Die Grundversicherung kündigst du nach der Prämienmitteilung mit einem Monat Frist auf Ende Jahr: Für 2027 muss deine Kündigung bis Montag, 30.11.2026, bei der Kasse eintreffen. Das BAG empfiehlt den Versand bis Mitte November eingeschrieben oder per A-Post Plus. Gleichzeitig meldest du dich bei der neuen Kasse an; Zusatzversicherungen kündigst du separat nach Vertrag.

Das Wichtigste in Kürze
- Nach der Prämienmitteilung kündigst du die Grundversicherung mit einem Monat Frist auf den 31. Dezember; massgebend ist der Eingang bei der Kasse (Art. 7 Abs. 2 KVG).
- Die alte Grundversicherung endet erst, wenn die neue Kasse den lückenlosen Versicherungsschutz gemeldet hat (Art. 7 Abs. 5 KVG).
- Wer gemahnte Prämien, Kostenbeteiligungen oder Betreibungskosten nicht bis Fristende bezahlt, kann nicht wechseln (Art. 64a Abs. 6 KVG, Art. 105l KVV).
- Die bisherige Kasse darf dich nicht zwingen, beim Wechsel auch die Zusatzversicherungen zu kündigen (Art. 7 Abs. 7 KVG).
- Zusatzversicherungen kündigst du nach Gesetz frühestens auf Ende des dritten Vertragsjahres mit drei Monaten Frist, sofern der Vertrag nichts Kürzeres vorsieht (Art. 35a VVG).
- Krankenkasse kündigen: Was du wirklich kündigst
- Schritt für Schritt: So kündigst du die Grundversicherung
- Was in den Kündigungsbrief gehört
- Die rechtlichen Regeln im Detail
- Was ein Wechsel ausmachen kann: Prämien 2026
- Beispiel: Kündigung auf Ende 2026
- Zusatzversicherung: separat und mit eigener Frist
- Sonderfälle
- Häufige Fehler
- Häufige Fragen
- Quellen
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Krankenkasse kündigen: Was du wirklich kündigst
Wer «die Krankenkasse kündigt», kündigt meistens nur die Grundversicherung. Sie ist obligatorisch, du kannst sie also nicht einfach beenden, sondern nur zu einer anderen Kasse mitnehmen. Die Kündigung ist deshalb immer der erste Teil eines Kassenwechsels: Du kündigst bei der alten Kasse und meldest dich bei der neuen an. Die Zusatzversicherungen sind eigene Verträge nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) mit eigenen Fristen. Sie laufen weiter, bis du sie separat kündigst.
Die wichtigsten Termine für die Grundversicherung:
| Wechsel auf | Kündigung muss eintreffen bis | Für wen | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| 01.01.2027 | Montag, 30.11.2026 | alle Versicherten, nach der Prämienmitteilung | Art. 7 Abs. 2 KVG |
| 01.07.2027 | Mittwoch, 31.03.2027 | nur Standardmodell mit CHF 300 Franchise (Kinder CHF 0) | Art. 7 Abs. 1 KVG, Art. 94 Abs. 2 und Art. 100 Abs. 3 KVV |
Massgebend ist der Tag, an dem die Kündigung bei der Kasse eingeht, nicht der Poststempel. Die Frist ist eingehalten, wenn der Brief am letzten Tag zur gewöhnlichen Geschäftszeit dort ist. Fällt der Stichtag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt nach den Angaben des BAG auf priminfo.admin.ch der letzte Werktag davor. Der 30.11.2026 ist ein Montag, die Frist endet also an diesem Tag. Alle Fristen im Detail erklärt der Artikel Kündigungsfristen der Krankenkasse.
Schritt für Schritt: So kündigst du die Grundversicherung
- Neue Prämien abwarten und vergleichen. Das BAG empfiehlt, keine neue Grundversicherung auf den 1. Januar abzuschliessen, bevor die Prämien genehmigt sind. Die Prämien des nächsten Jahres veröffentlicht das BAG Ende September. Deine Kasse muss dir die neue Prämie spätestens zwei Monate vorher mitteilen, für den 1. Januar also bis 31. Oktober, und dich auf dein Wechselrecht hinweisen (Art. 7 Abs. 2 KVG). Vergleichen kannst du im Prämienrechner.
- Offene Rechnungen prüfen. Hast du eine Mahnung für Prämien oder Kostenbeteiligungen erhalten, bezahle alles, was bis 30. November gemahnt wurde, bis 31. Dezember. Sonst ist die Kündigung wirkungslos (Abschnitt «Wann eine Kündigung nicht wirkt» unten).
- Kündigungsbrief schreiben. Was hinein muss, steht im nächsten Abschnitt. Eine Kündigungsvorlage mit allen Angaben erstellt unser Kündigungsbrief-Generator; Musterbriefe gibt es auch vom BAG auf priminfo.admin.ch.
- Bis Mitte November verschicken. Das BAG empfiehlt, die schriftliche Kündigung bis 15. November eingeschrieben oder per A-Post Plus zu senden. 2026 fällt der 15. November auf einen Sonntag; gib den Brief also in der Woche davor auf. Bewahre die Quittung mit der Sendungsnummer auf.
- Gleichzeitig bei der neuen Kasse anmelden. Warte nicht auf die Bestätigung der alten Kasse. Die neue Kasse muss dich ohne Gesundheitsfragen, Vorbehalt oder Wartefrist aufnehmen. Eine Offerte brauchst du vorher nicht; die Anmeldung läuft in der Regel über ein Beitrittsformular.
- Bestätigungen abwarten. Die neue Kasse meldet der alten, dass du lückenlos versichert bist. Danach schickt dir die alte Kasse die Kündigungsbestätigung. Beim Wechsel auf den 1. Januar kommt sie oft erst im Dezember oder Januar.
- Zusatzversicherungen separat entscheiden. Kündige sie nicht im selben Satz mit. Mehr dazu weiter unten.
Die Termine für deine Situation, auch für eine Zusatzversicherung mit Vertragsbeginn und Laufzeit, zeigt der Fristen-Rechner:
Was in den Kündigungsbrief gehört
Das KVG schreibt für die Kündigung keine bestimmte Form vor. Das BAG geht in seinen Unterlagen von einer schriftlichen Kündigung aus, und sein Musterbrief auf priminfo.admin.ch zeigt, welche Angaben die Kasse braucht:
| Angabe | Warum |
|---|---|
| Name, Vorname, Adresse | damit die Kasse dich zuordnen kann |
| Versichertennummer | steht auf der Police und der Versichertenkarte |
| Name und Adresse der Kasse | manche Kassen haben eine eigene Adresse für Kündigungen |
| «Kündigung der Grundversicherung per 31.12.2026» | welche Versicherung, auf welchen Termin |
| Hinweis auf die neue Versicherung | «Ab 01.01.2027 bin ich bei einem anderen Versicherer nach KVG versichert.» |
| Bitte um schriftliche Bestätigung | damit du einen Beleg erhältst |
| Ort, Datum, Unterschrift | der Musterbrief des BAG sieht eine Unterschrift vor |
Kündigst du für Kinder oder deine Partnerin mit, nenne jede Person mit Name, Geburtsdatum und Versichertennummer. Die Adresse der Kasse und ihre Kontaktdaten findest du im Steckbrief der Kasse unter Krankenkassen.
Versand: Einschreiben, A-Post Plus oder E-Mail?
Weil der Eingang zählt, musst du im Streitfall beweisen können, dass die Kündigung rechtzeitig angekommen ist. Deshalb empfiehlt das BAG das Einschreiben oder A-Post Plus: Bei beiden zeigt die Sendungsverfolgung, wann der Brief zugestellt wurde. Ein eingeschriebener Brief, der ins Postfach der Kasse gelegt wird, gilt laut BAG erst als zugestellt, wenn die Kasse ihn auf der Post abholt. Auch das spricht für einen frühen Versand.
Manche Kassen nehmen Kündigungen auch per E-Mail oder im Kundenportal entgegen. Einen Beleg für den Eingang hast du dann nur, wenn die Kasse ihn bestätigt. Was bei Grund- und Zusatzversicherung gilt, klärt der Artikel Kündigung per E-Mail oder eingeschrieben?.
Die rechtlichen Regeln im Detail
Wechselrecht nach der Prämienmitteilung (Art. 7 Abs. 2 KVG). Teilt dir die Kasse eine neue Prämie mit, kannst du mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des Monats wechseln, der vor der neuen Prämie liegt. Das gilt unabhängig davon, ob die Prämie steigt oder sinkt, und unabhängig von Franchise und Modell. Laut BAG spielt es keine Rolle, ob du eine besondere Versicherungsform hast.
Halbjahrestermin (Art. 7 Abs. 1 KVG). Ohne Prämienmitteilung kannst du mit drei Monaten Frist auf Ende Juni oder Ende Dezember wechseln. Wer eine Wahlfranchise, ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell oder eine Bonusversicherung hat, kann den Versicherer nach Art. 94 Abs. 2, Art. 97 Abs. 2 und Art. 100 Abs. 3 KVV aber nur auf Ende Kalenderjahr wechseln. Der Termin 30. Juni steht damit nur Versicherten im Standardmodell mit ordentlicher Franchise offen.
Ende erst mit der neuen Versicherung (Art. 7 Abs. 5 KVG). Die alte Versicherung endet erst, wenn die neue Kasse gemeldet hat, dass du ohne Unterbruch versichert bist. Meldet sie zu spät, bleibst du bei der alten Kasse, und die neue muss dir den Schaden ersetzen, insbesondere die Prämiendifferenz. Verhindert die alte Kasse den Wechsel, schuldet sie dir ebenfalls Schadenersatz (Art. 7 Abs. 6 KVG).
Zahlungsrückstände (Art. 64a Abs. 6 KVG, Art. 105l KVV). Solange gemahnte Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und Betreibungskosten offen sind, kannst du nicht wechseln. Kündigst du trotzdem, muss dich die Kasse informieren, dass die Kündigung nur wirkt, wenn alles, was bis einen Monat vor Fristablauf gemahnt wurde, bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlt ist. Für den Wechsel auf den 1. Januar heisst das: gemahnt bis 30. November, bezahlt bis 31. Dezember. Offene Beträge nur für deine Kinder blockieren deinen eigenen Wechsel nicht.
Zusatzversicherungen bleiben unberührt (Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG). Die bisherige Kasse darf dich nicht zwingen, beim Wechsel der Grundversicherung auch die Zusatzversicherungen bei ihr zu kündigen, und sie darf sie nicht allein wegen des Wechsels kündigen.
Was ein Wechsel ausmachen kann: Prämien 2026
Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gleich, die Prämien nicht. Wie gross die Unterschiede sind, zeigen die Prämien 2026 in der Gemeinde Zürich (Region 1), Erwachsene mit Jahrgang 1992, mit Unfall, über alle 128 Angebote mit Franchise CHF 300 und alle Modelle (Quelle: BAG):
| Franchise CHF 300 | Monatsprämie 2026 | Jahresprämie 2026 |
|---|---|---|
| günstigstes Angebot | CHF 517.70 | CHF 6'212.40 |
| Median aller Angebote | CHF 580.00 | CHF 6'960.00 |
| teuerstes Angebot | CHF 724.00 | CHF 8'688.00 |
Zwischen dem Median und dem günstigsten Angebot lagen 2026 CHF 747.60 im Jahr, zwischen dem teuersten und dem günstigsten CHF 2'475.60. Das günstigste Angebot ist ein HMO-Modell mit eingeschränkter Arztwahl; ob ein solches Modell zu dir passt, ist eine eigene Frage. Die Prämien des nächsten Jahres veröffentlicht das BAG Ende September; erst mit ihnen lohnt sich der Vergleich für den Wechsel.
Beispiel: Kündigung auf Ende 2026
Beispiel mit fiktiven Personen. Nina ist 34 und wohnt in Zürich. Sie hat das Standardmodell mit CHF 300 Franchise und will auf 2027 die Kasse wechseln.
Hätte Nina erst am 30.11.2026 zur Post gebracht, wäre der Brief frühestens am 01.12.2026 eingetroffen und damit zu spät gewesen. Weil sie das Standardmodell mit CHF 300 Franchise hat, hätte sie noch eine zweite Chance gehabt: Kündigung mit Eingang bis 31.03.2027, Wechsel auf den 01.07.2027. Was du tun kannst, wenn die Frist abgelaufen ist, steht im Artikel Kündigung zu spät angekommen.
Zusatzversicherung: separat und mit eigener Frist
Für Zusatzversicherungen gilt das VVG. Ein Vertrag lässt sich nach Art. 35a Abs. 1 VVG auf das Ende des dritten oder jedes folgenden Jahres mit drei Monaten Frist kündigen, schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht. Der Vertrag darf kürzere Laufzeiten vorsehen. In der Krankenzusatzversicherung hat nur die versicherte Vertragspartei dieses ordentliche Kündigungsrecht, die Kasse nicht (Art. 35a Abs. 4 VVG). Welche Termine für dein Produkt gelten, steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB); laut BAG haben gewisse Zusatzversicherungen eine mehrjährige Mindestlaufzeit und sechs Monate Kündigungsfrist.
In der Zusatzversicherung gibt es keine Aufnahmepflicht. Eine neue Kasse darf Gesundheitsfragen stellen und dich ablehnen oder einen Vorbehalt anbringen. Kündige eine Zusatzversicherung deshalb erst, wenn die neue Kasse dich schriftlich aufgenommen hat. Wie du die Grundversicherung wechselst und die Zusatzversicherung behältst, zeigt der Artikel Grundversicherung kündigen und die Zusatzversicherung behalten. Massgebend sind die AVB und die Auskunft deiner Kasse.
Sonderfälle
- Prämienänderung unter dem Jahr. Ändert die Kasse die Prämie ausnahmsweise während des Jahres, gilt wieder Art. 7 Abs. 2 KVG. Das BAG nennt als Beispiel eine Erhöhung per 1. August: Mitteilung bis 31. Mai, Kündigung bis 30. Juni auf den 31. Juli.
- Umzug oder Stellenwechsel. Musst du die Kasse verlassen, weil du umziehst oder die Stelle wechselst, endet die Versicherung mit dem Umzug bzw. dem Stellenantritt (Art. 7 Abs. 3 KVG). Eine höhere Prämie wegen Umzug, der Wechsel von der Kinder- zur Erwachsenenprämie oder der Wegfall der Prämienverbilligung geben laut BAG kein ausserordentliches Kündigungsrecht.
- Wechsel in ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell. Vom Modell mit freier Arztwahl in ein Modell mit eingeschränkter Arztwahl kannst du jederzeit wechseln, dafür brauchst du keine Kündigung (Art. 100 Abs. 2 KVV).
- Kinder. Für Kinder kündigst du wie für dich; die ordentliche Franchise beträgt CHF 0. Bestehen für ein Kind gemahnte Ausstände, kann das Kind nicht wechseln (Art. 64a Abs. 6 KVG).
- Vermittler und Telefonverkauf. Das BAG rät, immer selbst zu kündigen: Nur so weisst du sicher, dass die Kündigung rechtzeitig ankommt, und hast den Beleg in der Hand. Wie du mit unerwünschten Anrufen umgehst, steht im Artikel Spam-Anrufe von Krankenkassen.
Häufige Fehler
- Auf den Poststempel vertrauen. Nur der Eingang bei der Kasse zählt. Ein Brief, den du am 30. November aufgibst, kommt zu spät.
- Kündigen, ohne sich anzumelden. Die Kündigung allein beendet die Grundversicherung nicht. Ohne Meldung der neuen Kasse bleibst du bei der alten versichert.
- Mahnungen übersehen. Gemahnte Ausstände, die bis Ende Dezember offen sind, machen die Kündigung wirkungslos.
- Grund- und Zusatzversicherung in einem Brief kündigen. Die Zusatzversicherung ist danach oft endgültig weg, weil eine neue Kasse Gesundheitsfragen stellen darf.
- Mit Wahlfranchise oder Modell auf Ende Juni kündigen. Der Termin 30. Juni gilt nur für das Standardmodell mit ordentlicher Franchise.
Den ganzen Ablauf vom Vergleich bis zur Bestätigung zeigt Kasse wechseln. Die Fristen im Überblick erklärt der Artikel Kündigungsfristen der Krankenkasse, alle weiteren Artikel rund um den Wechsel findest du in der Themenwelt Krankenkasse wechseln. Die Prämien 2026 stammen aus denselben BAG-Daten wie unser Prämienrechner; wie wir sie darstellen, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Kann man die Krankenkasse jederzeit kündigen?
Nein. Die Grundversicherung kündigst du auf Ende Jahr (Eingang bis 30. November) oder, nur mit CHF 300 Franchise im Standardmodell, auf Ende Juni (Eingang bis 31. März). Ausserhalb dieser Termine geht es nur bei einer Prämienänderung unter dem Jahr oder wenn du die Kasse wegen Umzug verlassen musst.
Wie schreibe ich eine Kündigung für die Krankenkasse?
Nenne Name, Adresse, Geburtsdatum, Versichertennummer, die gekündigte Versicherung und den Termin, etwa «Grundversicherung per 31.12.2026». Unterschreibe den Brief. Musterbriefe stellt das BAG auf priminfo.admin.ch bereit; unser Kündigungsbrief-Generator füllt die Angaben für dich ein.
Muss ich zuerst eine neue Kasse haben, bevor ich kündige?
Nein, du kannst kündigen und dich gleichzeitig anmelden. Die alte Grundversicherung endet aber erst, wenn die neue Kasse den lückenlosen Schutz gemeldet hat. Melde dich deshalb vor Ende Dezember bei der neuen Kasse an; sie muss dich ohne Gesundheitsfragen aufnehmen.
Was passiert mit meiner Zusatzversicherung, wenn ich die Grundversicherung kündige?
Nichts, sie läuft weiter. Die bisherige Kasse darf sie nicht wegen des Wechsels kündigen und dich nicht zur Kündigung zwingen (Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG). Willst du sie ebenfalls beenden, brauchst du eine eigene Kündigung nach den Fristen im Vertrag.
Kann ich die Krankenkasse kündigen, wenn ich noch Rechnungen offen habe?
Nur wenn die bis 30. November gemahnten Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und Betreibungskosten bis 31. Dezember bezahlt sind. Sonst ist die Kündigung wirkungslos und du bleibst bei der bisherigen Kasse (Art. 64a Abs. 6 KVG, Art. 105l KVV).
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 1, 2, 3, 5, 6, 7 und 8 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64aArt. 64a Abs. 6 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 94Art. 94 Abs. 2 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 97Art. 97 Abs. 2 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 100Art. 100 Abs. 2 und 3 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 105lArt. 105l Abs. 2 und 3 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 35aArt. 35a Abs. 1 und 4 VVGfedlex.admin.ch
- BAG-Faktenblatt «Wechsel der Krankenkasse» (23.09.2025)bag.admin.ch
- BAG: Wechsel in der OKP, Erklärung der Begriffe (PDF)bag.admin.ch
- Priminfo (BAG): Häufige Fragen, Wechsel der Krankenkassepriminfo.admin.ch
- Priminfo (BAG): Musterbriefe für Kündigung und Anmeldungpriminfo.admin.ch
- BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
Weiterlesen
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