Leistungen nach Bereichen
- Spitalabteilungprivat
private Abteilung (Einbettzimmer) in der Schweiz
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK SPITAL, S. 2, Ziff. 1.7 - Freie Arztwahl im Spitalgedeckt
freie Arztwahl in der halbprivaten und privaten Abteilung
- nur bei Behandlung in der halbprivaten oder privaten Abteilung
- Freie Spitalwahl ganze Schweizgedeckt
Listen- und Vertragsspitäler der ganzen Schweiz mit Tarifvertrag mit ÖKK; Negativliste und Maximaltarifliste beachten
- gültiger Tarifvertrag mit ÖKK
- Spitäler der Negativliste nicht gedeckt, Maximaltarifliste mit Abschlag
- Kostenbeteiligung pro Aufenthalt bzw. Jahrkeine Kostenbeteiligung
Keine Kostenbeteiligung vorgesehen; Ziff. 2.8 gilt nur für die Stufen FLEX MINI und FLEX.
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK SPITAL, S. 4, Ziff. 2.8 - Flex-Selbstbehalt bei Wahl höherer Abteilungkein Flex-Selbstbehalt
Feste Abteilung, kein Flex-Modell.
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK SPITAL, S. 2, Ziff. 1.7 - Notfall stationär weltweit in der versicherten Abteilunggedeckt
weltweit bis zum Betrag der privaten Abteilung am Universitätsspital Zürich
- Limite: Tarif der versicherten Abteilung am Universitätsspital Zürich
- solange Rücktransport medizinisch nicht angemessen
- Rooming-in (Begleitperson)nicht gedeckt
Der Leistungskatalog (Ziff. 2) nennt keine Begleitperson; gedeckt ist nur das gesunde Neugeborene bei Geburt.
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK SPITAL, S. 3, Ziff. 2 - Psychiatrische Klinik in der versicherten Abteilungbis 180 Tage
volle Kostendeckung in der versicherten Abteilung während max. 90 Tagen innerhalb von 3 Kalenderjahren; Tag 91–180 CHF 70 pro Tag
- Tag 91–180: Tagespauschale CHF 70
- anerkannte Institution
- Rehabilitation stationärüber CHF 10'000
volle Kostendeckung bis 60 Tage pro Kalenderjahr
- vom Versicherer anerkannte Rehabilitationsklinik
Ausland und Reisen
Bereich Ausland und Reisen im Vergleich5 Merkmale bewertet, 2 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Notfallbehandlung ambulant im Auslandkeine
nicht gedeckt
ÖKK SPITAL deckt nur stationäre Behandlungen (Zweck Ziff. 1.3); ambulante Notfälle im Ausland sind nicht Teil des Produkts.
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK SPITAL, S. 2, Ziff. 1.3 - Notfallbehandlung stationär im Auslandunbekannt
Warum unbekannt: Die Limite im Ausland ist an den Tarif der versicherten Abteilung am Universitätsspital Zürich gebunden (Ziff. 2.4.1); ein Frankenbetrag wird nicht genannt.
- Assistance 24 hgedeckt
Notrufzentrale organisiert oder genehmigt Rücktransporte in die Schweiz
- Kontakt mit der Notrufzentrale vor dem Rücktransport zwingend
- Rücktransport in die Schweizbis CHF 50'000
medizinisch notwendiger Rücktransport ins Spital im Wohnkanton, gemeinsam mit Notfalltransport und Rettung max. CHF 30'000 pro Kalenderjahr
- gemeinsame Limite mit Notfalltransport und Rettung/Bergung
- Notrufzentrale organisiert oder genehmigt
- Annullierungskostenkeine
nicht gedeckt
Der Zweck (Ziff. 1.3) und der Leistungskatalog nennen keine Annullierungskosten.
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK SPITAL, S. 2, Ziff. 1.3 - Maximale Reisedauer pro Reiseunbekannt
Warum unbekannt: Die AVB sprechen von einem «vorübergehenden Auslandaufenthalt», nennen aber keine maximale Dauer.
- Geplante Behandlung im Auslandnicht gedeckt
Wahlbehandlungen im Ausland sind nur in der Stufe GLOBAL gedeckt.
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK SPITAL, S. 3, Ziff. 2.4.2
Transport und Rettung
Bereich Transport und Rettung im Vergleich- Krankentransporte in der Schweizbis CHF 30'000
Notfalltransporte ins nächste geeignete Spital, gemeinsam mit Rücktransport und Rettung max. CHF 30'000 pro Kalenderjahr
- gemeinsame Limite mit Rücktransport und Rettung/Bergung
- keine Deckung, soweit Gönnerschaft leistet
- Rettung in der Schweizbis CHF 30'000
Rettungs- und Bergungsaktionen, gemeinsame Limite CHF 30'000 pro Kalenderjahr
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK SPITAL, S. 3, Ziff. 2.5.1 - Such- und Bergungskostenbis CHF 20'000
Suchaktionen bis CHF 10'000 pro Kalenderjahr, zusätzlich zur Rettung/Bergung
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK SPITAL, S. 4, Ziff. 2.5.2
Der Deckungsgrad (0 bis 100) fasst die Merkmale eines Bereichs gewichtet zusammen; 100 entspricht den besten erfassten Werten im Markt. Er ist eine Orientierung, kein Testurteil. So rechnen wir
Was zahlt ÖKK SPITAL PRIVAT bei …?
3 Tage Spital halbprivat
gedecktGeplanter Spitalaufenthalt von 3 Tagen in der halbprivaten Abteilung. Die Kosten hängen vom Spital ab; gezeigt wird, ob die Abteilung gedeckt ist und welche Kostenbeteiligung anfällt.
Erstattung ÖKK SPITAL PRIVATgedeckt
Rechenweg
- Versicherte Abteilung: privat, gewünscht: halbprivat, 3 Tage
- Abteilung gedeckt
- Spitalkosten hängen vom Spital ab; gerechnet wird nur die Deckung.
Notfall USA CHF 30'000
unbekanntStationäre Notfallbehandlung in den USA für CHF 30'000 (Anteil über den Leistungen der Grundversicherung).
Erstattung ÖKK SPITAL PRIVATunbekannt
Rechenweg
- Die Leistung ist in den erfassten Dokumenten nicht beziffert.
- Die Limite im Ausland ist an den Tarif der versicherten Abteilung am Universitätsspital Zürich gebunden (Ziff. 2.4.1); ein Frankenbetrag wird nicht genannt.
Annahmen: Vertrag seit 36 Monaten, in der laufenden Periode noch nichts bezogen. Musterfälle sind feste Beispielrechnungen, keine Kostenschätzung. Gerechnet wird nur der Beitrag der Zusatzversicherung; Leistungen der Grundversicherung, Kostenbeteiligungen der OKP und bereits bezogene Leistungen sind nicht abgezogen, sofern nicht erwähnt. Massgebend sind die AVB/ZVB des Versicherers. Musterfall-Logik
Rahmenbedingungen
- Gesundheitsprüfung bei Aufnahmeja
Antrag mit Gesundheitsfragen; ärztliches Zeugnis oder Untersuchung kann verlangt werden
- vorbestehende Leiden können ausgeschlossen werden (GB Ziff. 6.4.1)
- Höchstes Eintrittsalterunbekannt
Warum unbekannt: Die AVB ÖKK SPITAL und die GB nennen kein höchstes Eintrittsalter (die Altersgrenze 60 in GB Ziff. 2.3 betrifft nur ÖKK OPTION).
- Allgemeine Wartefristkeine Wartefrist
Keine allgemeine Wartefrist für das Produkt; Karenzfristen gelten nur für einzelne Leistungen (z. B. Mutterschaft 360 Tage, GB Ziff. 6.1.3).
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Gemeinsame Bestimmungen ÖKK LIVE, S. 5, GB Ziff. 6.1.3 - Ordentliche Kündigungsiehe Wert
bis 30. September auf den 31. Dezember, auf Ablauf der Versicherungsdauer
- erst auf Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer möglich
- massgebend ist der Eingang beim Versicherer
- Kündigungsrecht bei Prämienerhöhungja
Rücktritt innert 30 Tagen seit Mitteilung der Prämienanpassung
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Gemeinsame Bestimmungen ÖKK LIVE, S. 7, GB Ziff. 8.2 - Mindestvertragsdauerbis 3 Jahre
Versicherungsdauer 3 Jahre, danach stillschweigende Verlängerung um je 1 Jahr
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK SPITAL, S. 2, Ziff. 1.6 - Rabattesiehe Wert
Familienrabatt für Kinder und Jugendliche bis 25 möglich
- gleicher Haushalt und gleiche Familienpolice wie ein Elternteil
- OKP, ÖKK START und mindestens ein Zusatzmodul bei ÖKK
- Prämienaltersstufensiehe Wert
Altersgruppen 0–10, 11–18, 19–25, 26–30, danach 5-Jahres-Schritte bis 60, danach 10-Jahres-Schritte bis 81+
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Gemeinsame Bestimmungen ÖKK LIVE, S. 7, GB Ziff. 8.2 - Grundversicherung beim selben Versicherer nötignein
Die Kombinationsregeln (GB Ziff. 2.2) verlangen keine Grundversicherung bei ÖKK; die OKP bei ÖKK ist nur für den Familienrabatt nötig (Ziff. 8.1.3).
Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Gemeinsame Bestimmungen ÖKK LIVE, S. 2, GB Ziff. 2.2 - Leistungsausschlüsse und Vorbehaltesiehe Wert
vorbestehende Krankheiten und Unfallfolgen können von der Deckung ausgenommen werden; Ausschlussliste GB Ziff. 6.4.2
- Ausschluss wird schriftlich mitgeteilt
- u. a. kosmetische Behandlungen, Transplantationen nach KLV, epidemische Erkrankungen ausgeschlossen
Dokumente und Stand
- Zusatzbedingungen (ZVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK SPITAL (PDF von ÖKK, neues Fenster)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Gemeinsame Bestimmungen ÖKK LIVE (PDF von ÖKK, neues Fenster)
Version: AVB ÖKK SPITAL, Ausgabe 1.1.2026, und GB ÖKK LIVE, Ausgabe 1.1.2023. Gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 25.09.2026, Prüfung durch eine Fachperson ausstehend. Produktseite: ÖKK ↗
Mit anderen Produkten vergleichen
Leg ÖKK SPITAL PRIVAT im Overlay über bis zu drei weitere Zusatzversicherungen: je Bereich siehst du, was doppelt gedeckt ist, was nur ein Produkt zahlt und wo alle eine Lücke haben.
ÖKK SPITAL PRIVAT mit anderen vergleichen- ÖKK SPITAL FLEXBeide vergleichen
- ÖKK SPITAL HALBPRIVATBeide vergleichen
- Aquilana Spitalpflege-Versicherung HalbprivatBeide vergleichen
Vorschläge: andere Varianten derselben Produktfamilie, dann Produkte anderer Kassen mit gleicher Art, alphabetisch. Keine bezahlten Platzierungen.
Prämie
Prämien für Zusatzversicherungen veröffentlichen die Versicherer nicht. Sie hängen von Alter, Wohnort und Gesundheitsprüfung ab. Wir zeigen deshalb keinen Preis und kein Preisranking.
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Wenn du über FinanceRock abschliesst, bezahlt die Versicherung eine Entschädigung: Grundversicherung höchstens CHF 70 pro Person, Zusatzversicherung höchstens 16 Monatsprämien. Für dich ist die Beratung kostenlos; die Sortierung im Vergleich ist davon nie beeinflusst.
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Häufige Fragen
Wie ist die Spitalabteilung bei ÖKK SPITAL PRIVAT versichert?
Versichert ist laut Bedingungen: private Abteilung (Einbettzimmer) in der Schweiz. Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ÖKK SPITAL, S. 2, Ziff. 1.7.
Gibt es bei ÖKK SPITAL PRIVAT eine Gesundheitsprüfung?
Ja. Laut Bedingungen: Antrag mit Gesundheitsfragen; ärztliches Zeugnis oder Untersuchung kann verlangt werden. Bedingungen: vorbestehende Leiden können ausgeschlossen werden (GB Ziff. 6.4.1). Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Gemeinsame Bestimmungen ÖKK LIVE, S. 3, GB Ziff. 4.1.1–4.1.2.
Wie kündige ich ÖKK SPITAL PRIVAT?
Ordentliche Kündigung laut Bedingungen: bis 30. September auf den 31. Dezember, auf Ablauf der Versicherungsdauer. Bedingungen: erst auf Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer möglich; massgebend ist der Eingang beim Versicherer. Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Gemeinsame Bestimmungen ÖKK LIVE, S. 4, GB Ziff. 5.1.1.
Kann ich ÖKK SPITAL PRIVAT bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Laut Bedingungen: Rücktritt innert 30 Tagen seit Mitteilung der Prämienanpassung. Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Gemeinsame Bestimmungen ÖKK LIVE, S. 7, GB Ziff. 8.2.
Muss ich für ÖKK SPITAL PRIVAT die Grundversicherung bei ÖKK haben?
Laut Bedingungen: nein. Die Kombinationsregeln (GB Ziff. 2.2) verlangen keine Grundversicherung bei ÖKK; die OKP bei ÖKK ist nur für den Familienrabatt nötig (Ziff. 8.1.3). Quelle: ÖKK, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Gemeinsame Bestimmungen ÖKK LIVE, S. 2, GB Ziff. 2.2.
Wie aktuell und verlässlich sind die Angaben zu ÖKK SPITAL PRIVAT?
Grundlage sind AVB ÖKK SPITAL, Ausgabe 1.1.2026, und GB ÖKK LIVE, Ausgabe 1.1.2023 (gültig ab 01.01.2026), erfasst am 25.09.2026. Die Werte sind maschinell erfasst, jedes Zitat ist gegen die PDF-Seite geprüft; die Prüfung durch eine Fachperson steht aus. Massgebend sind die Bedingungen von ÖKK.