Keine Zusatzversicherung ist Pflicht: Die Grundversicherung deckt jede medizinisch notwendige Behandlung nach KVG. Sinnvoll ist eine Zusatzversicherung nur für Lücken, die du nicht selbst bezahlen willst, etwa Zweibettzimmer und freie Arztwahl im Spital, Zahnbehandlungen, Brillen oder nichtärztliche Komplementärmedizin. Franchise und Selbstbehalt darf keine Zusatzversicherung übernehmen (Art. 64 Abs. 8 KVG).

Das Wichtigste in Kürze
- Zusatzversicherungen sind freiwillig und unterstehen dem VVG; es gibt keine Aufnahmepflicht, die Kasse darf Gesundheitsfragen stellen und ablehnen (Art. 4 VVG).
- Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag der Grundversicherung darf keine Zusatzversicherung übernehmen (Art. 64 Abs. 8 KVG).
- Nach dem Antrag hast du 14 Tage Zeit, ihn zu widerrufen (Art. 2a VVG).
- Ordentlich kündigen darf nur die versicherte Person, frühestens auf Ende des dritten Jahres mit 3 Monaten Frist, sofern der Vertrag nichts Kürzeres vorsieht (Art. 35a VVG).
- Grund- und Zusatzversicherung dürfen bei verschiedenen Kassen sein; der Wechsel der Grundversicherung ist kein Kündigungsgrund für den Zusatz (Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG).
- Zuerst die Grundversicherung: was sie schon zahlt
- Schritt für Schritt: So findest du heraus, welche Zusatzversicherung du brauchst
- Die Zusatzversicherungen im Überblick
- Die Regeln des VVG: was für jede Zusatzversicherung gilt
- Beispielrechnung: lohnt sich die ambulante Zusatzversicherung?
- Sonderfälle
- Häufige Fehler
- Weiter zur Entscheidung
- Häufige Fragen
- Quellen
- Weiterlesen
Zuerst die Grundversicherung: was sie schon zahlt
Wer fragt, welche Zusatzversicherung er braucht, fängt am besten bei der Grundversicherung an. Sie ist obligatorisch, bei allen Kassen gleich und deckt jede Behandlung, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist (Art. 32 KVG): Arzt, Spital, Medikamente der Spezialitätenliste, Physiotherapie auf Verordnung, Mutterschaft und vieles mehr. Eine Zusatzversicherung macht dich also nicht «richtig» versichert. Sie schliesst Lücken, die das Gesetz bewusst offenlässt.
Die wichtigsten Lücken und welche Zusatzversicherung sie schliesst:
| Lücke der Grundversicherung | Was das Gesetz sagt | Passende Zusatzversicherung |
|---|---|---|
| Spital nur allgemeine Abteilung, keine freie Arztwahl im Spital | Art. 25 Abs. 2 Bst. e KVG | Spital: halbprivat, privat oder allgemeine Abteilung ganze Schweiz |
| Spital ausserhalb der Spitalliste deines Kantons nur bis zum Tarif des Wohnkantons | Art. 41 Abs. 1bis KVG | Spital allgemeine Abteilung ganze Schweiz |
| Zahnbehandlungen nur bei schweren Erkrankungen des Kausystems oder nach Unfall | Art. 31 KVG | Zahnversicherung |
| Brillen nur für Kinder bis 18 Jahre, höchstens CHF 180.67 pro Jahr | MiGeL, BAG | ambulante Zusatzversicherung |
| Komplementärmedizin nur ärztlich, fünf Methoden | Art. 4b KLV | ambulante Zusatzversicherung |
| Transport 50 %, höchstens CHF 500 im Jahr; Rettung in der Schweiz 50 %, höchstens CHF 5'000 | Art. 26, 27 KLV | ambulante Zusatzversicherung |
| Notfall im Ausland höchstens zum doppelten Schweizer Tarif | Art. 36 Abs. 2 und 4 KVV | Reise- bzw. Auslandversicherung |
Was keine Zusatzversicherung zahlt: die Kostenbeteiligung der Grundversicherung. Franchise, Selbstbehalt (höchstens CHF 700 im Jahr für Erwachsene, Art. 103 KVV) und der Spitalbeitrag von CHF 15 pro Tag (Art. 104 KVV) bleiben bei dir. Das Gesetz verbietet, sie zu versichern (Art. 64 Abs. 8 KVG).
Schritt für Schritt: So findest du heraus, welche Zusatzversicherung du brauchst
- Deine Kosten der letzten zwei, drei Jahre ansehen. Welche Rechnungen hast du selbst bezahlt, weil die Grundversicherung sie nicht übernommen hat? Brillen, Dentalhygiene, Osteopathie, Massagen, Impfungen für Reisen? Die Leistungsabrechnungen deiner Kasse helfen dabei.
- Lücken nach Gewicht ordnen. Unterscheide zwischen Kosten, die du planbar selbst tragen kannst (eine Brille alle paar Jahre), und Risiken, die dich finanziell überfordern könnten (eine teure Zahnbehandlung, ein Unfall im Ausland ausserhalb Europas).
- Für jede Lücke die passende Zusatzversicherung wählen. Nutze die Tabelle oben. Eine Zusatzversicherung ohne passende Lücke kostet Prämie ohne Gegenwert.
- Offerten mit AVB einholen. Die Kasse muss dich vor dem Abschluss über versicherte Risiken, Umfang, Prämie und Laufzeit informieren; die AVB musst du beim Antrag in den Händen haben (Art. 3 VVG). Vergleiche Leistungsgrenzen, Selbstbehalte, Wartefristen und die Laufzeit.
- Prämie gegen erwartete Leistungen rechnen. Wie viel zahlst du im Jahr, wie viel bekämst du zurück, wenn du so weitermachst wie bisher? Das Beispiel weiter unten zeigt den Rechenweg.
- Gesundheitsfragen sorgfältig beantworten. Die Kasse darf Fragen stellen und auf dieser Grundlage ablehnen oder einen Vorbehalt anbringen. Wie das genau funktioniert, erklärt der Artikel Gesundheitsfragen im Antrag.
- Die 14 Tage Widerrufsfrist kennen. Nach dem Antrag kannst du ihn innert 14 Tagen schriftlich oder per E-Mail widerrufen (Art. 2a VVG).
Schritt für Schritt fragt der Bedarfs-Check deinen Bedarf ab: 7 Fragen ohne Gesundheitsangaben, danach Modell und Franchise für die Grundversicherung und bis zu drei passende Zusatz-Kombinationen.
Die Zusatzversicherungen im Überblick
Spitalzusatzversicherung
Die Spitalzusatzversicherung zahlt, was über die allgemeine Abteilung eines Listenspitals hinausgeht. Übliche Stufen sind «allgemeine Abteilung ganze Schweiz» (freie Spitalwahl ohne Tarifdifferenz), halbprivat (in der Regel Zweibettzimmer und freie Arztwahl im Spital) und privat (in der Regel Einbettzimmer und freie Arztwahl). Medizinisch wirst du in der allgemeinen Abteilung nach denselben Regeln behandelt; die Zusatzversicherung bezahlt Komfort und Wahlfreiheit. Ob sich halbprivat oder privat lohnt, vertieft der Artikel Halbprivat oder Privat.
Ambulante Zusatzversicherung
Die ambulante Zusatzversicherung ist ein Bündel: Beiträge an Brillen und Kontaktlinsen für Erwachsene, nichtärztliche Komplementärmedizin, Medikamente ausserhalb der Spezialitätenliste, Transporte und Rettungen, Prävention und oft Leistungen im Ausland. Wie viel sie wofür zahlt, ist von Produkt zu Produkt verschieden. Hier lohnt sich der Vergleich mit deinen eigenen Rechnungen am meisten.
Zahnversicherung
Karies, Füllungen, Dentalhygiene und die meisten Zahnspangen zahlst du ohne Zahnversicherung selbst, denn die Grundversicherung übernimmt Zahnbehandlungen nur in den Fällen von Art. 31 KVG. Zahnversicherungen zahlen meist einen Prozentsatz der Kosten bis zu einem Jahreshöchstbetrag. Für Kinder schliessen viele Eltern sie früh ab, weil Zahnkorrekturen teuer sein können und die Kasse Gesundheitsfragen zu den Zähnen stellen darf.
Reise- und Auslandschutz
Die Grundversicherung zahlt Notfälle im Ausland, höchstens aber den doppelten Betrag, der in der Schweiz vergütet würde (Art. 36 Abs. 4 KVV). In Ländern mit hohen Spitalkosten kann eine Lücke entstehen, ebenso bei der Rückführung in die Schweiz. Viele ambulante Zusatzversicherungen enthalten einen Auslandschutz; manche Kreditkarten und Reiseversicherungen ebenfalls. Prüfe vor dem Abschluss, ob du ihn schon hast. Details stehen im Artikel Krank im Ausland und in den Ferien.
Die Regeln des VVG: was für jede Zusatzversicherung gilt
Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung (Art. 2 Abs. 2 KVAG) unterstehen nicht dem KVG, sondern dem Versicherungsvertragsgesetz. Das hat Folgen:
- Keine Aufnahmepflicht. Die Kasse darf vor dem Abschluss Gesundheitsfragen stellen (Art. 4 VVG), deinen Antrag ablehnen oder einen Vorbehalt für eine bestimmte Krankheit anbringen. Sie muss eine Ablehnung nicht begründen.
- Anzeigepflicht. Beantwortest du eine Frage falsch oder verschweigst du eine erfragte, erhebliche Tatsache, darf die Kasse den Vertrag innert 4 Wochen ab Kenntnis kündigen (Art. 6 VVG).
- Widerruf in 14 Tagen. Die Frist beginnt mit dem Antrag oder der Annahme (Art. 2a VVG).
- Kündigung nur durch dich. Ordentlich kündigen kannst du auf Ende des dritten oder jedes folgenden Jahres mit 3 Monaten Frist; der Vertrag darf eine kürzere Bindung vorsehen (Art. 35a Abs. 1 und 2 VVG). Die Kasse hat in der Zusatzversicherung zur Krankenversicherung kein ordentliches Kündigungsrecht (Art. 35a Abs. 4 VVG).
- Unabhängig von der Grundversicherung. Die bisherige Kasse darf dich beim Wechsel der Grundversicherung nicht zwingen, die Zusatzversicherung zu kündigen, und sie darf sie deswegen nicht kündigen (Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG). Wie du die Grundversicherung wechselst, zeigt Krankenkasse wechseln.
- Andere Prämienregeln. Tarife und AVB der Zusatzversicherung prüft die FINMA im Genehmigungsverfahren, ob sie die Solvenz sichern und die Versicherten vor Missbrauch schützen (Art. 4 Abs. 2 Bst. r und Art. 38 VAG). Anders als in der Grundversicherung gibt es aber keine Einheitsprämie pro Region. Die Prämie hängt vom Produkt, meist vom Alter, oft vom Geschlecht, von der Region und vom gewählten Selbstbehalt ab. Öffentliche Prämienlisten wie auf priminfo.admin.ch gibt es nicht.
Beispielrechnung: lohnt sich die ambulante Zusatzversicherung?
Öffentliche Prämiendaten für Zusatzversicherungen gibt es nicht. Das folgende Beispiel rechnet darum mit einem angenommenen Vertrag. Prämie und Leistungen sind Vertragsbeispiele, keine Angebote einer bestimmten Kasse.
Beispiel mit fiktiven Personen. Nina, 24, und Jonas, 27, überlegen beide, eine ambulante Zusatzversicherung abzuschliessen. Angenommener Vertrag: Prämie CHF 25 pro Monat, also CHF 300 im Jahr. Er zahlt 90 % an Brillen, höchstens CHF 200 innert 3 Jahren, und 75 % an nichtärztliche Komplementärmedizin, höchstens CHF 1'500 im Jahr.
Die Rechnung zeigt nur den Rechenweg, keine Empfehlung. Sie hängt an Annahmen: dass du deine Kosten richtig schätzt, dass die Prämie gleich bleibt und dass die Kasse die Therapeutin anerkennt. Zwei Punkte kommen dazu. Erstens bindet dich der Vertrag meist mindestens 3 Jahre (Art. 35a VVG). Zweitens gibt es den Wert «später noch versicherbar»: Wer heute ohne Vorbehalt aufgenommen wird, bekommt den Schutz nach einer Erkrankung vielleicht nicht mehr. Diesen Wert kann niemand in Franken ausdrücken.
Sonderfälle
Kinder
Für Kinder zählt der Zeitpunkt. Wer eine Zusatzversicherung will, meldet das Kind am besten vor der Geburt an: Manche Kassen nehmen es dann ohne Gesundheitsfragen auf, eine gesetzliche Regel dazu gibt es aber nicht. Zahnkorrekturen sind die Leistung, bei der Eltern am häufigsten selbst zahlen. Den Ablauf beschreibt Baby versichern.
Junge Erwachsene
Beim Übergang ins Erwachsenenalter fragen sich viele, ob sie die Zusatzversicherungen aus der Kindheit behalten sollen. Wer sie kündigt und später zurück will, muss die Gesundheitsfragen erneut beantworten. Bei vielen Produkten hängt die Prämie vom Eintrittsalter ab; ein früher Eintritt kann also tiefere Prämien bedeuten. Prüfe das in den AVB.
Ab 60 und im Ruhestand
Manche Kassen kennen ein Höchstalter für den Eintritt in eine Spitalzusatzversicherung, und die Gesundheitsfragen werden mit dem Alter schwieriger. Umgekehrt steigen die Prämien mancher Produkte mit dem Alter stark. Ob du behalten, anpassen oder kündigen sollst, behandelt der Artikel Zusatzversicherung ab 60.
Mit Vorerkrankung
Hattest du eine Krankheit oder eine Therapie, kann die Kasse den Antrag ablehnen oder einen Vorbehalt anbringen. Ein anderer Versicherer entscheidet vielleicht anders. Was du dann tun kannst, zeigt Früher in Therapie: bekomme ich noch eine Zusatzversicherung?.
Häufige Fehler
- Eine Zusatzversicherung für die Franchise abschliessen wollen. Das ist gesetzlich verboten. Wer Kosten sparen will, prüft stattdessen Franchise und Modell der Grundversicherung, etwa mit dem Prämienrechner.
- Doppelt versichert sein. Auslandschutz steckt oft schon in einer Kreditkarte oder einer Reiseversicherung, Unfalldeckung beim Arbeitgeber. Doppelte Prämien bringen keine doppelte Leistung.
- Zusatz und Grundversicherung zusammen kündigen. Beim Wechsel der Grundversicherung kannst du den Zusatz behalten. Wer ihn kündigt und später zurückwill, beantwortet die Gesundheitsfragen neu.
- Nur auf die Prämie schauen. Entscheidend sind Leistungsgrenzen, Selbstbehalte, anerkannte Therapeuten und die Mindestlaufzeit in den AVB.
- Beim Antrag etwas weglassen. Eine falsch beantwortete Gesundheitsfrage berechtigt die Kasse zur Kündigung, auch Jahre später innert 4 Wochen ab Kenntnis (Art. 6 VVG).
Weiter zur Entscheidung
Massgebend für jede Zusatzversicherung sind die AVB und die Auskunft der Kasse. Die Leistungen der Zusatzversicherungen legst du im Vergleich der Zusatzversicherungen nebeneinander, Wert für Wert mit Fundstelle in den AVB; Kennzahlen und Kontakt der Kassen findest du in den Kassen-Steckbriefen. Wer eine persönliche Einschätzung möchte, kann über die Anfrage Kontakt aufnehmen; das ist freiwillig. Alle Artikel rund um Zusatzversicherungen findest du in der Themenwelt Zusatzversicherungen.
Häufige Fragen
Ist eine Zusatzversicherung sinnvoll?
Das hängt davon ab, welche Lücken der Grundversicherung dich stören und was du selbst bezahlen könntest. Medizinisch notwendige Behandlungen zahlt die Grundversicherung. Eine Zusatzversicherung zahlt für Komfort, Wahlfreiheit und Leistungen ausserhalb des KVG, etwa Zweibettzimmer, Zahnbehandlungen oder Brillen für Erwachsene.
Welche Zusatzversicherung ist für junge Erwachsene sinnvoll?
Eine allgemeine Antwort gibt es nicht. Wichtig ist der Zeitpunkt: Wer jung und gesund ist, beantwortet die Gesundheitsfragen meist ohne Vorbehalt, und bei vielen Produkten richtet sich die Prämie nach dem Eintrittsalter. Vergleiche die Prämie mit den Leistungen, die du tatsächlich nutzt.
Zahlt eine Zusatzversicherung meine Franchise?
Nein. Das Gesetz verbietet, Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung zu versichern, bei einer Krankenkasse wie bei einer privaten Versicherung (Art. 64 Abs. 8 KVG).
Kann ich eine Zusatzversicherung jederzeit kündigen?
Nein. Ordentlich kündigen kannst du frühestens auf Ende des dritten Vertragsjahres mit 3 Monaten Frist, ausser der Vertrag erlaubt es früher (Art. 35a VVG). Die Kasse selbst darf nicht ordentlich kündigen. Vor einer Kündigung lohnt sich die Frage, ob du den Schutz später wieder bekommst.
Muss die Zusatzversicherung bei derselben Kasse sein wie die Grundversicherung?
Nein, es sind getrennte Verträge. Du kannst die Grundversicherung wechseln und den Zusatz behalten; die bisherige Kasse darf ihn deswegen nicht kündigen (Art. 7 Abs. 8 KVG). Manche Kassen verkaufen Zusatzversicherungen aber nur zusammen mit ihrer Grundversicherung.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 25Art. 25 Abs. 2 Bst. e KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 31Art. 31 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 32Art. 32 Abs. 1 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 41Art. 41 Abs. 1bis KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 Abs. 8 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 7 und 8 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 36Art. 36 Abs. 2 und 4 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103 und 104Art. 103, 104 KVVfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 4bArt. 4b KLVfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 26 und 27Art. 26, 27 KLVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 2aArt. 2a VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 3Art. 3 VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 4 und 6Art. 4, 6 VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 35aArt. 35a Abs. 1 und 4 VVGfedlex.admin.ch
- Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG), Art. 2Art. 2 Abs. 2 KVAGfedlex.admin.ch
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Art. 4 und 38Art. 4 Abs. 2 Bst. r, Art. 38 VAGfedlex.admin.ch
- BAG: Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL)bag.admin.ch
Weiterlesen
- Krank im Ausland und in den Ferien: was die Krankenkasse decktFerien, Weltreise oder Sprachaufenthalt: was die Grundversicherung im Ausland übernimmt, welche Lücken bleiben und wie eine Reisekrankenversicherung sie schliesst.Zusatzversicherungen
- Halbprivat oder Privat: lohnt sich das noch?Was halbprivat und privat im Spital wirklich ändern, was die Grundversicherung schon deckt, wie FINMA die Abrechnungen beanstandet hat und wie du Prämie und Nutzen nachrechnest.Zusatzversicherungen