Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversicherung zahlt Zahnbehandlungen nur bei schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems, bei bestimmten schweren Allgemeinerkrankungen und nach Unfällen (Art. 31 KVG).
- Karies, Füllungen, Dentalhygiene und die meisten Zahnspangen bezahlst du ohne Zahnversicherung selbst.
- Die Zahnversicherung ist ein privater Vertrag nach VVG: Die Kasse darf Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder den Antrag ablehnen (Art. 4 VVG).
- Nach dem Abschluss hast du 14 Tage Zeit, den Antrag zu widerrufen (Art. 2a VVG).
- Die Kasse selbst darf eine Zusatzversicherung zur Krankenversicherung nicht ordentlich kündigen, du hingegen schon (Art. 35a Abs. 4 VVG).
Was ist eine Zahnversicherung?
Eine Zahnversicherung ist eine Zusatzversicherung, die einen Teil der Zahnarztrechnungen übernimmt. Sie ist freiwillig und läuft nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), nicht nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Angeboten wird sie von den Krankenkassen, meist als eigenes Produkt oder als Baustein einer ambulanten Zusatzversicherung.
Der Grund für die Zahnversicherung liegt in einer Besonderheit des Schweizer Systems: Zahnbehandlungen gehören grundsätzlich nicht zur Grundversicherung. Das Gesetz geht davon aus, dass sich Karies und Zahnfleischerkrankungen durch Zahnpflege weitgehend vermeiden lassen. Kontrollen, Dentalhygiene, Füllungen, Wurzelbehandlungen, Kronen, Implantate und die meisten Zahnspangen bezahlst du deshalb selbst, wenn du keine Zahnversicherung hast.
Die Grundversicherung springt nur in drei Fällen ein: wenn eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems vorliegt, wenn eine schwere Allgemeinerkrankung die Zahnbehandlung verursacht oder nötig macht, und bei Unfallschäden an den Zähnen, sofern keine Unfallversicherung zahlt. Welche Erkrankungen gemeint sind, zählt die Krankenpflege-Leistungsverordnung abschliessend auf, etwa bestimmte Tumore im Kieferbereich, Kiefergelenkerkrankungen oder Zahnbehandlungen vor einer Chemotherapie.
Bei Kindern kommt die Invalidenversicherung hinzu: Zahnbehandlungen wegen anerkannter Geburtsgebrechen, zum Beispiel einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, übernimmt bis zum vollendeten 20. Altersjahr die IV. Die übliche Kieferorthopädie wegen schiefer Zähne gehört nicht dazu.
So funktioniert es
Was eine Zahnversicherung typischerweise deckt
Jede Kasse gestaltet ihre Zahnversicherung selbst. Die Leistungen stehen in den Allgemeinen und Zusatzbedingungen des Produkts. Häufig gedeckt sind:
- Kontrollen und Dentalhygiene,
- Füllungen, Wurzelbehandlungen und Extraktionen,
- Kronen, Brücken und teilweise Implantate,
- Kieferorthopädie bei Kindern und Jugendlichen,
- Zahnunfälle, soweit weder Unfallversicherung noch Grundversicherung zahlen.
Die meisten Verträge zahlen nicht die ganze Rechnung, sondern einen Prozentsatz, begrenzt durch einen Höchstbetrag pro Kalenderjahr. Häufig gibt es Wartefristen, bevor teure Leistungen versichert sind, und für die Kieferorthopädie eigene Limiten. Diese Werte unterscheiden sich stark zwischen den Kassen und Produkten. Vergleiche deshalb immer Prozentsatz, Jahreslimite, Wartefrist und Prämie zusammen.
Aufnahme und Gesundheitsfragen
Anders als in der Grundversicherung muss die Kasse dich nicht aufnehmen. Sie darf Gesundheitsfragen stellen, einen zahnärztlichen Befund verlangen, bestehende Schäden mit einem Vorbehalt ausschliessen oder den Antrag ablehnen. Die Fragen musst du vollständig und wahr beantworten. Verschweigst du eine erhebliche Tatsache, zum Beispiel eine bereits geplante Behandlung, darf die Kasse den Vertrag kündigen und Leistungen für betroffene Schäden verweigern.
Prämie
Die Prämie der Zahnversicherung ist nicht vom BAG genehmigt und nicht öffentlich als Datensatz verfügbar. Sie kann nach Alter, Geschlecht und Region abgestuft sein. Viele Kassen staffeln sie nach Eintrittsalter oder erhöhen sie in Altersstufen.
Kündigung und Wechsel
Du kannst den Vertrag nach den Regeln im VVG und in den Bedingungen kündigen. Die Kasse selbst darf eine Zusatzversicherung zur Krankenversicherung nicht ordentlich kündigen. Wechselst du die Grundversicherung, bleibt die Zahnversicherung bei der bisherigen Kasse bestehen, bis du sie separat kündigst.
Rechtliche Grundlage
Für die Grundversicherung gilt Art. 31 KVG. Nach Abs. 1 übernimmt sie zahnärztliche Behandlungen, die durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems (Bst. a) oder durch eine schwere Allgemeinerkrankung oder ihre Folgen bedingt sind (Bst. b) oder zur Behandlung einer schweren Allgemeinerkrankung notwendig sind (Bst. c). Nach Abs. 2 zahlt sie Schäden des Kausystems nach einem Unfall, sofern keine Unfallversicherung aufkommt. Die Krankheitsbilder zählen Art. 17 bis 19a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) abschliessend auf. Für Behandlungen nach Art. 18 KLV braucht es eine vorgängige Kostengutsprache der Kasse.
Geburtsgebrechen bei Kindern und Jugendlichen deckt nach Art. 13 IVG die Invalidenversicherung bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Art. 19a KLV regelt, wann die Grundversicherung danach oder ergänzend zahlt.
Die Zahnversicherung selbst ist ein privatrechtlicher Vertrag. Es gilt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Art. 4 VVG verpflichtet dich, die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäss zu beantworten, Art. 6 VVG erlaubt der Kasse die Kündigung bei einer Anzeigepflichtverletzung innert vier Wochen, nachdem sie davon erfahren hat. Nach Art. 2a VVG kannst du deinen Antrag innert 14 Tagen widerrufen. Art. 35a Abs. 4 VVG hält fest, dass bei Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung nur der Versicherungsnehmer ordentlich kündigen kann, also wer die Police abgeschlossen hat; für Kinder sind das in der Regel die Eltern. Umfang, Limiten und Wartefristen stehen nicht im Gesetz, sondern in den Versicherungsbedingungen (AVB) der jeweiligen Kasse.
Beispiel: wer zahlt was?
Die Familie Keller hat im gleichen Jahr drei Zahnarztrechnungen. Die Beträge sind angenommene Behandlungskosten; Franchise und Selbstbehalt rechnen mit den gesetzlichen Werten.
| Person | Behandlung | Kosten | Wer zahlt |
|---|---|---|---|
| Leo, 15 | Schneidezahn beim Velosturz abgebrochen | CHF 1'800 | Grundversicherung (Unfall), Leo trägt 10 % Selbstbehalt |
| Mia, 11 | Zahnspange wegen Fehlstellung | CHF 6'000 | Familie selbst oder Zahnversicherung nach Vertrag |
| Sandra, 44 | zwei Füllungen und Dentalhygiene | CHF 650 | Sandra selbst oder Zahnversicherung nach Vertrag |
Die Zahnspange von Mia und Sandras Füllungen zahlt die Grundversicherung nicht, weil keine der gesetzlich aufgezählten Erkrankungen vorliegt. Nur wenn die Familie vorher eine Zahnversicherung abgeschlossen hat, übernimmt diese einen Teil, und zwar nach Prozentsatz und Limite des Vertrags. Eine Zahnversicherung, die erst nach der Diagnose der Fehlstellung abgeschlossen wird, deckt die Zahnspange in aller Regel nicht mehr.
Was bedeutet das für dich?
Eine Zahnversicherung ist eine Rechenfrage. Diese Punkte helfen beim Entscheid:
- Rechne Prämie gegen Leistung. Summiere die Jahresprämie und vergleiche sie mit dem, was die Versicherung bei deinen üblichen Zahnarztkosten tatsächlich erstattet. Deine bisherigen Rechnungen zeigen dir die Grössenordnung.
- Denk bei Kindern an die Zahnspange. Sie ist bei Kindern der häufigste teure Posten. Prüfe Wartefristen und Kieferorthopädie-Limite, bevor du abschliesst.
- Lies die Gesundheitsfragen genau. Beantworte sie vollständig. Eine falsche Angabe kann dich die ganze Deckung kosten.
- Kläre die Unfalldeckung. Zahnunfälle sind über UVG oder Grundversicherung gedeckt. Bist du angestellt, prüfe, ob du die Unfalldeckung der Krankenkasse sistieren kannst.
- Vergleiche Anbieter. Grund- und Zusatzversicherung können bei verschiedenen Kassen sein. Die Kassenprofile findest du unter Krankenkassen, die Grundversicherungsprämien im Prämienrechner. Einen Leistungsvergleich der Zusatzversicherungen bauen wir unter Zusatzversicherungen vergleichen auf.
Ob eine Zahnversicherung zu deinem Bedarf passt, klärt auch der Bedarfs-Check. Mehr zu den typischen Kosten findest du beim Begriff Zahnarztkosten, zur Abgrenzung bei Unfällen beim Begriff Zahnunfall.
Häufige Fehler
- Annehmen, die Krankenkasse zahle den Zahnarzt. Die Grundversicherung zahlt nur in wenigen gesetzlich aufgezählten Fällen. Kontrollen und Karies gehören nicht dazu.
- Zu spät abschliessen. Ist eine Behandlung schon absehbar, wird sie meist ausgeschlossen. Das gilt besonders für die Zahnspange.
- Gesundheitsfragen ungenau beantworten. Die Kasse darf den Vertrag bei einer Anzeigepflichtverletzung kündigen und Leistungen zurückfordern.
- Die alte Zahnversicherung zu früh kündigen. Ohne schriftliche Aufnahme bei der neuen Kasse bleibst du womöglich ohne Deckung.
- Nur auf die Prämie schauen. Eine tiefe Prämie mit tiefer Jahreslimite zahlt bei einer teuren Behandlung wenig.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse den Zahnarzt?
Die Grundversicherung zahlt nur in Ausnahmefällen, die in Gesetz und Verordnung aufgezählt sind: schwere Erkrankungen des Kausystems, bestimmte schwere Allgemeinerkrankungen und Unfallschäden, wenn keine Unfallversicherung zahlt. Kontrollen, Karies und Dentalhygiene bezahlst du selbst oder über eine Zahnversicherung.
Lohnt sich eine Zahnversicherung?
Das hängt davon ab, ob die erwarteten Leistungen die Prämien übersteigen. Für Kinder vor einer möglichen Zahnspange kann sie sich lohnen, weil diese Behandlung teuer ist. Bei Erwachsenen mit gesunden Zähnen deckt sie oft vor allem Kontrollen und Dentalhygiene, die du auch selbst budgetieren kannst.
Ab wann sollte ich eine Zahnversicherung für mein Kind abschliessen?
Viele Kassen nehmen Kinder nur ohne sichtbaren Behandlungsbedarf auf und verlangen oft einen zahnärztlichen Befund. Wer die Kosten einer Zahnspange absichern will, schliesst deshalb früh ab, bevor eine Fehlstellung festgestellt ist. Die genauen Regeln stehen in den Bedingungen der Kasse.
Zahlt die Grundversicherung einen Zahnunfall?
Ja, wenn keine Unfallversicherung nach UVG dafür aufkommt, etwa bei Kindern, Studierenden oder Pensionierten. Du bezahlst dann Franchise und Selbstbehalt wie bei jeder anderen Leistung. Angestellte mit mindestens 8 Wochenstunden sind über den Arbeitgeber versichert.
Muss ich die Zahnversicherung bei der gleichen Kasse haben wie die Grundversicherung?
Nein. Grund- und Zusatzversicherung sind getrennte Verträge. Manche Kassen verkaufen Zusatzversicherungen aber nur in Kombination mit der eigenen Grundversicherung oder geben dafür einen Rabatt.
Verwandte Begriffe
- ZahnarztkostenZahnarztkosten bezahlst du in der Schweiz meist selbst: Kontrollen, Dentalhygiene, Füllungen und Kronen übernimmt die Grundversicherung nicht. Sie zahlt nur bei schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems, bei schweren Allgemeinerkrankungen, bei bestimmten Geburtsgebrechen und bei Unfällen ohne Unfallversicherung. Für alles andere gibt es freiwillige Zahnversicherungen.
- KieferorthopädieKieferorthopädie korrigiert Fehlstellungen von Zähnen und Kiefer, meist mit einer Zahnspange. Die Grundversicherung zahlt sie nur in Ausnahmefällen: bei einem anerkannten Geburtsgebrechen, einer schweren Erkrankung des Kausystems oder nach einem Unfall. Bis zum 20. Altersjahr zahlt bei Geburtsgebrechen meist die IV. Eine gewöhnliche Zahnspange deckt nur eine Zusatzversicherung.
- ZahnunfallEin Zahnunfall ist eine Verletzung der Zähne oder des Kiefers durch ein plötzliches, ungewöhnliches äusseres Ereignis, etwa einen Sturz. Bist du nach UVG versichert, zahlt die Unfallversicherung die Zahnbehandlung. Sonst zahlt die Grundversicherung nach Art. 31 Abs. 2 KVG, abzüglich Franchise und Selbstbehalt.
- Ambulante ZusatzversicherungDie ambulante Zusatzversicherung ist ein freiwilliger Vertrag nach VVG, der ambulante Leistungen ausserhalb der Grundversicherung mitfinanziert, etwa Brillen, Komplementärmedizin, nicht kassenpflichtige Medikamente oder Fitness. Die Kasse darf Gesundheitsfragen stellen und dich ablehnen. Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung darf sie nicht übernehmen (Art. 64 Abs. 8 KVG).
- ZusatzversicherungEine Zusatzversicherung ist eine freiwillige Krankenversicherung, die Leistungen über die Grundversicherung hinaus bezahlt, etwa die halbprivate Spitalabteilung, Komplementärmedizin, Brillen oder Zahnbehandlungen. Sie untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Der Versicherer darf Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen und Anträge ablehnen. Leistungen und Prämien stehen in den Vertragsbedingungen und unterscheiden sich je nach Produkt.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 31Art. 31 KVGfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 17–19aArt. 17–19a KLVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 4Art. 4 VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 6Art. 6 VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 2aArt. 2a VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 35aArt. 35a VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG), Art. 13Art. 13 IVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 13Art. 13 UVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 KVVfedlex.admin.ch
