, max. CHF 500 pro Kalenderjahr (gemeinsame Limite)
- gemäss separater Liste
- gemeinsame Limite Gesundheitsförderung und Prävention
- Gesundheitskurseüber CHF 400
Präventionskurse und Beratungsangebote 90 %, max. CHF 500 pro Kalenderjahr (gemeinsame Limite)
- gemäss separater Liste
- Check-ups und Vorsorgeuntersuchungenunbekannt
Warum unbekannt: Art. 21 nennt Gesundheitsförderung und Prävention gemäss separater Liste; ob Check-ups darunterfallen, ist in den ZB nicht ersichtlich (Check-ups regelt Completa Praeventa).
- Ernährungsberatungbis CHF 600
Ernährungsprogramme 90 %, max. CHF 500 pro Kalenderjahr (gemeinsame Limite)
- gemäss separater Liste
- Impfungen (inkl. Reiseimpfungen)unbekannt
Warum unbekannt: Die ZB Completa Forte regeln Impfungen nicht ausdrücklich (Impfungen regelt Completa Praeventa).
- Bonus- und Gesundheitsprogrammekeine Angabe
nicht gedeckt
Die ZB nennen kein Bonus- oder Gesundheitsprogramm.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 6, Art. 21
5 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Dentalhygiene und Prophylaxebis CHF 100
50 %, max. CHF 100 pro Kalenderjahr für nicht kassenpflichtige zahnärztliche Behandlungen
- gemeinsame Limite aller nicht kassenpflichtigen Zahnbehandlungen
- Vergütungssatz Zahnbehandlungenbis 50 %
50 %
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 6, Art. 15 Ziff. 1 - Jahreslimite Zahnbehandlungenbis CHF 500
max. CHF 100 pro Kalenderjahr
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 6, Art. 15 Ziff. 1 - Kieferorthopädie Kinder (Zahnspange)bis CHF 10'000
50 % nach UVG-Tarif, max. CHF 10'000 pro Kalenderjahr bis zum vollendeten 25. Altersjahr
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 6, Art. 16 Ziff. 1 - Zahnunfallunbekannt
Warum unbekannt: Die ZB regeln Zahnunfälle nicht ausdrücklich.
- Wartefrist Zahnleistungenkeine Wartefrist
Art. 15 und 16 nennen keine Wartefrist (inverses Merkmal: keine vorgesehen).
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 6, Art. 15–16
Ausland und Reisen
Bereich Ausland und Reisen im Vergleich5 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Notfallbehandlung ambulant im Auslandüber CHF 1'000'000
Notfallbehandlungen im Ausland ohne Betragslimite, abzüglich Kostenbeteiligung
- vorübergehender Auslandaufenthalt, Rückreise nicht angemessen
- Selbstbehalt 10 %, wählbare Franchise CHF 0 oder 600 für Erwachsene (Art. 24/25)
- ab CHF 25'000 ambulant pro Jahr Kostengutsprache nötig
- Notfallbehandlung stationär im Auslandüber CHF 1'000'000
stationäre Notfälle ohne Betragslimite, private Spitalklasse in den ersten 3 Reisemonaten
- Kostengutsprache der SWICA-Notrufzentrale vor Spitaleintritt
- Selbstbehalt 10 %, wählbare Franchise CHF 0 oder 600 für Erwachsene (Art. 24/25)
- Assistance 24 hgedeckt
Personenassistance über die SWICA-Notrufzentrale
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 7, Art. 23 - Rücktransport in die Schweizüber CHF 100'000
Rückführung in die Schweiz bzw. ins Spital, ohne Betragslimite
- von SWICA bzw. Notrufzentrale als notwendig erachtet
- Annullierungskostenkeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog im Ausland nennt keine Annullierungs- oder Reiseabbruchkosten.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 7, Art. 23 - Maximale Reisedauer pro Reiseunbekannt
Warum unbekannt: Die ZB setzen einen vorübergehenden Auslandaufenthalt voraus, nennen aber keine Höchstdauer (private Spitalklasse nur in den ersten 3 Reisemonaten).
- Geplante Behandlung im Auslandunbekannt
Warum unbekannt: Art. 22 Ziff. 3: Behandlungen im Ausland ohne Einwilligung von SWICA werden nicht ersetzt; der Umfang mit Einwilligung ist nicht geregelt.
Transport und Rettung
Bereich Transport und Rettung im Vergleich- Krankentransporte in der Schweizüber CHF 30'000
Notfall- und Verlegungstransporte in der Schweiz 90 %, max. CHF 100'000 pro Kalenderjahr
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 6, Art. 20 Ziff. 1 - Rettung in der Schweizüber CHF 30'000
90 %, max. CHF 100'000 pro Kalenderjahr (gemeinsam mit Verlegungstransporten)
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 6, Art. 20 Ziff. 1 - Such- und Bergungskostenüber CHF 50'000
Such- und Bergungsaktionen Schweiz max. CHF 100'000 pro Kalenderjahr; Ausland zusammen mit Transporten max. CHF 150'000
- im Ausland zusammen mit Notfalltransporten max. CHF 150'000 pro Jahr (Art. 23)
Psychotherapie
Bereich Psychotherapie im Vergleich2 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Nichtärztliche Psychotherapie über die OKP hinausunbekannt
Warum unbekannt: Jahreslimite nicht beziffert; Sitzungszahl und Betrag pro Sitzung siehe eigene Merkmale
- Beitrag pro Sitzung Psychotherapiebis CHF 50
max. CHF 50 pro Sitzung (90 %)
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 5, Art. 6 Ziff. 1 - Maximale Sitzungen pro Jahr Psychotherapieüber 40 Sitzungen
max. 60 Sitzungen pro Kalenderjahr
- ärztlich verordnet
- nur Psychotherapeuten ohne KVG-Zulassung auf der SWICA-Liste
- höchstens CHF 50 pro Sitzung, Vergütung 90 %
Pflege, Kur und Hilfe
Bereich Pflege, Kur und Hilfe im Vergleich4 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Spitex und Pflege zu Hausekeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog (Art. 4–20) nennt keine Hauskrankenpflege bzw. Spitex.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 3, Inhaltsverzeichnis - Haushaltshilfe bei Krankheit oder Unfallbis CHF 1'000
50 %, max. CHF 30 pro Tag während max. 60 Tagen pro Kalenderjahr
- ärztliches Zeugnis
- Kur- und Erholungsaufenthaltebis CHF 500
Badekur max. CHF 30 pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr (Erholungskur CHF 20 pro Tag)
- ärztlich verordnet und vorgängig bewilligt
- Erholungskuren max. CHF 20 pro Tag, 30 Tage (Art. 11)
- Hörgeräteunbekannt
Warum unbekannt: Hörgeräte könnten unter die Liste anerkannter Hilfsmittel (Art. 14) fallen; die Liste ist nicht Teil der ZB.
- Kapital- oder Taggeldleistungenkeine Angabe
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog nennt weder Kapital noch Taggeld.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 3, Inhaltsverzeichnis - Pflegeheim-Beitragkeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog nennt keine Beiträge an Pflegeheimaufenthalte.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 3, Inhaltsverzeichnis
Der Deckungsgrad (0 bis 100) fasst die Merkmale eines Bereichs gewichtet zusammen; 100 entspricht den besten erfassten Werten im Markt. Er ist eine Orientierung, kein Testurteil. So rechnen wir
Was zahlt SWICA Completa Forte bei …?
Brille CHF 450
gedecktNeue Brillengläser für CHF 450, erstmals in der laufenden Periode.
Erstattung SWICA Completa ForteCHF 405
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 5, Art. 13 Ziff. 1Rechenweg
- Kosten CHF 450
- 90 % von CHF 450 = CHF 405
- Limite CHF 900 pro 3 Jahre → Erstattung CHF 405
Dentalhygiene CHF 180
gedecktEine Dentalhygiene-Sitzung für CHF 180.
Erstattung SWICA Completa ForteCHF 90
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 6, Art. 15 Ziff. 1Rechenweg
- Kosten CHF 180
- 50 % von CHF 180 = CHF 90
- Limite CHF 100 pro Jahr → Erstattung CHF 90
Zahnbehandlung CHF 1'200
gedecktKonservierende Zahnbehandlung (z. B. Füllungen) für CHF 1'200.
Erstattung SWICA Completa ForteCHF 100
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 6, Art. 15 Ziff. 1Rechenweg
- Kosten CHF 1'200
- 50 % von CHF 1'200 = CHF 600
- Limite CHF 100 pro Jahr → Erstattung CHF 100
Zahnspange Kind CHF 6'000
gedecktKieferorthopädische Behandlung eines 12-jährigen Kindes für CHF 6'000, abgerechnet in einem Kalenderjahr.
Erstattung SWICA Completa ForteCHF 3'000
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 6, Art. 16 Ziff. 1Rechenweg
- Kosten CHF 6'000
- 50 % von CHF 6'000 = CHF 3'000
- Limite CHF 10'000 pro Jahr → Erstattung CHF 3'000
5 × Osteopathie à CHF 130
gedecktFünf Sitzungen Osteopathie bei einer anerkannten Therapeutin, je CHF 130.
Erstattung SWICA Completa ForteCHF 585
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 4, Art. 4 Ziff. 1Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 7, Art. 25 Ziff. 1Rechenweg
- 5 Sitzungen à CHF 130
- 90 % von CHF 130 = CHF 117 pro Sitzung
- 5 × CHF 117 = CHF 585
- ohne Betragslimite → Erstattung CHF 585
Fitness-Abo CHF 900
gedecktJahresabo in einem anerkannten Fitnesscenter für CHF 900.
Erstattung SWICA Completa ForteCHF 500
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 6, Art. 21 Ziff. 1Rechenweg
- Kosten CHF 900
- 90 % von CHF 900 = CHF 810
- Limite CHF 500 pro Jahr → Erstattung CHF 500
Notfall USA CHF 30'000
gedecktStationäre Notfallbehandlung in den USA für CHF 30'000 (Anteil über den Leistungen der Grundversicherung).
Erstattung SWICA Completa ForteCHF 30'000
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 6, Art. 22 Ziff. 2Rechenweg
- Kosten CHF 30'000
- 100 % von CHF 30'000 = CHF 30'000
- ohne Betragslimite → Erstattung CHF 30'000
Annahmen: Vertrag seit 36 Monaten, in der laufenden Periode noch nichts bezogen. Musterfälle sind feste Beispielrechnungen, keine Kostenschätzung. Gerechnet wird nur der Beitrag der Zusatzversicherung; Leistungen der Grundversicherung, Kostenbeteiligungen der OKP und bereits bezogene Leistungen sind nicht abgezogen, sofern nicht erwähnt. Massgebend sind die AVB/ZVB des Versicherers. Musterfall-Logik
Rahmenbedingungen
- Gesundheitsprüfung bei Aufnahmeja
Antrag mit Anzeigepflicht; bestehende Krankheiten können per Deckungsausschluss ausgeschlossen werden
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 9, Art. 23 - Höchstes Eintrittsalterunbekannt
Warum unbekannt: AVB und ZB nennen kein höchstes Eintrittsalter.
- Allgemeine Wartefristkeine Wartefrist
Weder ZB noch AVB sehen eine allgemeine Wartefrist für das Produkt vor.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 3, Inhaltsverzeichnis - Ordentliche Kündigungsiehe Wert
3 Monate auf Ende des Versicherungsjahres (31.12.), frühestens nach der Mindestdauer von 1 Jahr
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 6, Art. 11 - Kündigungsrecht bei Prämienerhöhungja
Kündigung des betroffenen Teils auf Ende des Kalenderjahres; Mitteilung spätestens 30 Tage vorher
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 7, Art. 16 - Mindestvertragsdauerbis 1 Jahr
1 Jahr, danach stillschweigende Verlängerung um je 1 Jahr
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 6, Art. 11 - Rabatteunbekannt
Warum unbekannt: AVB und ZB nennen keine konkreten Rabatte.
- Prämienaltersstufensiehe Wert
Abschlussaltertarif: Altersgruppe beim Abschluss bleibt während der ganzen Dauer
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 8 - Grundversicherung beim selben Versicherer nötignein
Voraussetzung ist nur der Wohnsitz in der Schweiz; die Grundversicherung bei SWICA wird nicht verlangt.
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 4, Art. 1 - Leistungsausschlüsse und Vorbehaltesiehe Wert
bei Aufnahme bestehende Krankheiten und Unfallfolgen können ausgeschlossen werden; kosmetische Behandlungen und Suchtmittelmissbrauch ausgeschlossen
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 9, Art. 23
Dokumente und Stand
- Zusatzbedingungen (ZVB)Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte (PDF von SWICA, neues Fenster)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG (PDF von SWICA, neues Fenster)
- LeistungsübersichtIndividuelle Versicherungslösungen Leistungsübersicht 2027 (PDF von SWICA, neues Fenster)
Version: ZB Completa Forte, Ausgabe 2026 (gültig ab 01.01.2026), und AVB nach VVG. Gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 25.09.2026, Prüfung durch eine Fachperson ausstehend. Produktseite: SWICA ↗
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Prämie
Prämien für Zusatzversicherungen veröffentlichen die Versicherer nicht. Sie hängen von Alter, Wohnort und Gesundheitsprüfung ab. Wir zeigen deshalb keinen Preis und kein Preisranking.
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Häufige Fragen
Was zahlt SWICA Completa Forte an Brillen und Kontaktlinsen?
SWICA Completa Forte zahlt laut Bedingungen: 90 %, max. CHF 900 pro 3 Kalenderjahre (Brillengläser, Fassungen, Kontaktlinsen). Bedingungen: keine OKP-Leistung für Sehhilfen in den letzten 3 Kalenderjahren. Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) nach VVG Completa Forte, S. 5, Art. 13 Ziff. 1.
Gibt es bei SWICA Completa Forte eine Gesundheitsprüfung?
Ja. Laut Bedingungen: Antrag mit Anzeigepflicht; bestehende Krankheiten können per Deckungsausschluss ausgeschlossen werden. Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 9, Art. 23.
Wie kündige ich SWICA Completa Forte?
Ordentliche Kündigung laut Bedingungen: 3 Monate auf Ende des Versicherungsjahres (31.12.), frühestens nach der Mindestdauer von 1 Jahr. Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 6, Art. 11.
Kann ich SWICA Completa Forte bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Laut Bedingungen: Kündigung des betroffenen Teils auf Ende des Kalenderjahres; Mitteilung spätestens 30 Tage vorher. Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 7, Art. 16.
Muss ich für SWICA Completa Forte die Grundversicherung bei SWICA haben?
Laut Bedingungen: nein. Voraussetzung ist nur der Wohnsitz in der Schweiz; die Grundversicherung bei SWICA wird nicht verlangt. Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 4, Art. 1.
Wie aktuell und verlässlich sind die Angaben zu SWICA Completa Forte?
Grundlage sind ZB Completa Forte, Ausgabe 2026 (gültig ab 01.01.2026), und AVB nach VVG (gültig ab 01.01.2026), erfasst am 25.09.2026. Die Werte sind maschinell erfasst, jedes Zitat ist gegen die PDF-Seite geprüft; die Prüfung durch eine Fachperson steht aus. Massgebend sind die Bedingungen von SWICA.