Leistungen nach Bereichen
Medikamente und ambulante Leistungen
Bereich Medikamente und ambulante Leistungen im Vergleich- Nicht kassenpflichtige Medikamenteüber CHF 3'000
90 % der Kosten, ohne allgemeine Jahreslimite; Liste mit tieferen Sätzen (0–50 %) für bestimmte Medikamente
- ärztlich verordnet und von Swissmedic für die Indikation registriert
- Liste mit Medikamenten zu 0–50 % (Ziff. 2.2)
- Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamentebis 90 %
90 %
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) TOP Krankenpflege-Zusatzversicherung, S. 1, Ziff. 2.1 - Hilfsmittel über die MiGeL hinausbis CHF 1'000
90 %, max. CHF 1'000 pro Kalenderjahr (Liste Helsana, ärztliche Verordnung)
- ärztliche Verordnung
- Liste der Mittel und Gegenstände von Helsana
- Ambulante nicht kassenpflichtige Behandlungenbis CHF 3'000
Spezielle Behandlungsformen: 75 %, max. CHF 3'000 pro Kalenderjahr (ärztliche Verordnung)
- ärztliche Verordnung
- Liste der Behandlungsformen von Helsana
Brillen und Kontaktlinsen
Bereich Brillen und Kontaktlinsen im Vergleich2 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Brillen und Kontaktlinsenüber CHF 300 pro 3 Jahre
90 %, max. CHF 150 pro Kalenderjahr (OKP-Anteil wird abgezogen)
- Leistungen der Grundversicherung für Sehhilfen werden abgezogen
- Periode des Brillenbeitragsseltener als alle 3 Jahre
pro Kalenderjahr
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) TOP Krankenpflege-Zusatzversicherung, S. 2, Ziff. 6.1 - Altersgrenzen und Kinderregeln Brillenkeine Angabe
nicht gedeckt
Ziff. 6.1 nennt keine abweichende Regel für Kinder oder Altersgrenzen.
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) TOP Krankenpflege-Zusatzversicherung, S. 2, Ziff. 6.1 - Augenlaser-Korrekturunbekannt
Warum unbekannt: Ziff. 6.1 nennt nur Brillengläser und Kontaktlinsen; ob Augenlaser auf der Liste der speziellen Behandlungsformen (Ziff. 8.3) steht, ist im Dokument nicht ersichtlich.
5 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Dentalhygiene und Prophylaxekeine
nicht gedeckt
TOP sieht nur Kieferorthopädie vor; Zahnpflege ab Alter 20 über die automatisch eingeschlossene DENTAplus Bronze (Ziff. 12).
Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 4, Ziff. 21.1 e) - Vergütungssatz Zahnbehandlungenkeine
nicht gedeckt
TOP sieht nur Kieferorthopädie vor; Zahnbehandlungen laufen über DENTAplus (Ziff. 12).
Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 4, Ziff. 21.1 e) - Jahreslimite Zahnbehandlungenkeine
nicht gedeckt
TOP sieht nur Kieferorthopädie vor; Zahnbehandlungen laufen über DENTAplus (Ziff. 12).
Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 4, Ziff. 21.1 e) - Kieferorthopädie Kinder (Zahnspange)bis CHF 10'000
75 %, max. CHF 10'000 pro Kalenderjahr, bis Ende des Kalenderjahres mit vollendetem 20. Altersjahr
- Beiträge der Schul- oder Jugendzahnpflege werden angerechnet
- Zahnunfallunbekannt
Warum unbekannt: Die ZVB TOP regeln Zahnunfälle nicht ausdrücklich; der allgemeine Zahnausschluss (AVB Ziff. 21.1 e) lässt die Frage offen.
- Wartefrist Zahnleistungenkeine Wartefrist
Ziff. 7 (Kieferorthopädie) nennt keine Wartefrist (inverses Merkmal: keine vorgesehen).
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) TOP Krankenpflege-Zusatzversicherung, S. 3, Ziff. 7
Ausland und Reisen
Bereich Ausland und Reisen im Vergleich6 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Notfallbehandlung ambulant im Auslandüber CHF 1'000'000
Kosten über den Leistungen der Sozialversicherung, ohne Betragslimite
- Kostenbeteiligungen EU/EFTA werden vergütet, soweit sie CHF 300 pro Krankheitsfall übersteigen
- nur Notfälle
- Notfallbehandlung stationär im Auslandüber CHF 1'000'000
Kosten über den Leistungen der Sozialversicherung, ohne Betragslimite; Notrufzentrale beiziehen
- Notrufzentrale bei stationärer Behandlung unverzüglich beiziehen (Ziff. 3.2)
- Assistance 24 hgedeckt
Personen-Assistance mit Notrufzentrale
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) TOP Krankenpflege-Zusatzversicherung, S. 2, Ziff. 4.1 - Rücktransport in die Schweizüber CHF 100'000
Rückführung in eine geeignete Heilanstalt im Wohnland, ohne Betragslimite
- nach Rücksprache mit den behandelnden Ärzten als notwendig erachtet
- Annullierungskostenbis CHF 1'000
keine Annullierung; Reisemehrkosten bei frühzeitiger Rückreise max. CHF 500
- nur Mehrkosten der frühzeitigen Rückreise bei abschliessend aufgezählten Ereignissen
- keine Annullierungskosten vor Reiseantritt
- Maximale Reisedauer pro Reiseunbekannt
Warum unbekannt: Die ZVB nennen keine maximale Reisedauer.
- Geplante Behandlung im Auslandnicht gedeckt
Ziff. 3.1 deckt nur Notfälle («Heimreise zur Behandlung nicht zumutbar»); geplante Behandlungen im Ausland sind nicht vorgesehen.
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) TOP Krankenpflege-Zusatzversicherung, S. 1, Ziff. 3.1
Transport und Rettung
Bereich Transport und Rettung im Vergleich- Krankentransporte in der Schweizüber CHF 30'000
Rettungs-, Bergungs-, Not- und Verlegungstransporte zusammen max. CHF 100'000 pro Kalenderjahr
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) TOP Krankenpflege-Zusatzversicherung, S. 2, Ziff. 5 - Rettung in der Schweizüber CHF 30'000
max. CHF 100'000 pro Kalenderjahr (gemeinsame Limite Transporte)
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) TOP Krankenpflege-Zusatzversicherung, S. 2, Ziff. 5 - Such- und Bergungskostenüber CHF 50'000
Bergung Schweiz in der Limite CHF 100'000 pro Kalenderjahr; Suchaktionen im Ausland max. CHF 20'000 pro Fall
- Suchaktionen ausserhalb des Wohnlandes max. CHF 20'000 pro Leistungsfall (Ziff. 4.1 b)
Der Deckungsgrad (0 bis 100) fasst die Merkmale eines Bereichs gewichtet zusammen; 100 entspricht den besten erfassten Werten im Markt. Er ist eine Orientierung, kein Testurteil. So rechnen wir
Was zahlt Helsana TOP bei …?
Brille CHF 450
gedecktNeue Brillengläser für CHF 450, erstmals in der laufenden Periode.
Erstattung Helsana TOPCHF 150
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) TOP Krankenpflege-Zusatzversicherung, S. 2, Ziff. 6.1Rechenweg
- Kosten CHF 450
- 90 % von CHF 450 = CHF 405
- Limite CHF 150 pro Jahr → Erstattung CHF 150
Dentalhygiene CHF 180
nicht gedecktEine Dentalhygiene-Sitzung für CHF 180.
Erstattung Helsana TOPnicht gedeckt
Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 4, Ziff. 21.1 e)Rechenweg
- Laut AVB/ZVB nicht gedeckt.
Zahnbehandlung CHF 1'200
nicht gedecktKonservierende Zahnbehandlung (z. B. Füllungen) für CHF 1'200.
Erstattung Helsana TOPnicht gedeckt
Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 4, Ziff. 21.1 e)Rechenweg
- Laut AVB/ZVB nicht gedeckt.
Zahnspange Kind CHF 6'000
gedecktKieferorthopädische Behandlung eines 12-jährigen Kindes für CHF 6'000, abgerechnet in einem Kalenderjahr.
Erstattung Helsana TOPCHF 4'500
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) TOP Krankenpflege-Zusatzversicherung, S. 3, Ziff. 7.1Rechenweg
- Kosten CHF 6'000
- 75 % von CHF 6'000 = CHF 4'500
- Limite CHF 10'000 pro Jahr → Erstattung CHF 4'500
Notfall USA CHF 30'000
gedecktStationäre Notfallbehandlung in den USA für CHF 30'000 (Anteil über den Leistungen der Grundversicherung).
Erstattung Helsana TOPCHF 30'000
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) TOP Krankenpflege-Zusatzversicherung, S. 1, Ziff. 3.1Rechenweg
- Kosten CHF 30'000
- 100 % von CHF 30'000 = CHF 30'000
- ohne Betragslimite → Erstattung CHF 30'000
Annahmen: Vertrag seit 36 Monaten, in der laufenden Periode noch nichts bezogen. Musterfälle sind feste Beispielrechnungen, keine Kostenschätzung. Gerechnet wird nur der Beitrag der Zusatzversicherung; Leistungen der Grundversicherung, Kostenbeteiligungen der OKP und bereits bezogene Leistungen sind nicht abgezogen, sofern nicht erwähnt. Massgebend sind die AVB/ZVB des Versicherers. Musterfall-Logik
Rahmenbedingungen
- Gesundheitsprüfung bei Aufnahmeja
Antragsformular mit Anzeigepflicht für erhebliche Gefahrstatsachen
Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 4, Ziff. 17.1 - Höchstes Eintrittsalterunbekannt
Warum unbekannt: AVB und ZVB nennen kein höchstes Eintrittsalter.
- Allgemeine Wartefristkeine Wartefrist
Weder ZVB noch AVB sehen eine allgemeine Wartefrist für das Produkt vor.
Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) TOP Krankenpflege-Zusatzversicherung, S. 1, Inhaltsverzeichnis - Ordentliche Kündigungsiehe Wert
nach 1 Jahr Versicherungsdauer, 3 Monate Frist auf Ende Kalenderjahr
Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 2, Ziff. 10.1 - Kündigungsrecht bei Prämienerhöhungja
Kündigung auf das Datum der Änderung, Frist 30 Tage nach Mitteilung
Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 3, Ziff. 16 - Mindestvertragsdauerbis 1 Jahr
1 Jahr
Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 2, Ziff. 9.2 - Rabatteunbekannt
Warum unbekannt: Die AVB erwähnen Prämienrabatte (Ziff. 16), nennen aber keine konkreten Rabatte.
- Prämienaltersstufensiehe Wert
Altersgruppen in 5-Jahres-Schritten bis 91+
Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 3, Ziff. 12.1 - Grundversicherung beim selben Versicherer nötigunbekannt
Warum unbekannt: AVB und ZVB regeln nicht, ob die Grundversicherung bei Helsana bestehen muss.
- Leistungsausschlüsse und Vorbehaltesiehe Wert
keine Deckung für bei Abschluss bestehende Krankheiten und Unfallfolgen; kosmetische Behandlungen ausgeschlossen
Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 4, Ziff. 21.1 a)
Dokumente und Stand
- Zusatzbedingungen (ZVB)Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) TOP Krankenpflege-Zusatzversicherung (PDF von Helsana, neues Fenster)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen (PDF von Helsana, neues Fenster)
Version: ZVB TOP, Ausgabe 1. Januar 2021, und AVB Krankenzusatzversicherungen. Gültig ab 01.01.2021. Erfasst am 25.09.2026, Prüfung durch eine Fachperson ausstehend. Produktseite: Helsana ↗
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Prämie
Prämien für Zusatzversicherungen veröffentlichen die Versicherer nicht. Sie hängen von Alter, Wohnort und Gesundheitsprüfung ab. Wir zeigen deshalb keinen Preis und kein Preisranking.
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Wenn du über FinanceRock abschliesst, bezahlt die Versicherung eine Entschädigung: Grundversicherung höchstens CHF 70 pro Person, Zusatzversicherung höchstens 16 Monatsprämien. Für dich ist die Beratung kostenlos; die Sortierung im Vergleich ist davon nie beeinflusst.
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Häufige Fragen
Was zahlt Helsana TOP an Brillen und Kontaktlinsen?
Helsana TOP zahlt laut Bedingungen: 90 %, max. CHF 150 pro Kalenderjahr (OKP-Anteil wird abgezogen). Bedingungen: Leistungen der Grundversicherung für Sehhilfen werden abgezogen. Quelle: Helsana, Zusätzliche Versicherungsbedingungen (ZVB) TOP Krankenpflege-Zusatzversicherung, S. 2, Ziff. 6.1.
Gibt es bei Helsana TOP eine Gesundheitsprüfung?
Ja. Laut Bedingungen: Antragsformular mit Anzeigepflicht für erhebliche Gefahrstatsachen. Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 4, Ziff. 17.1.
Wie kündige ich Helsana TOP?
Ordentliche Kündigung laut Bedingungen: nach 1 Jahr Versicherungsdauer, 3 Monate Frist auf Ende Kalenderjahr. Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 2, Ziff. 10.1.
Kann ich Helsana TOP bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Laut Bedingungen: Kündigung auf das Datum der Änderung, Frist 30 Tage nach Mitteilung. Quelle: Helsana, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankenzusatzversicherungen, S. 3, Ziff. 16.
Muss ich für Helsana TOP die Grundversicherung bei Helsana haben?
Das lässt sich aus den Bedingungen nicht eindeutig ablesen: AVB und ZVB regeln nicht, ob die Grundversicherung bei Helsana bestehen muss.
Wie aktuell und verlässlich sind die Angaben zu Helsana TOP?
Grundlage sind ZVB TOP, Ausgabe 1. Januar 2021, und AVB Krankenzusatzversicherungen (gültig ab 01.01.2021), erfasst am 25.09.2026. Die Werte sind maschinell erfasst, jedes Zitat ist gegen die PDF-Seite geprüft; die Prüfung durch eine Fachperson steht aus. Massgebend sind die Bedingungen von Helsana.