Das Wichtigste in Kürze
- Transporte: Die Grundversicherung zahlt 50 % der Kosten, höchstens CHF 500 pro Kalenderjahr (Art. 26 KLV).
- Rettungen in der Schweiz: 50 % der Kosten, höchstens CHF 5'000 pro Kalenderjahr (Art. 27 KLV).
- Ein Transport ist nur gedeckt, wenn dein Gesundheitszustand kein anderes öffentliches oder privates Verkehrsmittel zulässt.
- Bei einem Unfall mit Deckung nach UVG vergütet die Unfallversicherung die notwendigen Rettungs- und Transportkosten (Art. 13 UVG).
- Auf den Beitrag der Grundversicherung kommen Franchise und Selbstbehalt.
Was sind Rettungs- und Transportkosten?
Rettungs- und Transportkosten entstehen, wenn du mit einem Krankenwagen, einem Rettungshelikopter oder einem anderen Transportmittel zu einer Behandlung gebracht oder aus einer Notlage gerettet wirst. Die Grundversicherung unterscheidet zwei Fälle, die unterschiedlich gedeckt sind.
Transport: Ein Krankentransport bringt dich zu einer Ärztin, einem Spital oder einem anderen Leistungserbringer, wenn dein Gesundheitszustand keine Fahrt mit dem Zug, Bus, Taxi oder Auto zulässt. Beispiele sind eine Verlegung von einem Spital in ein anderes oder die Fahrt einer bettlägerigen Person zur Behandlung.
Rettung: Eine Rettung holt dich aus einer akuten Notlage, etwa nach einem Herzstillstand auf der Strasse, einem Sturz beim Wandern oder einem Lawinenunfall. Dazu gehören Einsätze der Sanität und der Luftrettung.
In beiden Fällen zahlt die Grundversicherung nur einen Beitrag, nicht die ganzen Kosten. Den Rest trägst du selbst, sofern keine andere Versicherung einspringt. Bei einem Unfall ist oft die Unfallversicherung nach UVG zuständig, die grosszügiger vergütet. Viele Zusatzversicherungen decken die Lücke ganz oder teilweise.
Nicht als medizinischer Transport im Sinne der Grundversicherung gelten Fahrten, die du auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder im eigenen Auto machen könntest, selbst wenn eine Begleitung angenehmer wäre. Für solche Fahrten gibt es Angebote wie den Rotkreuz-Fahrdienst.
So funktioniert es
Die Grundversicherung übernimmt bei Transporten 50 % der Kosten, höchstens CHF 500 pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der Transport medizinisch nötig ist, zu einem zugelassenen und für die Behandlung geeigneten Leistungserbringer führt und dein Zustand kein anderes Verkehrsmittel zulässt. Das Transportmittel muss den medizinischen Anforderungen entsprechen.
Bei Rettungen in der Schweiz übernimmt die Grundversicherung ebenfalls 50 % der Kosten, höchstens aber CHF 5'000 pro Kalenderjahr.
Transport- und Rettungsunternehmen rechnen nur dann mit der Grundversicherung ab, wenn sie kantonal zugelassen sind, mit den Kassen einen Vertrag haben und die Qualitätsanforderungen erfüllen.
Auf den Beitrag der Kasse werden Franchise und Selbstbehalt angerechnet. Ist deine Franchise noch nicht ausgeschöpft, zahlst du den Beitrag der Kasse also zuerst selbst.
Nach einem Unfall gilt: Bist du nach UVG versichert, vergütet die Unfallversicherung die notwendigen Reise-, Transport- und Rettungskosten, ohne die Grenzen der Grundversicherung. Nichtberufsunfälle sind nach UVG versichert, wenn du beim gleichen Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitest.
Rechtliche Grundlage
Art. 25 Abs. 2 Bst. g KVG zählt den Beitrag an die medizinisch notwendigen Transportkosten und an die Rettungskosten zu den Leistungen der Grundversicherung. Die Einzelheiten stehen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung: Art. 26 KLV regelt den Beitrag an Transporte (50 %, höchstens CHF 500 pro Kalenderjahr, nur wenn der Zustand kein anderes Verkehrsmittel zulässt), Art. 27 KLV den Beitrag an Rettungen in der Schweiz (50 %, höchstens CHF 5'000 pro Kalenderjahr).
Die Zulassung der Transport- und Rettungsunternehmen regelt Art. 56 KVV. Bei Unfällen, die nach UVG versichert sind, gilt Art. 13 UVG: Die notwendigen Reise-, Transport- und Rettungskosten werden vergütet. Wer Ergänzungsleistungen bezieht, erhält vom Kanton die ausgewiesenen Kosten für Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle vergütet (Art. 14 Abs. 1 Bst. e ELG), im Rahmen der kantonalen Regeln.
Beispiel: Ambulanz und Bergrettung im gleichen Jahr
Nina, 38, hat eine Franchise von CHF 2'500 und ist nicht nach UVG versichert, weil sie selbstständig arbeitet. Ihre Unfalldeckung läuft über die Grundversicherung. Die Rechnungsbeträge sind angenommene Werte, die Beiträge folgen aus Art. 26 und 27 KLV.
| Ereignis | Rechnung | Beitrag Grundversicherung | Dein Teil |
|---|---|---|---|
| Krankentransport ins Spital, März | CHF 1'400 | 50 % = CHF 700, begrenzt auf CHF 500 | CHF 900 |
| Rettung mit Helikopter nach Sturz beim Wandern, August | CHF 9'000 | 50 % = CHF 4'500 (unter CHF 5'000) | CHF 4'500 |
Was bedeutet das für dich?
- Deckungslücke kennen. Die Grundversicherung zahlt nur einen Teil. Prüfe, ob deine Zusatzversicherung Transport und Rettung abdeckt und bis zu welcher Limite. Der Vergleich der Zusatzversicherungen zeigt die Leistungen.
- Unfalldeckung prüfen. Arbeitest du mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, zahlt bei Unfällen die UVG-Versicherung. Dann kannst du die Unfalldeckung der Grundversicherung sistieren; mehr dazu unter Unfall sistieren.
- Auslandreisen absichern. Rettungen im Ausland zahlt die Grundversicherung nicht. Prüfe deinen Auslandschutz, bevor du verreist.
- Rechnung einreichen. Reiche die Rechnung des Transport- oder Rettungsdienstes bei der Kasse ein, auch wenn sie unter der Franchise liegt.
- Im Notfall trotzdem anrufen. Die Kostenfrage darf bei einem Notfall keine Rolle spielen. Ruf bei einem medizinischen Notfall den Sanitätsnotruf.
Welche Kasse welche Zusatzprodukte anbietet, findest du in der Übersicht der Krankenkassen. Die Prämien der Grundversicherung vergleichst du im Prämienrechner.
Häufige Fehler
- Glauben, die Ambulanz sei gratis. Die Grundversicherung zahlt höchstens CHF 500 pro Jahr an Transporte, und darauf kommen Franchise und Selbstbehalt.
- Rettung und Transport verwechseln. Für Rettungen gilt die höhere Grenze von CHF 5'000, aber nur in der Schweiz.
- Unfall über die falsche Versicherung abrechnen. Nach einem Unfall zuerst den Arbeitgeber oder die Unfallversicherung informieren, nicht nur die Krankenkasse.
- Reisen ohne Deckung. Eine Rettung im Ausland kann ohne Zusatz- oder Reiseversicherung vollständig zu deinen Lasten gehen.
Wie wir Beispiele rechnen, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse die Ambulanz?
Teilweise. Bei einem medizinisch nötigen Transport zahlt die Grundversicherung 50 %, höchstens CHF 500 pro Jahr. Bei einer Rettung in der Schweiz sind es 50 %, höchstens CHF 5'000 pro Jahr. Auf diesen Beitrag kommen Franchise und Selbstbehalt.
Was ist der Unterschied zwischen Transport und Rettung?
Ein Transport bringt dich zu einem Arzt oder Spital, weil du wegen deines Zustands nicht anders reisen kannst. Eine Rettung holt dich aus einer Notlage, etwa nach einem Absturz in den Bergen oder bei einem akuten Notfall.
Zahlt die Grundversicherung eine Rettung im Ausland?
Nein. Art. 27 KLV deckt nur Rettungen in der Schweiz. Für Rettung und Rücktransport aus dem Ausland brauchst du eine Zusatz- oder Reiseversicherung.
Wer zahlt nach einem Unfall?
Bist du nach UVG gegen Unfall versichert, etwa als Angestellte mit mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, zahlt die Unfallversicherung die notwendigen Kosten. Sonst übernimmt die Grundversicherung mit den gleichen Grenzen wie bei Krankheit.
Verwandte Begriffe
- NotfallEin Notfall liegt in der Krankenversicherung vor, wenn eine Behandlung nicht aufgeschoben werden kann, weil ohne sofortige Hilfe gesundheitliche Schäden oder der Tod drohen. Im Notfall übernimmt die Grundversicherung die Behandlung auch ausserhalb deines Kantons, im Ausland bis zum doppelten Schweizer Tarif. Rettungen zahlt sie zu 50 %, höchstens CHF 5'000 pro Jahr.
- Rotkreuz-FahrdienstDer Rotkreuz-Fahrdienst bringt Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu Arztterminen und Therapien und wieder nach Hause. Freiwillige der kantonalen Rotkreuz-Verbände fahren, die Fahrt kostet eine Gebühr, im Kanton Zürich etwa CHF 8 pro Fahrt plus CHF 0.95 pro Kilometer. Ob die Krankenkasse etwas zahlt, entscheidet sie im Einzelfall.
- Ambulante ZusatzversicherungDie ambulante Zusatzversicherung ist ein freiwilliger Vertrag nach VVG, der ambulante Leistungen ausserhalb der Grundversicherung mitfinanziert, etwa Brillen, Komplementärmedizin, nicht kassenpflichtige Medikamente oder Fitness. Die Kasse darf Gesundheitsfragen stellen und dich ablehnen. Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung darf sie nicht übernehmen (Art. 64 Abs. 8 KVG).
- AuslandschutzAuslandschutz ist die Deckung deiner Krankenversicherung, wenn du im Ausland krank wirst oder verunfallst. Die Grundversicherung zahlt auf Reisen nur Notfallbehandlungen: in der EU, EFTA und im UK über die Europäische Krankenversicherungskarte, sonst höchstens den doppelten Schweizer Betrag, im Spital höchstens 90 % der Schweizer Kosten. Rücktransporte deckt sie nicht.
Quellen
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 26Art. 26 KLVfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 27Art. 27 KLVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 25Art. 25 Abs. 2 Bst. g KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 56Art. 56 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 13Art. 13 UVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen (ELG), Art. 14Art. 14 Abs. 1 Bst. e ELGfedlex.admin.ch
