Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversicherung zahlt Zahnbehandlungen nur in den Fällen von Art. 31 KVG, abschliessend aufgezählt in Art. 17–19a KLV.
- Karies, Füllungen, Dentalhygiene und Kontrollen bezahlst du selbst oder über eine Zahnversicherung.
- Bei Unfällen zahlt die Unfallversicherung des Arbeitgebers, sonst die Grundversicherung (Art. 31 Abs. 2 KVG).
- Wer Ergänzungsleistungen bezieht, erhält Kosten für Zahnbehandlungen vom Kanton vergütet (Art. 14 Abs. 1 Bst. a ELG).
Was sind Zahnarztkosten?
Zahnarztkosten sind alle Kosten für Untersuchungen und Behandlungen an Zähnen, Zahnfleisch und Kiefer: Kontrollen, Dentalhygiene, Füllungen, Wurzelbehandlungen, Kronen, Brücken, Implantate, Zahnspangen und chirurgische Eingriffe. In der Krankenversicherung stellt sich die Frage, wer diese Kosten trägt.
Die Antwort ist in der Schweiz anders als bei den meisten anderen Leistungen: Grundsätzlich bezahlst du den Zahnarzt selbst. Die Grundversicherung nach KVG übernimmt Zahnbehandlungen nur in einer abschliessend aufgezählten Liste von Fällen. Die Idee dahinter ist, dass Karies und Zahnfleischentzündungen meist durch Pflege und Vorsorge vermeidbar sind.
Wer mehr Schutz will, schliesst eine Zahnversicherung ab. Das ist eine freiwillige Zusatzversicherung nach VVG. Die Kasse darf dort Gesundheitsfragen stellen, Anträge ablehnen und Vorbehalte anbringen, und sie legt selbst fest, welchen Anteil der Rechnung sie bis zu welchem Jahresbetrag zahlt.
Zahnarztkosten haben ausserdem eine Besonderheit bei der Abrechnung: Zahnärztinnen stellen die Rechnung in der Regel direkt dir aus. Übernimmt eine Versicherung einen Teil, reichst du die Rechnung dort ein. Vor grösseren Arbeiten kannst du einen Kostenvoranschlag verlangen.
So funktioniert es
Grundversicherung: Sie zahlt eine zahnärztliche Behandlung nur in vier Fallgruppen (Art. 31 KVG):
- Schwere, nicht vermeidbare Erkrankungen des Kausystems (Art. 17 KLV), etwa bestimmte Tumore im Kieferbereich, Kiefergelenksarthrose, Zysten oder Dysgnathien mit Schlafapnoe. Das Leiden muss Krankheitswert erreichen.
- Schwere Allgemeinerkrankungen und ihre Folgen (Art. 18 KLV), etwa Leukämien, schwere Erkrankungen des Blutsystems, bestimmte Stoffwechselerkrankungen oder schwere psychische Erkrankungen mit schwerer Beeinträchtigung der Kaufunktion. Hier braucht es vorher eine besondere Gutsprache der Kasse.
- Zahnbehandlungen zur Unterstützung ärztlicher Behandlungen (Art. 19 KLV), etwa vor einem Herzklappenersatz, bei Strahlen- oder Chemotherapie oder bei Schlafapnoe.
- Bestimmte Geburtsgebrechen (Art. 19a KLV), zum Beispiel Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalten, wenn die Invalidenversicherung nicht zahlt.
Dazu kommt der Unfall: Schäden am Kausystem nach einem Unfall übernimmt die Grundversicherung, wenn keine Unfallversicherung zahlt (Art. 31 Abs. 2 KVG). Bist du angestellt, zahlt in der Regel die Unfallversicherung des Arbeitgebers.
Übernimmt die Grundversicherung eine Zahnbehandlung, gelten Franchise und Selbstbehalt wie bei jeder anderen Leistung.
Zahnversicherung: Für Kontrollen, Dentalhygiene, Füllungen, Kronen und Zahnspangen gibt es nur die freiwillige Zusatzversicherung. Viele Produkte verlangen, dass du sie abschliesst, bevor ein Behandlungsbedarf bekannt ist. Bei Kindern bedeutet das: Wer später eine Kieferorthopädie absichern will, muss früh abschliessen.
Ergänzungsleistungen: Beziehst du jährliche Ergänzungsleistungen zu AHV oder IV, vergütet dir der Kanton ausgewiesene Kosten für zahnärztliche Behandlung (Art. 14 Abs. 1 Bst. a ELG). Die Kantone dürfen die Vergütung auf wirtschaftliche und zweckmässige Behandlungen beschränken.
Rechtliche Grundlage
Art. 31 Abs. 1 KVG legt fest, dass die Grundversicherung die Kosten der zahnärztlichen Behandlung nur übernimmt, wenn diese durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems (Bst. a) oder durch eine schwere Allgemeinerkrankung oder ihre Folgen bedingt ist (Bst. b) oder zur Behandlung einer schweren Allgemeinerkrankung notwendig ist (Bst. c). Abs. 2 ergänzt die Behandlung von Unfallschäden am Kausystem.
Welche Erkrankungen genau gemeint sind, zählen Art. 17 bis 19a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) abschliessend auf. Art. 18 Abs. 2 KLV verlangt für Allgemeinerkrankungen eine vorgängige besondere Gutsprache der Kasse, die die Empfehlung des Vertrauensarztes berücksichtigt. Art. 19a KLV nennt die Geburtsgebrechen und gilt für Behandlungen nach dem 20. Lebensjahr oder vorher für Personen, die nicht bei der IV versichert sind.
Für Zahnversicherungen gibt es keine gesetzliche Leistungspflicht. Umfang, Rückerstattungssatz und Jahreslimite stehen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Kasse; es gilt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Beispiel: zwei Zahnarztrechnungen, zwei Wege
Petra ist 58, hat die ordentliche Franchise von CHF 300 und in diesem Jahr noch keine anderen Kosten. Sie erhält zwei Rechnungen. Die Beträge sind angenommen; Franchise und Selbstbehalt sind die gesetzlichen Werte.
| Rechnung | Betrag | Wer zahlt? | Petra zahlt |
|---|---|---|---|
| Sanierung vor einer Chemotherapie (Art. 19 KLV) | CHF 1'200 | Grundversicherung | CHF 300 Franchise + 10 % von CHF 900 = CHF 390 |
| Zwei Füllungen und Dentalhygiene | CHF 650 | niemand, ohne Zahnversicherung | CHF 650 |
| Total | CHF 1'850 | CHF 1'040 |
Ob sich eine Zahnversicherung lohnt, hängt davon ab, wie hoch die Prämie im Vergleich zur erwarteten Rückerstattung ist. Bei Kindern mit möglicher Zahnspange ist die Rechnung oft anders als bei Erwachsenen mit gesunden Zähnen.
Was bedeutet das für dich?
- Plane Zahnarztkosten ins Budget ein. Kontrollen und Dentalhygiene kommen regelmässig. Für grössere Arbeiten verlange einen Kostenvoranschlag.
- Prüfe, ob ein Ausnahmefall vorliegt. Steht eine Chemotherapie, ein Herzklappenersatz oder ein Eingriff mit langdauernder Immunsuppression an, frag deine Ärztin, ob eine Zahnsanierung vorher nötig ist. Dann kann die Grundversicherung zahlen.
- Melde Unfälle sofort. Ein abgebrochener Zahn nach einem Sturz ist ein Unfall. Melde ihn dem Arbeitgeber oder der Kasse, bevor du die Behandlung beginnst.
- Vergleiche Zahnversicherungen früh. Besonders für Kinder lohnt sich ein Abschluss, bevor eine Behandlung absehbar ist. Die Angebote vergleichst du unter Zusatzversicherungen vergleichen; welche Kasse welche Produkte hat, zeigt die Übersicht Krankenkassen.
- Grundversicherung separat optimieren. Die Grundversicherung zahlt den Zahnarzt selten. Spare dort über Franchise und Modell im Prämienrechner.
- Denk an Ergänzungsleistungen. Beziehst du sie, reiche Zahnarztrechnungen beim Kanton ein. Mehr unter Ergänzungsleistungen.
Häufige Fehler
- Glauben, die Grundversicherung zahle Füllungen. Karies und ihre Folgen gelten als vermeidbar und sind nicht versichert.
- Die Zahnversicherung zu spät abschliessen. Ist ein Behandlungsbedarf bekannt, schliessen viele Kassen ihn aus oder lehnen den Antrag ab.
- Zahnunfälle nicht melden. Ohne Unfallmeldung kann die Unfallversicherung den Fall nicht prüfen, und du bleibst womöglich auf der Rechnung sitzen.
- Die Gutsprache vergessen. Bei Allgemeinerkrankungen zahlt die Grundversicherung nur, wenn die Kasse vorher zugestimmt hat (Art. 18 Abs. 2 KLV).
Wie wir Beispiele aufbauen, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse den Zahnarzt?
Die Grundversicherung zahlt nur in Ausnahmefällen: bei schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems, bei schweren Allgemeinerkrankungen, bei bestimmten Geburtsgebrechen und bei Unfällen, wenn keine Unfallversicherung zahlt. Normale Behandlungen wie Füllungen oder Dentalhygiene zahlt nur eine freiwillige Zahnversicherung.
Zahlt die Grundversicherung die Zahnspange für Kinder?
In der Regel nicht. Kieferorthopädische Behandlungen übernimmt sie nur bei bestimmten Geburtsgebrechen und schweren Fehlstellungen mit Krankheitswert, etwa mit Schlafapnoe. Für die übliche Zahnspange braucht es eine Zahnversicherung, die meist vor dem Behandlungsbeginn abgeschlossen sein muss.
Wer zahlt bei einem Zahnunfall?
Arbeitest du bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche, bist du auch gegen Nichtberufsunfälle versichert, und dessen Unfallversicherung zahlt (Art. 13 UVV). Sonst zahlt die Grundversicherung, sofern Unfall eingeschlossen ist, mit Franchise und Selbstbehalt.
Kann ich Zahnarztkosten von den Steuern abziehen?
Ja, als Krankheitskosten, soweit du sie selbst trägst. Bei der direkten Bundessteuer zählt nur der Teil, der zusammen mit den übrigen Krankheitskosten 5 % der steuerbaren Einkünfte nach den Abzügen der Art. 26–33 DBG (Nettoeinkommen) übersteigt. Die Kantone haben eigene Regeln.
Verwandte Begriffe
- ZahnversicherungEine Zahnversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung nach VVG, die einen Teil der Zahnarztkosten übernimmt, etwa Dentalhygiene, Füllungen oder die Zahnspange bei Kindern. Die Grundversicherung zahlt Zahnbehandlungen nur in wenigen gesetzlich aufgezählten Fällen, zum Beispiel bei schweren Erkrankungen oder nach einem Unfall. Die Kasse darf Gesundheitsfragen stellen und dich ablehnen.
- KieferorthopädieKieferorthopädie korrigiert Fehlstellungen von Zähnen und Kiefer, meist mit einer Zahnspange. Die Grundversicherung zahlt sie nur in Ausnahmefällen: bei einem anerkannten Geburtsgebrechen, einer schweren Erkrankung des Kausystems oder nach einem Unfall. Bis zum 20. Altersjahr zahlt bei Geburtsgebrechen meist die IV. Eine gewöhnliche Zahnspange deckt nur eine Zusatzversicherung.
- ZahnunfallEin Zahnunfall ist eine Verletzung der Zähne oder des Kiefers durch ein plötzliches, ungewöhnliches äusseres Ereignis, etwa einen Sturz. Bist du nach UVG versichert, zahlt die Unfallversicherung die Zahnbehandlung. Sonst zahlt die Grundversicherung nach Art. 31 Abs. 2 KVG, abzüglich Franchise und Selbstbehalt.
- ErgänzungsleistungenErgänzungsleistungen (EL) sind Bedarfsleistungen von Bund und Kantonen für Personen mit AHV- oder IV-Rente, deren Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht deckt. Für die Grundversicherung enthalten sie einen Pauschalbetrag, der direkt an die Krankenkasse geht. Zusätzlich vergütet der Kanton Franchise, Selbstbehalt und weitere Krankheitskosten.
- KostenvoranschlagEin Kostenvoranschlag ist die schriftliche Schätzung einer Ärztin, eines Zahnarztes oder einer Therapeutin, was eine geplante Behandlung kosten wird. Er ist keine Zusage der Krankenkasse. Mit ihm fragst du bei der Kasse eine Kostengutsprache an, etwa für Zahnbehandlungen, die die Grundversicherung nur nach vorgängiger Gutsprache übernimmt.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 31Art. 31 KVGfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 17–19aArt. 17–19a KLVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen (ELG), Art. 14Art. 14 ELGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 13Art. 13 UVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Art. 33Art. 33 Abs. 1 Bst. h DBGfedlex.admin.ch
- Bundesamt für Gesundheit: Krankenversicherungbag.admin.ch
