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Ratgeber · Familie und Kinder

Kinderprämien senken: Franchise, Modell und Familienrabatt

Welche Hebel die Kinderprämie wirklich senken, was ein Familienrabatt in der Grundversicherung bedeutet und ab welchen Kosten die Kinderfranchise CHF 0 günstiger ist.

Kurz beantwortet

Kinderprämien senkst du mit fünf Hebeln: günstigere Kasse, Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell, höhere Kinderfranchise bis CHF 600, Geschwister bei derselben Kasse und Prämienverbilligung. In Zürich lagen die Kinderprämien 2026 mit Franchise CHF 0 zwischen CHF 120.30 und CHF 185.70 pro Monat. Wechseln kannst du auf den 1. Januar, die Kündigung muss bis 30. November eintreffen.

Illustration: Drei Sparschweine in absteigender Grösse stehen in einer Reihe auf einem sonnigen KüchenregalSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Jede Kasse muss für Kinder eine tiefere Prämie festlegen als für junge Erwachsene und Erwachsene (Art. 61 Abs. 3 KVG).
  2. Die Kinderfranchise ist wählbar von CHF 0 bis CHF 600; die Prämienermässigung darf höchstens 70 % des übernommenen Risikos betragen (Art. 93 und 95 Abs. 2bis KVV).
  3. Mehrere Kinder bei derselben Kasse zahlen zusammen höchstens die Kostenbeteiligung einer erwachsenen Person, mit Wahlfranchise höchstens das Doppelte des Höchstbetrags je Kind (Art. 64 Abs. 4 KVG, Art. 93 Abs. 3 KVV).
  4. Für untere und mittlere Einkommen verbilligen die Kantone Kinderprämien um mindestens 80 % (Art. 65 Abs. 1bis KVG).
  5. In ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell kannst du jederzeit wechseln, zurück nur auf Ende Jahr (Art. 100 KVV).

Wie die Kinderprämie zustande kommt

Die Kinderprämie ist die Prämie der Grundversicherung für Kinder bis Ende des Jahres, in dem sie 18 werden; massgebend ist das Geburtsjahr (Art. 91 Abs. 3 KVV). Jede Kasse muss sie tiefer ansetzen als die Prämie für junge Erwachsene und Erwachsene (Art. 61 Abs. 3 KVG). Innerhalb derselben Region und Altersgruppe verlangt eine Kasse von allen Kindern die gleiche Prämie (Art. 61 Abs. 1 KVG); Gesundheit und Geschlecht spielen keine Rolle.

Was du beeinflussen kannst, sind fünf Hebel:

HebelWirkungWann änderbarRechtsgrundlage
Kasse wechselngleiche Leistungen, andere Prämieauf 1. Januar, Kündigung trifft bis 30.11. einArt. 7 KVG
Modell wählenHausarzt, HMO, Telmed günstiger als Standardjederzeit ins Modell, zurück auf Ende JahrArt. 41 Abs. 4 KVG, Art. 100 KVV
KinderfranchiseCHF 0 bis CHF 600höher bis Ende Jahr, tiefer mit Frist wie WechselArt. 93 und 94 KVV
Geschwister bei derselben Kassegemeinsame Obergrenze der Kostenbeteiligungmit dem KassenwechselArt. 64 Abs. 4 KVG, Art. 93 Abs. 3 KVV
Prämienverbilligungmindestens 80 % für untere und mittlere Einkommennach Regeln des KantonsArt. 65 Abs. 1bis KVG

Die Unfalldeckung ist kein Hebel: Sistieren darf man sie nur bei Personen, die nach dem Unfallversicherungsgesetz obligatorisch voll versichert sind (Art. 8 Abs. 1 KVG). Kinder ohne Arbeitsverhältnis behalten sie.

Hebel 1 und 2: Kasse und Modell

Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gleich. Trotzdem liegen die Kinderprämien weit auseinander. Prämien 2026, Gemeinde Zürich (Region 1), Kinder (alle Jahrgänge 2008 bis 2026), mit Unfalldeckung; Quelle BAG:

Modelltiefste Prämie, Franchise CHF 0Median, Franchise CHF 0tiefste Prämie, Franchise CHF 600Median, Franchise CHF 600
Standard (freie Arztwahl)CHF 137.50CHF 156.30CHF 102.50CHF 121.50
Telmed und andereCHF 124.10CHF 142.90CHF 90.90CHF 114.90
Hausarzt, HMOCHF 120.30CHF 140.80CHF 85.30CHF 108.20
alle AngeboteCHF 120.30CHF 146.80CHF 85.30CHF 114.90

Vom Median im Standardmodell (CHF 156.30) zum tiefsten Hausarzt- oder HMO-Angebot (CHF 120.30) sind es mit Franchise CHF 0 CHF 36.00 pro Monat, CHF 432 im Jahr und Kind.

In alternativen Versicherungsmodellen gehst du zuerst zu einer vereinbarten Stelle, etwa der Kinderarztpraxis im Netzwerk oder einer Telefonberatung (Art. 41 Abs. 4 KVG). Die Leistungen bleiben gleich; die Kasse darf die Prämie nur um Kostenunterschiede senken, die aus dem Modell stammen (Art. 101 Abs. 2 KVV). Prüfe vor dem Wechsel, ob eure Kinderärztin auf der Liste des Modells steht und wie Notfälle geregelt sind. Welches Modell zu deiner Familie passt, klärt der Modell-Finder.

Hebel 3: die Kinderfranchise

Für Kinder gibt es keine ordentliche Franchise (Art. 64 Abs. 4 KVG). Wählbar ist eine Kinderfranchise von CHF 100, 200, 300, 400, 500 oder 600 (Art. 93 Abs. 1 KVV); nicht jede Kasse bietet alle Stufen an. Dazu kommen 10 % Selbstbehalt, höchstens CHF 350 im Jahr (Art. 103 Abs. 2 KVV). Einen Spitalbeitrag zahlen Kinder nicht (Art. 104 Abs. 2 Bst. a KVV).

Die Prämienersparnis ist gesetzlich begrenzt: Eine Kasse darf die Prämie pro Jahr um höchstens 70 % des Risikos senken, das du mit der höheren Franchise übernimmst (Art. 95 Abs. 2bis KVV). Bei Franchise CHF 600 sind das höchstens CHF 420 im Jahr, CHF 35 pro Monat.

Mit den tiefsten Angeboten aus der Tabelle oben kostet Franchise CHF 0 genau CHF 35.00 mehr pro Monat als CHF 600, also CHF 420 im Jahr. Bei Kosten bis CHF 600 zahlst du mit Franchise CHF 600 alles selbst, mit Franchise CHF 0 nur 10 % Selbstbehalt. Der Unterschied beträgt 90 % der Kosten. Er übersteigt die CHF 420 Mehrprämie ab CHF 467 Kosten im Jahr. Über CHF 600 Kosten bleibt der Unterschied bei CHF 540, bis der Selbstbehalt seine Obergrenze erreicht. Im Median-Vergleich (CHF 146.80 und CHF 114.90) liegt der Umschlagpunkt bei CHF 426.

Eine höhere Franchise kannst du nur auf den 1. Januar wählen (Art. 94 Abs. 1 KVV); die Meldung muss bis Ende Jahr bei der Kasse sein. Eine tiefere Franchise brauchst du mit derselben Frist wie für einen Kassenwechsel: Sie muss bis 30. November eintreffen (Art. 94 Abs. 2 KVV). Die Termine stehen unter Fristen.

Hebel 4: Geschwister bei derselben Kasse

Das Gesetz schreibt keinen Familienrabatt in der Grundversicherung vor. Es begrenzt aber die Kostenbeteiligung, wenn mehrere Kinder einer Familie bei derselben Kasse versichert sind:

  • Ohne Wahlfranchise (CHF 0): Alle Kinder zusammen zahlen höchstens die Kostenbeteiligung einer erwachsenen Person (Art. 64 Abs. 4 KVG), also höchstens CHF 700 Selbstbehalt im Jahr statt CHF 350 pro Kind.
  • Mit Wahlfranchise: Die Kostenbeteiligung aller Kinder zusammen darf das Doppelte des Höchstbetrags je Kind nicht übersteigen (Art. 93 Abs. 3 KVV). Bei Franchise CHF 600 sind das 2 × CHF 950 = CHF 1'900. Haben die Kinder verschiedene Franchisen, legt die Kasse die Obergrenze fest.

Die Prämie selbst sinkt dadurch nicht. Ab zwei Kindern mit hohen Kosten kann die Obergrenze aber mehr bringen als eine etwas günstigere Kasse für eines der Kinder. Die Kostenbeteiligung des Kindes schulden bis zur Volljährigkeit ausschliesslich die Eltern (Art. 64 Abs. 1bis KVG).

Hebel 5: Prämienverbilligung

Für Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen verbilligen die Kantone die Prämien der Kinder um mindestens 80 % (Art. 65 Abs. 1bis KVG). Wer Anspruch hat, wie hoch die Einkommensgrenze liegt und ob du einen Antrag stellen musst, regelt jeder Kanton selbst. Nach einer Geburt, einem Stellenwechsel oder einer Trennung lohnt es sich, den Anspruch neu zu prüfen. Die Regeln deines Kantons findest du bei der Prämienverbilligung, den Ablauf im Artikel Prämienverbilligung beantragen.

Schritt für Schritt zu tieferen Kinderprämien

  1. Prämienbrief lesen. Die Kasse muss dir die neuen Prämien mindestens zwei Monate im Voraus mitteilen (Art. 7 Abs. 2 KVG). Die Prämien des nächsten Jahres veröffentlicht das BAG Ende September.
  2. Angebote vergleichen. Vergleiche im Prämienrechner die Kinderprämien deiner Gemeinde, getrennt nach Modell und Franchise.
  3. Modellbedingungen prüfen. Steht eure Kinderarztpraxis im gewählten Modell auf der Liste?
  4. Franchise rechnen. Schätze die Kosten des Kindes im letzten Jahr und rechne den Umschlagpunkt nach.
  5. Geschwister zusammenlegen. Prüfe, ob alle Kinder bei derselben Kasse die Obergrenze nutzen können.
  6. Kündigen oder anmelden. Die Kündigung der Grundversicherung muss bis 30. November eintreffen; schick sie bis Mitte November eingeschrieben. Den Brief erstellst du mit dem Kündigungsbrief-Generator.
  7. Prämienverbilligung prüfen. Beantrage sie, falls dein Kanton einen Antrag verlangt.

Beispielrechnung: zwei Kinder in Zürich

Beispiel mit fiktiven Personen. Sandra und Luca wohnen in Zürich. Ihre Kinder Mia (6) und Noah (9) sind im Standardmodell mit Franchise CHF 0 versichert, zu einer Prämie in der Höhe des Medians von CHF 156.30 pro Kind und Monat. Grundlage sind die Prämien 2026, Gemeinde Zürich (Region 1), Kinder, mit Unfall; Quelle BAG.

VariantePrämie pro Monat, 2 KinderPrämie pro JahrErsparnis Prämie pro Jahrhöchste Kostenbeteiligung, beide Kinder bei derselben Kasse
heute: Standard, Franchise CHF 0, MedianCHF 312.60CHF 3'751.20–CHF 700
A: tiefstes Hausarzt/HMO, Franchise CHF 0CHF 240.60CHF 2'887.20CHF 864.00CHF 700
B: tiefstes Hausarzt/HMO, Franchise CHF 600CHF 170.60CHF 2'047.20CHF 1'704.00CHF 1'900

Die Zahlen zeigen, wo die Hebel liegen, nicht welche Variante für deine Familie richtig ist. Hat die Familie Anspruch auf Prämienverbilligung, sinkt die Prämie zusätzlich um mindestens 80 %.

Sonderfälle

Neugeborene

Für ein Neugeborenes gilt dieselbe Kinderprämie. Du kannst es vor der Geburt oder innert drei Monaten danach anmelden und die Kasse frei wählen; die Anmeldung ist die erste Gelegenheit, Modell und Franchise bewusst zu wählen. Den Ablauf zeigt der Artikel Baby versichern.

Übertritt zu den jungen Erwachsenen

Ab dem Jahr nach dem 18. Geburtstag zahlt das Kind die Prämie für junge Erwachsene, und die Franchise der Erwachsenen gilt: ordentlich CHF 300, wählbar bis CHF 2'500 (Art. 93 Abs. 1 und 103 Abs. 1 KVV). Die Obergrenze für Geschwister entfällt dann für dieses Kind. Der Wechsel der Altersgruppe gibt kein ausserordentliches Kündigungsrecht; es gelten die normalen Fristen.

Kind mit Geburtsgebrechen

Für anerkannte Geburtsgebrechen zahlt die Invalidenversicherung die medizinischen Massnahmen bis zum vollendeten 20. Altersjahr, ohne Kostenbeteiligung der Krankenkasse. Welche Kosten dann noch über die Grundversicherung laufen und was das für die Wahl der Kinderfranchise heisst, erklärt der Artikel Geburtsgebrechen und IV.

Zusatzversicherungen

Rabatte für Familien gibt es vor allem in Zusatzversicherungen, nach den Bedingungen der Kasse. Kündigst du die Grundversicherung, darf die Kasse die Zusatzversicherung deshalb nicht kündigen (Art. 7 Abs. 8 KVG). Was eine Zahnversicherung fürs Kind kostet und bringt, zeigt der Artikel Zahnversicherung für Kinder.

Häufige Fehler

  • Kinder automatisch bei der Kasse der Eltern lassen. Die Kasse der Eltern ist für Kinder nicht automatisch günstig. Vergleiche jedes Familienmitglied einzeln und die Familie als Ganzes.
  • Die Franchise CHF 600 ohne Rechnung wählen. Ab CHF 426 bis CHF 467 Kosten im Jahr (Zürich 2026) ist Franchise CHF 0 günstiger.
  • Die Geschwister-Obergrenze verschenken. Sie gilt nur, wenn die Kinder bei derselben Kasse sind.
  • Die Prämienverbilligung nicht beantragen. In manchen Kantonen gibt es sie nur auf Antrag und mit Frist.
  • Die Kündigungsfrist verpassen. Die Kündigung muss am 30. November bei der Kasse sein, nicht nur abgeschickt.

Alle Themen für Familien findest du in der Themenwelt Familie und Kinder. Kennzahlen und Kontaktwege der Kassen stehen in den Kassen-Steckbriefen.

Häufige Fragen

Welche Franchise ist für Kinder sinnvoll?

Das hängt von den erwarteten Kosten ab. Mit den günstigsten Angeboten 2026 in Zürich lohnt sich Franchise CHF 0, sobald dein Kind mehr als CHF 467 Kosten im Jahr hat; darunter ist CHF 600 günstiger. Das ist eine Rechnung, keine Empfehlung für deine Familie.

Gibt es in der Grundversicherung einen Familienrabatt?

Das Gesetz schreibt keinen vor. Dafür zahlen Kinder immer eine tiefere Prämie, und mehrere Kinder bei derselben Kasse haben eine gemeinsame Obergrenze der Kostenbeteiligung. Rabatte gibt es vor allem in Zusatzversicherungen, nach den Bedingungen der Kasse.

Müssen Kinder bei derselben Kasse sein wie die Eltern?

Nein. Jedes Familienmitglied wählt seine Kasse frei. Die gemeinsame Obergrenze der Kostenbeteiligung gilt aber nur für Kinder, die bei derselben Kasse versichert sind.

Kann ich die Unfalldeckung meines Kindes streichen?

In der Regel nicht. Sistieren darf man die Unfalldeckung nur bei Personen, die nach dem Unfallversicherungsgesetz obligatorisch voll versichert sind (Art. 8 KVG). Kinder ohne Arbeitsverhältnis sind das nicht.

Bis wann muss ich wechseln, damit die tiefere Kinderprämie ab Januar gilt?

Die Kündigung der Grundversicherung muss bis 30. November bei der bisherigen Kasse eintreffen. Eine höhere Franchise bei derselben Kasse kannst du bis Ende Jahr auf den 1. Januar wählen, eine tiefere nur mit derselben Frist wie der Kassenwechsel.

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 61Art. 61 Abs. 1 und 3 KVGfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 Abs. 1bis und 4 KVGfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 65Art. 65 Abs. 1bis KVGfedlex.admin.ch
  4. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 1 und 2 KVGfedlex.admin.ch
  5. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 8 und 41Art. 8 Abs. 1 und Art. 41 Abs. 4 KVGfedlex.admin.ch
  6. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 93 Wählbare FranchisenArt. 93 KVVfedlex.admin.ch
  7. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 94 Wechsel der FranchiseArt. 94 KVVfedlex.admin.ch
  8. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 95 PrämienArt. 95 Abs. 2bis KVVfedlex.admin.ch
  9. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 100 und 101Art. 100 und 101 KVVfedlex.admin.ch
  10. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103 und 104Art. 103 Abs. 2 und 104 Abs. 2 KVVfedlex.admin.ch
  11. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 91 Abstufung der PrämienArt. 91 Abs. 3 KVVfedlex.admin.ch
  12. BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss

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