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Ratgeber · Familie und Kinder

Zusatzversicherung fürs Kind: welche lohnt sich?

Welche Lücken die Grundversicherung bei Kindern lässt, welche Bausteine einer Zusatzversicherung sie schliessen und wie du Prämie und Nutzen nachrechnest.

Kurz beantwortet

Die Grundversicherung deckt bei Kindern alle medizinisch nötigen Behandlungen, mit höchstens CHF 350 Selbstbehalt im Jahr. Eine Zusatzversicherung bringt vor allem bei Zahnkorrekturen, Brillen über CHF 180.67, Spitalkomfort und Behandlungen im Ausland etwas. Wer eine will, beantragt sie am besten vor der Geburt, weil die Kasse danach Gesundheitsfragen stellen und ablehnen darf.

Illustration: Kleiner Regenschirm lehnt an einem grossen Regenschirm im Schirmständer eines HausflursSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. In der Grundversicherung zahlen Kinder keine ordentliche Franchise, höchstens CHF 350 Selbstbehalt und keinen Spitalbeitrag (Art. 64 Abs. 4 KVG, Art. 103 und 104 KVV).
  2. Zusatzversicherungen unterstehen dem VVG: Die Kasse darf Gesundheitsfragen stellen, ablehnen oder einen Vorbehalt anbringen (Art. 4 VVG).
  3. Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung darf keine Zusatzversicherung übernehmen (Art. 64 Abs. 8 KVG).
  4. Ordentlich kündigen darf eine Krankenzusatzversicherung nur die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer, nicht die Kasse (Art. 35a Abs. 4 VVG).
  5. Grund- und Zusatzversicherung dürfen bei verschiedenen Kassen sein; ein Wechsel der Grundversicherung ist kein Kündigungsgrund für die Zusatzversicherung (Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG).

Was die Grundversicherung fürs Kind schon zahlt

Bevor du eine Zusatzversicherung fürs Kind abschliesst, lohnt der Blick auf die Grundversicherung. Sie zahlt alle medizinisch nötigen Behandlungen bei Krankheit und, falls eingeschlossen, bei Unfall: Kinderärztin, Spital in der allgemeinen Abteilung, Medikamente der Spezialitätenliste, Therapien auf Verordnung. Jede Kasse muss dein Kind aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen (Art. 5 Bst. i KVAG).

Für Kinder ist die Kostenbeteiligung tief:

  • Franchise: keine ordentliche Franchise; wählbar sind CHF 100 bis CHF 600 (Art. 64 Abs. 4 KVG, Art. 93 KVV).
  • Selbstbehalt: 10 %, höchstens CHF 350 im Jahr (Art. 103 Abs. 2 KVV).
  • Spitalbeitrag: keiner (Art. 104 Abs. 2 Bst. a KVV).
  • Geburtsgebrechen: Für anerkannte Geburtsgebrechen zahlt die Invalidenversicherung die medizinischen Massnahmen bis zum vollendeten 20. Altersjahr (Art. 13 IVG).

Die Lücken liegen woanders: bei Leistungen, die die Grundversicherung gar nicht oder nur mit einem festen Beitrag zahlt.

BereichGrundversicherungWas eine Zusatzversicherung typischerweise regelt
Zahnarzt, Zahnspangenur bei schweren Erkrankungen, Geburtsgebrechen oder Unfall (Art. 31 KVG)Beiträge an Kontrollen, Füllungen und Kieferorthopädie
Brille, Kontaktlinsenbis 18 Jahre höchstens CHF 180.67 pro Jahr (MiGeL)Beiträge über diesem Betrag
Spitalallgemeine Abteilung im ListenspitalZweibett- oder Einzelzimmer, freie Arztwahl, Übernachtung eines Elternteils
Notfall im Auslandhöchstens das Doppelte des Schweizer Tarifs (Art. 36 Abs. 4 KVV)Deckung der Differenz, Rücktransport
Komplementärmedizinnur ärztliche Methoden nach KLVBeiträge an nichtärztliche Therapeuten
Prävention, Kursenur Leistungen der KLVBeiträge an Schwimmkurse, Fitness, Impfungen für Reisen, je nach Produkt

Welche Leistungen ein Produkt genau zahlt, steht in seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Die Tabelle zeigt, welche Themen solche Verträge regeln, nicht was eine bestimmte Kasse zahlt. Massgebend sind die AVB und die Auskunft der Kasse.

Welche Zusatzversicherung lohnt sich fürs Kind? Die Bausteine

Eine Zusatzversicherung fürs Kind besteht meist aus einzelnen Bausteinen, die du kombinierst. Die Frage ist nicht, ob sie etwas zahlen, sondern ob die erwarteten Leistungen die Prämie über die Jahre übersteigen und ob du die Kosten sonst selbst tragen könntest.

  • Zahnversicherung. Zahnkorrekturen zahlt die Grundversicherung nur in Ausnahmefällen. Zahnversicherungen können Wartefristen vorsehen und nach dem Zustand der Zähne fragen. Details im Artikel Zahnversicherung für Kinder.
  • Ambulante Zusatzversicherung. Sie bündelt Beiträge an Brillen, Komplementärmedizin, Transporte und Prävention. Hier rechnet sich die Prämie gegen die Leistung, die du erwartest (Beispiel unten).
  • Spitalzusatzversicherung. Sie zahlt je nach Stufe Zweibett- oder Einzelzimmer und die freie Arztwahl im Spital. Medizinisch nötige Behandlungen zahlt die Grundversicherung ohnehin.
  • Reise- und Auslandsdeckung. Die Grundversicherung zahlt Notfälle im Ausland höchstens bis zum doppelten Schweizer Tarif (Art. 36 Abs. 4 KVV). In Ländern mit hohen Spitalpreisen bleibt eine Lücke.

Eine Übersicht über alle Arten von Zusatzversicherungen findest du unter Zusatzversicherungen.

Schritt für Schritt zur Zusatzversicherung fürs Kind

  1. Lücken bestimmen. Welche Kosten aus der Tabelle oben könntest du nicht selbst tragen? Dafür brauchst du einen Baustein, für den Rest nicht zwingend.
  2. Vor der Geburt fragen. Frag zwei oder drei Kassen, ob sie Kinder vor der Geburt ohne Gesundheitsfragen aufnehmen, bis wann der Antrag eintreffen muss und welche Produkte das betrifft. Das Stichwort heisst vorgeburtliche Anmeldung; eine gesetzliche Regel dazu gibt es nicht.
  3. Offerten mit denselben Bausteinen vergleichen. Die Kasse muss dich vor Vertragsabschluss über versicherte Risiken, Umfang, Prämien, Laufzeit und Beendigung informieren (Art. 3 VVG). Vergleiche Leistungsgrenzen, Selbstbehalte und Wartefristen.
  4. Gesundheitsfragen vollständig beantworten. Du musst alle erfragten erheblichen Tatsachen angeben, die du kennst oder kennen musst (Art. 4 VVG). Verlange eine Kopie deiner Antworten.
  5. Widerrufsfrist kennen. Den Antrag kannst du innert 14 Tagen schriftlich widerrufen (Art. 2a VVG).
  6. Grundversicherung separat wählen. Die Grundversicherung fürs Kind vergleichst du im Prämienrechner; sie muss nicht bei derselben Kasse sein.

Die rechtlichen Regeln der Zusatzversicherung

Keine Aufnahmepflicht. Zusatzversicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), nicht dem KVG. Die Kasse darf einen Antrag ablehnen oder mit einem Vorbehalt annehmen, der bestimmte Krankheiten von der Deckung ausschliesst. Ein Vorbehalt kann befristet oder unbefristet sein; das regelt der Vertrag.

Anzeigepflicht. Beantwortest du eine erfragte erhebliche Tatsache falsch oder verschweigst sie, darf die Kasse den Vertrag innert vier Wochen ab Kenntnis kündigen (Art. 6 VVG). Für Fälle, die mit der verschwiegenen Tatsache zusammenhängen, entfällt dann die Leistungspflicht.

Kündigung. Ordentlich kündigen darf in der Krankenzusatzversicherung nur die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer (Art. 35a Abs. 4 VVG); beim Kind sind das in der Regel die Eltern. Das Gesetz erlaubt die Kündigung auf Ende des dritten oder jedes folgenden Jahres mit drei Monaten Frist (Art. 35a Abs. 1 VVG); der Vertrag kann eine frühere Kündigung erlauben (Art. 35a Abs. 2 VVG).

Getrennt von der Grundversicherung. Wechselst du die Grundversicherung deines Kindes, darf die bisherige Kasse weder verlangen, dass du die Zusatzversicherung kündigst, noch sie deshalb selbst kündigen (Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG).

Keine Versicherung der Kostenbeteiligung. Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung darf keine Zusatzversicherung übernehmen (Art. 64 Abs. 8 KVG).

Beispielrechnung: Prämie gegen Leistung

Beispiel mit fiktiven Personen. Jonas ist 9 Jahre alt und braucht eine neue Brille für CHF 400 (angenommen). Seine Eltern überlegen, ob sich eine ambulante Zusatzversicherung lohnt. Das Produkt ist ein Vertragsbeispiel: Prämie CHF 12 pro Monat, Beitrag 90 % an Brillenkosten über dem Beitrag der Grundversicherung, höchstens CHF 150 pro Jahr. Die Werte der Grundversicherung sind die gesetzlichen; Jonas hat Franchise CHF 0.

Schrittohne Zusatzversicherungmit Zusatzversicherung (Vertragsbeispiel)
Rechnung BrilleCHF 400.00CHF 400.00
Beitrag Grundversicherung (MiGeL-Höchstbetrag)CHF 180.67CHF 180.67
davon Selbstbehalt 10 %− CHF 18.07− CHF 18.07
Auszahlung GrundversicherungCHF 162.60CHF 162.60
Beitrag Zusatzversicherung: 90 % von CHF 219.33, begrenzt–CHF 150.00
Eigenanteil an der RechnungCHF 237.40CHF 87.40
Jahresprämie Zusatzversicherung–CHF 144.00
Kosten der Eltern im JahrCHF 237.40CHF 231.40

Die gleiche Rechnung machst du für jeden Baustein: erwartete Leistungen pro Jahr gegen Prämie pro Jahr. Bei Zahnkorrekturen und Spitalaufenthalten hilft der Vergleich weniger, weil die Kosten selten, aber hoch sind. Dort ist die Frage eher, ob du den Betrag im Ernstfall selbst tragen könntest.

Bei der Grundversicherung ist der Vergleich klar messbar: Kinderprämien 2026, Gemeinde Zürich (Region 1), Jahrgang 2026, Franchise CHF 0, mit Unfall: CHF 120.30 bis CHF 185.70 pro Monat für dieselben Leistungen (Quelle BAG). Was du dort sparst, kann einen Zusatzbaustein finanzieren.

Sonderfälle

Das Kind ist schon geboren

Nach der Geburt darf die Kasse Gesundheitsfragen zum Kind stellen. Je nach Antworten nimmt die Kasse das Kind vorbehaltlos auf, bringt einen Vorbehalt an oder lehnt ab. Ein anderer Versicherer kann anders entscheiden. Die Grundversicherung bleibt davon unberührt: Sie muss jedes Kind aufnehmen.

Geburtsgebrechen

Kommt ein Kind mit einem anerkannten Geburtsgebrechen zur Welt, zahlt die Invalidenversicherung die medizinischen Massnahmen bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Für eine Zusatzversicherung ist ein solches Gebrechen oft ein Grund für einen Vorbehalt. Wie IV und Krankenkasse sich die Kosten teilen, erklärt der Artikel Geburtsgebrechen und IV.

Mehrere Kinder und Familienrabatte

In der Grundversicherung schreibt das Gesetz keinen Familienrabatt vor, aber mehrere Kinder bei derselben Kasse zahlen zusammen höchstens die Kostenbeteiligung einer erwachsenen Person (Art. 64 Abs. 4 KVG). In der Zusatzversicherung gewähren manche Kassen Familienrabatte; Höhe und Bedingungen stehen in den AVB. Wie du die Kinderprämien insgesamt senkst, erklärt der Artikel Kinderprämien sparen.

Das Kind wird erwachsen

Kinderprodukte können ab einem bestimmten Alter in ein Erwachsenenprodukt übergehen, mit anderer Prämie. Ab welchem Alter und zu welchen Bedingungen, steht in den AVB. Frag beim Abschluss danach, weil ein bestehender Vertrag später ohne neue Gesundheitsprüfung weiterlaufen kann, ein neuer nicht.

Häufige Fehler

  • Erst nach der Geburt an die Zusatzversicherung denken. Danach darf die Kasse Gesundheitsfragen stellen und ablehnen.
  • Alles versichern, was angeboten wird. Ein Baustein lohnt sich nur, wenn die erwarteten Leistungen die Prämie übersteigen oder du die Kosten sonst nicht tragen könntest.
  • Offerten mit unterschiedlichen Bausteinen vergleichen. Vergleiche nur Angebote mit gleichem Umfang, gleichen Leistungsgrenzen und Wartefristen.
  • Gesundheitsfragen ungenau beantworten. Eine falsche Antwort kann die Kasse berechtigen, den Vertrag zu kündigen und Leistungen zu verweigern.
  • Grundversicherung und Zusatzversicherung zwingend bündeln. Die günstigste Grundversicherung und die passende Zusatzversicherung können bei verschiedenen Kassen sein.

Kennzahlen und Kontaktwege der Kassen findest du in den Kassen-Steckbriefen. Willst du Offerten für Zusatzversicherungen persönlich besprechen, kannst du eine Anfrage stellen; nötig ist das nicht. Was rund um Spital und Wochenbett gilt, erklärt der Artikel Geburt: Kosten und wer zahlt, alle Themen für Eltern stehen in der Themenwelt Familie und Kinder.

Häufige Fragen

Braucht mein Kind eine Zusatzversicherung?

Nicht für die medizinische Versorgung: Die Grundversicherung zahlt alle medizinisch nötigen Behandlungen. Eine Zusatzversicherung bringt vor allem Leistungen, die die Grundversicherung nicht oder nur teilweise zahlt, etwa Zahnkorrekturen, Brillen über dem gesetzlichen Beitrag oder ein Zweibettzimmer. Ob sich das für deine Familie rechnet, hängt von Prämie, Leistungen und deinem Budget ab.

Ab wann kann ich mein Kind zusatzversichern?

Manche Kassen nehmen Anträge schon vor der Geburt an. Ob die Aufnahme dann ohne Gesundheitsfragen erfolgt und bis wann der Antrag eintreffen muss, regelt jede Kasse in ihren Aufnahmebedingungen. Nach der Geburt darf die Kasse Gesundheitsfragen zum Kind stellen.

Was kostet eine Zusatzversicherung für ein Kind?

Öffentliche Prämiendaten wie in der Grundversicherung gibt es für Zusatzversicherungen nicht. Die Prämie hängt von Produkt, Alter, Region und Selbstbehalt ab; verbindlich ist nur die Offerte der Kasse. Vergleiche mehrere Offerten mit denselben Bausteinen.

Muss die Zusatzversicherung bei derselben Kasse sein wie die Grundversicherung?

Nein. Grund- und Zusatzversicherung sind getrennte Verträge. Manche Kassen verkaufen Zusatzversicherungen aber nur zusammen mit ihrer Grundversicherung; frag vor dem Antrag nach.

Kann die Kasse die Zusatzversicherung meines Kindes kündigen?

Ordentlich nicht: In der Krankenzusatzversicherung steht das ordentliche Kündigungsrecht nur dem Versicherungsnehmer zu, also meist den Eltern (Art. 35a Abs. 4 VVG). Hat jemand eine Gesundheitsfrage falsch beantwortet, darf die Kasse den Vertrag aber nach Art. 6 VVG kündigen.

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 Abs. 4 und 8 KVGfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 7 und 8 KVGfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 31 Zahnärztliche BehandlungenArt. 31 KVGfedlex.admin.ch
  4. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103 und 104Art. 93, 103, 104 KVVfedlex.admin.ch
  5. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 36 Leistungen im AuslandArt. 36 Abs. 2 und 4 KVVfedlex.admin.ch
  6. Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG), Art. 5Art. 5 Bst. i KVAGfedlex.admin.ch
  7. Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 2a WiderrufArt. 2a VVGfedlex.admin.ch
  8. Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 3 InformationspflichtArt. 3 VVGfedlex.admin.ch
  9. Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 4 und 6Art. 4 und 6 VVGfedlex.admin.ch
  10. Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 35aArt. 35a Abs. 1, 2 und 4 VVGfedlex.admin.ch
  11. Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG), Art. 13Art. 13 IVGfedlex.admin.ch
  12. BAG: Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL), Kapitel 25 Sehhilfenbag.admin.ch

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