Leistungen nach Bereichen
7 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Spitalabteilunghalbprivat
Zweibettzimmer (halbprivat) in einer von Assura genehmigten Einrichtung, ohne zeitliche Begrenzung
- nur von Assura genehmigte Einrichtungen
- Einbettzimmer: Mehrkosten trägt die versicherte Person
- Freie Arztwahl im Spitalunbekannt
Warum unbekannt: Die BVB regeln nur die Liste genehmigter Leistungserbringer; eine ausdrückliche Aussage zur freien Arztwahl innerhalb der Einrichtung fehlt.
- Freie Spitalwahl ganze Schweiznicht gedecktQuelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Optima Varia, S. 1, BVB Titel / Art. 7
- Kostenbeteiligung pro Aufenthalt bzw. Jahrkeine Kostenbeteiligung
Die BVB sehen für den Aufenthalt in der versicherten Abteilung keine Kostenbeteiligung vor (Übernahme im Rahmen der Artikel ohne Franchise oder Selbstbehalt).
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Optima Varia, S. 1, BVB Art. 1–3 - Flex-Selbstbehalt bei Wahl höherer Abteilungkein Flex-Selbstbehalt
Feste Abteilung ohne Wahl vor Eintritt; ein abteilungsabhängiger Selbstbehalt ist nicht vorgesehen.
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Optima Varia, S. 1, BVB Art. 1 - Notfall stationär weltweit in der versicherten Abteilungunbekannt
Warum unbekannt: Behandlungen im Ausland nur mit vorgängiger Zustimmung (BVB Art. 5); für Notfälle verweisen die BVB auf die Hilfeleistungsbedingungen, die nur Vorschüsse und Transporte regeln, keine Kostendeckung in der Abteilung.
- Rooming-in (Begleitperson)nicht gedeckt
Der Leistungskatalog der BVB nennt keine Kosten für eine Begleitperson.
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Optima Varia, S. 1, BVB Leistungsartikel - Psychiatrische Klinik in der versicherten Abteilungkeine
nicht gedeckt
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Optima Varia, S. 2, BVB Art. 10 - Rehabilitation stationärüber CHF 10'000
Rehabilitation in Abweichung von den AVB versichert; Leistungen ohne zeitliche Begrenzung
- in der versicherten Abteilung
- genehmigte Einrichtung
Der Deckungsgrad (0 bis 100) fasst die Merkmale eines Bereichs gewichtet zusammen; 100 entspricht den besten erfassten Werten im Markt. Er ist eine Orientierung, kein Testurteil. So rechnen wir
Was zahlt Assura Optima Varia bei …?
3 Tage Spital halbprivat
gedecktGeplanter Spitalaufenthalt von 3 Tagen in der halbprivaten Abteilung. Die Kosten hängen vom Spital ab; gezeigt wird, ob die Abteilung gedeckt ist und welche Kostenbeteiligung anfällt.
Erstattung Assura Optima Variagedeckt
Rechenweg
- Versicherte Abteilung: halbprivat, gewünscht: halbprivat, 3 Tage
- Abteilung gedeckt
- Spitalkosten hängen vom Spital ab; gerechnet wird nur die Deckung.
Annahmen: Vertrag seit 36 Monaten, in der laufenden Periode noch nichts bezogen. Musterfälle sind feste Beispielrechnungen, keine Kostenschätzung. Gerechnet wird nur der Beitrag der Zusatzversicherung; Leistungen der Grundversicherung, Kostenbeteiligungen der OKP und bereits bezogene Leistungen sind nicht abgezogen, sofern nicht erwähnt. Massgebend sind die AVB/ZVB des Versicherers. Musterfall-Logik
Rahmenbedingungen
- Gesundheitsprüfung bei Aufnahmeja
Versicherungsantrag mit Angaben; Vorbehalte für bestehende Leiden möglich
Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 1, AVB Art. 4.1.1 - Höchstes Eintrittsalterunbekannt
Warum unbekannt: AVB und BVB nennen kein höchstes Eintrittsalter.
- Allgemeine Wartefristunbekannt
Warum unbekannt: Die AVB behalten in der Police festgehaltene Warte- und Karenzfristen vor (Art. 7.2); die BVB nennen keine allgemeine Wartefrist.
- Ordentliche Kündigungsiehe Wert
3 Monate Frist auf 31. Dezember, frühestens nach der Mindestdauer (3 Jahre bzw. 2 Jahre bei unterjährigem Beginn)
Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 2, AVB Art. 9.1 - Kündigungsrecht bei Prämienerhöhungja
Kündigung bis zum letzten Tag des Kalenderjahres nach Mitteilung der neuen Prämie
Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 2, AVB Art. 10.1 - Mindestvertragsdauerbis 3 Jahre
3 Jahre bei Beginn per 1. Januar; 2 Jahre bei unterjährigem Abschluss
- bei unterjährigem Vertragsbeginn Mindestdauer zwei Jahre (Art. 9.2)
- Rabatteunbekannt
Warum unbekannt: AVB und BVB nennen keine Rabatte.
- Prämienaltersstufensiehe Wert
Prämie nach effektivem Alter; Anpassung am 1. Januar des Jahres, in dem die Person 19, 26, 31 … 91 Jahre alt wird
- Altersstufen in 5-Jahres-Schritten ab 26 bis 91
- Grundversicherung beim selben Versicherer nötignein
Die AVB setzen keine Grundversicherung bei Assura voraus; Leistungen werden sogar ohne OKP im gleichen Umfang erbracht (Art. 6.4).
Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 2, AVB Art. 6.4 - Leistungsausschlüsse und Vorbehaltesiehe Wert
ausgeschlossen: bei Antragstellung bestehende Leiden, frühere Unfallfolgen, psychische Krankheiten, Palliativbehandlungen, Übergewicht und Mutterschaft
Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Optima Varia, S. 2, BVB Art. 10
Dokumente und Stand
- Zusatzbedingungen (ZVB)Besondere Versicherungsbedingungen Optima Varia (PDF von Assura, neues Fenster)
- DokumentHilfeleistungsbedingungen für Touristen (PDF von Assura, neues Fenster)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG (PDF von Assura, neues Fenster)
Version: BVB Optima Varia, Ausgabe 07.2015, und AVB Zusatz-Krankenversicherung, Ausgabe 07.2015 (Aktualisierung 01.2022). Gültig ab 01.07.2015. Erfasst am 25.09.2026, Prüfung durch eine Fachperson ausstehend. Produktseite: Assura ↗
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Prämie
Prämien für Zusatzversicherungen veröffentlichen die Versicherer nicht. Sie hängen von Alter, Wohnort und Gesundheitsprüfung ab. Wir zeigen deshalb keinen Preis und kein Preisranking.
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Häufige Fragen
Wie ist die Spitalabteilung bei Assura Optima Varia versichert?
Versichert ist laut Bedingungen: Zweibettzimmer (halbprivat) in einer von Assura genehmigten Einrichtung, ohne zeitliche Begrenzung. Bedingungen: nur von Assura genehmigte Einrichtungen; Einbettzimmer: Mehrkosten trägt die versicherte Person. Quelle: Assura, Besondere Versicherungsbedingungen Optima Varia, S. 1, BVB Titel / Art. 1.
Gibt es bei Assura Optima Varia eine Gesundheitsprüfung?
Ja. Laut Bedingungen: Versicherungsantrag mit Angaben; Vorbehalte für bestehende Leiden möglich. Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 1, AVB Art. 4.1.1.
Wie kündige ich Assura Optima Varia?
Ordentliche Kündigung laut Bedingungen: 3 Monate Frist auf 31. Dezember, frühestens nach der Mindestdauer (3 Jahre bzw. 2 Jahre bei unterjährigem Beginn). Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 2, AVB Art. 9.1.
Kann ich Assura Optima Varia bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Laut Bedingungen: Kündigung bis zum letzten Tag des Kalenderjahres nach Mitteilung der neuen Prämie. Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 2, AVB Art. 10.1.
Muss ich für Assura Optima Varia die Grundversicherung bei Assura haben?
Laut Bedingungen: nein. Die AVB setzen keine Grundversicherung bei Assura voraus; Leistungen werden sogar ohne OKP im gleichen Umfang erbracht (Art. 6.4). Quelle: Assura, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung nach VVG, S. 2, AVB Art. 6.4.
Wie aktuell und verlässlich sind die Angaben zu Assura Optima Varia?
Grundlage sind BVB Optima Varia, Ausgabe 07.2015, und AVB Zusatz-Krankenversicherung, Ausgabe 07.2015 (Aktualisierung 01.2022) (gültig ab 01.07.2015), erfasst am 25.09.2026. Die Werte sind maschinell erfasst, jedes Zitat ist gegen die PDF-Seite geprüft; die Prüfung durch eine Fachperson steht aus. Massgebend sind die Bedingungen von Assura.