Leistungen nach Bereichen
8 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- SpitalabteilungFlex (Abteilung bei Eintritt wählbar)
Wahl der Abteilung (allgemein, halbprivat oder privat) vor jeder stationären Behandlung
Quelle: KPT, Besondere Bedingungen Spitalkostenversicherung Flex Eco, S. 1, Flex Eco Art. 3 - Freie Arztwahl im Spitalunbekannt
Warum unbekannt: Die BB nennen die freie Arztwahl nicht ausdrücklich.
- Freie Spitalwahl ganze Schweizgedeckt
Listen- und Vertragsspitäler der ganzen Schweiz mit Tarifvertrag mit der KPT; Kostengutsprache nötig
- Tarifvertrag der Einrichtung mit der KPT
- Kostengutsprache vor Eintritt (Notfall: unverzüglich)
- Ausnahmeliste beachten
- Kostenbeteiligung pro Aufenthalt bzw. Jahrüber CHF 2'000
in halbprivat/privat max. CHF 6'000 pro Kalenderjahr (bis 18 Jahre CHF 3'000); allgemeine Abteilung ohne Kostenbeteiligung
- Kinder bis Ende des Jahres mit 18: max. CHF 3'000
- allgemeine Abteilung ohne Kostenbeteiligung
- jährlich anpassbar (Kündigungsrecht)
- Flex-Selbstbehalt bei Wahl höherer Abteilungbis CHF 500
halbprivat CHF 300 pro Spitaltag, privat CHF 500 pro Spitaltag
- private Abteilung CHF 500 pro Spitaltag
- Jahresmaximum CHF 6'000
- Notfall stationär weltweit in der versicherten Abteilunggedeckt
stationäre Notfälle im Ausland im Rahmen von Art. 36 KVV (Limite nicht beziffert)
- nur Notfälle bei vorübergehendem Auslandaufenthalt oder in der Schweiz nicht erhältliche Behandlungen (mit Bewilligung)
- Rooming-in (Begleitperson)nicht gedeckt
Der Leistungskatalog von Flex Eco (Art. 3–15) nennt kein Rooming-in.
Quelle: KPT, Besondere Bedingungen Spitalkostenversicherung Flex Eco, S. 1, Flex Eco Art. 1 - Psychiatrische Klinik in der versicherten Abteilungbis 60 Tage
in der gewählten Abteilung nach Abzug der Kostenbeteiligung, max. 45 Tage pro Kalenderjahr
- Wiedereintritt innerhalb 180 Tagen wird angerechnet
- Rehabilitation stationärüber CHF 10'000
Behandlungs- und Aufenthaltskosten in anerkannten Rehabilitationseinrichtungen in der gewählten Abteilung (keine Betragslimite genannt)
- Kostengutsprache nötig
- Kostenbeteiligung wie bei Spitalaufenthalt
Ausland und Reisen
Bereich Ausland und Reisen im Vergleich- Notfallbehandlung ambulant im Auslandüber CHF 1'000'000
Heilungskosten während Reisen bis 8 Wochen pro Kalenderjahr, ohne Betragslimite (Reise- und Ferienversicherung)
- nur während 8 Wochen (56 Tagen) pro Kalenderjahr
- Franchisen und Selbstbehalte der OKP nicht versichert
- Notfallbehandlung stationär im Auslandüber CHF 1'000'000
Behandlungs- und Spitalkosten während Reisen bis 8 Wochen pro Kalenderjahr, ohne Betragslimite
- nur während 8 Wochen (56 Tagen) pro Kalenderjahr
- Assistance 24 hgedeckt
Personen-Assistance über die Notrufzentrale (AWP)
- Hilfsmassnahmen über die Notrufzentrale der KPT anfordern, sonst max. CHF 200
- Rücktransport in die Schweizüber CHF 100'000
Repatriierung bzw. Rückreise an den Wohnsitz oder ins dortige Spital, ohne Betragslimite
- schwerwiegender medizinischer Grund
- Organisation durch die AWP
- Annullierungskostenüber CHF 10'000
Annullierungskosten bis CHF 20'000
Quelle: KPT, Besondere Bedingungen Spitalkostenversicherung Flex Eco, S. 3, Flex Eco Art. 10 - Maximale Reisedauer pro Reisebis 2 Monate (8 Wochen)
8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr
Quelle: KPT, Besondere Bedingungen Spitalkostenversicherung Flex Eco, S. 3, Flex Eco Art. 10 - Geplante Behandlung im Auslandgedeckt
nur Behandlungen, die aus medizinischen Gründen in der Schweiz nicht erbracht werden können, mit Bewilligung
- in der Schweiz nicht erhältlich
- vorgängige Bewilligung der KPT
Transport und Rettung
Bereich Transport und Rettung im Vergleich- Krankentransporte in der Schweizüber CHF 30'000
Notfalltransporte zur stationären Behandlung in der Schweiz ohne Betragslimite; Ausland max. CHF 5'000 pro Kalenderjahr
- nur Notfalltransporte ins nächstgelegene geeignete Spital
- Ausland max. CHF 5'000 pro Kalenderjahr
- Rettung in der Schweizüber CHF 30'000
Rettungs- und Bergungsaktionen in der Schweiz ohne Betragslimite
Quelle: KPT, Besondere Bedingungen Spitalkostenversicherung Flex Eco, S. 3, Flex Eco Art. 9 - Such- und Bergungskostenbis CHF 20'000
Suchaktionen im Zusammenhang mit Rettung/Bergung max. CHF 20'000 pro Kalenderjahr
Quelle: KPT, Besondere Bedingungen Spitalkostenversicherung Flex Eco, S. 3, Flex Eco Art. 9 Abs. 3
Mutterschaft
Bereich Mutterschaft im Vergleich- Geburtsvorbereitungskurskeine
nicht gedeckt
Der Geburtsartikel nennt keine Geburtsvorbereitung.
Quelle: KPT, Besondere Bedingungen Spitalkostenversicherung Flex Eco, S. 3, Flex Eco Art. 8 - Hebammenleistungen über die OKP hinauskeine
nicht gedeckt
Der Geburtsartikel nennt keine Hebammenleistungen.
Quelle: KPT, Besondere Bedingungen Spitalkostenversicherung Flex Eco, S. 3, Flex Eco Art. 8 - Rückbildungsgymnastikkeine
nicht gedeckt
Der Geburtsartikel nennt keine Rückbildungskurse.
Quelle: KPT, Besondere Bedingungen Spitalkostenversicherung Flex Eco, S. 3, Flex Eco Art. 8 - Stillberatung über die OKP hinauskeine
nicht gedeckt
Der Geburtsartikel nennt keine Stillberatung.
Quelle: KPT, Besondere Bedingungen Spitalkostenversicherung Flex Eco, S. 3, Flex Eco Art. 8 - Haushaltshilfe nach Geburtbis CHF 500
max. CHF 50 pro Tag während max. 5 Tagen nach stationärer Geburt
Quelle: KPT, Besondere Bedingungen Spitalkostenversicherung Flex Eco, S. 3, Flex Eco Art. 8 - Geburtspauschalebis CHF 500
einmalig CHF 500 bei ambulanter Geburt oder Hausgeburt
- nur ambulante Geburt in anerkannter Einrichtung oder Hausgeburt
- bei Mehrlingsgeburt nur einmal
- Wartefrist Mutterschaftsleistungenbis 12 Monate
Karenzfrist 270 Tage ab Versicherungsbeginn (Mutterschaft)
Quelle: KPT, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG), S. 1, AVB Art. 2 Abs. 2
Der Deckungsgrad (0 bis 100) fasst die Merkmale eines Bereichs gewichtet zusammen; 100 entspricht den besten erfassten Werten im Markt. Er ist eine Orientierung, kein Testurteil. So rechnen wir
Was zahlt KPT Spital Flex Eco bei …?
3 Tage Spital halbprivat
teilweise gedecktGeplanter Spitalaufenthalt von 3 Tagen in der halbprivaten Abteilung. Die Kosten hängen vom Spital ab; gezeigt wird, ob die Abteilung gedeckt ist und welche Kostenbeteiligung anfällt.
Erstattung KPT Spital Flex Ecoteilweise gedeckt
Rechenweg
- Versicherte Abteilung: flex, gewünscht: halbprivat, 3 Tage
- Kostenbeteiligung CHF 6'000 pro Jahr
- Flex: Selbstbehalt bei Wahl der Abteilung CHF 300
- Spitalkosten hängen vom Spital ab; gerechnet wird nur die Deckung.
Notfall USA CHF 30'000
gedecktStationäre Notfallbehandlung in den USA für CHF 30'000 (Anteil über den Leistungen der Grundversicherung).
Erstattung KPT Spital Flex EcoCHF 30'000
Quelle: KPT, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Reise- und Ferienversicherung, S. 2, RF Art. 7 Abs. 1Rechenweg
- Kosten CHF 30'000
- 100 % von CHF 30'000 = CHF 30'000
- ohne Betragslimite → Erstattung CHF 30'000
Geburtsvorbereitungskurs
nicht gedecktGeburtsvorbereitungskurs: gezeigt wird der maximale Beitrag der Zusatzversicherung (die Kurskosten sind je Anbieter verschieden).
Erstattung KPT Spital Flex Econicht gedeckt
Quelle: KPT, Besondere Bedingungen Spitalkostenversicherung Flex Eco, S. 3, Flex Eco Art. 8Rechenweg
- Laut AVB/ZVB nicht gedeckt.
Annahmen: Vertrag seit 36 Monaten, in der laufenden Periode noch nichts bezogen. Musterfälle sind feste Beispielrechnungen, keine Kostenschätzung. Gerechnet wird nur der Beitrag der Zusatzversicherung; Leistungen der Grundversicherung, Kostenbeteiligungen der OKP und bereits bezogene Leistungen sind nicht abgezogen, sofern nicht erwähnt. Massgebend sind die AVB/ZVB des Versicherers. Musterfall-Logik
Rahmenbedingungen
- Gesundheitsprüfung bei Aufnahmeja
Vorbehalte für bei Vertragsabschluss bestehende Leiden möglich (Risikoprüfung)
- AVB regeln das Antragsverfahren nicht im Detail; Vorbehalte werden in Art. 4 erwähnt
- Höchstes Eintrittsalterunbekannt
Warum unbekannt: AVB und BB nennen kein höchstes Eintrittsalter.
- Allgemeine Wartefristkeine Wartefrist
Keine allgemeine Wartefrist für das ganze Produkt; einzelne Karenzfristen: Mutterschaft 270 Tage (AVB Art. 2).
Quelle: KPT, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG), S. 1, AVB Art. 2 Abs. 2 - Ordentliche Kündigungsiehe Wert
3 Monate Frist auf Ende Kalenderjahr (Eingang bis 30. September)
Quelle: KPT, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG), S. 2, AVB Art. 7 Abs. 1 - Kündigungsrecht bei Prämienerhöhungja
Kündigung bis 30. November nach Mitteilung der neuen Prämie (bis 31. Oktober)
Quelle: KPT, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG), S. 3, AVB Art. 10 Abs. 1 - Mindestvertragsdauerbis 1 Jahr
mindestens 1 Jahr, stillschweigende Verlängerung um je 1 Jahr
Quelle: KPT, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG), S. 2, AVB Art. 6 Abs. 1 - Rabatteunbekannt
Warum unbekannt: AVB und BB nennen keine Rabatte.
- Prämienaltersstufensiehe Wert
Prämie nach Lebensalter in Altersklassen, Wechsel jeweils am 1. Januar
Quelle: KPT, Besondere Bedingungen Spitalkostenversicherung Flex Eco, S. 4, Flex Eco Art. 15 - Grundversicherung beim selben Versicherer nötigunbekannt
Warum unbekannt: AVB und BB verlangen die OKP (bzw. die Freiwillige Krankenversicherung), regeln aber nicht, ob sie bei der KPT bestehen muss.
- Leistungsausschlüsse und Vorbehaltesiehe Wert
keine Deckung für bei Vertragsabschluss bestehende Leiden und Vorbehalte; Zahnbehandlungen ohne Sonderdeckung und Behandlungen im Ausland auf eigene Initiative ausgeschlossen
Quelle: KPT, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG), S. 1, AVB Art. 4 Abs. 2
Dokumente und Stand
- Zusatzbedingungen (ZVB)Besondere Bedingungen Spitalkostenversicherung Flex Eco (PDF von KPT, neues Fenster)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) (PDF von KPT, neues Fenster)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Reise- und Ferienversicherung (PDF von KPT, neues Fenster)
Version: BB Spitalkostenversicherung Flex Eco, Ausgabe 07.2023, und AVB Zusatzversicherungen, Ausgabe 01.2023. Gültig ab 01.07.2023. Erfasst am 25.09.2026, Prüfung durch eine Fachperson ausstehend. Produktseite: KPT ↗
Mit anderen Produkten vergleichen
Leg KPT Spital Flex Eco im Overlay über bis zu drei weitere Zusatzversicherungen: je Bereich siehst du, was doppelt gedeckt ist, was nur ein Produkt zahlt und wo alle eine Lücke haben.
KPT Spital Flex Eco mit anderen vergleichen- KPT Spital Flex TopBeide vergleichen
- Aquilana Spitalpflege-Versicherung HalbprivatBeide vergleichen
- Assura Optima Flex VariaBeide vergleichen
Vorschläge: andere Varianten derselben Produktfamilie, dann Produkte anderer Kassen mit gleicher Art, alphabetisch. Keine bezahlten Platzierungen.
Prämie
Prämien für Zusatzversicherungen veröffentlichen die Versicherer nicht. Sie hängen von Alter, Wohnort und Gesundheitsprüfung ab. Wir zeigen deshalb keinen Preis und kein Preisranking.
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Wenn du über FinanceRock abschliesst, bezahlt die Versicherung eine Entschädigung: Grundversicherung höchstens CHF 70 pro Person, Zusatzversicherung höchstens 16 Monatsprämien. Für dich ist die Beratung kostenlos; die Sortierung im Vergleich ist davon nie beeinflusst.
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Häufige Fragen
Wie ist die Spitalabteilung bei KPT Spital Flex Eco versichert?
Versichert ist laut Bedingungen: Wahl der Abteilung (allgemein, halbprivat oder privat) vor jeder stationären Behandlung. Quelle: KPT, Besondere Bedingungen Spitalkostenversicherung Flex Eco, S. 1, Flex Eco Art. 3.
Gibt es bei KPT Spital Flex Eco eine Gesundheitsprüfung?
Ja. Laut Bedingungen: Vorbehalte für bei Vertragsabschluss bestehende Leiden möglich (Risikoprüfung). Bedingungen: AVB regeln das Antragsverfahren nicht im Detail; Vorbehalte werden in Art. 4 erwähnt. Quelle: KPT, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG), S. 1, AVB Art. 4 Abs. 2.
Wie kündige ich KPT Spital Flex Eco?
Ordentliche Kündigung laut Bedingungen: 3 Monate Frist auf Ende Kalenderjahr (Eingang bis 30. September). Quelle: KPT, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG), S. 2, AVB Art. 7 Abs. 1.
Kann ich KPT Spital Flex Eco bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Laut Bedingungen: Kündigung bis 30. November nach Mitteilung der neuen Prämie (bis 31. Oktober). Quelle: KPT, Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Zusatzversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG), S. 3, AVB Art. 10 Abs. 1.
Muss ich für KPT Spital Flex Eco die Grundversicherung bei KPT haben?
Das lässt sich aus den Bedingungen nicht eindeutig ablesen: AVB und BB verlangen die OKP (bzw. die Freiwillige Krankenversicherung), regeln aber nicht, ob sie bei der KPT bestehen muss.
Wie aktuell und verlässlich sind die Angaben zu KPT Spital Flex Eco?
Grundlage sind BB Spitalkostenversicherung Flex Eco, Ausgabe 07.2023, und AVB Zusatzversicherungen, Ausgabe 01.2023 (gültig ab 01.07.2023), erfasst am 25.09.2026. Die Werte sind maschinell erfasst, jedes Zitat ist gegen die PDF-Seite geprüft; die Prüfung durch eine Fachperson steht aus. Massgebend sind die Bedingungen von KPT.