Telefonische Kaltakquise für Krankenversicherungen ist seit 01.09.2024 für alle Kassen und ihre Vermittler verboten, auch ohne Sterneintrag. Ein Anruf ist nur erlaubt, wenn du Kundin bist, in den letzten 36 Monaten warst oder der Kontakt über eine Empfehlung entstand. Melde Verstösse bei fair-mittler.ch, Werbeanrufe trotz Sterneintrag beim SECO.

Das Wichtigste in Kürze
- Telefonische Kaltakquise durch Kassen, Vermittler und ihre externen Partner ist seit 01.09.2024 verboten (Art. 35b KVAV mit Anhang 2, Art. 190e AVO mit Anhang 7).
- Werbeanrufe auf Nummern mit Sterneintrag oder ohne Verzeichniseintrag sind unlauter, ausser bei bestehender Geschäftsbeziehung (Art. 3 Abs. 1 Bst. u UWG).
- Werbeanrufe ohne angezeigte, im Verzeichnis eingetragene Nummer sind unlauter (Art. 3 Abs. 1 Bst. v UWG).
- Dein Telefonanbieter muss dir ein kostenloses Mittel gegen unlautere Werbeanrufe anbieten (Art. 83 Abs. 2 FDV).
- Von der anrufenden Firma kannst du kostenlos Auskunft verlangen, woher sie deine Daten hat; sie muss in der Regel innert 30 Tagen antworten (Art. 25 DSG).
Welche Regeln für Werbeanrufe gelten
Im Herbst, wenn die neuen Prämien bekannt werden, klingelt bei vielen das Telefon: Jemand verspricht tiefere Prämien, will einen Termin bei dir zu Hause oder fragt nach deiner Kasse und deiner Gesundheit. Für solche Anrufe gelten zwei Regelwerke nebeneinander.
Das Kaltakquise-Verbot der Krankenversicherer. Die Kassen haben sich in der Branchenvereinbarung vom 22.03.2024 verpflichtet, auf telefonische Kaltakquise durch eigene Mitarbeitende oder externe Partner zu verzichten. Der Bundesrat hat diese Regel per 01.09.2024 für alle Kassen verbindlich erklärt, für die Grundversicherung in Art. 35b KVAV mit Anhang 2 und für die Zusatzversicherung in Art. 190e AVO mit Anhang 7. Als Kaltakquise gilt die Erstansprache von Personen, zu denen keine Geschäftsbeziehung besteht, die seit mehr als 36 Monaten keine Kunden mehr sind, die ein Opting-out erklärt haben oder bei denen der Kontakt nicht über die Empfehlung einer ihnen bekannten Drittperson entstand. Das Verbot gilt unabhängig davon, ob deine Nummer im Telefonbuch steht.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es gilt für alle Branchen. Unlauter handelt, wer den Sterneintrag im Telefonverzeichnis nicht beachtet; Personen ohne Verzeichniseintrag sind gleichgestellt (Art. 3 Abs. 1 Bst. u UWG). Unlauter sind auch Werbeanrufe ohne angezeigte, im Verzeichnis eingetragene Nummer (Bst. v), das Verwenden von Daten aus solchen Anrufen (Bst. w) und besonders aggressive Verkaufsmethoden (Bst. h).
| Situation | Erlaubt? | Grundlage |
|---|---|---|
| Deine eigene Kasse ruft dich an | ja, bestehende Geschäftsbeziehung | Anhang 2 KVAV, Ziff. 1 |
| Deine frühere Kasse, du warst vor 2 Jahren dort | ja, weniger als 36 Monate | Anhang 2 KVAV, Ziff. 1 |
| Ein Vermittler ruft ohne Kontakt oder Empfehlung an | nein, Kaltakquise | Anhang 2 KVAV, Ziff. 1 |
| Ein Callcenter verkauft einen Termin für einen Vermittler | nein, Kaltakquise durch externe Partner | Anhang 2 KVAV, Ziff. 1 |
| Werbeanruf trotz Sterneintrag | nein | Art. 3 Abs. 1 Bst. u UWG |
| Werbeanruf mit unterdrückter oder falscher Nummer | nein | Art. 3 Abs. 1 Bst. v UWG |
| Du hast selbst eine Beratung angefragt | ja, Rückruf auf deinen Wunsch | – |
Die Branchenvereinbarung verlangt zudem, dass Anrufende Namen, Firma und Zweck nennen, eine nicht unterdrückte Nummer verwenden, sagen, woher Adresse und Nummer stammen, und keine Anrufe vor 08:00 und nach 20:30 Uhr, samstags ausserhalb 09:00 bis 16:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen machen (Ziff. 6 der Vereinbarung). Diese Standards sind vertraglich vereinbart, aber nicht vom Bundesrat verbindlich erklärt.
Warum die Anrufe trotzdem kommen
Hinter den Anrufen steht die Vermittlerprovision. Für einen Wechsel der Grundversicherung darf eine Kasse höchstens CHF 70 pro versicherte Person zahlen, für eine Zusatzversicherung bis zu 16 Netto-Monatsprämien pro Abschluss, jeweils mit den Kosten für gekaufte Adressen und Termine. Die Gesprächsziele am Telefon sind deshalb oft ein Termin und eine Zusatzversicherung. Die Zahlen dazu erklärt der Artikel Vermittler und Provisionen.
Die Meldungen gehen zurück. Die Meldestelle der Branche zählte 153 Meldungen im Jahr 2023, 83 im Jahr 2024 und 64 im Jahr 2025. Beim BAG gingen seit 01.09.2024 zur Kaltakquise 67 Meldungen ein, bei der FINMA 358 (prio.swiss, Februar 2026). Laut prio.swiss kommen Kaltanrufe aber immer häufiger aus dem Ausland, über Callcenter oder mit gefälschten Nummern.
So reagierst du am Telefon
- Nach Namen, Firma und Auftraggeber fragen. Frag, für welche Firma die Person anruft und in wessen Auftrag, also für welche Kasse oder welchen Vermittler.
- Nach der Herkunft deiner Nummer fragen. Nach der Branchenvereinbarung müssen Anrufende sagen, woher Adresse und Telefonnummer stammen.
- Keine Gesundheitsangaben machen. Beantworte keine Fragen zu Krankheiten, Operationen oder Medikamenten. Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert; am Telefon hast du keine Kontrolle, wohin sie gehen. Mehr dazu unter Datenschutz.
- Keine Versichertennummer, keine Kontodaten. Für einen seriösen Vergleich braucht niemand deine Versichertennummer.
- Weitere Anrufe ausdrücklich ablehnen. Sag klar, dass du keine weiteren Werbeanrufe willst. Das ist ein Opting-out im Sinne der Branchenvereinbarung, und eine Datenbearbeitung gegen deinen ausdrücklich erklärten Willen verletzt deine Persönlichkeit (Art. 30 Abs. 2 Bst. b DSG).
- Notizen machen. Datum, Uhrzeit, angezeigte Nummer, Firma, Name der Person, Inhalt. Ohne diese Angaben kann keine Stelle den Fall verfolgen.
Wo du den Anruf meldest
Das BAG nennt je nach Fall eine andere Stelle. Du kannst mehrere Stellen informieren.
| Was ist passiert? | Wo melden | Wie |
|---|---|---|
| Kaltanruf eines Vermittlers oder einer Kasse | Meldestelle fair-mittler.ch | Telefon 0800 00 02 82, Mo–Fr 08:00–12:00 und 13:00–17:30 Uhr, E-Mail info@fair-mittler.ch |
| Werbeanruf trotz Sterneintrag oder ohne Verzeichniseintrag | SECO | Online-Beschwerdeformular |
| Verstoss eines Vermittlers oder in der Zusatzversicherung | FINMA | Meldeformular auf finma.ch |
| Verstoss einer Kasse in der Grundversicherung | BAG, Aufsicht Krankenversicherung | E-Mail anfragen-aufsicht@bag.admin.ch |
| Anrufe mit gefälschter oder unterdrückter Nummer | dein Telefonanbieter | Meldestelle des Anbieters |
fair-mittler.ch ist die Meldestelle, die die Verbände der Krankenversicherer für die Branchenvereinbarung betreiben. Sie vermittelt und klärt, kann aber keine verbindlichen Entscheide fällen oder Sanktionen aussprechen (Ziff. 10.2 der Vereinbarung). Sanktionen verhängen die Aufsichtsbehörden: Missachtet eine Kasse die verbindlichen Regeln, kann ihr die Aufsicht für höchstens ein Jahr verbieten, externe Vermittler zu entschädigen (Art. 38a KVAG).
Das SECO bündelt Beschwerden über Werbeanrufe trotz Sterneintrag. Es kann gestützt darauf bei der kantonalen Staatsanwaltschaft Strafantrag stellen, sodass du nicht selbst Anzeige erstatten musst. Vorsätzlicher unlauterer Wettbewerb wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 23 UWG).
Was dein Telefonanbieter tun muss
Die Anbieter von Fernmeldediensten müssen unlautere Werbeanrufe bekämpfen (Art. 45a FMG). Die Verordnung über Fernmeldedienste konkretisiert das:
- Filter: Dein Anbieter muss dich vor unlauterer Werbung schützen, soweit die Technik es zulässt, und dir ein geeignetes Mittel zur Verfügung stellen. Du kannst es jederzeit kostenlos ein- und ausschalten (Art. 83 Abs. 1 und 2 FDV).
- Meldestelle: Jeder Anbieter muss eine Meldestelle für unlautere Werbung betreiben (Art. 83 Abs. 5 FDV).
- Auskunft über Anrufer: Machst du schriftlich glaubhaft, dass du unlautere Werbeanrufe erhalten hast, muss dir der Anbieter Datum, Zeit und Dauer der Verbindungen sowie, soweit vorhanden, Namen und Adressen der Anschlussinhaber mitteilen (Art. 82 Abs. 1 FDV).
- Gefälschte Nummern: Anbieter müssen verhindern, dass Nummern ohne Nutzungsrecht übermittelt werden, sobald sie davon Kenntnis haben (Art. 26a FDV).
Einen Sterneintrag setzt du beim Eintrag im Telefonverzeichnis, meist über deinen Anbieter. Ist deine Nummer gar nicht eingetragen, bist du nach Art. 3 Abs. 1 Bst. u UWG gleich geschützt wie mit Sterneintrag.
Beispiel: vom Anruf zur Meldung
Beispiel mit fiktiven Personen. Marco, 52, wohnt in Bern und steht ohne Sterneintrag im Telefonbuch. An einem Dienstag im Oktober um 19:45 Uhr ruft ihn eine Frau an, nennt einen Firmennamen und verspricht 10 % tiefere Prämien. Sie will am Samstag vorbeikommen und fragt, ob Marco in den letzten fünf Jahren operiert wurde.
Wenn du schon zugestimmt hast
Termin vereinbart: Du kannst ihn jederzeit absagen, ohne Begründung.
Antrag für eine Zusatzversicherung unterschrieben: Du kannst ihn innert 14 Tagen ohne Begründung widerrufen, schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, etwa per E-Mail (Art. 2a VVG). Das Widerrufsrecht gilt nur für Zusatzversicherungen.
Grundversicherung gewechselt: Die Grundversicherung hat kein Widerrufsrecht nach VVG. Hast du bei einer neuen Kasse unterschrieben und die alte gekündigt, bist du ab dem Stichtag bei der neuen versichert. Die Leistungen sind gleich; prüfe aber Prämie, Modell und Franchise. Wechseln kannst du erst wieder zum nächsten Termin. Wie Kündigung und Fristen funktionieren, erklärt der Artikel Krankenkasse kündigen.
Daten weitergegeben: Verlange von der Firma Auskunft, welche Daten sie über dich bearbeitet und woher sie diese hat. Die Auskunft ist kostenlos und kommt in der Regel innert 30 Tagen (Art. 25 Abs. 2 Bst. e, Abs. 6 und 7 DSG).
Häufige Fehler
- Glauben, ohne Sterneintrag sei jeder Anruf erlaubt. Das Kaltakquise-Verbot der Krankenversicherer gilt unabhängig vom Telefonbuch.
- Gesundheitsfragen am Telefon beantworten. Diese Angaben gehören höchstens in einen schriftlichen Antrag, den du selbst stellst.
- Keine Notizen machen. Ohne Datum, Uhrzeit und Nummer kann keine Meldestelle etwas tun.
- Ein falsches Beratungsprotokoll bestätigen. Stammt der Termin aus einem Kaltanruf, stimmt die Bestätigung im Protokoll nicht.
- Die Grundversicherung am Telefon wechseln. Einen Wechsel brauchst du nicht über einen Anrufer zu machen. Die Schritte stehen unter Krankenkasse wechseln, die Kassen mit Kennzahlen unter Krankenkassen.
Alle Artikel zum Wechsel findest du in der Themenwelt Krankenkasse wechseln. Wie diese Plattform Geld verdient und warum sie dich nie ungefragt anruft, steht unter Offenlegung.
Häufige Fragen
Dürfen mich Krankenkassen zu Werbezwecken anrufen?
Nur wenn du bei ihnen versichert bist, in den letzten 36 Monaten versichert warst oder der Kontakt über eine Empfehlung einer dir bekannten Person entstand. Alle anderen telefonischen Erstansprachen sind seit 01.09.2024 als Kaltakquise verboten, auch durch externe Callcenter.
Hilft ein Sterneintrag gegen Krankenkassen-Anrufe?
Ja, zusätzlich. Werbeanrufe auf Nummern mit Sterneintrag oder ohne Verzeichniseintrag sind nach Art. 3 Abs. 1 Bst. u UWG unlauter. Das Kaltakquise-Verbot der Branchenvereinbarung gilt aber auch ohne Sterneintrag.
Wo melde ich einen Werbeanruf wegen der Krankenkasse?
Bei der Meldestelle fair-mittler.ch, Telefon 0800 00 02 82, werktags 08:00–12:00 und 13:00–17:30 Uhr, oder per E-Mail. Werbeanrufe trotz Sterneintrag meldest du zusätzlich mit dem Online-Formular des SECO. Verstösse von Vermittlern kannst du der FINMA melden, Verstösse von Kassen in der Grundversicherung dem BAG.
Was mache ich, wenn ich am Telefon einem Termin zugestimmt habe?
Du kannst den Termin jederzeit absagen, ohne Begründung. Unterschreibe beim Termin kein Beratungsprotokoll, das bestätigt, der Termin stamme nicht aus einem Kaltanruf. Einen Antrag für eine Zusatzversicherung kannst du innert 14 Tagen widerrufen (Art. 2a VVG).
Warum wissen die Anrufer, bei welcher Kasse ich bin?
Oft wissen sie es nicht und fragen danach. Woher eine Firma deine Daten hat, musst du nicht raten: Nach Art. 25 DSG kannst du kostenlos Auskunft verlangen, auch über die Herkunft der Daten.
Quellen
- Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV), Art. 35b und Anhang 2Art. 35b KVAV mit Anhang 2, Ziff. 1fedlex.admin.ch
- Aufsichtsverordnung (AVO), Art. 190e und Anhang 7Art. 190e AVO mit Anhang 7fedlex.admin.ch
- Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG), Art. 19bArt. 19b KVAGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Art. 3Art. 3 Abs. 1 Bst. h, u, v und w UWGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Art. 23Art. 23 UWGfedlex.admin.ch
- Verordnung über Fernmeldedienste (FDV), Art. 82 und 83Art. 26a, 82 und 83 FDVfedlex.admin.ch
- Fernmeldegesetz (FMG), Art. 45aArt. 45a FMGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), Art. 25 und 30Art. 25 und 30 DSGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 2aArt. 2a VVGfedlex.admin.ch
- Branchenvereinbarung Vermittler (BVV 3.0) vom 22.03.2024prio.swiss
- SECO: Unerbetene Werbeanrufeseco.admin.ch
- BAG: Versicherungsvermittlerbag.admin.ch
- Meldestelle Branchenvereinbarung Vermittler (fair-mittler.ch)fair-mittler.ch
- prio.swiss: Branchenvereinbarung, eine erste positive Bilanz (Februar 2026)prio.swiss
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