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Ratgeber · Familie und Kinder

Familie richtig versichern: die Checkliste für Eltern

Alle Punkte, die Eltern bei der Krankenkasse im Blick behalten müssen, geordnet nach Lebensphase und Jahreslauf, mit Fristen, Gesetzesartikeln und einer Familienrechnung für Bern.

Kurz beantwortet

Eine Familie versicherst du in vier Etappen: Zusatzversicherung fürs Kind vor der Geburt klären, das Kind innert 3 Monaten nach der Geburt in der Grundversicherung anmelden, jedes Jahr im Herbst Prämien, Modell und Franchise jeder Person prüfen und bei Stellenwechsel die Unfalldeckung anpassen. Kündigungen der Grundversicherung müssen bis 30. November eintreffen.

Illustration: Hölzernes Schlüsselbrett mit vier unterschiedlich grossen Schlüsseln und einem Klemmbrett mit Checkliste an der FlurwandSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Jedes Familienmitglied hat eine eigene Grundversicherung und wählt die Kasse frei; Kinder müssen innert 3 Monaten nach der Geburt versichert sein (Art. 3 Abs. 1 KVG).
  2. Die Kündigung der Grundversicherung auf den 1. Januar muss bis 30. November bei der Kasse eintreffen (Art. 7 Abs. 2 KVG).
  3. Wer bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitet, kann die Unfalldeckung der Krankenkasse sistieren; die Prämie sinkt um höchstens 7 % (Art. 8 KVG, Art. 13 UVV, Art. 91a KVV).
  4. Die Prämien der Kinder schulden bis zur Volljährigkeit die Eltern solidarisch (Art. 61a KVG).
  5. Für untere und mittlere Einkommen verbilligen die Kantone Kinderprämien um mindestens 80 % (Art. 65 Abs. 1bis KVG).

So ist eine Familie versichert

In der Schweiz gibt es keine Familienpolice in der Grundversicherung. Jede Person hat einen eigenen Vertrag, und jede wählt ihre Kasse, ihr Modell und ihre Franchise selbst. Das macht die Sache aufwendiger, aber es ist auch ein Sparhebel: Die günstigste Kasse für die Eltern ist nicht zwingend die günstigste für die Kinder.

PersonPrämieFranchiseSelbstbehaltSpitalbeitragUnfalldeckung
Kind bis Ende des Jahres, in dem es 18 wirdKinderprämie, tiefste AltersgruppeCHF 0, wählbar bis CHF 600höchstens CHF 350keinereingeschlossen
junge Erwachsene (19 bis 25)tiefer als ErwachseneCHF 300, wählbar bis CHF 2'500höchstens CHF 700keiner, wenn in Ausbildungsistierbar mit UVG-Deckung
ErwachseneErwachsenenprämieCHF 300, wählbar bis CHF 2'500höchstens CHF 700CHF 15 pro Tagsistierbar mit UVG-Deckung

Rechtsgrundlagen: Art. 61 Abs. 3 und Art. 64 Abs. 4 KVG, Art. 93, 103 und 104 KVV, Art. 8 KVG.

Dazu kommen freiwillige Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), für die andere Regeln gelten: Gesundheitsfragen, Vorbehalte, eigene Kündigungsfristen. Die Checklisten unten ordnen alles nach Lebensphase und Jahreslauf.

Checkliste Schwangerschaft

  • Leistungen kennen. Kontrollen, Ultraschalle, Geburt, Hebamme und Stillberatung zahlt die Grundversicherung ohne Franchise und Selbstbehalt; ab der 13. Woche bis 8 Wochen nach der Geburt gilt das für alle Leistungen (Art. 64 Abs. 7 KVG). Details im Artikel Schwangerschaft und Krankenkasse.
  • Zusatzversicherung fürs Kind entscheiden. Nach der Geburt darf die Kasse Gesundheitsfragen zum Kind stellen (Art. 4 VVG). Frag vorher, welche Kassen Kinder vor der Geburt ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen und bis wann.
  • Grundversicherung fürs Kind vergleichen. Kasse, Modell und Kinderfranchise wählst du frei; die Kasse der Eltern ist keine Pflicht.
  • Franchise der Mutter fürs Geburtsjahr prüfen. Die meisten Kosten rund um die Geburt sind befreit; eine tiefere Franchise lohnt sich deshalb nicht automatisch.

Checkliste nach der Geburt

  • Kind innert 3 Monaten anmelden. Dann gilt die Grundversicherung rückwirkend ab Geburt (Art. 3 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 KVG). Den Ablauf zeigt der Artikel Baby versichern.
  • Geburt der Kasse melden, bei der das Kind angemeldet ist, mit Namen und Geburtsdatum.
  • Abrechnungen prüfen. Bis 56 Tage nach der Geburt darf keine Leistung der Grundversicherung der Mutter Franchise oder Selbstbehalt auslösen.
  • Bei einem Geburtsgebrechen die IV einbeziehen. Für anerkannte Geburtsgebrechen zahlt die Invalidenversicherung bis zum vollendeten 20. Altersjahr (Art. 13 IVG). Mehr im Artikel Geburtsgebrechen und IV.
  • Prämienverbilligung neu prüfen. Mit einem Kind mehr ändert sich die Haushaltsgrösse. Für untere und mittlere Einkommen verbilligt der Kanton Kinderprämien um mindestens 80 % (Art. 65 Abs. 1bis KVG). Die Regeln deines Kantons stehen bei der Prämienverbilligung.

Checkliste jedes Jahr im Herbst

Die Prämien des nächsten Jahres veröffentlicht das BAG Ende September. Die Kasse muss sie dir mindestens zwei Monate im Voraus mitteilen (Art. 7 Abs. 2 KVG). Dann gehst du für jede Person durch:

  • Prämie vergleichen. Gleiche Leistungen, andere Prämie: Vergleiche jedes Familienmitglied im Prämienrechner.
  • Modell prüfen. Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modelle sind günstiger als das Standardmodell. In ein solches Modell kannst du jederzeit wechseln, zurück nur auf Ende Jahr (Art. 100 KVV). Welches passt, zeigt der Modell-Finder.
  • Franchise jeder Person prüfen. Eine höhere Franchise wählst du bis Ende Jahr auf den 1. Januar, eine tiefere bis 30. November (Art. 94 KVV).
  • Geschwister zusammenlegen. Mehrere Kinder bei derselben Kasse zahlen zusammen höchstens die Kostenbeteiligung einer erwachsenen Person (Art. 64 Abs. 4 KVG). Wie viel das bringt, zeigt der Artikel Kinderprämien sparen.
  • Kündigen. Die Kündigung der Grundversicherung muss bis 30. November bei der bisherigen Kasse eintreffen; schick sie bis Mitte November eingeschrieben. Den Brief erstellst du mit dem Kündigungsbrief-Generator.
  • Zusatzversicherungen separat behandeln. Ein Wechsel der Grundversicherung ist kein Grund, die Zusatzversicherung zu kündigen; die Kasse darf sie deswegen auch nicht kündigen (Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG). Für die Zusatzversicherung gelten die Fristen der AVB.

Checkliste bei Lebensereignissen

  • Stellenantritt eines Elternteils. Wer bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist über den Arbeitgeber gegen Nichtberufsunfälle versichert (Art. 13 Abs. 1 UVV). Dann kannst du die Unfalldeckung der Krankenkasse schriftlich sistieren, frühestens ab dem Folgemonat (Art. 8 KVG, Art. 11 Abs. 1 KVV). Die Prämie sinkt höchstens um 7 % (Art. 91a Abs. 4 KVV).
  • Stellenverlust oder Pensum unter 8 Stunden. Endet die UVG-Deckung, musst du die Kasse innert eines Monats nach der Information des Arbeitgebers informieren (Art. 11 Abs. 2 KVV). Sonst kann sie die Unfallprämie mit Verzugszins nachfordern (Art. 10 Abs. 2 KVG).
  • Umzug. Massgebend für die Prämie ist der Wohnort (Art. 61 Abs. 2 KVG). Melde die neue Adresse; in einer anderen Prämienregion ändert sich die Prämie der ganzen Familie.
  • Trennung oder Scheidung. Die Prämien der Kinder schulden die Eltern bis zur Volljährigkeit solidarisch; ein Elternteil schuldet sie allein, wenn der andere nachweist, dass er Unterhalt mit den Prämien bezahlt (Art. 61a KVG). Regle, wer die Rechnungen erhält.
  • Kind beginnt eine Lehre. Arbeitet es mindestens 8 Stunden pro Woche beim Lehrbetrieb, ist es nach UVG unfallversichert, und die Unfalldeckung der Krankenkasse lässt sich sistieren.
  • Kind wird 19. Ab dem Jahr nach dem 18. Geburtstag gilt die Prämie für junge Erwachsene und die Franchise der Erwachsenen. Prüfe Franchise und Modell neu.

Was die Grundversicherung einer Familie kostet

Prämien 2026, Gemeinde Bern (Region 1); Erwachsene Jahrgang 1990 mit Franchise CHF 2'500 ohne Unfalldeckung, Kinder mit Franchise CHF 0 und Unfalldeckung; Quelle BAG:

Persontiefste MonatsprämieMedianhöchste Monatsprämie
Erwachsene, Franchise CHF 2'500, ohne UnfallCHF 388.30CHF 450.30CHF 586.80
Erwachsene, Franchise CHF 300, ohne UnfallCHF 507.70CHF 569.10CHF 705.80
Kind, Franchise CHF 0, mit UnfallCHF 125.00CHF 145.90CHF 189.80
2 Erwachsene (CHF 2'500) und 2 KinderCHF 1'026.60CHF 1'192.40CHF 1'553.20

Zwischen dem tiefsten und dem höchsten Angebot liegen für diese Familie CHF 526.60 pro Monat, CHF 6'319.20 im Jahr, für dieselben gesetzlichen Leistungen. Die Prämien des nächsten Jahres veröffentlicht das BAG Ende September; bis zur Freigabe rechnen wir mit den Prämien 2026.

Beispielrechnung: eine Familie in Bern geht die Checkliste durch

Beispiel mit fiktiven Personen. Katrin und Jan, beide 36, wohnen mit ihren Kindern Lea (4) und Tim (7) in Bern. Alle vier sind bei derselben Kasse, zu Prämien in der Höhe der Mediane aus der Tabelle, also CHF 1'192.40 pro Monat. Katrin hat eine Stelle mit 20 Stunden pro Woche angetreten, Jan arbeitet Vollzeit; beide sind nach UVG unfallversichert und haben die Unfalldeckung schon sistiert.

Ob sich das für eine Familie lohnt, hängt davon ab, ob sie mit den Regeln des Modells leben kann. Die Rechnung zeigt die Grössenordnung, keine Empfehlung.

Häufige Fehler

  • Alle bei der Kasse der Eltern versichern, ohne zu vergleichen. Die Kasse muss nicht für alle dieselbe sein; nur die Obergrenze für Geschwister setzt voraus, dass die Kinder zusammen sind.
  • Die Unfalldeckung doppelt bezahlen. Wer nach UVG versichert ist, kann sie sistieren und spart bis zu 7 % Prämie.
  • Das Ende der UVG-Deckung nicht melden. Dann fordert die Kasse die Unfallprämie mit Verzugszins nach.
  • Die Kündigung zu spät abschicken. Sie muss am 30. November bei der Kasse sein, nicht nur abgeschickt.
  • Die Prämienverbilligung nicht prüfen. Für Kinder beträgt sie für untere und mittlere Einkommen mindestens 80 %.

Kennzahlen und Kontaktwege der Kassen findest du in den Kassen-Steckbriefen. Alle Artikel zu Kindern und Familie stehen in der Themenwelt Familie und Kinder.

Häufige Fragen

Muss die ganze Familie bei derselben Krankenkasse sein?

Nein. Jedes Familienmitglied wählt seine Kasse frei. Sind mehrere Kinder bei derselben Kasse, gilt für sie aber eine gemeinsame Obergrenze der Kostenbeteiligung, und Familienrabatte in Zusatzversicherungen setzen oft einen gemeinsamen Vertrag voraus.

Wie viel kostet die Krankenkasse für eine Familie mit zwei Kindern?

In Bern (Region 1) kostete die Grundversicherung 2026 für zwei Erwachsene mit Franchise CHF 2'500 ohne Unfall und zwei Kinder mit Franchise CHF 0 zwischen CHF 1'026.60 und CHF 1'553.20 pro Monat, je nach Kasse und Modell (BAG). Mit Prämienverbilligung kann es deutlich weniger sein.

Gibt es einen Familienrabatt bei der Krankenkasse?

In der Grundversicherung schreibt das Gesetz keinen vor. Kinder zahlen aber immer eine tiefere Prämie, und mehrere Kinder bei derselben Kasse haben eine gemeinsame Obergrenze der Kostenbeteiligung. Rabatte gibt es vor allem in Zusatzversicherungen, nach den Bedingungen der Kasse.

Wer zahlt die Krankenkasse der Kinder nach einer Trennung?

Die Eltern schulden die Prämien der Kinder bis zur Volljährigkeit solidarisch. Ein Elternteil schuldet sie allein, wenn der andere nachweist, dass er Unterhalt bezahlt, der die Prämien enthält (Art. 61a KVG).

Bis wann muss ich die Krankenkasse der Familie wechseln?

Die Kündigung der Grundversicherung muss für jede Person bis 30. November bei der bisherigen Kasse eintreffen, damit der Wechsel auf 1. Januar gilt. Schick sie bis Mitte November eingeschrieben.

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 3 und 5Art. 3 Abs. 1 und Art. 5 KVGfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 1, 2, 7 und 8 KVGfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 8 und 10Art. 8 und 10 KVGfedlex.admin.ch
  4. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 61 und 61aArt. 61 Abs. 2 und 3, Art. 61a KVGfedlex.admin.ch
  5. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 Abs. 4 und 7 KVGfedlex.admin.ch
  6. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 65Art. 65 Abs. 1bis KVGfedlex.admin.ch
  7. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 11 Sistierung der UnfalldeckungArt. 11 KVVfedlex.admin.ch
  8. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 91aArt. 91a Abs. 2 und 4 KVVfedlex.admin.ch
  9. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 93 und 94Art. 93 und 94 KVVfedlex.admin.ch
  10. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 100Art. 100 KVVfedlex.admin.ch
  11. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103 und 104Art. 103 und 104 KVVfedlex.admin.ch
  12. Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 13Art. 13 Abs. 1 UVVfedlex.admin.ch
  13. Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG), Art. 13Art. 13 IVGfedlex.admin.ch
  14. Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 4 und 35aArt. 4 und 35a Abs. 4 VVGfedlex.admin.ch
  15. BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss

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