Ja, oft schon, aber nicht garantiert. In der Zusatzversicherung darf die Kasse nach früheren Therapien fragen und dich danach aufnehmen, einen Vorbehalt anbringen oder ablehnen (Art. 4 VVG). Du musst die Therapie angeben, wenn die Frage sie erfasst. Die Grundversicherung muss dich immer aufnehmen und zahlt Psychotherapie weiterhin nach KLV.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Antrag für eine Zusatzversicherung musst du alle erfragten erheblichen Tatsachen angeben, auch eine abgeschlossene Psychotherapie (Art. 4 Abs. 1 und 3 VVG).
- Die Kasse kann dich aufnehmen, mit einem Vorbehalt für psychische Erkrankungen versichern oder ablehnen; eine Aufnahmepflicht gibt es nur in der Grundversicherung (Art. 5 Bst. i KVAG).
- Verschweigst du eine erfragte Therapie, darf die Kasse den Vertrag innert 4 Wochen ab Kenntnis kündigen und Leistungen für betroffene Fälle zurückfordern (Art. 6 VVG).
- Eine bestehende Zusatzversicherung darf dir die Kasse nicht ordentlich kündigen, auch nicht nach einer Therapie (Art. 35a Abs. 4 VVG).
- Psychologische Psychotherapie zahlt die Grundversicherung auf ärztliche Anordnung, 15 Sitzungen je Anordnung (Art. 11b KLV).
- Therapie und Zusatzversicherung: zwei Welten, zwei Regeln
- Was du im Antrag angeben musst
- Schritt für Schritt: So beantragst du die Zusatzversicherung
- Wie die Kasse entscheidet: annehmen, Vorbehalt, ablehnen
- Wenn du eine Therapie verschweigst: die rechtlichen Folgen
- Was die Grundversicherung bei Psychotherapie zahlt
- Beispiel: zwei Anträge nach derselben Therapie
- Sonderfälle: bestehender Vertrag, Kassenwechsel, Kinder
- Häufige Fehler
- Häufige Fragen
- Quellen
- Weiterlesen
Therapie und Zusatzversicherung: zwei Welten, zwei Regeln
Viele Menschen waren irgendwann in Psychotherapie, wegen einer Trennung, einer Erschöpfung oder einer Angststörung. Beim Antrag für eine Zusatzversicherung stellt sich dann die Frage: Muss ich das angeben, und bekomme ich überhaupt noch einen Vertrag? Die Antwort hängt davon ab, welche Versicherung du meinst.
| Grundversicherung (KVG) | Zusatzversicherung (VVG) | |
|---|---|---|
| Aufnahme | Pflicht für jede Kasse | freiwillig, die Kasse wählt aus |
| Gesundheitsfragen | keine | ja, schriftlich im Antrag |
| Vorbehalt | verboten | erlaubt |
| Ablehnung | verboten | erlaubt |
| Psychotherapie | Pflichtleistung nach KLV | nur, was die AVB vorsehen |
| Rechtsgrundlage | Art. 5 Bst. i KVAG | Art. 4 und 6 VVG |
In der Grundversicherung spielt deine Vorgeschichte keine Rolle. Jede Kasse muss dich in ihrem Tätigkeitsgebiet aufnehmen (Art. 5 Bst. i KVAG), ohne Fragebogen und ohne Vorbehalt. Du kannst die Grundversicherung also jederzeit zu den gesetzlichen Terminen wechseln, auch mitten in einer Therapie. Den Vergleich machst du im Prämienrechner.
In der Zusatzversicherung ist es anders. Sie ist ein privater Vertrag nach dem Versicherungsvertragsgesetz. Die Kasse darf fragen, prüfen und entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen sie dich versichert. Eine frühere Therapie ist dabei eine Tatsache wie jede andere: Sie schliesst dich nicht automatisch aus, sie kann aber zu einem Vorbehalt oder einer Ablehnung führen.
Was du im Antrag angeben musst
Die Gesundheitsfragen sind der Kern des Antrags. Nach Art. 4 Abs. 1 VVG musst du alle Tatsachen mitteilen, die für die Beurteilung des Risikos erheblich sind und die du kennst oder kennen musst. Tatsachen, nach denen die Kasse in bestimmter, unzweideutiger Form fragt, gelten als erheblich (Art. 4 Abs. 3 VVG).
Für eine frühere Psychotherapie heisst das:
- Der Wortlaut entscheidet. Fragt die Kasse nach «ärztlicher oder therapeutischer Behandlung», fällt eine Psychotherapie darunter. Fragt sie ausdrücklich nach psychischen Erkrankungen oder psychotherapeutischer Behandlung, erst recht.
- Der Zeitraum entscheidet. Viele Fragen nennen einen Zeitraum, zum Beispiel «in den letzten fünf Jahren». Liegt deine Therapie davor, erfasst diese Frage sie nicht. Gibt es eine andere Frage ohne Zeitraum, etwa nach bestehenden Krankheiten, gilt diese zusätzlich.
- Abgeschlossen zählt auch. Eine beendete Therapie ist eine Behandlung im erfragten Zeitraum. «Es geht mir wieder gut» ist keine Antwort auf die Frage.
- Medikamente gehören dazu. Fragt die Kasse nach regelmässig eingenommenen Medikamenten, nennst du auch Medikamente, die du im Rahmen der Behandlung genommen hast.
- Grenzfälle klärst du schriftlich. Coaching, Paarberatung oder eine einzelne Abklärung ohne Diagnose: Ob das gemeint ist, hängt von der Frage ab. Frag die Kasse schriftlich oder gib es mit einer kurzen Erklärung an.
Die Fragen müssen schriftlich oder in einer Form gestellt werden, die einen Nachweis durch Text erlaubt, deine Antworten ebenso (Art. 4 Abs. 1 VVG). Füllt eine Vermittlerin das Formular mit dir aus, bleibst du für die Antworten verantwortlich. Mehr zum ganzen Fragebogen erklärt der Artikel Gesundheitsfragen im Antrag.
Schritt für Schritt: So beantragst du die Zusatzversicherung
- Bestehende Verträge nicht anrühren. Hast du schon eine Zusatzversicherung, bleibt sie bestehen, bis du selbst kündigst. Kündige nichts, bevor ein neuer Vertrag schriftlich bestätigt ist.
- Unterlagen zusammentragen. Die Leistungsabrechnungen deiner Kasse zeigen, welche Behandlungen in den letzten Jahren abgerechnet wurden, mit Datum. Notiere Beginn und Ende der Therapie, die Zahl der Sitzungen und ob sie abgeschlossen ist.
- Produkte gezielt wählen. Überlege, welche Leistungen du brauchst: Spital halbprivat, ambulante Leistungen, Zahn. Jedes Produkt ist ein eigener Vertrag, und du kannst einzeln beantragen. Welche Kassen welche Produkte führen, zeigen die Steckbriefe unter Krankenkassen.
- Fragen wörtlich lesen und vollständig antworten. Nenne die Therapie mit Zeitraum und Stand, zum Beispiel «psychotherapeutische Behandlung 2023 bis 2024, abgeschlossen». Verlangt die Kasse einen Bericht, entscheidest du, ob du deine Therapeutin dafür von der Schweigepflicht entbindest; ohne die Unterlagen kann die Kasse den Antrag nicht prüfen.
- Entscheid prüfen. Die Kasse nimmt dich an, bietet einen Vorbehalt an oder lehnt ab. Lies einen Vorbehalt genau: Welche Krankheit ist ausgeschlossen, ist er befristet?
- Kopie verlangen. Nach Art. 11 Abs. 2 VVG muss dir die Kasse auf Verlangen eine Kopie deiner Erklärungen im Antrag geben. Bewahre sie auf.
- Widerruf kennen. Nach Art. 2a VVG kannst du deinen Antrag innert 14 Tagen widerrufen, schriftlich oder in Textform.
Wie die Kasse entscheidet: annehmen, Vorbehalt, ablehnen
Wie eine Kasse eine frühere Psychotherapie beurteilt, steht in keinem Gesetz. Jede Kasse hat eigene Richtlinien, und zwei Kassen können denselben Antrag verschieden beurteilen. Möglich sind drei Entscheide:
| Entscheid | Was er bedeutet | Was du tun kannst |
|---|---|---|
| Annahme ohne Einschränkung | voller Schutz nach AVB | Police prüfen, Kopie des Antrags ablegen |
| Annahme mit Vorbehalt | eine bestimmte Krankheit ist ausgeschlossen, befristet oder unbefristet | Formulierung und Dauer prüfen, nachfragen, ob eine spätere Überprüfung möglich ist |
| Ablehnung | kein Vertrag | Grundversicherung nutzen, andere Kasse anfragen, anderes Produkt prüfen |
Ein Vorbehalt wirkt nur für das, was darin steht. Heisst er zum Beispiel «psychische Erkrankungen», zahlt die Zusatzversicherung für einen Beinbruch oder eine Operation normal. Für die Behandlung der ausgeschlossenen Krankheit zahlt nur die Grundversicherung. Ob ein Vorbehalt befristet ist und wann er fällt, regelt der Vertrag, nicht das Gesetz; für Zusatzversicherungen nach VVG gibt es keine gesetzliche Höchstdauer. Massgebend sind die AVB und die Auskunft der Kasse.
Eine Ablehnung ist keine Aussage über deine Gesundheit, sondern ein Geschäftsentscheid der Kasse. Du kannst bei einer anderen Kasse erneut beantragen. Gib dort dieselben Tatsachen gleich vollständig an: Fragt die neue Kasse nach früheren Ablehnungen, gehört auch das in die Antwort.
Wenn du eine Therapie verschweigst: die rechtlichen Folgen
Ein Antrag ohne die Therapie mag schneller angenommen werden. Das Risiko kommt später. Eine Anzeigepflichtverletzung fällt meist dann auf, wenn du Rechnungen einreichst und die Kasse Berichte einholt.
- Kündigung: Hast du eine erhebliche Tatsache, die du kanntest und nach der gefragt wurde, verschwiegen oder falsch angegeben, darf die Kasse den Vertrag kündigen (Art. 6 Abs. 1 VVG).
- Frist: Das Kündigungsrecht erlischt 4 Wochen, nachdem die Kasse von der Verletzung erfahren hat (Art. 6 Abs. 2 VVG).
- Leistungen: Für eingetretene Fälle entfällt die Leistungspflicht, soweit die verschwiegene Tatsache deren Eintritt oder Umfang beeinflusst hat; bereits bezahlte Leistungen dafür kann die Kasse zurückfordern (Art. 6 Abs. 3 VVG).
- Schutz: Art. 8 VVG verbietet die Kündigung in bestimmten Fällen, etwa wenn die Kasse die Tatsache kannte oder kennen musste oder die falsche Angabe selbst veranlasst hat.
Die Grundversicherung ist davon nie betroffen. Sie bleibt bestehen, auch wenn die Kasse die Zusatzversicherung kündigt.
Was die Grundversicherung bei Psychotherapie zahlt
Auch ohne Zusatzversicherung bist du für Psychotherapie versichert. Die Grundversicherung zahlt sie als Pflichtleistung, wenn eine zugelassene Fachperson behandelt und die Voraussetzungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) erfüllt sind. Die Einzelheiten zu Anordnung, Zulassung und Tarif erklärt die Leistungsseite Zahlt die Krankenkasse die Psychotherapie?.
| Regel | Wert | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Psychologische Psychotherapie | nur auf ärztliche Anordnung | Art. 11b Abs. 1 KLV |
| Sitzungen pro Anordnung | höchstens 15 | Art. 11b Abs. 2 KLV |
| Fortsetzung nach 30 Sitzungen | Bericht an den Vertrauensarzt | Art. 11b Abs. 3 KLV |
| Krisenintervention oder Kurztherapie | höchstens 10 Sitzungen | Art. 11b Abs. 4 KLV |
| Ärztliche Psychotherapie | zuerst höchstens 40 Sitzungen | Art. 3 KLV |
| Selbstbehalt Erwachsene | 10 %, höchstens CHF 700 pro Jahr | Art. 103 KVV |
Dazu kommt die Franchise, die du gewählt hast. Die Zusatzversicherung darf Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung nicht übernehmen. Was eine ambulante Zusatzversicherung bei Therapien zusätzlich leisten kann, etwa Beiträge an Methoden ausserhalb der Grundversicherung, hängt ganz vom Produkt ab. Massgebend sind die AVB und die Auskunft der Kasse.
Beispiel: zwei Anträge nach derselben Therapie
Beispiel mit fiktiven Personen. Sara, 31, war von 2023 bis 2024 in psychologischer Psychotherapie, 24 Sitzungen auf ärztliche Anordnung. Die Therapie ist abgeschlossen. Im Herbst 2026 beantragt sie eine ambulante Zusatzversicherung und eine Spitalzusatzversicherung halbprivat. Beide Anträge fragen nach Behandlungen «in den letzten fünf Jahren».
Die Entscheide der Kasse in Variante A sind angenommen; eine andere Kasse kann anders entscheiden. Das Beispiel zeigt nur, wie die Regeln des VVG wirken.
Sonderfälle: bestehender Vertrag, Kassenwechsel, Kinder
Du hast schon eine Zusatzversicherung. Dann hast du einen Vorsprung, den du nicht leichtfertig aufgeben solltest. Die Kasse darf dir den Vertrag nicht ordentlich kündigen, weil du eine Therapie machst oder Leistungen beziehst: In der Krankenzusatzversicherung steht das ordentliche Kündigungsrecht nur dir zu (Art. 35a Abs. 4 VVG). Die Anzeigepflicht gilt beim Abschluss des Vertrags (Art. 4 VVG): Eine Therapie, die erst nach Vertragsbeginn beginnt, ändert am bestehenden Vertrag nichts. Wie du eine Zusatzversicherung kündigst, ohne Schutz zu verlieren, erklärt der Artikel Zusatzversicherung kündigen.
Du wechselst nur die Grundversicherung. Die bisherige Kasse darf dich nicht zwingen, die Zusatzversicherung zu kündigen, und darf sie nicht allein wegen des Wechsels kündigen (Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG). Du kannst also die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung behalten. Den Ablauf zeigt Kasse wechseln.
Du bist in laufender Therapie. Eine laufende Behandlung musst du angeben, wenn die Frage sie erfasst, und die Kasse beurteilt sie nach ihren eigenen Richtlinien. Manche Versicherte entscheiden sich deshalb, die bestehende Deckung zu behalten und den Antrag später zu stellen. Ob das für dich passt, entscheidest du; eine Garantie für einen späteren Entscheid gibt es nicht.
Für Kinder und Jugendliche beantworten die Eltern die Fragen. Auch eine Therapie des Kindes gehört in den Antrag, wenn die Frage sie erfasst.
Häufige Fehler
- Die Therapie weglassen, weil sie abgeschlossen ist. Abgeschlossene Behandlungen im erfragten Zeitraum gehören in die Antwort.
- Die bestehende Zusatzversicherung kündigen, bevor die neue bestätigt ist. Wirst du abgelehnt, stehst du ohne Zusatzversicherung da.
- Den Vorbehalt nicht lesen. Ein Vorbehalt für «psychische Erkrankungen» ist breiter als einer für eine bestimmte Diagnose. Frag nach, was genau ausgeschlossen ist.
- Glauben, die Grundversicherung frage auch. Sie stellt keine Gesundheitsfragen. Ein Formular mit Fragen zur Therapie betrifft immer eine Zusatzversicherung.
- Sich auf die Vermittlung verlassen. Die Verantwortung für die Antworten bleibt bei dir.
Bei Streit um eine Kündigung oder eine Leistung vermittelt die Ombudsstelle Krankenversicherung kostenlos, auch bei Zusatzversicherungen. Weitere Themen rund um Spital, ambulante Leistungen und Verträge findest du in der Themenwelt Zusatzversicherungen. Wie wir Quellen verwenden, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Muss ich eine abgeschlossene Psychotherapie im Antrag angeben?
Ja, wenn die Gesundheitsfrage sie erfasst, etwa «Waren Sie in den letzten fünf Jahren in ärztlicher oder psychotherapeutischer Behandlung?». Massgebend ist der Wortlaut und der Zeitraum der Frage. Liegt die Therapie ausserhalb des erfragten Zeitraums, musst du sie für diese Frage nicht nennen.
Zählt ein Coaching oder eine Paarberatung als Therapie?
Das hängt vom Wortlaut der Frage ab. Fragt die Kasse nach psychologischer Beratung oder nach jeder Behandlung, gehört es dazu. Bist du unsicher, frag die Kasse schriftlich oder gib es mit einer kurzen Erklärung an.
Kann mir die Kasse die bestehende Zusatzversicherung wegen einer Therapie kündigen?
Nein, nicht ordentlich. In der Krankenzusatzversicherung hat nur der Versicherungsnehmer das ordentliche Kündigungsrecht (Art. 35a Abs. 4 VVG). Kündigen darf die Kasse nur, wenn du im Antrag eine erfragte Tatsache verschwiegen hast (Art. 6 VVG).
Zahlt die Grundversicherung eine Psychotherapie, wenn ich einen Vorbehalt habe?
Ja. Ein Vorbehalt gilt nur für die Zusatzversicherung. Die Grundversicherung zahlt ärztliche und, auf ärztliche Anordnung, psychologische Psychotherapie nach KLV, abzüglich Franchise und Selbstbehalt.
Wer erfährt von meinen Angaben im Antrag?
Die Angaben gehen an die Kasse, bei der du die Zusatzversicherung beantragst. Sie darf nachfragen und mit deiner Einwilligung Berichte bei Ärztinnen einholen. Eine Kopie deiner Antworten kannst du verlangen (Art. 11 Abs. 2 VVG).
Quellen
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 4Art. 4 VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 6Art. 6 VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 8Art. 8 VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 2aArt. 2a VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 11Art. 11 Abs. 2 VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 35aArt. 35a Abs. 1 und 4 VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG), Art. 5Art. 5 Bst. i KVAGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 7 und 8 KVGfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 11bArt. 11b KLVfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 3Art. 3 KLVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 KVVfedlex.admin.ch
- Ombudsstelle Krankenversicherungom-kv.ch
Weiterlesen
- Gesundheitsfragen im Antrag: Anzeigepflicht, Vorbehalt, AblehnungWie du die Gesundheitsfragen im Antrag richtig beantwortest, was ein Vorbehalt bedeutet, wann die Kasse wegen einer falschen Angabe kündigen darf und welche Rechte du hast.Zusatzversicherungen
- Zusatzversicherung kündigen, ohne Schutz zu verlierenWann du eine Zusatzversicherung kündigen kannst, welche Sonderrechte es gibt und in welcher Reihenfolge du vorgehst, damit du keine Lücke riskierst.Zusatzversicherungen