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Grundversicherung kündigen und die Zusatzversicherung behalten

Nur die Grundversicherung wechseln, die Zusatzversicherung behalten: die Rechtslage, der Ablauf, die richtige Formulierung im Brief und was sich mit zwei Kassen im Alltag ändert.

Kurz beantwortet

Du kannst die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung bei der bisherigen Kasse behalten. Die Kasse darf dich nicht zwingen, die Zusatzversicherung mitzukündigen, und sie darf sie nicht wegen des Wechsels kündigen (Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG). Für 2027 muss die Kündigung der Grundversicherung bis 30.11.2026 eintreffen.

Illustration: zwei getrennte Aktenmappen auf einem Schreibtisch, eine wird angehoben, die andere bleibt ordentlich liegenSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Grund- und Zusatzversicherung sind getrennte Verträge: die Grundversicherung nach KVG, die Zusatzversicherung nach VVG (Art. 2 Abs. 2 KVAG).
  2. Die bisherige Kasse darf dich nicht zwingen, beim Wechsel der Grundversicherung die Zusatzversicherung zu kündigen (Art. 7 Abs. 7 KVG).
  3. Sie darf die Zusatzversicherung auch nicht allein wegen des Wechsels kündigen (Art. 7 Abs. 8 KVG); ordentlich kündigen darf in der Krankenzusatzversicherung ohnehin nur die versicherte Person (Art. 35a Abs. 4 VVG).
  4. Die neue Kasse muss dich in der Grundversicherung ohne Gesundheitsfragen aufnehmen (Art. 5 Bst. i KVAG).

Zwei Verträge, die du getrennt kündigst

Hast du Grund- und Zusatzversicherung bei derselben Kasse, wirken sie wie ein Paket. Rechtlich sind es aber zwei verschiedene Verträge. Die Grundversicherung ist obligatorisch und im Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt. Die Zusatzversicherung ist freiwillig; Krankenkassen dürfen sie neben der Grundversicherung anbieten, sie untersteht aber dem Versicherungsvertragsgesetz (Art. 2 Abs. 2 KVAG).

Deshalb kannst du die Grundversicherung zu einer anderen Kasse wechseln und die Zusatzversicherung bei der bisherigen behalten. Das Gesetz schützt diese Aufteilung ausdrücklich: Die bisherige Kasse darf dich nicht zwingen, beim Wechsel auch die Zusatzversicherungen zu kündigen (Art. 7 Abs. 7 KVG), und sie darf sie nicht allein deshalb kündigen, weil du die Grundversicherung wechselst (Art. 7 Abs. 8 KVG).

GrundversicherungZusatzversicherung
GesetzKVGVVG
Leistungenbei allen Kassen gleichje nach Produkt und AVB
Aufnahme bei neuer KassePflicht, ohne Gesundheitsfragenfreiwillig, mit Gesundheitsfragen
Kündigung für 2027Eingang bis 30.11.2026nach Vertrag, gesetzlich drei Monate auf Ende des dritten oder jedes folgenden Jahres
Kündigung durch die Kassenicht möglichordentlich nicht möglich (Art. 35a Abs. 4 VVG)

Wer gut versichert ist, etwa mit einer Spitalversicherung halbprivat oder privat, verliert diesen Schutz mit einer Kündigung oft endgültig: Eine neue Kasse darf Gesundheitsfragen stellen und ablehnen. Die Grundversicherung dagegen kannst du jedes Jahr ohne dieses Risiko wechseln.

Schritt für Schritt: nur die Grundversicherung wechseln

  1. Prämien vergleichen. Die Prämien des nächsten Jahres veröffentlicht das BAG Ende September; deine Kasse muss dir die neue Prämie bis 31. Oktober mitteilen (Art. 7 Abs. 2 KVG). Vergleichen kannst du im Prämienrechner.
  2. Bei der Zusatzversicherung nachfragen. Frag deine Kasse schriftlich, ob sich an Prämie oder Rabatten der Zusatzversicherung etwas ändert, wenn die Grundversicherung woanders ist. Das Gesetz regelt das nicht; massgebend sind die AVB und die Auskunft deiner Kasse.
  3. Kündigung schreiben, nur für die Grundversicherung. Schreib in den Betreff «Kündigung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) per 31.12.2026» und ergänze: «Meine Zusatzversicherungen bleiben unverändert bestehen.» Unser Kündigungsbrief-Generator trennt die beiden Versicherungen sauber.
  4. Bis Mitte November verschicken. Das BAG empfiehlt den Versand bis 15. November eingeschrieben oder per A-Post Plus. Die Kündigung muss bis Montag, 30.11.2026, eintreffen. Wie du den Eingang belegst, erklärt der Artikel Kündigung per E-Mail oder eingeschrieben?.
  5. Bei der neuen Kasse nur die Grundversicherung beantragen. Wähle Franchise und Modell neu; beim Wechsel auf den 1. Januar darfst du laut BAG beides ändern. Die neue Kasse muss dich ohne Gesundheitsfragen aufnehmen (Art. 5 Bst. i KVAG).
  6. Bestätigungen prüfen. Die neue Kasse meldet der alten, dass du lückenlos versichert bist; erst dann endet die alte Grundversicherung (Art. 7 Abs. 5 KVG). Kontrolliere auf der neuen Police der alten Kasse, dass die Zusatzversicherung weiterläuft.

Welche Termine für dich gelten, zeigt der Fristen-Rechner:

Die rechtlichen Regeln im Detail

Kein Kündigungszwang (Art. 7 Abs. 7 KVG). Die bisherige Kasse darf eine versicherte Person nicht dazu zwingen, beim Wechsel des Versicherers auch die bei ihr abgeschlossenen Zusatzversicherungen zu kündigen. Das BAG wiederholt diese Regel in seinem Faktenblatt zum Kassenwechsel.

Keine Kündigung wegen des Wechsels (Art. 7 Abs. 8 KVG). Die Kasse darf dir die Zusatzversicherungen nicht allein deshalb kündigen, weil du die Grundversicherung wechselst. Dazu kommt das VVG: In der Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung steht das ordentliche Kündigungsrecht und das Kündigungsrecht im Schadenfall nur dem Versicherungsnehmer zu, nicht der Kasse (Art. 35a Abs. 4 VVG).

Aufnahmepflicht nur in der Grundversicherung (Art. 5 Bst. i KVAG). Jede Kasse muss in ihrem örtlichen Tätigkeitsbereich jede versicherungspflichtige Person aufnehmen. Laut BAG darf sie dafür keinen Gesundheitsfragebogen verlangen, im Unterschied zu einem Antrag für eine Zusatzversicherung.

Kündigungsfristen der Grundversicherung (Art. 7 Abs. 1 und 2 KVG). Nach der Prämienmitteilung kündigst du mit einem Monat Frist auf Ende Jahr, Eingang bis 30. November. Mit ordentlicher Franchise im Standardmodell geht es zusätzlich auf Ende Juni, Eingang bis 31. März. Alle Termine erklärt der Artikel Kündigungsfristen der Krankenkasse.

Zahlungsrückstände (Art. 64a Abs. 6 KVG). Hast du gemahnte Prämien oder Kostenbeteiligungen der Grundversicherung offen, ist der Wechsel blockiert, bis alles bezahlt ist. Für den Wechsel auf den 1. Januar müssen die bis 30. November gemahnten Beträge bis 31. Dezember beglichen sein.

Was du sparen kannst, ohne die Zusatzversicherung anzutasten

Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gleich. Wer nur sie wechselt, bekommt denselben gesetzlichen Schutz zu einer anderen Prämie. Die Prämien 2026 in der Gemeinde Lausanne (Region 1), Erwachsene mit Jahrgang 1970, ohne Unfall, über alle 105 Angebote und Modelle (Quelle: BAG):

Monatsprämie 2026Franchise CHF 300Franchise CHF 2'500
günstigstes AngebotCHF 531.70CHF 412.20
Median aller AngeboteCHF 585.70CHF 465.80
teuerstes AngebotCHF 717.65CHF 595.65

Mit Franchise CHF 2'500 lagen zwischen dem Median und dem günstigsten Angebot CHF 643.20 im Jahr, zwischen dem teuersten und dem günstigsten CHF 2'201.40. Die günstigsten Angebote sind Telmed-Modelle mit eingeschränkter Arztwahl. Ohne Unfalldeckung versichern dürfen sich nur Personen, die nach dem Unfallversicherungsgesetz voll gedeckt sind, etwa Angestellte mit mindestens acht Wochenstunden bei einem Arbeitgeber (Art. 8 Abs. 1 KVG, Art. 13 Abs. 1 UVV).

Beispiel: Halbprivat behalten, Grundversicherung wechseln

Beispiel mit fiktiven Personen. Daniel ist 56, wohnt in Lausanne und ist angestellt. Er hat seit Jahren Grundversicherung und Spitalzusatzversicherung halbprivat bei derselben Kasse. Seine Grundversicherung kostet 2026 im Standardmodell mit CHF 2'500 Franchise ohne Unfall CHF 595.65 im Monat, gleich viel wie das teuerste Angebot in der Tabelle.

Die Zahlen gelten für 2026 und dienen als Rechenweg. Mit den Prämien des nächsten Jahres rechnest du im Prämienrechner nach.

Sonderfälle

  • Unfalldeckung. Hattest du die Unfalldeckung bei der alten Kasse ausgeschlossen, beantragst du das bei der neuen Kasse wieder: Die Kasse sistiert die Unfalldeckung nur auf Antrag und mit dem Nachweis, dass du nach UVG voll versichert bist (Art. 8 Abs. 1 KVG). Wie das geht, erklärt Unfall sistieren.
  • Kinder. Für Kinder gilt dasselbe: Du kannst ihre Grundversicherung wechseln und ihre Zusatzversicherungen behalten. Bestehen für ein Kind gemahnte Ausstände, kann das Kind nicht wechseln (Art. 64a Abs. 6 KVG).
  • Umgekehrt: nur die Zusatzversicherung kündigen. Auch das geht. Die Grundversicherung läuft dann unverändert weiter. Für die Zusatzversicherung gelten die Fristen aus deinem Vertrag, gesetzlich drei Monate auf Ende des dritten oder jedes folgenden Jahres, sofern der Vertrag nichts Kürzeres vorsieht (Art. 35a Abs. 1 VVG). Mehr dazu unter Kündigung der Zusatzversicherung.
  • Später auch die Zusatzversicherung wechseln. Möglich, aber ohne Anspruch auf Aufnahme. Kündige die alte erst, wenn die neue Kasse dich schriftlich aufgenommen hat. Massgebend sind die AVB und die Auskunft der Kasse.
  • Zusatzversicherung ohne Grundversicherung bei derselben Kasse neu abschliessen. Manche Kassen verkaufen Zusatzversicherungen nur zusammen mit ihrer Grundversicherung. Für bestehende Verträge gilt der Schutz aus Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG; für einen neuen Antrag frag vorher nach.

Zwei Kassen im Alltag

Nach dem Kassenwechsel hast du zwei Versicherer, zwei Policen und zwei Prämienrechnungen. Die Versichertenkarte der Grundversicherung dient der Abrechnung nach KVG (Art. 42a KVG); nach dem Wechsel verwendest du die Karte der neuen Kasse. Zeig bei einem Spitaleintritt beide Versicherungen an, damit das Spital die Kosten richtig aufteilt. Rechnungen für Leistungen der Grundversicherung schickst du der neuen Kasse, Rechnungen für Leistungen, die nur die Zusatzversicherung deckt, der bisherigen. Was welche Zusatzversicherung übernimmt, steht in deren AVB.

Häufige Fehler

  • «Hiermit kündige ich meine Krankenversicherung» schreiben. Unklare Formulierungen kann die Kasse als Kündigung aller Verträge verstehen. Nenne ausdrücklich die Grundversicherung und schreib, dass die Zusatzversicherungen bestehen bleiben.
  • Auf den Druck eines Verkaufsgesprächs hin alles kündigen. Die Grundversicherung wechselst du ohne Risiko, die Zusatzversicherung nicht. Das BAG rät, immer selbst zu kündigen.
  • Die neue Grundversicherung zu spät beantragen. Die alte endet erst, wenn die neue Kasse den lückenlosen Schutz gemeldet hat (Art. 7 Abs. 5 KVG). Das BAG rät, sich gleichzeitig mit der Kündigung anzumelden.
  • Kombirabatte nicht prüfen. Ob sich die Prämie der Zusatzversicherung ändert, steht in den AVB. Rechne die Differenz gegen die Ersparnis.
  • Die Unfalldeckung vergessen. Wer nach UVG versichert ist und bei der neuen Kasse keinen Ausschluss beantragt, zahlt Prämie für eine Unfalldeckung, obwohl die Unfallversicherung nach UVG Unfälle bereits deckt.

Wie du den Brief schreibst und verschickst, zeigt der Artikel Krankenkasse kündigen. Alle Fristen, auch für Zusatzversicherungen, stehen unter Kündigungsfristen der Krankenkasse. Den ganzen Ablauf zeigt Kasse wechseln, weitere Artikel findest du in der Themenwelt Krankenkasse wechseln. Die Steckbriefe aller Kassen stehen unter Krankenkassen.

Häufige Fragen

Kann ich nur die Grundversicherung kündigen?

Ja. Grund- und Zusatzversicherung sind getrennte Verträge. Du kündigst die Grundversicherung, meldest dich bei einer neuen Kasse an und behältst die Zusatzversicherung bei der bisherigen Kasse. Im Brief schreibst du ausdrücklich, dass die Zusatzversicherungen weiterlaufen.

Darf mir die Kasse die Zusatzversicherung kündigen, wenn ich die Grundversicherung wechsle?

Nein. Art. 7 Abs. 8 KVG verbietet eine Kündigung allein wegen des Wechsels, und Art. 7 Abs. 7 KVG verbietet es, dich zur Kündigung zu zwingen. Ordentlich kündigen darf in der Krankenzusatzversicherung ohnehin nur die versicherte Person (Art. 35a Abs. 4 VVG).

Wird die Zusatzversicherung teurer, wenn die Grundversicherung bei einer anderen Kasse ist?

Das Gesetz regelt das nicht. Ob Rabatte für Kombinationen entfallen oder sich die Prämie ändert, steht in den Vertragsbedingungen deiner Zusatzversicherung. Frag die Kasse vor dem Wechsel schriftlich nach und rechne die Differenz gegen die Ersparnis in der Grundversicherung.

Muss ich bei der neuen Kasse Gesundheitsfragen beantworten?

Für die Grundversicherung nicht. Jede Kasse muss dich in ihrem Tätigkeitsgebiet ohne Vorbehalt und ohne Wartefrist aufnehmen (Art. 5 Bst. i KVAG). Gesundheitsfragen darf sie nur stellen, wenn du bei ihr auch eine Zusatzversicherung beantragst.

Kann ich später auch die Zusatzversicherung zur neuen Kasse zügeln?

Das ist möglich, aber ohne Anspruch: In der Zusatzversicherung darf die neue Kasse Gesundheitsfragen stellen und dich ablehnen. Kündige die alte Zusatzversicherung deshalb erst, wenn die neue dich schriftlich aufgenommen hat, und beachte die Frist aus deinen AVB.

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 1, 2, 5, 7 und 8 KVGfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 8Art. 8 Abs. 1 KVGfedlex.admin.ch
  3. Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 13Art. 13 Abs. 1 UVVfedlex.admin.ch
  4. Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG), Art. 2Art. 2 Abs. 2 KVAGfedlex.admin.ch
  5. Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG), Art. 5Art. 5 Bst. i KVAGfedlex.admin.ch
  6. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 42aArt. 42a KVGfedlex.admin.ch
  7. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64aArt. 64a Abs. 6 KVGfedlex.admin.ch
  8. Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 35aArt. 35a Abs. 1 und 4 VVGfedlex.admin.ch
  9. BAG-Faktenblatt «Wechsel der Krankenkasse» (23.09.2025)bag.admin.ch
  10. BAG: Wechsel in der OKP, Erklärung der Begriffe (PDF)bag.admin.ch
  11. Priminfo (BAG): Häufige Fragen, Wechsel der Krankenkassepriminfo.admin.ch
  12. Priminfo (BAG): Musterbriefe für Kündigung und Anmeldungpriminfo.admin.ch
  13. BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss

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