Leistungen nach Bereichen
Komplementärmedizin
Bereich Komplementärmedizin im Vergleich5 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Vergütungssatz Komplementärmedizinbis 90 %
90 % nach Abzug einer Jahresfranchise von CHF 200
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Natura, S. 1, BVB Art. 1.2 - Jahreslimite Komplementärmedizinüber CHF 6'000
keine Jahreslimite in CHF; Tarif pro Sitzung und höchstens 12 Sitzungen pro Jahr ohne vorgängige Bewilligung
- max. 12 Konsultationen pro Jahr ohne vorgängige Bewilligung
- max. CHF 110 pro Sitzung (Erstkonsultation CHF 130), davon 90 %
- Limite pro Sitzung Komplementärmedizinbis CHF 150
90 % von max. CHF 110 pro Sitzung (Erstkonsultation max. CHF 130)
- Vergütung zu 90 % nach Jahresfranchise
- CHF 50 bis 30 Minuten, CHF 20 je weitere Viertelstunde
- Erstkonsultation max. CHF 130
- max. 12 Sitzungen pro Jahr ohne Bewilligung
- Anerkennung Therapeut (Register)eigene Methoden- oder Therapeutenliste
Therapeut muss Mitglied eines von Assura anerkannten Berufsverbands sein (u. a. ASCA, NVS, SVO)
- Liste anerkannter Berufsverbände im Anhang B, darunter die ASCA
- Anzahl anerkannter Methodenunbekannt
Warum unbekannt: Der Anhang zählt die anerkannten Therapien auf, beziffert ihre Anzahl aber nicht.
- Komplementärmedizinische Arzneimittelbis CHF 1'000
Laboruntersuchungen und verordnete Arzneimittel: max. CHF 800 pro Jahr (zu 90 %)
- gemeinsame Limite mit Laboruntersuchungen
- Vergütung zu höchstens 90 % nach Franchise
Der Deckungsgrad (0 bis 100) fasst die Merkmale eines Bereichs gewichtet zusammen; 100 entspricht den besten erfassten Werten im Markt. Er ist eine Orientierung, kein Testurteil. So rechnen wir
Was zahlt Assura Natura bei …?
5 × Osteopathie à CHF 130
gedecktFünf Sitzungen Osteopathie bei einer anerkannten Therapeutin, je CHF 130.
Erstattung Assura NaturaCHF 550
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Natura, S. 3, BVB Anhang CQuelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Natura, S. 1, BVB Art. 1.2Rechenweg
- 5 Sitzungen à CHF 130
- 90 % von CHF 130 = CHF 117 pro Sitzung
- Limite pro Sitzung CHF 110
- 5 × CHF 110 = CHF 550
- ohne Betragslimite → Erstattung CHF 550
Annahmen: Vertrag seit 36 Monaten, in der laufenden Periode noch nichts bezogen. Musterfälle sind feste Beispielrechnungen, keine Kostenschätzung. Gerechnet wird nur der Beitrag der Zusatzversicherung; Leistungen der Grundversicherung, Kostenbeteiligungen der OKP und bereits bezogene Leistungen sind nicht abgezogen, sofern nicht erwähnt. Massgebend sind die AVB/ZVB des Versicherers. Musterfall-Logik
Rahmenbedingungen
- Gesundheitsprüfung bei Aufnahmeja
Versicherungsantrag mit Angaben; Vorbehalte für bestehende Leiden möglich
Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 1, AVB Art. 4.1.1 - Höchstes Eintrittsalterunbekannt
Warum unbekannt: AVB und BVB nennen kein höchstes Eintrittsalter.
- Allgemeine Wartefristunbekannt
Warum unbekannt: Die AVB behalten in der Police festgehaltene Warte- und Karenzfristen vor (Art. 7.2); die BVB nennen keine allgemeine Wartefrist.
- Ordentliche Kündigungsiehe Wert
3 Monate Frist auf 31. Dezember, frühestens nach der Mindestdauer (3 Jahre bzw. 2 Jahre bei unterjährigem Beginn)
Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 2, AVB Art. 9.1 - Kündigungsrecht bei Prämienerhöhungja
Kündigung bis zum letzten Tag des Kalenderjahres nach Mitteilung der neuen Prämie
Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 2, AVB Art. 10.1 - Mindestvertragsdauerbis 3 Jahre
3 Jahre bei Beginn per 1. Januar; 2 Jahre bei unterjährigem Abschluss
- bei unterjährigem Vertragsbeginn Mindestdauer zwei Jahre (Art. 9.2)
- Rabattesiehe Wert
Bonus: nach 5 leistungsfreien Jahren entfällt die Franchise bei der nächsten Behandlung
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Natura, S. 1, BVB Art. 2 - Prämienaltersstufensiehe Wert
Prämie nach Eintrittsalter; Kinder und junge Erwachsene wechseln mit 19 bzw. 26 Jahren in die definitive Altersstufe
Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 2, AVB Art. 12.1 - Grundversicherung beim selben Versicherer nötignein
Die AVB setzen keine Grundversicherung bei Assura voraus; Leistungen werden sogar ohne OKP im gleichen Umfang erbracht (Art. 6.4).
Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 2, AVB Art. 6.4 - Leistungsausschlüsse und Vorbehaltesiehe Wert
ausgeschlossen: bei Antragstellung bestehende Leiden, frühere Unfallfolgen, psychische Krankheiten, Palliativbehandlungen, Übergewicht, Mutterschaft und Wellness
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Natura, S. 1, BVB Art. 4
Dokumente und Stand
- Zusatzbedingungen (ZVB)Besondere Versicherungsbedingungen Natura (PDF von Assura, neues Fenster)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG (PDF von Assura, neues Fenster)
Version: BVB Natura, Ausgabe 07.2015, und AVB Zusatz-Krankenversicherung, Ausgabe 07.2015 (Aktualisierung 01.2022). Gültig ab 01.07.2015. Erfasst am 25.09.2026, Prüfung durch eine Fachperson ausstehend. Produktseite: Assura ↗
Mit anderen Produkten vergleichen
Leg Assura Natura im Overlay über bis zu drei weitere Zusatzversicherungen: je Bereich siehst du, was doppelt gedeckt ist, was nur ein Produkt zahlt und wo alle eine Lücke haben.
Assura Natura mit anderen vergleichen- CONCORDIA NATURABeide vergleichen
- CSS AlternativversicherungBeide vergleichen
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Vorschläge: andere Varianten derselben Produktfamilie, dann Produkte anderer Kassen mit gleicher Art, alphabetisch. Keine bezahlten Platzierungen.
Prämie
Prämien für Zusatzversicherungen veröffentlichen die Versicherer nicht. Sie hängen von Alter, Wohnort und Gesundheitsprüfung ab. Wir zeigen deshalb keinen Preis und kein Preisranking.
Prämie berechnen lassenVerdienen wir hier etwas?
Wenn du über FinanceRock abschliesst, bezahlt die Versicherung eine Entschädigung: Grundversicherung höchstens CHF 70 pro Person, Zusatzversicherung höchstens 16 Monatsprämien. Für dich ist die Beratung kostenlos; die Sortierung im Vergleich ist davon nie beeinflusst.
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Häufige Fragen
Gibt es bei Assura Natura eine Gesundheitsprüfung?
Ja. Laut Bedingungen: Versicherungsantrag mit Angaben; Vorbehalte für bestehende Leiden möglich. Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 1, AVB Art. 4.1.1.
Wie kündige ich Assura Natura?
Ordentliche Kündigung laut Bedingungen: 3 Monate Frist auf 31. Dezember, frühestens nach der Mindestdauer (3 Jahre bzw. 2 Jahre bei unterjährigem Beginn). Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 2, AVB Art. 9.1.
Kann ich Assura Natura bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Laut Bedingungen: Kündigung bis zum letzten Tag des Kalenderjahres nach Mitteilung der neuen Prämie. Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 2, AVB Art. 10.1.
Muss ich für Assura Natura die Grundversicherung bei Assura haben?
Laut Bedingungen: nein. Die AVB setzen keine Grundversicherung bei Assura voraus; Leistungen werden sogar ohne OKP im gleichen Umfang erbracht (Art. 6.4). Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 2, AVB Art. 6.4.
Bis zu welchem Alter kann ich Assura Natura abschliessen?
Das lässt sich aus den Bedingungen nicht eindeutig ablesen: AVB und BVB nennen kein höchstes Eintrittsalter.
Wie aktuell und verlässlich sind die Angaben zu Assura Natura?
Grundlage sind BVB Natura, Ausgabe 07.2015, und AVB Zusatz-Krankenversicherung, Ausgabe 07.2015 (Aktualisierung 01.2022) (gültig ab 01.07.2015), erfasst am 25.09.2026. Die Werte sind maschinell erfasst, jedes Zitat ist gegen die PDF-Seite geprüft; die Prüfung durch eine Fachperson steht aus. Massgebend sind die Bedingungen von Assura.