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Rotkreuz-Fahrdienst

Auch: Fahrdienst

Kurz erklärt

Der Rotkreuz-Fahrdienst bringt Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu Arztterminen und Therapien und wieder nach Hause. Freiwillige der kantonalen Rotkreuz-Verbände fahren, die Fahrt kostet eine Gebühr, im Kanton Zürich etwa CHF 8 pro Fahrt plus CHF 0.95 pro Kilometer. Ob die Krankenkasse etwas zahlt, entscheidet sie im Einzelfall.

Aktualisiert am

Illustration: kleines Auto wartet am frühen Morgen vor einem ruhigen WohnhausSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Den Fahrdienst bieten die kantonalen Rotkreuz-Verbände an; freiwillige Fahrerinnen und Fahrer begleiten dich zum medizinischen Termin.
  2. Die Tarife legt jeder Kantonalverband selbst fest; in Zürich gelten CHF 30 Administrationsgebühr pro Jahr, CHF 8 pro Fahrt und CHF 0.95 pro Kilometer.
  3. Die Grundversicherung zahlt an Transporte höchstens 50 %, maximal CHF 500 pro Jahr, und nur, wenn dein Zustand kein anderes Verkehrsmittel zulässt (Art. 26 KLV).
  4. Über eine Beteiligung an den Fahrdienstkosten entscheidet die jeweilige Krankenkasse; Zusatzversicherungen regeln das im Vertrag.
  5. Wer Ergänzungsleistungen bezieht, kann Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle beim Kanton geltend machen (Art. 14 ELG).

Was ist der Rotkreuz-Fahrdienst?

Der Rotkreuz-Fahrdienst ist ein Angebot des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Eine freiwillige Fahrerin oder ein freiwilliger Fahrer holt dich zu Hause ab, bringt dich zu einem medizinischen Termin, etwa beim Arzt, im Spital oder in der Therapie, und fährt dich wieder zurück. Organisiert wird der Dienst nicht zentral, sondern von den Rotkreuz-Kantonalverbänden. Anmeldung, Tarife und Einzugsgebiet unterscheiden sich deshalb je nach Kanton.

Der Fahrdienst ist kostenpflichtig. Er ist kein Krankentransport im Sinne der Grundversicherung: Es fahren Freiwillige, keine Rettungssanitäter, und unterwegs gibt es keine medizinische Betreuung. Wer liegend transportiert werden muss oder medizinische Betreuung unterwegs braucht, ist auf einen Krankentransport angewiesen; mehr dazu unter Rettungs- und Transportkosten.

Typische Nutzerinnen sind ältere Menschen ohne Auto, Personen nach einer Operation, Menschen mit einer Gehbehinderung oder Patientinnen, die regelmässig zu einer Behandlung müssen und nach dem Termin nicht selbst fahren können. Der Fahrdienst ergänzt andere Angebote für den Alltag zu Hause, etwa die Spitex.

So funktioniert es

  1. Anmelden. Du meldest dich beim Rotkreuz-Kantonalverband deines Wohnkantons an. Die Links zu allen Kantonalverbänden findest du auf der Seite des SRK (siehe Quellen).
  2. Fahrt bestellen. Du meldest den Termin rechtzeitig, mit Adresse, Uhrzeit und voraussichtlicher Dauer. Der Verband sucht eine freiwillige Person.
  3. Fahrt. Die Fahrerin holt dich ab, wartet während des Termins oder holt dich wieder ab und bringt dich nach Hause.
  4. Rechnung. Du erhältst eine Rechnung, im Kanton Zürich monatlich mit allen Fahrten im Detail. Barzahlung ist dort nicht möglich.

Die Tarife legt jeder Kantonalverband selbst fest. Im Kanton Zürich gelten eine jährliche Administrationsgebühr von CHF 30, eine Grundgebühr von CHF 8 pro Fahrt und ein Kilometerpreis von CHF 0.95 bis und mit 90 km, danach CHF 0.75. Die Kilometer werden ab und bis zu deinem Wohn- oder Abholort gerechnet, auch bei einer einfachen Fahrt. Für kurze Fahrten gilt ein Mindestpreis von CHF 18 in Zürich und Winterthur und CHF 15 in anderen Gemeinden. 90 Minuten Wartezeit sind inbegriffen, jede weitere halbe Stunde kostet CHF 5 für die Verpflegung der Fahrerin. Absagen weniger als 24 Stunden vor der Fahrt werden zum Mindestpreis verrechnet.

Rechtliche Grundlage

Für den Rotkreuz-Fahrdienst selbst gibt es kein eigenes Gesetz. Er ist ein privates Angebot der Rotkreuz-Kantonalverbände; Leistungen, Tarife und Bedingungen legen sie selbst fest.

Für die Kostenübernahme sind drei Regeln wichtig. Die Grundversicherung übernimmt nach Art. 26 Abs. 1 KLV 50 % der Kosten von medizinisch indizierten Krankentransporten zu einem zugelassenen Leistungserbringer, wenn dein Gesundheitszustand den Transport in einem anderen öffentlichen oder privaten Transportmittel nicht zulässt, höchstens CHF 500 pro Kalenderjahr. Nach Art. 26 Abs. 2 KLV muss der Transport in einem Transportmittel erfolgen, das den medizinischen Anforderungen entspricht. Transport- und Rettungsunternehmen, die mit der Grundversicherung abrechnen, müssen nach Art. 56 KVV kantonal zugelassen sein, einen Vertrag mit den Versicherern haben und Qualitätsanforderungen erfüllen. Ob eine Fahrt mit dem Rotkreuz-Fahrdienst diese Voraussetzungen erfüllt, entscheidet die Kasse.

Wer Ergänzungsleistungen bezieht, erhält nach Art. 14 Abs. 1 Bst. e ELG die ausgewiesenen Kosten für Transporte zur nächstgelegenen Behandlungsstelle vom Kanton vergütet. Welche Kosten genau, bestimmt der Kanton (Art. 14 Abs. 2 ELG).

Beispiel: zehn Therapietermine in Zürich

Hans, 78, wohnt in Zürich und hat nach einer Operation zehn Termine in einer Physiotherapiepraxis, 10 km von seiner Wohnung entfernt. Er darf noch nicht Auto fahren und kommt mit Bus und Tram nicht zurecht. Er nutzt den Rotkreuz-Fahrdienst, die Fahrerin wartet jeweils während der Therapie. Grundlage sind die Tarife des SRK Kanton Zürich, abgerufen am 25.09.2026.

PositionRechnungBetrag
Administrationsgebühr (einmal pro Jahr)CHF 30CHF 30.00
Grundgebühr pro Fahrt10 × CHF 8CHF 80.00
Kilometer (20 km hin und zurück)10 × 20 km × CHF 0.95CHF 190.00
TotalCHF 300.00

Was bedeutet das für dich?

  • Früh anmelden. Die Fahrten hängen von freiwilligen Fahrerinnen ab. Melde regelmässige Termine möglichst früh an.
  • Tarif des eigenen Kantons prüfen. Die Preise unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Frag bei der Anmeldung nach Grundgebühr, Kilometerpreis und Wartezeit.
  • Rechnungen einreichen. Schick die Rechnungen an deine Krankenkasse, auch wenn unklar ist, ob sie zahlt. Nur so kann sie entscheiden.
  • Zusatzversicherung prüfen. Einige Zusatzversicherungen zahlen Beiträge an Transporte. Welche Kassen welche Zusatzprodukte haben, findest du unter Krankenkassen und im Vergleich der Zusatzversicherungen.
  • Ergänzungsleistungen nutzen. Beziehst du EL, melde die Fahrkosten der EL-Stelle deines Kantons.

Die Kosten der Grundversicherung selbst vergleichst du im Prämienrechner. Andere Hilfen im Alltag, etwa Hilfsmittel wie Rollatoren, sind in der Grundversicherung eigens geregelt.

Häufige Fehler

  • Den Fahrdienst mit einem Krankentransport verwechseln. Wer liegend oder mit medizinischer Betreuung transportiert werden muss, braucht einen Krankentransport.
  • Auf volle Kostenübernahme zählen. Die Grundversicherung zahlt höchstens einen Teil, und nur unter strengen Voraussetzungen.
  • Kurzfristig absagen. Absagen weniger als 24 Stunden vorher kosten in Zürich den Mindestpreis.
  • Die Wartezeit unterschätzen. Dauert ein Termin länger als 90 Minuten, kommen in Zürich Zuschläge dazu.

Wie wir mit Zahlen und Quellen arbeiten, erklären wir unter So rechnen wir.

Häufige Fragen

Wer kann den Rotkreuz-Fahrdienst nutzen?

Menschen, die wegen Alter, Krankheit oder Behinderung nicht selbst zu einem medizinischen Termin fahren oder die öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzen können. Du meldest dich beim Rotkreuz-Kantonalverband deines Wohnkantons an.

Was kostet eine Fahrt?

Das hängt vom Kanton ab. Im Kanton Zürich zahlst du CHF 8 Grundgebühr pro Fahrt, CHF 0.95 pro Kilometer bis 90 km und eine Administrationsgebühr von CHF 30 pro Jahr. Die Kilometer werden ab und bis zu deinem Wohnort gerechnet.

Zahlt die Krankenkasse den Rotkreuz-Fahrdienst?

Nicht automatisch. Die Grundversicherung beteiligt sich nur an medizinisch nötigen Transporten, wenn dein Zustand kein anderes Verkehrsmittel erlaubt, und höchstens mit CHF 500 pro Jahr. Reiche die Rechnung ein; über eine Beteiligung entscheidet die Kasse. Manche Zusatzversicherungen leisten Beiträge an Fahrdienste.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 26Art. 26 KLVfedlex.admin.ch
  2. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 56Art. 56 KVVfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen (ELG), Art. 14Art. 14 Abs. 1 Bst. e ELGfedlex.admin.ch
  4. Schweizerisches Rotes Kreuz: Rotkreuz-Fahrdienstredcross.ch
  5. SRK Kanton Zürich: Tarife Rotkreuz-Fahrdienstsrk-zuerich.ch
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