Ja, Physiotherapie ist in der Grundversicherung, aber nur auf ärztliche Anordnung und bei zugelassenen Physiotherapeutinnen. Pro Anordnung zahlt die Kasse höchstens neun Sitzungen, die erste innert fünf Wochen; nach 36 Sitzungen prüft der Vertrauensarzt die Fortsetzung (Art. 5 KLV). Franchise und 10 % Selbstbehalt gelten wie bei jeder Leistung.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversicherung zahlt Physiotherapie auf ärztliche Anordnung bei zugelassenen Physiotherapeutinnen oder Organisationen der Physiotherapie (Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 3 KVG, Art. 5 Abs. 1 KLV).
- Pro Anordnung übernimmt sie höchstens neun Sitzungen; die erste muss innert fünf Wochen stattfinden (Art. 5 Abs. 2 KLV).
- Weitere Sitzungen brauchen eine neue Anordnung; nach 36 Sitzungen berichtet die Ärztin dem Vertrauensarzt, der über die Fortsetzung entscheidet (Art. 5 Abs. 3 und 4 KLV).
- Medizinische Trainingstherapie an Geräten ist höchstens drei Monate nach der Einführung abgeschlossen (Art. 5 Abs. 1ter KLV).
- Nach einem Unfall zahlt zuerst die Unfallversicherung die angeordnete Physiotherapie, ohne Franchise und Selbstbehalt der Krankenkasse (Art. 10 UVG).
Das zahlt die Grundversicherung
Physiotherapie gehört zu den Leistungen der Grundversicherung, die Fachpersonen auf ärztliche Anordnung erbringen (Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 3 KVG). Was genau gedeckt ist, zählt Art. 5 KLV abschliessend auf. Voraussetzung ist, dass eine Krankheit des muskuloskelettalen oder neurologischen Systems oder der inneren Organe und Gefässe behandelt wird und diese der Physiotherapie zugänglich ist.
| Bereich | Was die Grundversicherung zahlt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Untersuchung | physiotherapeutische Untersuchung und Abklärung | Art. 5 Abs. 1 Bst. a KLV |
| Behandlung, Beratung, Instruktion | aktive und passive Bewegungstherapie, manuelle Therapie, Atemphysiotherapie, medizinische Trainingstherapie, lymphologische Physiotherapie, Bewegungstherapie im Wasser, Herz-Kreislauf- und Beckenboden-Physiotherapie, Hippotherapie bei multipler Sklerose, Cerebralparese und Trisomie 21 | Art. 5 Abs. 1 Bst. b KLV |
| Physikalische Massnahmen | Wärme- und Kältetherapie, Elektrotherapie, Lichttherapie, Ultraschall, Hydrotherapie, Muskel- und Bindegewebsmassage | Art. 5 Abs. 1 Bst. c KLV |
| Sturzprävention | Abklärung und Beratung ab dem vollendeten 65. Lebensjahr bei moderatem oder hohem Sturzrisiko, nach festgelegten Programmen | Art. 5 Abs. 1 Bst. d KLV |
Mengen: Pro ärztliche Anordnung zahlt die Kasse höchstens neun Sitzungen, und die erste Behandlung muss innert fünf Wochen nach der Anordnung stattfinden (Art. 5 Abs. 2 KLV). Für weitere Sitzungen braucht es eine neue Anordnung (Abs. 3). Soll die Therapie nach 36 Sitzungen weiterlaufen, schickt die behandelnde Ärztin dem Vertrauensarzt der Kasse einen Bericht mit einem begründeten Vorschlag. Er beantragt, ob, in welchem Umfang und wie lange die Kasse weiter zahlt (Abs. 4).
Trainingstherapie und Gruppen: Die medizinische Trainingstherapie beginnt mit einer Einführung an den Geräten und ist höchstens drei Monate danach abgeschlossen; vorher braucht es eine physiotherapeutische Einzelbehandlung (Art. 5 Abs. 1ter KLV). Bewegungstherapie, detonisierende Physiotherapie, Atemphysiotherapie, Trainingstherapie, Bewegungstherapie im Wasser und Herz-Kreislauf-Physiotherapie dürfen auch in Gruppen stattfinden (Art. 5 Abs. 1bis KLV).
Unfall: Nach einem Unfall zahlt zuerst die Unfallversicherung. Sie übernimmt die ambulante Behandlung durch eine medizinische Hilfsperson auf ärztliche Anordnung (Art. 10 Abs. 1 Bst. a UVG), und zwar ohne Franchise und Selbstbehalt der Krankenkasse. Angestellte mit mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber sind auch in der Freizeit versichert (Art. 13 UVV). Die Grundversicherung zahlt bei Unfall nur, soweit keine Unfallversicherung aufkommt (Art. 1a Abs. 2 Bst. b KVG).
Kinder mit Geburtsgebrechen: Bis zum vollendeten 20. Altersjahr zahlt bei anerkannten Geburtsgebrechen die Invalidenversicherung auch die angeordnete Physiotherapie (Art. 13 und 14 IVG). Läuft die Therapie danach weiter, gilt für die Grundversicherung die Prüfung wie nach 36 Sitzungen (Art. 5 Abs. 5 KLV).
Das zahlt die Zusatzversicherung
Für die ärztlich angeordnete Physiotherapie brauchst du keine Zusatzversicherung; sie ist in der Grundversicherung gedeckt. Eine ambulante Zusatzversicherung kann dort helfen, wo die Grundversicherung aufhört. Ob und wie viel sie zahlt, legt jede Kasse in ihren AVB fest, zum Beispiel für:
- Sitzungen ohne ärztliche Anordnung,
- Methoden, die Art. 5 KLV nicht nennt, etwa Osteopathie oder Therapien der Komplementärmedizin bei anerkannten Therapeuten,
- Massagen ausserhalb einer angeordneten Physiotherapie,
- Fitness- oder Präventionsbeiträge.
Die Zusatzversicherung darf die Franchise und den Selbstbehalt der Grundversicherung nicht übernehmen (Art. 64 Abs. 8 KVG). Einen Leistungsvergleich der Zusatzprodukte bauen wir unter Zusatzversicherungen auf. Massgebend sind immer die AVB und die Auskunft deiner Kasse.
Bedingungen
- Ärztliche Anordnung: Ohne Verordnung einer Ärztin zahlt die Grundversicherung keine Physiotherapie (Art. 5 Abs. 1 KLV). Die Verordnung gilt für höchstens neun Sitzungen.
- Fünf-Wochen-Frist: Die erste Sitzung muss innert fünf Wochen nach der Anordnung stattfinden. Wartest du länger, brauchst du eine neue Verordnung.
- Zugelassene Therapeutin: Abrechnen dürfen nur Physiotherapeutinnen mit kantonaler Berufsausübungsbewilligung, zwei Jahren praktischer Tätigkeit und den Qualitätsanforderungen (Art. 47 KVV) sowie zugelassene Organisationen der Physiotherapie (Art. 52 KVV). Frag im Zweifel vor der ersten Sitzung nach.
- Prüfung nach 36 Sitzungen: Für die Fortsetzung braucht es einen Bericht an den Vertrauensarzt. Bis zu seinem Entscheid ist nicht sicher, ob die Kasse weitere Sitzungen zahlt.
- Franchise und Selbstbehalt: Physiotherapie zählt an die Franchise, danach trägst du 10 % Selbstbehalt bis CHF 700 pro Jahr, Kinder bis CHF 350 (Art. 64 KVG, Art. 103 KVV). Mehr zur Kostenbeteiligung steht im Glossar.
- Hilfsmittel separat: Bandagen, Orthesen oder Gehhilfen sind nicht Teil der Physiotherapie. Die Grundversicherung vergütet solche Hilfsmittel nur, wenn eine Ärztin sie anordnet und sie in der Mittel- und Gegenständeliste stehen (Art. 20 KLV).
- Andere Versicherung zuerst: Bei Unfall zahlt die Unfallversicherung, bei Geburtsgebrechen bis 20 Jahre die IV.
Beispielrechnung
Beispiel mit fiktiven Personen und einem angenommenen Preis pro Sitzung. Sandra ist 47 und hat die ordentliche Franchise von CHF 300. Ihre Ärztin verordnet ihr im Februar 2026 Physiotherapie, im April stellt sie eine zweite Anordnung aus: zusammen 18 Sitzungen. Eine Sitzung kostet angenommene CHF 60.00. Sandra hat im Jahr keine anderen Arztrechnungen. Franchise und Selbstbehalt sind die gesetzlichen Werte aus Art. 64 KVG und Art. 103 KVV.
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| 18 Sitzungen zu CHF 60.00 (angenommen) | CHF 1'080.00 |
| Franchise | CHF 300.00 |
| Selbstbehalt 10 % auf CHF 780.00 | CHF 78.00 |
| Auszahlung Grundversicherung | CHF 702.00 |
| Eigenanteil Sandra | CHF 378.00 |
Weil die Franchise nun ausgeschöpft ist, zahlt Sandra für weitere Arzt- und Therapierechnungen im selben Jahr nur noch den Selbstbehalt, bis sie das Maximum von CHF 700 erreicht hat; CHF 78 davon sind bereits erreicht.
Ob die tiefe oder die hohe Franchise günstiger ist, hängt davon ab, wie viel du im Jahr für Arzt, Therapie und Medikamente ausgibst. Den Umschlagpunkt rechnest du im Franchise-Rechner, die Prämien vergleichst du im Prämienrechner. Wie sich die Franchise wählen lässt, erklärt der Artikel Franchise 300 oder 2'500?.
So gehst du vor
- Verordnung holen: Lass dir die Physiotherapie von deiner Ärztin anordnen, bevor du den ersten Termin vereinbarst.
- Innert fünf Wochen beginnen: Plane die erste Sitzung so, dass sie innert fünf Wochen nach der Anordnung stattfindet.
- Sitzungen mitzählen: Nach neun Sitzungen brauchst du eine neue Verordnung. Nach 36 Sitzungen braucht es den Bericht an den Vertrauensarzt; sprich das rechtzeitig mit deiner Ärztin an.
- Unfall melden: Ist ein Unfall die Ursache, melde ihn als Angestellte dem Arbeitgeber, sonst deiner Krankenkasse. Bist du über den Arbeitgeber versichert, kann die Unfalldeckung der Krankenkasse sistiert werden; das prüfst du mit Unfall sistieren.
- Rechnung kontrollieren: Prüfe auf der Abrechnung, ob Anzahl und Daten der Sitzungen stimmen. Wie Kassen Kontaktwege und Abrechnung organisieren, zeigen die Kassen-Steckbriefe.
Häufige Fehler
- Ohne Verordnung starten. Sitzungen vor der ärztlichen Anordnung zahlt die Grundversicherung nicht.
- Die fünf Wochen verstreichen lassen. Beginnt die Therapie später, ist die Verordnung für die Grundversicherung nicht mehr gültig.
- Nach der neunten Sitzung einfach weitermachen. Ohne neue Anordnung zahlt die Kasse die zehnte Sitzung nicht.
- Wellness mit Therapie verwechseln. Eine Entspannungsmassage ohne Verordnung ist keine Physiotherapie nach Art. 5 KLV.
- Die Unfallversicherung übergehen. Wer nach einem Unfall über die Krankenkasse abrechnet, zahlt womöglich Franchise und Selbstbehalt, die die Unfallversicherung nicht verlangt hätte.
Wann die Krankenkasse Osteopathie zahlt, erklärt die Seite Osteopathie, die Regeln für Massagen die Seite Massage. Alle weiteren Leistungen findest du in der Übersicht Was zahlt die Krankenkasse?.
Häufige Fragen
Ist Physiotherapie in der Grundversicherung?
Ja, wenn eine Ärztin sie anordnet und eine zugelassene Physiotherapeutin sie durchführt. Die Grundversicherung zahlt dann die Massnahmen, die Art. 5 KLV aufzählt, abzüglich Franchise und Selbstbehalt.
Physiotherapie: Grundversicherung oder Zusatzversicherung?
Mit ärztlicher Anordnung zahlt die Grundversicherung, auch bei vielen Sitzungen, solange die Kasse die Fortsetzung bewilligt. Eine Zusatzversicherung kommt ins Spiel, wenn du ohne Verordnung gehst oder Leistungen willst, die Art. 5 KLV nicht nennt. Was sie zahlt, steht in ihren AVB.
Wie viele Physiotherapie-Sitzungen zahlt die Krankenkasse?
Pro ärztliche Anordnung höchstens neun. Für weitere Sitzungen braucht es eine neue Anordnung. Nach insgesamt 36 Sitzungen entscheidet die Kasse auf Bericht der Ärztin und Antrag des Vertrauensarztes, ob und wie lange sie weiter zahlt.
Kann ich ohne Überweisung zur Physiotherapie?
Ja, aber dann zahlt die Grundversicherung nichts. Sie übernimmt nur Physiotherapie auf ärztliche Anordnung. Ob eine Zusatzversicherung Sitzungen ohne Anordnung zahlt, regeln ihre AVB.
Zahlt die Krankenkasse Physiotherapie nach einem Unfall?
Bist du nach UVG versichert, zahlt die Unfallversicherung die angeordnete Physiotherapie ohne Franchise und Selbstbehalt. Sonst zahlt die Grundversicherung mit Unfalldeckung, zu den gleichen Bedingungen wie bei Krankheit.
Quellen
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 5 PhysiotherapieArt. 5 KLVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 25Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 3 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 47 PhysiotherapeutenArt. 47 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 52 Organisationen der PhysiotherapieArt. 52 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 1aArt. 1a Abs. 2 Bst. b KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), Art. 10Art. 10 Abs. 1 Bst. a UVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 13Art. 13 UVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG), Art. 13 und 14Art. 13 und 14 IVGfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 20 Mittel und GegenständeArt. 20 KLVfedlex.admin.ch
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