Leistungen nach Bereichen
7 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Spitalabteilunghalbprivat
halbprivate Abteilung (Zweibettzimmer)
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Spital, S. 1, ZVB Art. 2.1 - Freie Arztwahl im Spitalunbekannt
Warum unbekannt: Die ZVB Spital regeln die Arztwahl nicht ausdrücklich; gedeckt sind die Arztkosten je nach versicherter Abteilung (Art. 6.1).
- Freie Spitalwahl ganze Schweizgedeckt
Listenspitäler der ganzen Schweiz mit von Atupri anerkanntem Tarif; Spitäler ohne Vertrag nur mit Variante «erweiterte Spitalwahl» gegen Aufschlag
- anerkannter Tarif bzw. Vertrag mit Atupri
- Spitäler ohne Vertrag nur mit Zusatzvariante erweiterte Spitalwahl (Art. 13)
- Kostenbeteiligung pro Aufenthalt bzw. Jahrkeine Kostenbeteiligung
Keine Kostenbeteiligung vorgesehen; wählbare Franchisen gibt es nur für Verträge, die vor dem 1.1.2006 bestanden (Art. 11.9).
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Spital, S. 3, ZVB Art. 11 - Flex-Selbstbehalt bei Wahl höherer Abteilungkein Flex-Selbstbehalt
Feste Abteilung; das Flex-Modell ist die separate Stufe Spital Opti.
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Spital, S. 1, ZVB Art. 2.1 - Notfall stationär weltweit in der versicherten Abteilunggedeckt
Notfall-Spitalaufenthalte im Ausland gedeckt
- nur Notfälle
- nur Behandlungen im Aufenthaltsland
- Rooming-in (Begleitperson)gedeckt
Familienzimmer bei Geburt: bis CHF 50 pro Tag während max. 5 Tagen
- nur bei Geburt, aus der Versicherung der Mutter
- max. 5 aufeinanderfolgende Tage
- Psychiatrische Klinik in der versicherten Abteilungbis 180 Tage
psychiatrische Klinik: max. 90 Tage pro Kalenderjahr
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Spital, S. 2, ZVB Art. 7.2 - Rehabilitation stationärunbekannt
Warum unbekannt: Rehabilitation ist nur über die Definition des Akutspitals (Art. 3.1) erfasst; eine eigene Leistungsregel für Rehabilitationskliniken fehlt.
Ausland und Reisen
Bereich Ausland und Reisen im Vergleich6 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Notfallbehandlung ambulant im Auslandkeine
nicht gedeckt
Die Versicherung Spital deckt keine ambulanten Behandlungen.
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Spital, S. 3, ZVB Art. 10.1 - Notfallbehandlung stationär im Auslandbis CHF 100'000
Notfall im Ausland: bis CHF 40'000 pro Kalenderjahr
- nur Notfälle, nur im Aufenthaltsland
- Assistance 24 hnicht gedeckt
Art. 9 regelt nur Spitalkosten im Ausland; eine Assistance ist nicht vorgesehen.
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Spital, S. 3, ZVB Art. 9 - Rücktransport in die Schweizkeine
nicht gedeckt
Art. 9 nennt keine Rücktransporte.
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Spital, S. 3, ZVB Art. 9 - Annullierungskostenkeine
nicht gedeckt
Keine Annullierungskosten vorgesehen.
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Spital, S. 3, ZVB Art. 9 - Maximale Reisedauer pro Reiseunbekannt
Warum unbekannt: Die ZVB nennen keine maximale Reisedauer; die AVB definieren den Notfall über einen vorübergehenden Auslandaufenthalt.
- Geplante Behandlung im Auslandnicht gedeckt
Geplante Behandlungen im Ausland sind ausgeschlossen.
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Spital, S. 3, ZVB Art. 9.3
Der Deckungsgrad (0 bis 100) fasst die Merkmale eines Bereichs gewichtet zusammen; 100 entspricht den besten erfassten Werten im Markt. Er ist eine Orientierung, kein Testurteil. So rechnen wir
Was zahlt Atupri Spital Halbprivat bei …?
3 Tage Spital halbprivat
gedecktGeplanter Spitalaufenthalt von 3 Tagen in der halbprivaten Abteilung. Die Kosten hängen vom Spital ab; gezeigt wird, ob die Abteilung gedeckt ist und welche Kostenbeteiligung anfällt.
Erstattung Atupri Spital Halbprivatgedeckt
Rechenweg
- Versicherte Abteilung: halbprivat, gewünscht: halbprivat, 3 Tage
- Abteilung gedeckt
- Spitalkosten hängen vom Spital ab; gerechnet wird nur die Deckung.
Notfall USA CHF 30'000
gedecktStationäre Notfallbehandlung in den USA für CHF 30'000 (Anteil über den Leistungen der Grundversicherung).
Erstattung Atupri Spital HalbprivatCHF 30'000
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Spital, S. 3, ZVB Art. 9.1Rechenweg
- Kosten CHF 30'000
- 100 % von CHF 30'000 = CHF 30'000
- Limite CHF 40'000 pro Jahr → Erstattung CHF 30'000
Annahmen: Vertrag seit 36 Monaten, in der laufenden Periode noch nichts bezogen. Musterfälle sind feste Beispielrechnungen, keine Kostenschätzung. Gerechnet wird nur der Beitrag der Zusatzversicherung; Leistungen der Grundversicherung, Kostenbeteiligungen der OKP und bereits bezogene Leistungen sind nicht abgezogen, sofern nicht erwähnt. Massgebend sind die AVB/ZVB des Versicherers. Musterfall-Logik
Rahmenbedingungen
- Gesundheitsprüfung bei Aufnahmeja
Antrag mit Auskunft über bestehende und frühere Krankheiten; ärztliche Untersuchung kann verlangt werden
Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 3, AVB Art. 10.1 - Höchstes Eintrittsaltergedeckt
Abschluss bis zum 60. Altersjahr (soweit die ZVB nichts anderes vorsehen)
Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 3, AVB Art. 11.3 - Allgemeine Wartefristkeine Wartefrist
Die AVB sehen keine allgemeine Wartefrist vor; Karenzfristen gibt es nur für einzelne Leistungen gemäss ZVB.
Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 3, AVB Art. 11 - Ordentliche Kündigungsiehe Wert
3 Monate auf Ende jeder Versicherungsperiode (Kalenderjahr), nach der Mindestdauer
Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 4, AVB Art. 16.1 - Kündigungsrecht bei Prämienerhöhungja
Kündigung der betroffenen Versicherung auf Ende der Versicherungsperiode bei Änderung von Tarifen, Rabatten oder Selbstbehalten
- Mitteilung spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten
- Kündigung bis zum letzten Tag der laufenden Periode
- Mindestvertragsdauerbis 1 Jahr
mindestens eine Versicherungsperiode (Kalenderjahr), danach stillschweigende Verlängerung um je ein Jahr
Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 4, AVB Art. 13 - Rabattesiehe Wert
Rabatte u. a. für OKP-Versicherte bei Atupri, Familien und Kollektivverträge; Familienrabatt für 0–25-Jährige
- Rabatt entfällt bei Ende der OKP bei Atupri
- Familienrabatt nur im Mehrpersonenhaushalt auf einer Police
- Prämienaltersstufensiehe Wert
Altersklassen mit Wechsel bei 13, 19, 26, 30, 35, 40, 45, 50, 55, 60, 65 und 70 Jahren
Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Spital, S. 2, ZVB Art. 2b - Grundversicherung beim selben Versicherer nötignein
Die OKP bei Atupri ist keine Voraussetzung; sie gibt nur Anspruch auf einen Rabatt (Art. 19.3).
Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 7, AVB Art. 35.2 - Leistungsausschlüsse und Vorbehaltesiehe Wert
Atupri kann einzelne Krankheiten, Mutterschaft und Unfallfolgen ohne Begründung ausschliessen oder den Antrag ablehnen; Ausschlussliste Art. 31
- bei vorgeburtlichem Antrag kein Ausschluss für das Kind
Dokumente und Stand
- Zusatzbedingungen (ZVB)Zusätzliche Versicherungsbedingungen Spital (PDF von Atupri, neues Fenster)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG (PDF von Atupri, neues Fenster)
Version: ZVB Spital, Ausgabe 1. Januar 2022, und AVB VVG, Ausgabe 1. Januar 2026. Gültig ab 01.01.2022. Erfasst am 25.09.2026, Prüfung durch eine Fachperson ausstehend. Produktseite: Atupri ↗
Mit anderen Produkten vergleichen
Leg Atupri Spital Halbprivat im Overlay über bis zu drei weitere Zusatzversicherungen: je Bereich siehst du, was doppelt gedeckt ist, was nur ein Produkt zahlt und wo alle eine Lücke haben.
Atupri Spital Halbprivat mit anderen vergleichen- Atupri Spital PrivatBeide vergleichen
- Aquilana Spitalpflege-Versicherung HalbprivatBeide vergleichen
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Vorschläge: andere Varianten derselben Produktfamilie, dann Produkte anderer Kassen mit gleicher Art, alphabetisch. Keine bezahlten Platzierungen.
Prämie
Prämien für Zusatzversicherungen veröffentlichen die Versicherer nicht. Sie hängen von Alter, Wohnort und Gesundheitsprüfung ab. Wir zeigen deshalb keinen Preis und kein Preisranking.
Prämie berechnen lassenVerdienen wir hier etwas?
Wenn du über FinanceRock abschliesst, bezahlt die Versicherung eine Entschädigung: Grundversicherung höchstens CHF 70 pro Person, Zusatzversicherung höchstens 16 Monatsprämien. Für dich ist die Beratung kostenlos; die Sortierung im Vergleich ist davon nie beeinflusst.
Schliesst du direkt bei der Kasse ab, verdienen wir nichts. Offenlegung
Häufige Fragen
Wie ist die Spitalabteilung bei Atupri Spital Halbprivat versichert?
Versichert ist laut Bedingungen: halbprivate Abteilung (Zweibettzimmer). Quelle: Atupri, Zusätzliche Versicherungsbedingungen Spital, S. 1, ZVB Art. 2.1.
Gibt es bei Atupri Spital Halbprivat eine Gesundheitsprüfung?
Ja. Laut Bedingungen: Antrag mit Auskunft über bestehende und frühere Krankheiten; ärztliche Untersuchung kann verlangt werden. Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 3, AVB Art. 10.1.
Wie kündige ich Atupri Spital Halbprivat?
Ordentliche Kündigung laut Bedingungen: 3 Monate auf Ende jeder Versicherungsperiode (Kalenderjahr), nach der Mindestdauer. Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 4, AVB Art. 16.1.
Kann ich Atupri Spital Halbprivat bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Laut Bedingungen: Kündigung der betroffenen Versicherung auf Ende der Versicherungsperiode bei Änderung von Tarifen, Rabatten oder Selbstbehalten. Bedingungen: Mitteilung spätestens 30 Tage vor Inkrafttreten; Kündigung bis zum letzten Tag der laufenden Periode. Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 5, AVB Art. 23.3.
Muss ich für Atupri Spital Halbprivat die Grundversicherung bei Atupri haben?
Laut Bedingungen: nein. Die OKP bei Atupri ist keine Voraussetzung; sie gibt nur Anspruch auf einen Rabatt (Art. 19.3). Quelle: Atupri, Allgemeine Versicherungsbedingungen VVG, S. 7, AVB Art. 35.2.
Wie aktuell und verlässlich sind die Angaben zu Atupri Spital Halbprivat?
Grundlage sind ZVB Spital, Ausgabe 1. Januar 2022, und AVB VVG, Ausgabe 1. Januar 2026 (gültig ab 01.01.2022), erfasst am 25.09.2026. Die Werte sind maschinell erfasst, jedes Zitat ist gegen die PDF-Seite geprüft; die Prüfung durch eine Fachperson steht aus. Massgebend sind die Bedingungen von Atupri.