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Ratgeber · Grenzgänger

Grenzgänger aus Österreich: Versicherungspflicht und Wahlrecht

Versicherungspflicht in der Schweiz, Wahlrecht für Österreich: wie die Befreiung läuft, was die ÖGK-Selbstversicherung damit zu tun hat, was die Schweizer Grundversicherung 2026 für Wohnsitz Österreich kostet.

Kurz beantwortet

Wohnst du in Österreich und arbeitest in der Schweiz, bist du in der Schweizer Grundversicherung versicherungspflichtig. Innert 3 Monaten ab Arbeitsbeginn kannst du dich befreien lassen, wenn du in Österreich gleichwertig versichert bist. Die Selbstversicherung bei der ÖGK gilt laut ÖGK als gleichwertig, eine private Versicherung nur nach Prüfung.

Illustration: Modell eines Alpentals, ein kleiner Zug fährt über eine Brücke zwischen zwei verschieden gefärbten WiesenSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Grenzgänger mit Wohnsitz in Österreich sind grundsätzlich in der Schweiz versicherungspflichtig (Art. 1 Abs. 2 Bst. d KVV).
  2. Österreich gehört zu den vier Staaten mit Optionsrecht; das Gesuch um Befreiung geht innert 3 Monaten an den Arbeitskanton (Art. 2 Abs. 6 KVV).
  3. Die Selbstversicherung bei der ÖGK wird laut ÖGK als gleichwertig anerkannt; wer einmal privat versichert ist, kann als Grenzgänger nicht mehr in sie wechseln.
  4. Bei Heirat oder Geburt können in der Schweiz versicherte Grenzgänger aus Österreich innert 3 Monaten eine Befreiung für die neuen Angehörigen beantragen.
  5. Schweizer Grundversicherung für Wohnsitz Österreich 2026: 13 Kassen, Erwachsene CHF 321.90 bis CHF 790.00 pro Monat bei Franchise CHF 300 (BAG).

Grenzgänger aus Österreich: Pflicht in der Schweiz, Wahl nach Österreich

Wohnst du in Vorarlberg oder Tirol und arbeitest im St. Galler Rheintal, in Graubünden oder anderswo in der Schweiz, bist du Grenzgänger. Nach dem Freizügigkeitsabkommen ist grundsätzlich die Schweiz für die Krankenversicherung zuständig, ab dem ersten Arbeitstag (Art. 1 Abs. 2 Bst. d KVV).

Österreich gehört mit Deutschland, Frankreich und Italien zu den Staaten mit Optionsrecht. Du kannst dich von der Schweizer Versicherungspflicht befreien lassen und in Österreich versichern. Dafür verlangt die Schweiz einen Nachweis, dass du im Wohnstaat, bei Aufenthalten in anderen EU-Staaten und in der Schweiz für Krankheit gedeckt bist (Art. 2 Abs. 6 KVV).

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) nennt zwei Wege, sich als Grenzgänger in Österreich zu versichern:

VarianteGleichwertig für die Befreiung?Hinweis der ÖGK
Selbstversicherung bei der ÖGKja, anerkanntBedingungen und Leistungen sind gesetzlich festgelegt
private österreichische Krankenversicherungnur nach PrüfungBedingungen frei gestaltet, Schutz kann ungenügend sein
Schweizer Grundversicherung (kein Gesuch)nicht nötigPrämie für Wohnsitz Österreich, S1 für Behandlungen in Österreich

Wichtig ist eine Einbahnregel: Wer als Grenzgänger einmal privat krankenversichert ist, kann laut ÖGK nicht mehr in die Selbstversicherung der ÖGK wechseln. Beiträge nennt die ÖGK-Seite zu Grenzgängern nicht; frag sie direkt bei der ÖGK an. Die allgemeinen Regeln zum Wahlrecht stehen im Artikel Optionsrecht für Grenzgänger.

Schritt für Schritt: Befreiung oder Beitritt

  1. Ersten Arbeitstag notieren. Ab diesem Tag hast du 3 Monate Zeit, für den Beitritt zu einer Schweizer Kasse wie für das Befreiungsgesuch.
  2. Offerte der ÖGK einholen. Frag nach der Selbstversicherung für Grenzgänger und dem Beitrag. Bei einer privaten Versicherung lass dir bestätigen, welche Leistungen in Österreich, in der EU und in der Schweiz gedeckt sind.
  3. Schweizer Prämien für Wohnsitz Österreich vergleichen. 2026 bieten 13 Kassen ein genehmigtes Angebot an (Tabelle unten).
  4. Familie klären. Arbeitet dein Ehepartner in Österreich, sind er und die Kinder dort versichert. Arbeitet er nicht, folgen er und die Kinder deiner Wahl.
  5. Gesuch einreichen. Für Österreich: Gesuch um Befreiung bei der zuständigen Stelle des Arbeitskantons, mit Meldeformular, Nachweis der Deckung in Österreich und in der Schweiz und Ausweis G. Für die Schweiz: Antrag bei einer Kasse.
  6. S1 abgeben. Bist du in der Schweiz versichert, stellt dir die Kasse das Formular S1 aus. Du reichst es beim Krankenversicherungsträger an deinem Wohnort ein; danach wirst du in Österreich behandelt wie ein dort Versicherter.

Die Regeln im Detail

Frist. Versicherungspflichtige Personen mit Wohnsitz in der EU müssen sich innert 3 Monaten nach Entstehung der Versicherungspflicht versichern (Art. 7 Abs. 8 KVV). Laut BAG gilt dieselbe Frist für das Gesuch um Befreiung. Wer rechtzeitig einer Schweizer Kasse beitritt, ist rückwirkend ab Arbeitsbeginn gedeckt; bei späterem Beitritt erst ab dem Beitritt.

Zuständige Stelle. Über das Gesuch entscheidet die Behörde, die der Arbeitskanton bestimmt; sie weist auch Personen einer Kasse zu, die sich nicht rechtzeitig versichern (Art. 6a Abs. 3 KVG). Die Liste der kantonalen Stellen veröffentlicht das BAG.

Gesuch statt Stillschweigen. Eine stillschweigende Ausübung des Optionsrechts ist nach einem Urteil des Bundesgerichts vom 10.03.2015 nicht gültig. Wer nur in Österreich versichert bleibt, ohne ein Gesuch zu stellen, ist in der Schweiz weiterhin versicherungspflichtig.

Dauer der Wahl. Die Wahl gilt laut Gemeinsamer Einrichtung KVG für die Dauer der ununterbrochenen Grenzgängertätigkeit und ist unwiderruflich. Ein neuer Arbeitgeber, ein anderer Arbeitskanton oder höhere Prämien ändern nichts. Nach einem belegten Unterbruch, etwa Arbeitslosigkeit mit Versicherung in Österreich, entsteht bei einer neuen Stelle in der Schweiz wieder ein Wahlrecht.

Neue Familienangehörige. Für Österreich gilt wie für Deutschland und Italien: Bist du nach KVG versichert, kannst du bei Heirat oder Geburt innert 3 Monaten eine Befreiung für die neuen Angehörigen beantragen, rückwirkend ab dem Ereignis. Hast du das Optionsrecht bereits für Österreich ausgeübt, können neue Familienangehörige nicht in die Schweizer Versicherung.

Geldleistungen. Krankengeld und Wochengeld zahlt laut ÖGK ausschliesslich der Träger des Beschäftigungslandes. Für Grenzgänger in der Schweiz richtet sich der Lohnausfall bei Krankheit also nach Schweizer Regeln und deinem Arbeitsvertrag, unabhängig von der Wahl der Krankenpflegeversicherung.

Schweizer Prämien für Wohnsitz Österreich 2026

Bist du in der Schweiz versichert, zahlst du die Prämie, die die Kasse für Versicherte mit Wohnsitz in Österreich festgelegt hat, nicht die Prämie von Buchs oder Chur. Monatsprämien 2026, ordentliche Franchise (Kinder CHF 0, ab 19 Jahren CHF 300); Quelle BAG (Priminfo, genehmigte Prämien EU/EFTA/UK):

AltersgruppeUnfalltiefste PrämieMedianhöchste Prämie
Erwachsene ab 26mitCHF 321.90CHF 481.00CHF 790.00
Erwachsene ab 26ohneCHF 299.40CHF 447.40CHF 748.10
junge Erwachsene 19–25mitCHF 257.60CHF 452.20CHF 592.50
Kinder 0–18mitCHF 96.70CHF 141.30CHF 227.00

Ein Angebot für Österreich haben 2026 13 Kassen, darunter CONCORDIA, ÖKK, Sanitas, SWICA und Sympany. Die Prämien des nächsten Jahres veröffentlicht das BAG Ende September; bis zur Freigabe rechnen wir mit den Prämien 2026.

Für die Schweizer Grundversicherung mit Wohnsitz Österreich gilt:

  • Nur die ordentliche Franchise. Höhere Franchisen, Bonusversicherung und Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modelle stehen dir nicht offen (Art. 101a KVV). In der Schweiz zahlst du Franchise CHF 300 und 10 % Selbstbehalt bis CHF 700 im Jahr, Kinder bis CHF 350 (Art. 103 KVV). Bei Behandlungen in Österreich gelten laut BAG die Regeln des Wohnstaates.
  • Unfall über den Arbeitgeber. Arbeitest du mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, bist du nach UVG auch gegen Nichtberufsunfälle versichert (Art. 13 Abs. 1 UVV). Dann kann die Unfalldeckung der Grundversicherung ruhen (Art. 8 KVG); siehe Unfall sistieren.
  • Prämienverbilligung. Bei bescheidenen Einkommen ist der Kanton deines Arbeitsortes zuständig (Art. 65a KVG).

Beispiel: von Feldkirch nach Buchs

Beispiel mit fiktiven Personen. Lukas, 29, wohnt in Feldkirch und beginnt am 01.05.2026 eine Stelle in Buchs SG, 42 Stunden pro Woche. Er ist ledig.

Rechne im Vergleich auch die Kostenbeteiligung ein: In der Schweizer Grundversicherung trägst du bei Behandlungen in der Schweiz bis zu CHF 1'000 im Jahr selbst (Franchise CHF 300 plus Selbstbehalt bis CHF 700).

Sonderfälle

Entsendung ist etwas anderes. Schickt dich ein österreichischer Arbeitgeber vorübergehend in die Schweiz, bist du kein Grenzgänger im Sinn dieser Regeln. Dann gilt die Entsendung, und du bleibst mit der Bescheinigung A1 im österreichischen System.

Familie. Die Befreiung schliesst die nicht erwerbstätigen Angehörigen im gleichen Staat ein. Ein getrenntes Wahlrecht der Familie wie für Deutschland gibt es für Österreich nicht. Details und Beispiele stehen im Artikel Familie von Grenzgängern.

Reisen. Als in der Schweiz Versicherter erhältst du von deiner Kasse die Europäische Krankenversicherungskarte für vorübergehende Aufenthalte in anderen EU/EFTA-Staaten und im Vereinigten Königreich.

Andere Nachbarländer. Frankreich hat ein eigenes Formularverfahren, siehe Grenzgänger aus Frankreich; für Deutschland gilt das getrennte Optionsrecht, siehe Grenzgänger aus Deutschland.

Häufige Fehler

  • Zuerst privat versichern, dann an die ÖGK denken. Wer als Grenzgänger privat versichert ist, kommt nicht mehr in die ÖGK-Selbstversicherung.
  • Die Gleichwertigkeit nicht prüfen lassen. Eine private Police ohne ausreichenden Schutz für Behandlungen in der Schweiz genügt für die Befreiung nicht.
  • Die Frist ab Vertragsbeginn statt ab Arbeitsbeginn rechnen. Massgebend ist der erste Arbeitstag.
  • Mit Schweizer Regionalprämien rechnen. Für Grenzgänger gilt die Prämie für Wohnsitz Österreich, ohne Sparmodell.
  • Doppelt versichert bleiben. Wer zu spät handelt, zahlt unter Umständen in beiden Ländern; siehe Doppelt versichert.

Bist du in der Schweiz versichert und willst die Kasse wechseln, zeigt der Fristen-Rechner die Termine; Schweizer Wohnorte vergleichst du im Prämienrechner. Alle Artikel für Pendlerinnen und Pendler findest du in der Themenwelt Grenzgänger.

Häufige Fragen

Muss ich mich als Grenzgänger aus Österreich in der Schweiz krankenversichern?

Grundsätzlich ja, ab dem ersten Arbeitstag. Du kannst dich aber innert 3 Monaten beim Arbeitskanton befreien lassen, wenn du in Österreich gleichwertig versichert bist. Ohne Gesuch bleibst du in der Schweiz versicherungspflichtig.

Reicht eine private Krankenversicherung in Österreich für die Befreiung?

Nicht automatisch. Laut ÖGK muss bei einer privaten Versicherung die Gleichwertigkeit geprüft werden, weil die Bedingungen frei gestaltet sind. Die Selbstversicherung bei der ÖGK gilt dagegen als gleichwertig, da Bedingungen und Leistungen gesetzlich festgelegt sind.

Kann ich später von einer privaten Versicherung in die ÖGK-Selbstversicherung wechseln?

Laut ÖGK nicht: Wer als Grenzgänger einmal privat krankenversichert ist, kann nicht mehr in die Selbstversicherung der ÖGK wechseln. Kläre die Wahl deshalb vor dem Gesuch.

Was kostet die Schweizer Grundversicherung für Wohnsitz Österreich?

2026 verlangen 13 Kassen für Erwachsene zwischen CHF 321.90 und CHF 790.00 pro Monat, der Median liegt bei CHF 481.00 (Franchise CHF 300, mit Unfall; BAG). Kinder kosten zwischen CHF 96.70 und CHF 227.00.

Quellen

  1. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 1Art. 1 Abs. 2 Bst. d KVVfedlex.admin.ch
  2. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 2Art. 2 Abs. 6 KVVfedlex.admin.ch
  3. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 7Art. 7 Abs. 8 KVVfedlex.admin.ch
  4. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 101aArt. 101a KVVfedlex.admin.ch
  5. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 KVVfedlex.admin.ch
  6. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 6aArt. 6a Abs. 3 KVGfedlex.admin.ch
  7. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 8Art. 8 KVGfedlex.admin.ch
  8. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 65aArt. 65a KVGfedlex.admin.ch
  9. Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 13Art. 13 Abs. 1 UVVfedlex.admin.ch
  10. Freizügigkeitsabkommen Schweiz–EU (FZA), Art. 8 und Anhang IIArt. 8 FZA, Anhang IIfedlex.admin.ch
  11. Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (EUR-Lex)Art. 12 VO 883/2004eur-lex.europa.eu
  12. BAG: Krankenversicherung, Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweizbag.admin.ch
  13. Gemeinsame Einrichtung KVG: Optionsrecht für Grenzgänger (PDF)kvg.org
  14. Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): Grenzgängerinnen und Grenzgängeroegk.at
  15. BAG: Leistungen im Ausland für Versicherte mit Wohnsitz im Auslandbag.admin.ch
  16. BAG/Priminfo: Genehmigte Prämien 2026 EU/EFTA/UK (Excel)priminfo.admin.ch

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