Leistungen nach Bereichen
Komplementärmedizin
Bereich Komplementärmedizin im Vergleich4 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Vergütungssatz Komplementärmedizinbis 90 %
90 % der Kosten
Quelle: KPT, Besondere Bedingungen Natura-Versicherung, S. 1, N Art. 2 - Jahreslimite Komplementärmedizinbis CHF 3'000
90 %, Gesamtleistung max. CHF 3'000 pro Kalenderjahr, keine Franchise
- ärztliche Verordnung nötig
- EMR-anerkannte Therapeuten, Ärzte oder Chiropraktoren
- Limite pro Sitzung Komplementärmedizinunbekannt
Warum unbekannt: Die BB nennen keine Limite pro Sitzung.
- Anerkennung Therapeut (Register)EMR oder ASCA
EMR-anerkannte Therapeuten sowie Ärzte und Chiropraktoren
Quelle: KPT, Besondere Bedingungen Natura-Versicherung, S. 1, N Art. 1 - Anzahl anerkannter Methodenunbekannt
Warum unbekannt: Die BB verweisen auf die Heilmassnahmen gemäss EMR, beziffern deren Anzahl aber nicht.
- Komplementärmedizinische Arzneimittelüber CHF 1'000
90 %, innerhalb der Gesamtleistung von CHF 3'000 pro Jahr
- von Arzt oder Chiropraktor verordnet bzw. abgegeben oder vom Therapeuten abgegeben
- keine eigene Limite, innerhalb der Gesamtleistung
Der Deckungsgrad (0 bis 100) fasst die Merkmale eines Bereichs gewichtet zusammen; 100 entspricht den besten erfassten Werten im Markt. Er ist eine Orientierung, kein Testurteil. So rechnen wir
Was zahlt KPT Natura Leistungsklasse 1 bei …?
5 × Osteopathie à CHF 130
gedecktFünf Sitzungen Osteopathie bei einer anerkannten Therapeutin, je CHF 130.
Erstattung KPT Natura Leistungsklasse 1CHF 585
Rechenweg
- 5 Sitzungen à CHF 130
- 90 % von CHF 130 = CHF 117 pro Sitzung
- 5 × CHF 117 = CHF 585
- Limite CHF 3'000 pro Jahr → Erstattung CHF 585
- Limite pro Sitzung nicht beziffert; ohne Sitzungslimite gerechnet.
Annahmen: Vertrag seit 36 Monaten, in der laufenden Periode noch nichts bezogen. Musterfälle sind feste Beispielrechnungen, keine Kostenschätzung. Gerechnet wird nur der Beitrag der Zusatzversicherung; Leistungen der Grundversicherung, Kostenbeteiligungen der OKP und bereits bezogene Leistungen sind nicht abgezogen, sofern nicht erwähnt. Massgebend sind die AVB/ZVB des Versicherers. Musterfall-Logik
Rahmenbedingungen
- Gesundheitsprüfung bei Aufnahmeja
Vorbehalte für bei Vertragsabschluss bestehende Leiden möglich (Risikoprüfung)
- AVB regeln das Antragsverfahren nicht im Detail; Vorbehalte werden in Art. 4 erwähnt
- Höchstes Eintrittsalterunbekannt
Warum unbekannt: AVB und BB nennen kein höchstes Eintrittsalter.
- Allgemeine Wartefristkeine Wartefrist
Keine allgemeine Wartefrist für das ganze Produkt; einzelne Karenzfristen: Mutterschaft 270 Tage (AVB Art. 2).
Quelle: KPT, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG), S. 1, AVB Art. 2 Abs. 2 - Ordentliche Kündigungsiehe Wert
3 Monate Frist auf Ende Kalenderjahr (Eingang bis 30. September)
Quelle: KPT, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG), S. 2, AVB Art. 7 Abs. 1 - Kündigungsrecht bei Prämienerhöhungja
Kündigung bis 30. November nach Mitteilung der neuen Prämie (bis 31. Oktober)
Quelle: KPT, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG), S. 3, AVB Art. 10 Abs. 1 - Mindestvertragsdauerbis 1 Jahr
mindestens 1 Jahr, stillschweigende Verlängerung um je 1 Jahr
Quelle: KPT, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG), S. 2, AVB Art. 6 Abs. 1 - Rabatteunbekannt
Warum unbekannt: AVB und BB nennen keine Rabatte.
- Prämienaltersstufensiehe Wert
Prämie nach Lebensalter in Altersklassen, Wechsel jeweils am 1. Januar
Quelle: KPT, Besondere Bedingungen Natura-Versicherung, S. 2, N Art. 3 - Grundversicherung beim selben Versicherer nötigunbekannt
Warum unbekannt: AVB und BB verlangen die OKP (bzw. die Freiwillige Krankenversicherung), regeln aber nicht, ob sie bei der KPT bestehen muss.
- Leistungsausschlüsse und Vorbehaltesiehe Wert
keine Deckung für bei Vertragsabschluss bestehende Leiden und Vorbehalte; Zahnbehandlungen ohne Sonderdeckung und Behandlungen im Ausland auf eigene Initiative ausgeschlossen
Quelle: KPT, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG), S. 1, AVB Art. 4 Abs. 2
Dokumente und Stand
- Zusatzbedingungen (ZVB)Besondere Bedingungen Natura-Versicherung (PDF von KPT, neues Fenster)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) (PDF von KPT, neues Fenster)
Version: BB Natura-Versicherung, Ausgabe 01.2023, und AVB Zusatzversicherungen, Ausgabe 01.2023. Gültig ab 01.01.2023. Erfasst am 25.09.2026, Prüfung durch eine Fachperson ausstehend.
Mit anderen Produkten vergleichen
Leg KPT Natura Leistungsklasse 1 im Overlay über bis zu drei weitere Zusatzversicherungen: je Bereich siehst du, was doppelt gedeckt ist, was nur ein Produkt zahlt und wo alle eine Lücke haben.
KPT Natura Leistungsklasse 1 mit anderen vergleichen- KPT Natura Leistungsklasse 2Beide vergleichen
- KPT Natura Leistungsklasse 3Beide vergleichen
- Assura MednaBeide vergleichen
Vorschläge: andere Varianten derselben Produktfamilie, dann Produkte anderer Kassen mit gleicher Art, alphabetisch. Keine bezahlten Platzierungen.
Prämie
Prämien für Zusatzversicherungen veröffentlichen die Versicherer nicht. Sie hängen von Alter, Wohnort und Gesundheitsprüfung ab. Wir zeigen deshalb keinen Preis und kein Preisranking.
Prämie berechnen lassenVerdienen wir hier etwas?
Wenn du über FinanceRock abschliesst, bezahlt die Versicherung eine Entschädigung: Grundversicherung höchstens CHF 70 pro Person, Zusatzversicherung höchstens 16 Monatsprämien. Für dich ist die Beratung kostenlos; die Sortierung im Vergleich ist davon nie beeinflusst.
Schliesst du direkt bei der Kasse ab, verdienen wir nichts. Offenlegung
Häufige Fragen
Gibt es bei KPT Natura Leistungsklasse 1 eine Gesundheitsprüfung?
Ja. Laut Bedingungen: Vorbehalte für bei Vertragsabschluss bestehende Leiden möglich (Risikoprüfung). Bedingungen: AVB regeln das Antragsverfahren nicht im Detail; Vorbehalte werden in Art. 4 erwähnt. Quelle: KPT, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG), S. 1, AVB Art. 4 Abs. 2.
Wie kündige ich KPT Natura Leistungsklasse 1?
Ordentliche Kündigung laut Bedingungen: 3 Monate Frist auf Ende Kalenderjahr (Eingang bis 30. September). Quelle: KPT, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG), S. 2, AVB Art. 7 Abs. 1.
Kann ich KPT Natura Leistungsklasse 1 bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Laut Bedingungen: Kündigung bis 30. November nach Mitteilung der neuen Prämie (bis 31. Oktober). Quelle: KPT, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG), S. 3, AVB Art. 10 Abs. 1.
Muss ich für KPT Natura Leistungsklasse 1 die Grundversicherung bei KPT haben?
Das lässt sich aus den Bedingungen nicht eindeutig ablesen: AVB und BB verlangen die OKP (bzw. die Freiwillige Krankenversicherung), regeln aber nicht, ob sie bei der KPT bestehen muss.
Bis zu welchem Alter kann ich KPT Natura Leistungsklasse 1 abschliessen?
Das lässt sich aus den Bedingungen nicht eindeutig ablesen: AVB und BB nennen kein höchstes Eintrittsalter.
Wie aktuell und verlässlich sind die Angaben zu KPT Natura Leistungsklasse 1?
Grundlage sind BB Natura-Versicherung, Ausgabe 01.2023, und AVB Zusatzversicherungen, Ausgabe 01.2023 (gültig ab 01.01.2023), erfasst am 25.09.2026. Die Werte sind maschinell erfasst, jedes Zitat ist gegen die PDF-Seite geprüft; die Prüfung durch eine Fachperson steht aus. Massgebend sind die Bedingungen von KPT.