Die Grundversicherung kündigst du nach der Prämienmitteilung mit einem Monat Frist auf Ende Jahr: Für 2027 muss die Kündigung bis Montag, 30.11.2026, eintreffen. Mit CHF 300 Franchise im Standardmodell geht es auch auf Ende Juni, Eingang bis 31. März. Zusatzversicherungen haben Fristen nach Vertrag, oft drei Monate, bei Kalenderjahr also bis 30. September.

Das Wichtigste in Kürze
- Nach der Prämienmitteilung gilt ein Monat Kündigungsfrist auf Ende Jahr, Eingang bei der Kasse bis 30. November (Art. 7 Abs. 2 KVG).
- Auf Ende Juni kündigen kann nur, wer das Standardmodell mit ordentlicher Franchise hat; Eingang bis 31. März (Art. 7 Abs. 1 KVG, Art. 94 Abs. 2 KVV).
- Eine tiefere Franchise meldest du bis 30. November, eine höhere bis 31. Dezember; in ein Modell mit eingeschränkter Arztwahl wechselst du jederzeit (Art. 94 und 100 KVV).
- Zusatzversicherungen sind nach Gesetz auf Ende des dritten oder jedes folgenden Jahres mit drei Monaten Frist kündbar, sofern der Vertrag nichts Kürzeres vorsieht (Art. 35a VVG).
- Fällt ein Stichtag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, muss die Kündigung laut BAG am letzten Werktag davor eintreffen.
- Drei Stichtage, zwei Gesetze
- Die Stichtage für den Wechsel auf 2027
- Grundversicherung: die Fristen im Detail
- Franchise, Modell und Bonus: eigene Fristen
- Zusatzversicherung: Fristen nach Vertrag
- Wenn Rechnungen offen sind: die Frist hinter der Frist
- Was eine verpasste Frist kostet: Prämien 2026
- Beispiel: zwei Versicherte, zwei Termine
- Häufige Fehler
- Häufige Fragen
- Quellen
- Weiterlesen
Drei Stichtage, zwei Gesetze
In der Krankenversicherung gelten zwei Regelwerke. Die Grundversicherung steht im Krankenversicherungsgesetz (KVG): Ihre Kündigungsfristen sind für alle Kassen gleich und lassen sich vertraglich nicht ändern. Die Zusatzversicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Das Gesetz setzt einen Rahmen, die genauen Termine stehen im Vertrag und in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Daraus ergeben sich drei Daten, die du kennen solltest:
| Stichtag | Was muss bis dann bei der Kasse sein? | Wirkung ab | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| 30. September | Kündigung einer Zusatzversicherung mit drei Monaten Frist, wenn der Vertrag auf das Kalenderjahr läuft | 1. Januar | Art. 35a VVG, AVB |
| 30. November | Kündigung der Grundversicherung nach der Prämienmitteilung, Wechsel in eine tiefere Franchise oder aus einem Modell | 1. Januar | Art. 7 Abs. 2 KVG |
| 31. März | Kündigung der Grundversicherung auf Ende Juni, nur Standardmodell mit ordentlicher Franchise | 1. Juli | Art. 7 Abs. 1 KVG |
Genau genommen ist die Kündigungsfrist die Dauer (ein Monat, drei Monate) und der Kündigungstermin der Tag, auf den der Vertrag endet. Der letzte Tag, an dem deine Kündigung eintreffen muss, heisst oft Wechselfrist. In allen Fällen zählt der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel.
Die Stichtage für den Wechsel auf 2027
| Schritt | Datum | Wochentag |
|---|---|---|
| BAG veröffentlicht die genehmigten Prämien des nächsten Jahres | Ende September 2026 | |
| Prämienbrief deiner Kasse spätestens | 31.10.2026 | Samstag |
| Empfohlener Versand, eingeschrieben oder A-Post Plus | bis Mitte November 2026 | |
| Kündigung Grundversicherung, tiefere Franchise, Wechsel aus einem Modell: Eingang bis | 30.11.2026 | Montag |
| Gemahnte Ausstände bezahlt bis | 31.12.2026 | Donnerstag |
| Höhere Franchise: Mitteilung bis | 31.12.2026 | Donnerstag |
| Neue Versicherung ab | 01.01.2027 | Freitag |
| Nächster Termin auf Ende Juni 2027 (nur Standardmodell, CHF 300): Eingang bis | 31.03.2027 | Mittwoch |
Das BAG empfiehlt einen Versand bis 15. November; 2026 ist das ein Sonntag. Wer den Brief in der Woche davor aufgibt, hat Reserve für Verzögerungen. Fällt ein Stichtag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, muss die Kündigung laut BAG am letzten Werktag davor eintreffen. Für den Wechsel auf 2026 war das Freitag, 28.11.2025, weil der 30. November 2025 ein Sonntag war.
Deine eigenen Termine, auch mit Vertragsbeginn und Laufzeit einer Zusatzversicherung, zeigt der Fristen-Rechner:
Grundversicherung: die Fristen im Detail
30. November: Kündigung nach der Prämienmitteilung
Die Kasse muss dir die neue, vom BAG genehmigte Prämie mindestens zwei Monate vor ihrer Gültigkeit mitteilen und dich auf dein Recht hinweisen, den Versicherer zu wechseln (Art. 7 Abs. 2 KVG). Danach kannst du mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des Monats kündigen, der vor der neuen Prämie liegt. Weil die neuen Prämien ab 1. Januar gelten, endet die Frist am 30. November.
Laut BAG spielt es dabei keine Rolle, ob deine Prämie gestiegen ist und ob du eine Wahlfranchise, ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell oder eine Bonusversicherung hast. Entscheidend ist nur, dass die Kasse dir eine neue Prämie mitgeteilt hat. Das Gleiche gilt, wenn die Prämie sinkt. Welche Fehler bei der Prämienerhöhung häufig passieren, zeigt der Artikel Checkliste bei Prämienerhöhung.
31. März: Wechsel auf Ende Juni
Ohne Prämienmitteilung kannst du mit drei Monaten Frist auf das Ende eines Kalendersemesters kündigen (Art. 7 Abs. 1 KVG), also auf den 30. Juni mit Eingang bis 31. März. Die KVV schränkt das ein: Mit einer Wahlfranchise (Art. 94 Abs. 2 KVV), einer Bonusversicherung (Art. 97 Abs. 2 KVV) oder einem Modell mit eingeschränkter Arztwahl (Art. 100 Abs. 3 KVV) wechselst du den Versicherer nur auf Ende Kalenderjahr. Der Halbjahrestermin gilt damit nur für die ordentliche Versicherung mit Franchise CHF 300 (Kinder CHF 0) und freier Arztwahl. Bei der neuen Kasse darfst du laut BAG auf den 1. Juli ein Modell mit eingeschränkter Arztwahl wählen.
30. September: drei Monate auf Ende Jahr
Art. 7 Abs. 1 KVG erlaubt auch die Kündigung mit drei Monaten Frist auf den 31. Dezember, also mit Eingang bis 30. September. In der Praxis brauchst du diesen Termin für die Grundversicherung kaum: Die Kasse teilt die neue Prämie jedes Jahr mit, und danach gilt die spätere Frist vom 30. November. Wichtig ist der 30. September für Zusatzversicherungen, die auf das Kalenderjahr laufen (siehe unten).
Unter dem Jahr: nur in drei Fällen
- Prämienänderung unter dem Jahr. Das BAG nennt als Beispiel eine Erhöhung per 1. August: Mitteilung bis 31. Mai, Kündigung mit Eingang bis 30. Juni auf den 31. Juli.
- Umzug oder Stellenwechsel. Musst du die Kasse verlassen, weil du den Wohnort verlegst oder die Stelle wechselst, endet die Versicherung mit dem Umzug oder dem Stellenantritt (Art. 7 Abs. 3 KVG).
- Die Kasse gibt die Grundversicherung auf. Dann endet die Versicherung mit dem Entzug der Bewilligung (Art. 7 Abs. 4 KVG).
Eine höhere Prämie nach einem Umzug, der Wechsel von der Kinder- zur Erwachsenenprämie oder der Wegfall der Prämienverbilligung geben laut BAG kein ausserordentliches Kündigungsrecht.
Franchise, Modell und Bonus: eigene Fristen
Nicht jede Änderung ist ein Kassenwechsel. Für Franchise und Versicherungsmodell bei der eigenen Kasse gelten eigene Regeln, die das BAG in einer Übersicht zusammengefasst hat:
| Änderung | Frist | Wirkung ab | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| in eine höhere Franchise | keine gesetzliche Kündigungsfrist; laut BAG schriftlich bis 31. Dezember | 1. Januar | Art. 94 Abs. 1 KVV |
| in eine tiefere Franchise | Eingang bis 30. November | 1. Januar | Art. 7 Abs. 2 KVG, Art. 94 Abs. 2 KVV |
| von freier Arztwahl in Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell | keine gesetzliche Kündigungsfrist | laut BAG jederzeit im Jahr | Art. 100 Abs. 2 KVV |
| aus einem Modell mit eingeschränkter Arztwahl heraus | Eingang bis 30. November | 1. Januar | Art. 7 Abs. 2 KVG, Art. 100 Abs. 3 KVV |
| in die Bonusversicherung | keine gesetzliche Kündigungsfrist | 1. Januar | Art. 97 Abs. 1 KVV |
| aus der Bonusversicherung heraus | Eingang bis 30. November | 1. Januar | Art. 7 Abs. 2 KVG, Art. 97 Abs. 2 KVV |
Wie du die Franchise wechselst und worauf du dabei achtest, erklärt der Glossarbegriff Franchise ändern. Welche Franchise sich für welche Kosten rechnet, zeigt der Franchise-Rechner; eine Empfehlung für deine Situation ist die Rechnung nicht.
Zusatzversicherung: Fristen nach Vertrag
Für Zusatzversicherungen gilt Art. 35a VVG. Ein Vertrag kann, auch wenn er länger laufen sollte, auf das Ende des dritten oder jedes folgenden Jahres mit drei Monaten Frist gekündigt werden, schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht (Abs. 1). Der Vertrag darf eine Kündigung schon vor Ablauf des dritten Jahres erlauben; die Fristen müssen dann für beide Seiten gleich sein (Abs. 2). In der Krankenzusatzversicherung hat nur die versicherte Vertragspartei das ordentliche Kündigungsrecht, die Kasse nicht (Abs. 4).
Was das konkret heisst, hängt vom Vertrag ab:
| Vertrag | Kündigung muss eintreffen bis | Ende |
|---|---|---|
| Versicherungsjahr = Kalenderjahr, drei Monate Frist | 30. September | 31. Dezember |
| Versicherungsjahr = Kalenderjahr, sechs Monate Frist | 30. Juni | 31. Dezember |
| Vertragsbeginn 01.04., drei Monate Frist | 31. Dezember | 31. März |
Laut BAG haben gewisse Zusatzversicherungen eine mehrjährige Mindestlaufzeit und sechs Monate Kündigungsfrist. Ein allgemeines gesetzliches Kündigungsrecht bei einer Prämienerhöhung gibt es in der Zusatzversicherung nicht; ob und bis wann du dann kündigen kannst, steht in den AVB. Aus wichtigem Grund, wenn dir die Fortsetzung nach Treu und Glauben nicht mehr zumutbar ist, kannst du jederzeit kündigen (Art. 35b VVG). Die Regeln im Detail erklärt der Glossarbegriff Kündigung der Zusatzversicherung. Massgebend sind die AVB und die Auskunft deiner Kasse.
Wenn Rechnungen offen sind: die Frist hinter der Frist
Solange gemahnte Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten offen sind, kannst du den Versicherer nicht wechseln (Art. 64a Abs. 6 KVG). Kündigst du trotzdem, wirkt die Kündigung nur, wenn alles, was bis einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist gemahnt wurde, bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlt ist (Art. 105l Abs. 2 KVV).
| Wechsel auf | Gemahnt bis | Vollständig bezahlt bis |
|---|---|---|
| 1. Januar | 30. November | 31. Dezember |
| 1. Juli | 31. Mai | 30. Juni |
Nicht gemahnte Ausstände blockieren den Wechsel laut BAG nicht. Offene Beträge nur für deine Kinder hindern dich selbst nicht am Wechsel, wohl aber das Kind.
Was eine verpasste Frist kostet: Prämien 2026
Wer den 30. November verpasst, bleibt ein weiteres Jahr bei seiner Kasse. Was das ausmachen kann, zeigen die Prämien 2026 in der Gemeinde Bern (Region 1), Erwachsene mit Jahrgang 1992, mit Unfall, Franchise CHF 300, über alle 126 Angebote und Modelle (Quelle: BAG):
| Franchise CHF 300 | Monatsprämie 2026 | Differenz zum günstigsten Angebot pro Jahr |
|---|---|---|
| günstigstes Angebot | CHF 545.90 | |
| Median aller Angebote | CHF 609.30 | CHF 760.80 |
| teuerstes Angebot | CHF 758.90 | CHF 2'556.00 |
Das günstigste Angebot ist ein Telmed-Modell; ein Modellwechsel bringt eigene Regeln mit sich. Die Prämien des nächsten Jahres veröffentlicht das BAG Ende September. Vergleichen kannst du im Prämienrechner.
Beispiel: zwei Versicherte, zwei Termine
Beispiel mit fiktiven Personen. Selin, 41, hat das Telmed-Modell mit CHF 2'500 Franchise und eine Spitalzusatzversicherung, deren Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht und die laut AVB mit drei Monaten Frist kündbar ist. Ihr Bruder Luca, 38, hat das Standardmodell mit CHF 300 Franchise und keine Zusatzversicherung.
| Schritt | Selin (Modell, Wahlfranchise) | Luca (Standardmodell, CHF 300) |
|---|---|---|
| Zusatzversicherung kündigen auf Ende 2026 | Eingang bis 30.09.2026, erst nach Zusage einer neuen Kasse | entfällt |
| Grundversicherung kündigen auf Ende 2026 | Eingang bis Montag, 30.11.2026 | Eingang bis Montag, 30.11.2026 |
| Falls verpasst: nächster Termin | Ende 2027 (Eingang bis 30.11.2027) | Ende Juni 2027 (Eingang bis 31.03.2027) |
Was du nach einer verpassten Frist noch tun kannst, steht im Artikel Kündigung zu spät angekommen.
Häufige Fehler
- Den Poststempel für massgebend halten. Die Frist ist nur eingehalten, wenn die Kündigung am letzten Tag zur gewöhnlichen Geschäftszeit bei der Kasse ist. Eine eingeschriebene Sendung im Postfach der Kasse gilt laut BAG erst mit der Abholung als zugestellt.
- Den 31. März mit Modell oder Wahlfranchise nutzen wollen. Der Halbjahrestermin gilt nur für das Standardmodell mit ordentlicher Franchise.
- Die Zusatzversicherung mit der Frist der Grundversicherung kündigen. Der 30. November gilt nur für die Grundversicherung. Für die Zusatzversicherung ist der Termin oft früher, und er steht in den AVB.
- Eine höhere Franchise für den 30. November halten. In eine höhere Franchise wechselst du laut BAG mit Mitteilung bis 31. Dezember; nur die tiefere Franchise braucht den 30. November.
- Mahnungen liegen lassen. Gemahnte Ausstände, die am 31. Dezember offen sind, machen die Kündigung wirkungslos.
Wie du die Kündigung schreibst und verschickst, zeigt der Artikel Krankenkasse kündigen. Wie du nur die Grundversicherung wechselst und die Zusatzversicherung behältst, erklärt Grundversicherung kündigen. Einen fertigen Brief erstellt der Kündigungsbrief-Generator, den ganzen Ablauf zeigt Kasse wechseln. Alle Artikel zum Thema findest du in der Themenwelt Krankenkasse wechseln; wie unser Fristen-Rechner die Termine bestimmt, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Krankenkasse für 2027 kündigen?
Die Kündigung der Grundversicherung muss bis Montag, 30.11.2026, bei der Kasse eingetroffen sein. Das BAG empfiehlt, sie bis Mitte November eingeschrieben oder per A-Post Plus zu schicken.
Was ist, wenn der 30. November auf ein Wochenende fällt?
Dann muss die Kündigung am letzten Werktag davor bei der Kasse sein. 2025 war das Freitag, 28. November. 2026 fällt der 30. November auf einen Montag, die Frist endet an diesem Tag.
Kann ich die Krankenkasse auf Ende Juni kündigen?
Nur mit der ordentlichen Franchise (Erwachsene CHF 300, Kinder CHF 0) im Standardmodell mit freier Arztwahl. Dann muss die Kündigung bis 31. März eintreffen. Mit Wahlfranchise, Hausarzt-, HMO-, Telmed- oder Bonusmodell geht es nur auf Ende Jahr.
Welche Kündigungsfrist gilt für die Zusatzversicherung?
Die Frist steht in deinem Vertrag und den AVB. Das Gesetz erlaubt die Kündigung auf Ende des dritten oder jedes folgenden Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist; der Vertrag darf kürzere Laufzeiten vorsehen. Laut BAG haben gewisse Zusatzversicherungen sechs Monate Kündigungsfrist.
Habe ich bei einer Prämienerhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
In der Grundversicherung löst jede Mitteilung einer neuen Prämie das Kündigungsrecht mit einem Monat Frist aus, auch unter dem Jahr. In der Zusatzversicherung gibt es kein allgemeines gesetzliches Recht dafür; ob du bei einer Erhöhung kündigen kannst, regeln die AVB.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 1, 2, 3 und 4 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64aArt. 64a Abs. 6 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 94Art. 94 Abs. 1 und 2 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 97Art. 97 Abs. 1 und 2 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 100Art. 100 Abs. 2 und 3 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 105lArt. 105l Abs. 2 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 35aArt. 35a VVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 35bArt. 35b VVGfedlex.admin.ch
- BAG: Wechsel in der OKP, Erklärung der Begriffe (PDF)bag.admin.ch
- BAG-Faktenblatt «Wechsel der Krankenkasse» (23.09.2025)bag.admin.ch
- Priminfo (BAG): Häufige Fragen, Wechsel der Krankenkassepriminfo.admin.ch
- BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
Weiterlesen
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