Leistungen nach Bereichen
8 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Spitalabteilunghalbprivat
halbprivate Abteilung (Zweibettzimmer) mit anerkannter Tarifbindung, ganze Schweiz
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 6, AVB B3 Abs. 2 - Freie Arztwahl im Spitalunbekannt
Warum unbekannt: Die AVB regeln für SV/HP keine freie Arztwahl; Arztkosten werden nach Tarifvertrag entschädigt (B3 Abs. 2).
- Freie Spitalwahl ganze Schweizgedeckt
öffentliche und private Spitäler der ganzen Schweiz mit anerkannter Tarifbindung
- Spital auf der kantonalen Spitalliste (B2)
- anerkannte Tarifbindung
- Kostenbeteiligung pro Aufenthalt bzw. Jahrkeine Kostenbeteiligung
Standardmässig keine Kostenbeteiligung; wählbarer Jahres-Selbstbehalt CHF 2'000 oder 5'000 gegen Prämienreduktion (B5).
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 6, AVB B5 - Flex-Selbstbehalt bei Wahl höherer Abteilungüber CHF 2'000
Wahl des Privatzimmer-Komforts: 25 % Kostenbeteiligung an den Pensionskosten, max. CHF 5'000 pro Kalenderjahr
- nur Hotellerie (Kost und Logis) in Akutspitälern
- Aquilana übernimmt 75 % der Pensionskosten
- Notfall stationär weltweit in der versicherten Abteilunggedeckt
Notfälle weltweit gedeckt, ohne örtliche, zeitliche und betragliche Beschränkungen
- sofortige Meldung mit Arztzeugnis
- nur solange Rückreise nicht angemessen
- Rooming-in (Begleitperson)gedeckt
Begleitperson bei Spitalaufenthalt eines Kindes bis 14: CHF 80 pro Übernachtung, max. CHF 1'500 pro Kalenderjahr
- aus der Versicherung des Kindes
- max. CHF 1'500 pro Kalenderjahr
- Psychiatrische Klinik in der versicherten Abteilungbis 180 Tage
Tag 1–90 volle Kosten der versicherten Abteilung; danach CHF 75 (Tag 91–180) bzw. CHF 50 (bis Tag 720) pro Tag; max. 720 Tage in 900 Tagen
- danach Tagespauschalen bis Tag 720 innerhalb von 900 Tagen
- Rehabilitation stationärüber CHF 10'000
stationäre Rehabilitation im Akutspital gemäss Definition, ohne betragliche Beschränkung
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 6, AVB B1 Abs. 4/B2
Ausland und Reisen
Bereich Ausland und Reisen im Vergleich6 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Notfallbehandlung ambulant im Auslandkeine
nicht gedeckt
Die Spitalpflege-Versicherung deckt nur stationäre Behandlungen.
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 6, AVB B1 Abs. 1 - Notfallbehandlung stationär im Auslandüber CHF 1'000'000
Notfall-Spitalaufenthalte im Ausland ohne betragliche Beschränkung
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 6, AVB B1 Abs. 4 - Assistance 24 hgedeckt
Aquilana Assistance 24 h für Zusatzversicherte (SV)
Quelle: Aquilana, Leistungsübersicht 2026, S. 2 - Rücktransport in die Schweizüber CHF 100'000
Rückführung vom Ausland in die Schweiz unbegrenzt
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 7, AVB B11 - Annullierungskostenkeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog der Spitalpflege-Versicherung (B1–B19) nennt keine Annullierungskosten.
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 6, AVB B1 - Maximale Reisedauer pro Reiseunbekannt
Warum unbekannt: Die AVB setzen einen vorübergehenden Auslandaufenthalt voraus, nennen aber keine maximale Dauer.
- Geplante Behandlung im Auslandnicht gedeckt
Im Ausland sind nur Notfälle gedeckt.
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 7, AVB B7 Abs. 2
Transport und Rettung
Bereich Transport und Rettung im Vergleich2 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Krankentransporte in der Schweizüber CHF 30'000
medizinisch notwendige Transport- und Rettungskosten unbegrenzt
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 7, AVB B11 - Rettung in der Schweizüber CHF 30'000
Rettungskosten unbegrenzt
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 7, AVB B11 - Such- und Bergungskostenunbekannt
Warum unbekannt: B11 nennt Transport- und Rettungskosten, aber nicht ausdrücklich Such- oder Bergungskosten.
Mutterschaft
Bereich Mutterschaft im Vergleich- Geburtsvorbereitungskurskeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog der Spitalpflege-Versicherung nennt keine Geburtsvorbereitung; nur Geburtspauschale bei Hausgeburt (B18).
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 6, AVB B1 - Hebammenleistungen über die OKP hinauskeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog der Spitalpflege-Versicherung nennt keine Hebammenleistungen; nur Geburtspauschale bei Hausgeburt (B18).
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 6, AVB B1 - Rückbildungsgymnastikkeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog der Spitalpflege-Versicherung nennt keine Rückbildung; nur Geburtspauschale bei Hausgeburt (B18).
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 6, AVB B1 - Stillberatung über die OKP hinauskeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog der Spitalpflege-Versicherung nennt keine Stillberatung; nur Geburtspauschale bei Hausgeburt (B18).
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 6, AVB B1 - Haushaltshilfe nach Geburtkeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog der Spitalpflege-Versicherung nennt keine Haushaltshilfe nach Geburt; nur Geburtspauschale bei Hausgeburt (B18).
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 6, AVB B1 - Geburtspauschaleüber CHF 1'000
Hausgeburt: einmalig max. CHF 1500 pro Geburt
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 7, AVB B18 - Wartefrist Mutterschaftsleistungenbis 24 Monate
Karenzfrist 24 Monate ab Versicherungsbeginn
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 6, AVB B4
Pflege, Kur und Hilfe
Bereich Pflege, Kur und Hilfe im Vergleich4 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Spitex und Pflege zu Hauseunbekannt
Warum unbekannt: Nur Haushalthilfe (auch durch Spitex-Organisationen) ist geregelt; Pflegeleistungen zu Hause sind nicht genannt.
- Haushaltshilfe bei Krankheit oder Unfallbis CHF 1'000
CHF 40 pro Tag, max. 30 Tage pro Kalenderjahr, wenn dadurch ein Spitalaufenthalt verkürzt wird
- ärztliche Anordnung
- Spitalaufenthalt wird nachweislich verkürzt
- Kur- und Erholungsaufenthaltebis CHF 500
Badekuren CHF 40 pro Tag, Erholungskuren CHF 30 pro Tag, max. 30 Tage, einmal in 2 Jahren
- Erholungskuren CHF 30 pro Tag
- ausser nach Spitalaufenthalt nur einmal innert 2 Jahren
- nur in der Schweiz
- Hörgerätekeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog der Spitalpflege-Versicherung nennt keine Hörgeräte.
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 6, AVB B1 - Kapital- oder Taggeldleistungenkeine Angabe
nicht gedeckt
Keine Kapital- oder Taggeldleistungen vorgesehen.
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 6, AVB B1 - Pflegeheim-Beitragbis CHF 20
Pflegeabteilung, Pflege- oder Chronischkrankenheim: CHF 15 pro Tag während 720 Tagen in 900 Tagen
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 7, AVB B13
Der Deckungsgrad (0 bis 100) fasst die Merkmale eines Bereichs gewichtet zusammen; 100 entspricht den besten erfassten Werten im Markt. Er ist eine Orientierung, kein Testurteil. So rechnen wir
Was zahlt Aquilana Spitalpflege-Versicherung Halbprivat bei …?
3 Tage Spital halbprivat
gedecktGeplanter Spitalaufenthalt von 3 Tagen in der halbprivaten Abteilung. Die Kosten hängen vom Spital ab; gezeigt wird, ob die Abteilung gedeckt ist und welche Kostenbeteiligung anfällt.
Erstattung Aquilana Spitalpflege-Versicherung Halbprivatgedeckt
Rechenweg
- Versicherte Abteilung: halbprivat, gewünscht: halbprivat, 3 Tage
- Abteilung gedeckt
- Spitalkosten hängen vom Spital ab; gerechnet wird nur die Deckung.
Notfall USA CHF 30'000
gedecktStationäre Notfallbehandlung in den USA für CHF 30'000 (Anteil über den Leistungen der Grundversicherung).
Erstattung Aquilana Spitalpflege-Versicherung HalbprivatCHF 30'000
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 6, AVB B1 Abs. 4Rechenweg
- Kosten CHF 30'000
- 100 % von CHF 30'000 = CHF 30'000
- ohne Betragslimite → Erstattung CHF 30'000
Geburtsvorbereitungskurs
nicht gedecktGeburtsvorbereitungskurs: gezeigt wird der maximale Beitrag der Zusatzversicherung (die Kurskosten sind je Anbieter verschieden).
Erstattung Aquilana Spitalpflege-Versicherung Halbprivatnicht gedeckt
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 6, AVB B1Rechenweg
- Laut AVB/ZVB nicht gedeckt.
Annahmen: Vertrag seit 36 Monaten, in der laufenden Periode noch nichts bezogen. Musterfälle sind feste Beispielrechnungen, keine Kostenschätzung. Gerechnet wird nur der Beitrag der Zusatzversicherung; Leistungen der Grundversicherung, Kostenbeteiligungen der OKP und bereits bezogene Leistungen sind nicht abgezogen, sofern nicht erwähnt. Massgebend sind die AVB/ZVB des Versicherers. Musterfall-Logik
Rahmenbedingungen
- Gesundheitsprüfung bei Aufnahmeja
Gesundheitsfragebogen bei Antrag; Vorbehalte und Ablehnung möglich
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 4, AVB A11 - Höchstes Eintrittsaltergedeckt
Antrag bis zum zurückgelegten 65. Altersjahr
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 3, AVB A9 - Allgemeine Wartefristkeine Wartefrist
Keine allgemeine Wartefrist; Karenzfristen nur für Mutterschaft (24 Monate) und Kieferorthopädie in TOP (24 Monate).
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 3, AVB A10 - Ordentliche Kündigungsiehe Wert
nach einem Jahr, 3 Monate auf Ende Kalenderjahr
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 4, AVB A14 - Kündigungsrecht bei Prämienerhöhungja
Kündigung auf das Datum der Tarif- oder Selbstbehaltsänderung
- innert 30 Tagen seit Mitteilung
- Mindestvertragsdauerbis 1 Jahr
1 Jahr, danach stillschweigende Verlängerung um je 1 Jahr
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 3, AVB A10 Abs. 5 - Rabattesiehe Wert
Familienrabatt 50 % ab dem dritten Kind unter 18; Rahmenvertragsrabatte
- mindestens drei Kinder unter 18 und ein Elternteil mit Zusatzversicherung bei Aquilana
- Prämienaltersstufensiehe Wert
Altersgruppen 0–18, 19–25, 26–40, danach 5-Jahres-Gruppen, letzte Gruppe ab 66
Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 5, AVB A25 - Grundversicherung beim selben Versicherer nötigunbekannt
Warum unbekannt: Die AVB verlangen keine Grundversicherung bei Aquilana ausdrücklich.
- Leistungsausschlüsse und Vorbehaltesiehe Wert
bestehende oder frühere Krankheiten und Unfallfolgen können durch Vorbehalt ausgeschlossen werden, Vorbehalt für die ganze Vertragsdauer
- Aufhebung frühestens nach einem Jahr auf Nachweis
Dokumente und Stand
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024 (PDF von Aquilana, neues Fenster)
- LeistungsübersichtLeistungsübersicht 2026 (PDF von Aquilana, neues Fenster)
Version: AVB Krankenpflege-Zusatzversicherungen, Ausgabe 2024 (Teil B), und Leistungsübersicht 2026. Gültig ab 01.01.2024. Erfasst am 25.09.2026, Prüfung durch eine Fachperson ausstehend. Produktseite: Aquilana ↗
Mit anderen Produkten vergleichen
Leg Aquilana Spitalpflege-Versicherung Halbprivat im Overlay über bis zu drei weitere Zusatzversicherungen: je Bereich siehst du, was doppelt gedeckt ist, was nur ein Produkt zahlt und wo alle eine Lücke haben.
Aquilana Spitalpflege-Versicherung Halbprivat mit anderen vergleichen- Aquilana Spitalpflege-Versicherung PrivatBeide vergleichen
- Assura Optima Flex VariaBeide vergleichen
- Atupri Spital HalbprivatBeide vergleichen
Vorschläge: andere Varianten derselben Produktfamilie, dann Produkte anderer Kassen mit gleicher Art, alphabetisch. Keine bezahlten Platzierungen.
Prämie
Prämien für Zusatzversicherungen veröffentlichen die Versicherer nicht. Sie hängen von Alter, Wohnort und Gesundheitsprüfung ab. Wir zeigen deshalb keinen Preis und kein Preisranking.
Prämie berechnen lassenVerdienen wir hier etwas?
Wenn du über FinanceRock abschliesst, bezahlt die Versicherung eine Entschädigung: Grundversicherung höchstens CHF 70 pro Person, Zusatzversicherung höchstens 16 Monatsprämien. Für dich ist die Beratung kostenlos; die Sortierung im Vergleich ist davon nie beeinflusst.
Schliesst du direkt bei der Kasse ab, verdienen wir nichts. Offenlegung
Häufige Fragen
Wie ist die Spitalabteilung bei Aquilana Spitalpflege-Versicherung Halbprivat versichert?
Versichert ist laut Bedingungen: halbprivate Abteilung (Zweibettzimmer) mit anerkannter Tarifbindung, ganze Schweiz. Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 6, AVB B3 Abs. 2.
Gibt es bei Aquilana Spitalpflege-Versicherung Halbprivat eine Gesundheitsprüfung?
Ja. Laut Bedingungen: Gesundheitsfragebogen bei Antrag; Vorbehalte und Ablehnung möglich. Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 4, AVB A11.
Wie kündige ich Aquilana Spitalpflege-Versicherung Halbprivat?
Ordentliche Kündigung laut Bedingungen: nach einem Jahr, 3 Monate auf Ende Kalenderjahr. Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 4, AVB A14.
Kann ich Aquilana Spitalpflege-Versicherung Halbprivat bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Laut Bedingungen: Kündigung auf das Datum der Tarif- oder Selbstbehaltsänderung. Bedingungen: innert 30 Tagen seit Mitteilung. Quelle: Aquilana, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen (VVG), Ausgabe 2024, S. 5, AVB A26.
Muss ich für Aquilana Spitalpflege-Versicherung Halbprivat die Grundversicherung bei Aquilana haben?
Das lässt sich aus den Bedingungen nicht eindeutig ablesen: Die AVB verlangen keine Grundversicherung bei Aquilana ausdrücklich.
Wie aktuell und verlässlich sind die Angaben zu Aquilana Spitalpflege-Versicherung Halbprivat?
Grundlage sind AVB Krankenpflege-Zusatzversicherungen, Ausgabe 2024 (Teil B), und Leistungsübersicht 2026 (gültig ab 01.01.2024), erfasst am 25.09.2026. Die Werte sind maschinell erfasst, jedes Zitat ist gegen die PDF-Seite geprüft; die Prüfung durch eine Fachperson steht aus. Massgebend sind die Bedingungen von Aquilana.