Leistungen nach Bereichen
Medikamente und ambulante Leistungen
Bereich Medikamente und ambulante Leistungen im Vergleich- Nicht kassenpflichtige Medikamentekeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog (Art. 4–6) nennt keine Medikamente.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) Supplementa, S. 3, Art. 4–6 - Vergütungssatz nicht kassenpflichtige Medikamentekeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog (Art. 4–6) nennt keine Medikamente.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) Supplementa, S. 3, Art. 4–6 - Hilfsmittel über die MiGeL hinausbis CHF 500
90 %, max. CHF 500 pro Kalenderjahr (anerkannte Hilfsmittel, ohne Zahnprothesen und Sehhilfen)
- ärztlich verordnet
- Liste anerkannter Hilfsmittel, auch im Ausland
- Ambulante nicht kassenpflichtige Behandlungenkeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog (Art. 4–6) nennt keine nicht kassenpflichtigen Behandlungen.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) Supplementa, S. 3, Art. 4–6
Brillen und Kontaktlinsen
Bereich Brillen und Kontaktlinsen im Vergleich2 Merkmale bewertet, 1 unbekannt (nicht eingerechnet).
- Brillen und Kontaktlinsenbis CHF 300 pro 3 Jahre
90 %, max. CHF 300 pro 3 Kalenderjahre (Gläser, Fassungen, Kontaktlinsen)
- medizinisch notwendig
- auch im Ausland
- zusätzlich zur Brillenleistung aus Completa Top/Forte
- Periode des Brillenbeitragsseltener als alle 3 Jahre
pro 3 Kalenderjahre
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) Supplementa, S. 3, Art. 4 - Altersgrenzen und Kinderregeln Brillenkeine Angabe
nicht gedeckt
Art. 4 nennt keine abweichende Regel für Kinder oder Altersgrenzen.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) Supplementa, S. 3, Art. 4 - Augenlaser-Korrekturunbekannt
Warum unbekannt: Art. 4 nennt nur Brillengläser, Fassungen und Kontaktlinsen; Augenlaser ist nicht geregelt.
Transport und Rettung
Bereich Transport und Rettung im Vergleich- Krankentransporte in der Schweizbis CHF 30'000
Notfall- und Verlegungstransporte im In- und Ausland 90 %, max. CHF 20000 pro Kalenderjahr
- zusätzlich zur Transportleistung aus Completa Top/Forte
- Rettung in der Schweizbis CHF 30'000
90 %, max. CHF 20000 pro Kalenderjahr (gemeinsam mit Verlegungstransporten)
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) Supplementa, S. 3, Art. 6 - Such- und Bergungskostenkeine
nicht gedeckt
Der Leistungskatalog (Art. 4–6) nennt keine Such- und Bergungskosten.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) Supplementa, S. 3, Art. 6
Der Deckungsgrad (0 bis 100) fasst die Merkmale eines Bereichs gewichtet zusammen; 100 entspricht den besten erfassten Werten im Markt. Er ist eine Orientierung, kein Testurteil. So rechnen wir
Was zahlt SWICA Supplementa bei …?
Brille CHF 450
gedecktNeue Brillengläser für CHF 450, erstmals in der laufenden Periode.
Erstattung SWICA SupplementaCHF 300
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) Supplementa, S. 3, Art. 4Rechenweg
- Kosten CHF 450
- 90 % von CHF 450 = CHF 405
- Limite CHF 300 pro 3 Jahre → Erstattung CHF 300
Annahmen: Vertrag seit 36 Monaten, in der laufenden Periode noch nichts bezogen. Musterfälle sind feste Beispielrechnungen, keine Kostenschätzung. Gerechnet wird nur der Beitrag der Zusatzversicherung; Leistungen der Grundversicherung, Kostenbeteiligungen der OKP und bereits bezogene Leistungen sind nicht abgezogen, sofern nicht erwähnt. Massgebend sind die AVB/ZVB des Versicherers. Musterfall-Logik
Rahmenbedingungen
- Gesundheitsprüfung bei Aufnahmeja
Antrag mit Anzeigepflicht; bestehende Krankheiten können per Deckungsausschluss ausgeschlossen werden
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 9, Art. 23 - Höchstes Eintrittsalterunbekannt
Warum unbekannt: AVB und ZB nennen kein höchstes Eintrittsalter.
- Allgemeine Wartefristkeine Wartefrist
Weder ZB noch AVB sehen eine allgemeine Wartefrist für das Produkt vor.
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) Supplementa, S. 3, Leistungskatalog - Ordentliche Kündigungsiehe Wert
3 Monate auf Ende des Versicherungsjahres (31.12.), frühestens nach der Mindestdauer von 1 Jahr
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 6, Art. 11 - Kündigungsrecht bei Prämienerhöhungja
Kündigung des betroffenen Teils auf Ende des Kalenderjahres; Mitteilung spätestens 30 Tage vorher
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 7, Art. 16 - Mindestvertragsdauerbis 1 Jahr
1 Jahr, danach stillschweigende Verlängerung um je 1 Jahr
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 6, Art. 11 - Rabatteunbekannt
Warum unbekannt: AVB und ZB nennen keine konkreten Rabatte.
- Prämienaltersstufensiehe Wert
Abschlussaltertarif: Altersgruppe beim Abschluss bleibt während der ganzen Dauer
Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) Supplementa, S. 3 - Grundversicherung beim selben Versicherer nötignein
Voraussetzung ist nur der Wohnsitz in der Schweiz; die Grundversicherung bei SWICA wird nicht verlangt.
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 4, Art. 1 - Leistungsausschlüsse und Vorbehaltesiehe Wert
bei Aufnahme bestehende Krankheiten und Unfallfolgen können ausgeschlossen werden; kosmetische Behandlungen und Suchtmittelmissbrauch ausgeschlossen
Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 9, Art. 23
Dokumente und Stand
- Zusatzbedingungen (ZVB)Zusatzbedingungen (ZB) Supplementa (PDF von SWICA, neues Fenster)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG (PDF von SWICA, neues Fenster)
Version: ZB Supplementa, Ausgabe 2026 (gültig ab 01.01.2026), und AVB nach VVG. Gültig ab 01.01.2026. Erfasst am 25.09.2026, Prüfung durch eine Fachperson ausstehend. Produktseite: SWICA ↗
Mit anderen Produkten vergleichen
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SWICA Supplementa mit anderen vergleichen- Aquilana Krankenpflege PLUSBeide vergleichen
- CONCORDIA DIVERSABeide vergleichen
- CSS myFlex Ambulant BalanceBeide vergleichen
Vorschläge: andere Varianten derselben Produktfamilie, dann Produkte anderer Kassen mit gleicher Art, alphabetisch. Keine bezahlten Platzierungen.
Prämie
Prämien für Zusatzversicherungen veröffentlichen die Versicherer nicht. Sie hängen von Alter, Wohnort und Gesundheitsprüfung ab. Wir zeigen deshalb keinen Preis und kein Preisranking.
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Häufige Fragen
Was zahlt SWICA Supplementa an Brillen und Kontaktlinsen?
SWICA Supplementa zahlt laut Bedingungen: 90 %, max. CHF 300 pro 3 Kalenderjahre (Gläser, Fassungen, Kontaktlinsen). Bedingungen: medizinisch notwendig; auch im Ausland; zusätzlich zur Brillenleistung aus Completa Top/Forte. Quelle: SWICA, Zusatzbedingungen (ZB) Supplementa, S. 3, Art. 4.
Gibt es bei SWICA Supplementa eine Gesundheitsprüfung?
Ja. Laut Bedingungen: Antrag mit Anzeigepflicht; bestehende Krankheiten können per Deckungsausschluss ausgeschlossen werden. Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 9, Art. 23.
Wie kündige ich SWICA Supplementa?
Ordentliche Kündigung laut Bedingungen: 3 Monate auf Ende des Versicherungsjahres (31.12.), frühestens nach der Mindestdauer von 1 Jahr. Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 6, Art. 11.
Kann ich SWICA Supplementa bei einer Prämienerhöhung kündigen?
Laut Bedingungen: Kündigung des betroffenen Teils auf Ende des Kalenderjahres; Mitteilung spätestens 30 Tage vorher. Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 7, Art. 16.
Muss ich für SWICA Supplementa die Grundversicherung bei SWICA haben?
Laut Bedingungen: nein. Voraussetzung ist nur der Wohnsitz in der Schweiz; die Grundversicherung bei SWICA wird nicht verlangt. Quelle: SWICA, Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) nach VVG, S. 4, Art. 1.
Wie aktuell und verlässlich sind die Angaben zu SWICA Supplementa?
Grundlage sind ZB Supplementa, Ausgabe 2026 (gültig ab 01.01.2026), und AVB nach VVG (gültig ab 01.01.2026), erfasst am 25.09.2026. Die Werte sind maschinell erfasst, jedes Zitat ist gegen die PDF-Seite geprüft; die Prüfung durch eine Fachperson steht aus. Massgebend sind die Bedingungen von SWICA.