Leistungen nach Bereichen
- SpitalabteilungFlex (Abteilung bei Eintritt wählbar)
Wahl der Abteilung (privat, halbprivat, allgemein) bei jeder Spitalbehandlung, schriftlich vor Eintritt
- Wahl spätestens am Vortag, im Notfall am Eintrittstag schriftlich melden, sonst allgemeine Abteilung
- Freie Arztwahl im Spitalgedeckt
Arztwahl in halbprivat und privat unter den von Assura anerkannten Leistungserbringern
- nur anerkannte Leistungserbringer laut Liste
- Freie Spitalwahl ganze Schweizgedeckt
nur Einrichtungen auf der Liste anerkannter Leistungserbringer; andere Einrichtungen mit Tagesmaxima
- Liste der anerkannten Leistungserbringer (Art. 7)
- nicht anerkannte Einrichtung: Pension max. CHF 200/Tag, Behandlung max. CHF 300/Tag
- Kostenbeteiligung pro Aufenthalt bzw. Jahrüber CHF 2'000
halbprivat und privat zusammen max. CHF 4'500 pro Kalenderjahr; allgemeine Abteilung CHF 0
- OKP-Kostenbeteiligung und Spitalbeitrag nicht gedeckt
- Flex-Selbstbehalt bei Wahl höherer Abteilungbis CHF 500
halbprivat CHF 100 pro Tag, privat CHF 300 pro Tag, je höchstens 15 Tage pro Kalenderjahr
- private Abteilung CHF 300 pro Tag während höchstens 15 Tagen
- allgemeine Abteilung: Taggeld CHF 250 pro Tag, max. 15 Tage
- Notfall stationär weltweit in der versicherten Abteilungnicht gedecktQuelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Optima Flex Varia, S. 2, BVB Art. 6.2
- Rooming-in (Begleitperson)nicht gedeckt
Der Leistungskatalog (Art. 3–6) nennt keine Kosten für eine Begleitperson.
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Optima Flex Varia, S. 1, BVB Art. 3–6 - Psychiatrische Klinik in der versicherten Abteilungkeine
nicht gedeckt
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Optima Flex Varia, S. 2, BVB Art. 9 - Rehabilitation stationärüber CHF 10'000
Rehabilitation in Abweichung von den AVB versichert, Spitalbehandlung ohne zeitliche Begrenzung
- anerkannte Einrichtung
- Kostenbeteiligung je nach gewählter Abteilung
Der Deckungsgrad (0 bis 100) fasst die Merkmale eines Bereichs gewichtet zusammen; 100 entspricht den besten erfassten Werten im Markt. Er ist eine Orientierung, kein Testurteil. So rechnen wir
Was zahlt Assura Optima Flex Varia bei …?
3 Tage Spital halbprivat
teilweise gedecktGeplanter Spitalaufenthalt von 3 Tagen in der halbprivaten Abteilung. Die Kosten hängen vom Spital ab; gezeigt wird, ob die Abteilung gedeckt ist und welche Kostenbeteiligung anfällt.
Erstattung Assura Optima Flex Variateilweise gedeckt
Rechenweg
- Versicherte Abteilung: flex, gewünscht: halbprivat, 3 Tage
- Kostenbeteiligung CHF 4'500 pro Jahr
- Flex: Selbstbehalt bei Wahl der Abteilung CHF 100
- Spitalkosten hängen vom Spital ab; gerechnet wird nur die Deckung.
Annahmen: Vertrag seit 36 Monaten, in der laufenden Periode noch nichts bezogen. Musterfälle sind feste Beispielrechnungen, keine Kostenschätzung. Gerechnet wird nur der Beitrag der Zusatzversicherung; Leistungen der Grundversicherung, Kostenbeteiligungen der OKP und bereits bezogene Leistungen sind nicht abgezogen, sofern nicht erwähnt. Massgebend sind die AVB/ZVB des Versicherers. Musterfall-Logik
Rahmenbedingungen
- Gesundheitsprüfung bei Aufnahmeja
Versicherungsantrag mit Angaben; Vorbehalte für bestehende Leiden möglich
Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 1, AVB Art. 4.1.1 - Höchstes Eintrittsalterunbekannt
Warum unbekannt: AVB und BVB nennen kein höchstes Eintrittsalter.
- Allgemeine Wartefristunbekannt
Warum unbekannt: Die AVB behalten in der Police festgehaltene Warte- und Karenzfristen vor (Art. 7.2); die BVB nennen keine allgemeine Wartefrist.
- Ordentliche Kündigungsiehe Wert
3 Monate Frist auf 31. Dezember, frühestens nach der Mindestdauer (3 Jahre bzw. 2 Jahre bei unterjährigem Beginn)
Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 2, AVB Art. 9.1 - Kündigungsrecht bei Prämienerhöhungja
Kündigung bis zum letzten Tag des Kalenderjahres nach Mitteilung der neuen Prämie
Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 2, AVB Art. 10.1 - Mindestvertragsdauerbis 3 Jahre
3 Jahre bei Beginn per 1. Januar; 2 Jahre bei unterjährigem Abschluss
- bei unterjährigem Vertragsbeginn Mindestdauer zwei Jahre (Art. 9.2)
- Rabatteunbekannt
Warum unbekannt: AVB und BVB nennen keine Rabatte.
- Prämienaltersstufensiehe Wert
Prämie nach Alter, Wohnsitzkanton und Geschlecht; Anpassung in 5-Jahres-Schritten bis 96
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Optima Flex Varia, S. 2, BVB Art. 8.1–8.2 - Grundversicherung beim selben Versicherer nötignein
Die AVB setzen keine Grundversicherung bei Assura voraus; Leistungen werden sogar ohne OKP im gleichen Umfang erbracht (Art. 6.4).
Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 2, AVB Art. 6.4 - Leistungsausschlüsse und Vorbehaltesiehe Wert
ausgeschlossen: bei Antragstellung bestehende Leiden, frühere Unfallfolgen, psychische Krankheiten, Palliativbehandlungen, Übergewicht und Mutterschaft
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Optima Flex Varia, S. 2, BVB Art. 9
Dokumente und Stand
- Zusatzbedingungen (ZVB)Besondere Versicherungsbedingungen Optima Flex Varia (PDF von Assura, neues Fenster)
- ProduktblattProduktblatt Optima Flex Varia (PDF von Assura, neues Fenster)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG (PDF von Assura, neues Fenster)
Version: BVB Optima Flex Varia, Ausgabe 09.2019, und AVB Zusatz-Krankenversicherung, Ausgabe 07.2015 (Aktualisierung 01.2022). Gültig ab 01.09.2019. Erfasst am 25.09.2026, Prüfung durch eine Fachperson ausstehend. Produktseite: Assura ↗
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Prämie
Prämien für Zusatzversicherungen veröffentlichen die Versicherer nicht. Sie hängen von Alter, Wohnort und Gesundheitsprüfung ab. Wir zeigen deshalb keinen Preis und kein Preisranking.
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Häufige Fragen
Wie ist die Spitalabteilung bei Assura Optima Flex Varia versichert?
Versichert ist laut Bedingungen: Wahl der Abteilung (privat, halbprivat, allgemein) bei jeder Spitalbehandlung, schriftlich vor Eintritt. Bedingungen: Wahl spätestens am Vortag, im Notfall am Eintrittstag schriftlich melden, sonst allgemeine Abteilung. Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Optima Flex Varia, S. 1, BVB Art. 1.2.
Gibt es bei Assura Optima Flex Varia eine Gesundheitsprüfung?
Ja. Laut Bedingungen: Versicherungsantrag mit Angaben; Vorbehalte für bestehende Leiden möglich. Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 1, AVB Art. 4.1.1.
Wie kündige ich Assura Optima Flex Varia?
Ordentliche Kündigung laut Bedingungen: 3 Monate Frist auf 31. Dezember, frühestens nach der Mindestdauer (3 Jahre bzw. 2 Jahre bei unterjährigem Beginn). Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 2, AVB Art. 9.1.
Kann ich Assura Optima Flex Varia bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Laut Bedingungen: Kündigung bis zum letzten Tag des Kalenderjahres nach Mitteilung der neuen Prämie. Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 2, AVB Art. 10.1.
Muss ich für Assura Optima Flex Varia die Grundversicherung bei Assura haben?
Laut Bedingungen: nein. Die AVB setzen keine Grundversicherung bei Assura voraus; Leistungen werden sogar ohne OKP im gleichen Umfang erbracht (Art. 6.4). Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 2, AVB Art. 6.4.
Wie aktuell und verlässlich sind die Angaben zu Assura Optima Flex Varia?
Grundlage sind BVB Optima Flex Varia, Ausgabe 09.2019, und AVB Zusatz-Krankenversicherung, Ausgabe 07.2015 (Aktualisierung 01.2022) (gültig ab 01.09.2019), erfasst am 25.09.2026. Die Werte sind maschinell erfasst, jedes Zitat ist gegen die PDF-Seite geprüft; die Prüfung durch eine Fachperson steht aus. Massgebend sind die Bedingungen von Assura.