Die Grundversicherung für dein Baby musst du spätestens drei Monate nach der Geburt abschliessen; dann gilt der Schutz rückwirkend ab Geburt, und jede Kasse muss es ohne Gesundheitsfragen aufnehmen. Vor der Geburt anmelden solltest du es, wenn du eine Zusatzversicherung willst: Danach darf die Kasse Gesundheitsfragen stellen und ablehnen.

Das Wichtigste in Kürze
- Grundversicherung: Anmeldung spätestens 3 Monate nach der Geburt, Schutz rückwirkend ab Geburt (Art. 3 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 KVG).
- Jede Kasse muss dein Kind in der Grundversicherung aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen (Art. 5 Bst. i KVAG).
- Zusatzversicherungen unterstehen dem VVG: Nach der Geburt darf die Kasse Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder ablehnen.
- Kinder zahlen keinen Spitalbeitrag und höchstens CHF 350 Selbstbehalt im Jahr; die Franchise ist wählbar von CHF 0 bis CHF 600.
- Kinderprämien 2026 in Zürich (Region 1), Franchise CHF 0, mit Unfall: CHF 120.30 bis CHF 185.70 pro Monat (BAG).
- Zwei Versicherungen, zwei Fristen
- Schritt für Schritt: So versicherst du dein Baby
- Grundversicherung fürs Baby: Frist, Beginn, Kostenbeteiligung
- Was die Grundversicherung fürs Baby kostet
- Beispielrechnung: Franchise CHF 0 oder CHF 600?
- Zusatzversicherung: warum vor der Geburt
- Geburtsgebrechen: wann die IV zahlt
- Prämienverbilligung für Kinder
- Häufige Fehler
- Häufige Fragen
- Quellen
- Weiterlesen
Zwei Versicherungen, zwei Fristen
Für dein Baby gelten zwei ganz verschiedene Regelwerke. Die Grundversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist obligatorisch, jede Kasse muss dein Kind aufnehmen, und die Leistungen sind überall gleich. Die Zusatzversicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist freiwillig; hier darf die Kasse auswählen, wen sie versichert.
Daraus folgen zwei Fristen:
| Versicherung | Bis wann anmelden? | Gesundheitsfragen? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Grundversicherung | spätestens 3 Monate nach der Geburt | nein, Aufnahmepflicht | Art. 3 und 5 KVG, Art. 5 Bst. i KVAG |
| Zusatzversicherung | am besten vor der Geburt | nach der Geburt erlaubt | Art. 4–6 VVG, Bedingungen der Kasse |
Die Grundversicherung eilt also nicht, die Zusatzversicherung schon. Viele Eltern machen es umgekehrt: Sie kümmern sich nach der Geburt um beides und merken dann, dass die Kasse für die Zusatzversicherung einen Fragebogen schickt.
Schritt für Schritt: So versicherst du dein Baby
- Während der Schwangerschaft entscheiden, ob du eine Zusatzversicherung willst. Typische Bausteine für Kinder sind Spital (halbprivat), Zahnkorrekturen und ambulante Leistungen wie Brillen. Was welche Zusatzversicherung fürs Kind bringt, erklärt der Artikel Zusatzversicherung fürs Kind.
- Aufnahmebedingungen vergleichen. Frag bei zwei oder drei Kassen nach: Nimmt sie Kinder vor der Geburt ohne Gesundheitsfragen auf? Bis wann muss der Antrag eintreffen? Gibt es eine Mindestlaufzeit? Lass dir die Antworten schriftlich geben.
- Antrag für die Zusatzversicherung vor der Geburt stellen. Der Vertrag beginnt ab Geburt, sofern die Bedingungen der Kasse erfüllt sind.
- Grundversicherung wählen. Vergleiche die Kinderprämien deiner Gemeinde im Prämienrechner. Du kannst das Kind schon vor der Geburt anmelden oder innert 3 Monaten danach.
- Geburt melden. Nach der Geburt meldest du der Kasse Namen und Geburtsdatum. Trag dir die 3-Monats-Frist in den Kalender ein, falls die Grundversicherung noch offen ist.
- Prämienverbilligung prüfen. Bei unteren und mittleren Einkommen verbilligt der Kanton Kinderprämien stark (siehe unten).
Grundversicherung fürs Baby: Frist, Beginn, Kostenbeteiligung
Nach Art. 3 Abs. 1 KVG muss jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz innert 3 Monaten nach der Geburt versichert sein; für das Baby handeln die Eltern. Meldest du rechtzeitig an, beginnt die Versicherung nach Art. 5 Abs. 1 KVG im Zeitpunkt der Geburt. Das gilt auch, wenn das Kind in den ersten Wochen im Spital war: Die Kosten sind rückwirkend gedeckt.
Die Kasse darf dein Kind nicht ablehnen und keine Fragen zur Gesundheit stellen (Art. 5 Bst. i KVAG). Du wählst die Kasse frei; sie muss nicht deine eigene sein. Kennzahlen, Reserven und Kontaktwege der Kassen findest du in den Kassen-Steckbriefen.
Für Kinder gilt eine eigene Kostenbeteiligung:
- Franchise: Für Kinder gibt es keine ordentliche Franchise (Art. 64 Abs. 4 KVG). Wählbar sind höhere Kinderfranchisen von CHF 100 bis CHF 600 (Art. 93 KVV).
- Selbstbehalt: 10 % der Kosten über der Franchise, höchstens CHF 350 im Jahr (Art. 103 KVV).
- Spitalbeitrag: Kinder zahlen keinen Beitrag an die Kosten des Spitalaufenthalts (Art. 104 KVV).
- Mehrere Kinder: Sind mehrere Kinder einer Familie bei derselben Kasse versichert, zahlen sie zusammen höchstens die Kostenbeteiligung einer erwachsenen Person (Art. 64 Abs. 4 KVG).
Was die Grundversicherung fürs Baby kostet
Die Kinderprämie ist bei jeder Kasse tiefer als die Prämie für junge Erwachsene und Erwachsene (Art. 61 Abs. 3 KVG). Zwischen den Kassen liegen trotzdem grosse Unterschiede, obwohl die Leistungen gleich sind. Prämien 2026, Gemeinde Zürich (Region 1), Kind mit Jahrgang 2026, mit Unfalldeckung; Quelle BAG:
| Franchise | tiefste Monatsprämie | Median | höchste Monatsprämie |
|---|---|---|---|
| CHF 0 | CHF 120.30 | CHF 146.80 | CHF 185.70 |
| CHF 600 | CHF 85.30 | CHF 114.90 | CHF 150.70 |
Mit Franchise CHF 0 liegen zwischen dem tiefsten und dem höchsten Angebot CHF 65.40 pro Monat, das sind CHF 784.80 im Jahr für dieselben gesetzlichen Leistungen. Die tiefsten Prämien gehören zu einem Hausarzt- bzw. HMO-Modell; welche Regeln dort gelten, erklärt die Seite Versicherungsmodelle. Die Prämien des nächsten Jahres veröffentlicht das BAG Ende September; bis zur Freigabe rechnen wir mit den Prämien 2026.
Beispielrechnung: Franchise CHF 0 oder CHF 600?
Beispiel mit fiktiven Personen. Lea und Marco wohnen in Zürich und erwarten ihr erstes Kind. Sie vergleichen für das Baby die Median-Angebote aus der Tabelle oben.
Babys gehen im ersten Lebensjahr oft zum Kinderarzt, etwa für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Ob die Kosten deines Kindes über dieser Schwelle liegen, kannst du nicht sicher wissen. Die Rechnung zeigt nur, wo der Umschlagpunkt liegt; eine Empfehlung für deine Familie ist sie nicht. Mit den Prämien deiner Gemeinde rechnest du im Franchise-Rechner nach.
Zusatzversicherung: warum vor der Geburt
In der Zusatzversicherung gibt es keine Aufnahmepflicht. Die Kasse darf vor Vertragsabschluss Gesundheitsfragen stellen und aufgrund der Antworten ablehnen, einen Vorbehalt anbringen oder andere Bedingungen festlegen. Nach Art. 4 VVG musst du ihre Fragen wahrheitsgemäss beantworten; verschweigst du eine erfragte Tatsache, darf sie den Vertrag nach Art. 6 VVG kündigen.
Kommt ein Kind mit einer Erkrankung oder einem Geburtsgebrechen zur Welt, kann das die Aufnahme später erschweren. Deshalb bieten manche Kassen die vorgeburtliche Anmeldung an: Sie nehmen Kinder, die vor der Geburt angemeldet werden, ohne Gesundheitsprüfung auf. Eine gesetzliche Regel dazu gibt es nicht. Ob, bis wann und für welche Produkte das gilt, steht in den Aufnahmebedingungen der jeweiligen Kasse. Massgebend sind die AVB und die Auskunft der Kasse.
Geburtsgebrechen: wann die IV zahlt
Als Geburtsgebrechen gelten Krankheiten, die bei vollendeter Geburt bestehen. Für die Gebrechen auf der Liste des EDI übernimmt die Invalidenversicherung die medizinischen Massnahmen bis zum vollendeten 20. Altersjahr (Art. 13 IVG). Was die IV nicht deckt, zahlt die Grundversicherung wie bei einer Krankheit, mit der normalen Kostenbeteiligung. Wie die Zuständigkeit zwischen IV und Krankenkasse genau verläuft, klärt der Artikel Geburtsgebrechen.
Prämienverbilligung für Kinder
Die Kantone verbilligen die Prämien von Kindern aus Haushalten mit unteren und mittleren Einkommen um mindestens 80 % (Art. 65 Abs. 1bis KVG). Wer Anspruch hat, wie hoch die Einkommensgrenze liegt und bis wann du den Antrag stellst, regelt jeder Kanton selbst. Die Regeln deines Kantons findest du bei der Prämienverbilligung. Eine Geburt kann den Anspruch verändern, weil sich die Haushaltsgrösse ändert; prüfe ihn im Jahr der Geburt neu.
Häufige Fehler
- Die Zusatzversicherung auf später verschieben. Nach der Geburt darf die Kasse Gesundheitsfragen stellen und ablehnen. Wer eine Zusatzversicherung will, klärt sie während der Schwangerschaft.
- Die 3-Monats-Frist verpassen. Dann beginnt die Grundversicherung erst mit der Anmeldung, und es droht ein Prämienzuschlag (Art. 5 Abs. 2 KVG). Die Fristen rund um den Kassenwechsel zeigt der Fristen-Rechner.
- Annehmen, das Kind müsse zur eigenen Kasse. Die Wahl ist frei. Die Kinderprämie derselben Leistung unterscheidet sich zwischen den Kassen um mehrere hundert Franken im Jahr.
- Gesundheitsfragen ungenau beantworten. Eine falsche Antwort kann die Kasse berechtigen, den Vertrag zu kündigen.
- Die Kinderfranchise nicht prüfen. Für Kinder gibt es eigene Franchisen von CHF 0 bis CHF 600, mit anderen Umschlagpunkten als bei Erwachsenen.
Was während der Schwangerschaft für dich selbst gilt, etwa die Befreiung von der Kostenbeteiligung ab der 13. Schwangerschaftswoche (Art. 64 Abs. 7 KVG), erklärt der Artikel Schwangerschaft und Krankenkasse. Alle Themen rund um Kinder und Familie findest du in der Themenwelt Familie und Kinder. Wie wir Prämien darstellen, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Muss ich mein Baby vor der Geburt bei der Krankenkasse anmelden?
Für die Grundversicherung nicht: Du hast bis 3 Monate nach der Geburt Zeit, der Schutz gilt dann rückwirkend ab Geburt. Für eine Zusatzversicherung lohnt sich die Anmeldung vor der Geburt, weil die Kasse danach Gesundheitsfragen stellen darf.
Muss mein Kind bei derselben Kasse versichert sein wie ich?
Nein. Du wählst die Kasse für dein Kind frei, in der Grund- wie in der Zusatzversicherung. Ob eine Kasse eine Zusatzversicherung ohne ihre Grundversicherung anbietet, steht in ihren Bedingungen.
Was passiert, wenn ich die 3-Monats-Frist verpasse?
Dann beginnt die Grundversicherung erst mit der Anmeldung, Kosten davor sind nicht gedeckt. Ist die Verspätung nicht entschuldbar, schuldest du zusätzlich einen Prämienzuschlag (Art. 5 Abs. 2 KVG).
Welche Franchise ist für ein Baby sinnvoll?
Für Kinder gibt es keine ordentliche Franchise; wählbar sind CHF 100 bis CHF 600. Mit den Median-Angeboten 2026 in Zürich lohnt sich Franchise CHF 0, sobald dein Kind mehr als CHF 426 Kosten im Jahr hat. Das ist eine Rechnung, keine Empfehlung: Rechne mit deinen eigenen Zahlen.
Wer zahlt, wenn mein Kind mit einem Geburtsgebrechen zur Welt kommt?
Für anerkannte Geburtsgebrechen übernimmt die Invalidenversicherung die medizinischen Massnahmen bis zum vollendeten 20. Altersjahr (Art. 13 IVG). Was die IV nicht deckt, zahlt die Grundversicherung wie bei einer Krankheit.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 3Art. 3 Abs. 1 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 5Art. 5 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG), Art. 5Art. 5 Bst. i KVAGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 Abs. 4 und 7 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 93, 103 und 104Art. 93, 103, 104 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 61Art. 61 Abs. 3 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 65Art. 65 Abs. 1bis KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 4 und 6Art. 4–6 VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG), Art. 13Art. 13 IVGfedlex.admin.ch
- BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
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