Die Grundversicherung zahlt eine Massage nur als Teil der Physiotherapie: auf ärztliche Anordnung, bei einer zugelassenen Physiotherapeutin, höchstens neun Sitzungen pro Anordnung, mit Franchise und 10 % Selbstbehalt. Massagen bei medizinischen Masseurinnen oder Komplementärtherapeuten zahlt nur eine Zusatzversicherung, und nur wenn deine Kasse die Therapeutin anerkennt.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversicherung zahlt Muskel- und Bindegewebsmassage nur als physikalische Massnahme der Physiotherapie (Art. 5 Abs. 1 Bst. c Ziff. 6 KLV).
- Pro ärztliche Anordnung sind höchstens neun Sitzungen gedeckt; die erste muss innert fünf Wochen stattfinden (Art. 5 Abs. 2 KLV).
- Abrechnen dürfen nur Physiotherapeutinnen mit Zulassung nach Art. 47 KVV; medizinische Masseure sind in Art. 45–52f KVV nicht aufgeführt.
- Massagen bei nicht zugelassenen Therapeutinnen zahlt höchstens eine Zusatzversicherung nach VVG, zu den Bedingungen ihrer AVB.
- Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung darf die Zusatzversicherung nicht übernehmen (Art. 64 Abs. 8 KVG).
Das zahlt die Grundversicherung
In der Grundversicherung ist die Massage kein eigener Leistungsbereich. Sie ist ein Teil der Physiotherapie. Art. 5 KLV zählt die «Muskel- und Bindegewebsmassage» unter den physikalischen Massnahmen auf, die zugelassene Physiotherapeutinnen auf ärztliche Anordnung erbringen (Art. 5 Abs. 1 Bst. c Ziff. 6 KLV). Die Behandlung muss einer Krankheit des Bewegungsapparats, des Nervensystems oder der inneren Organe und Gefässe dienen.
| Wer massiert | Anordnung | Grundversicherung |
|---|---|---|
| Physiotherapeutin mit Zulassung nach Art. 47 KVV | ärztlich oder von einer Chiropraktorin | zahlt nach Tarif, höchstens 9 Sitzungen pro Anordnung |
| Physiotherapeutin, lymphologische Physiotherapie | ärztlich | zahlt nach Tarif (Art. 5 Abs. 1 Bst. b Ziff. 6 KLV) |
| Medizinische Masseurin | egal | zahlt nichts |
| Komplementärtherapeutin, etwa Fussreflexzonen oder Shiatsu | egal | zahlt nichts |
| Wellness- oder Entspannungsmassage | – | zahlt nichts |
Warum die medizinische Masseurin fehlt: Die Grundversicherung zahlt nur Personen, die auf ärztliche Anordnung arbeiten und dafür zugelassen sind (Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 3 und Art. 35 Abs. 2 Bst. e KVG). Welche Berufe das sind, regeln Art. 45–52f KVV abschliessend: unter anderem Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Ernährungsberatung, psychologische Psychotherapie und Podologie. Masseure stehen nicht darin.
Die Physiotherapeutin rechnet nach dem vereinbarten Tarif ab und darf dir für Pflichtleistungen nichts darüber hinaus verrechnen (Tarifschutz, Art. 44 Abs. 1 KVG). Auch eine Chiropraktorin darf Physiotherapie verordnen (Art. 4 Bst. e KLV); mehr dazu auf der Seite Chiropraktik.
Das zahlt die Zusatzversicherung
Für Massagen ausserhalb der Physiotherapie brauchst du eine ambulante Zusatzversicherung, oft mit einem Baustein für Komplementär- oder Alternativmedizin. Hier kommt das Wort «anerkannt» ins Spiel. Es hat zwei Bedeutungen:
- In der Grundversicherung heisst anerkannt «zugelassen nach KVV». Das gilt bei allen Kassen gleich.
- In der Zusatzversicherung heisst anerkannt «auf der Liste dieser Kasse». Jede Kasse bestimmt selbst, welche Therapeutinnen und Methoden sie zahlt. Viele stützen sich auf private Register wie das EMR (Erfahrungsmedizinisches Register der Eskamed AG) oder die Stiftung ASCA. Weder EMR noch ASCA sind Behörden.
Dieselbe Masseurin kann also bei der einen Kasse anerkannt sein und bei der anderen nicht. Was genau gilt, steht in den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen: welcher Anteil der Rechnung, welcher Höchstbetrag pro Sitzung oder Jahr, welche Methoden und ob eine ärztliche Verordnung nötig ist. Den Unterschied der Listen erklärt der Artikel Anerkannte Therapeuten.
Die Zusatzversicherung darf Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung nicht übernehmen (Art. 64 Abs. 8 KVG). Sie zahlt also nicht an die Physiotherapie-Massage auf Rezept, sondern nur an Massagen, die die Grundversicherung gar nicht deckt. Einen Vergleich der Zusatzprodukte bauen wir unter Zusatzversicherungen auf. Massgebend sind die AVB und die Auskunft deiner Kasse.
Bedingungen
- Ärztliche Anordnung: Ohne Verordnung einer Ärztin oder Chiropraktorin zahlt die Grundversicherung keine Physiotherapie, auch keine Massage.
- Fristen und Sitzungen: Die erste Sitzung muss innert fünf Wochen nach der Anordnung stattfinden. Pro Anordnung sind höchstens neun Sitzungen gedeckt, für weitere braucht es eine neue Anordnung (Art. 5 Abs. 2 und 3 KLV). Nach 36 Sitzungen berichtet die Ärztin dem Vertrauensarzt, der über die Fortsetzung entscheidet (Art. 5 Abs. 4 KLV).
- Zugelassene Fachperson: Die Physiotherapeutin braucht eine kantonale Bewilligung und zwei Jahre praktische Tätigkeit (Art. 47 KVV). Frag im Zweifel, ob sie über die Grundversicherung abrechnet.
- Franchise und Selbstbehalt: Die Physiotherapie zählt an deine Franchise, danach zahlst du 10 % Selbstbehalt, höchstens CHF 700 pro Jahr für Erwachsene (Art. 64 KVG, Art. 103 KVV).
- Zusatzversicherung: Prüfe vor der ersten Sitzung, ob die Masseurin auf der Liste deiner Kasse steht und ob der Vertrag die Methode deckt. Wer eine Zusatzversicherung neu abschliesst, beantwortet Gesundheitsfragen; bestehende Beschwerden kann die Kasse mit einem Vorbehalt ausschliessen (Art. 4 VVG).
- Unfall: Geht es um die Folgen eines Unfalls, klärst du zuerst, ob eine Unfallversicherung zuständig ist.
Beispielrechnung
Beispiel mit fiktiven Personen. Rahel ist 38 Jahre alt, hat die Franchise CHF 1'000 und seit Wochen Nackenbeschwerden. Sie vergleicht zwei Wege: Physiotherapie mit Massage auf ärztliche Anordnung oder neun Sitzungen bei einer medizinischen Masseurin. Der Preis von CHF 80 pro Sitzung ist angenommen. Die Leistung der Zusatzversicherung ist ein Vertragsbeispiel (75 % der Kosten, höchstens CHF 500 pro Kalenderjahr, Masseurin anerkannt).
| Schritt | Physiotherapie auf Anordnung | Masseurin mit Zusatzversicherung |
|---|---|---|
| Rechnung, 9 Sitzungen à CHF 80 (angenommen) | CHF 720.00 | CHF 720.00 |
| Vergütet von der Grundversicherung | CHF 720.00 | CHF 0.00 |
| An die Franchise angerechnet | CHF 720.00 | CHF 0.00 |
| Selbstbehalt 10 % | CHF 0.00 | – |
| Auszahlung Grundversicherung | CHF 0.00 | CHF 0.00 |
| Auszahlung Zusatzversicherung (75 % = CHF 540, begrenzt) | – | CHF 500.00 |
| Eigenanteil Rahel | CHF 720.00 | CHF 220.00 |
Ob sich ein Zusatz für Massagen lohnt, ist eine Rechnung aus Jahresprämie und erwarteter Rückzahlung. Die Franchise der Grundversicherung rechnest du im Franchise-Rechner durch, die Prämien deiner Gemeinde zeigt der Prämienrechner.
So gehst du vor
- Grund klären: Geht es um Beschwerden, die eine Ärztin behandeln soll, bitte um eine Physiotherapie-Verordnung.
- Fachperson wählen: Physiotherapeutinnen rechnen über die Grundversicherung ab. Für eine Masseurin fragst du deine Kasse, ob sie auf ihrer Liste steht.
- Rechnungen einreichen: Physiotherapie bei der Grundversicherung, Massagen bei der Zusatzversicherung. Die Kasse prüft beides getrennt.
- Sitzungen zählen: Vor der zehnten Sitzung brauchst du eine neue Anordnung.
Häufige Fehler
- «Anerkannt» bei allen Kassen erwarten. In der Zusatzversicherung zählt nur die Liste deiner eigenen Kasse.
- Masseurin und Physiotherapeutin gleichsetzen. Nur die zugelassene Physiotherapeutin rechnet über die Grundversicherung ab.
- Ohne Verordnung beginnen. Sitzungen vor der ärztlichen Anordnung zahlt die Grundversicherung nicht.
- Die neunte Sitzung übersehen. Ohne neue Anordnung zahlst du die zehnte selbst.
- Nach einem Kassenwechsel nicht neu prüfen. Bei der neuen Zusatzversicherung kann deine Masseurin fehlen.
Weitere Leistungen, auch Psychotherapie und Lymphdrainage, findest du in der Übersicht Was zahlt die Krankenkasse?, Kennzahlen der Versicherer in den Kassen-Steckbriefen.
Häufige Fragen
Welche Massage zahlt die Krankenkasse?
Die Grundversicherung zahlt die Muskel- und Bindegewebsmassage als Teil einer ärztlich angeordneten Physiotherapie bei einer zugelassenen Physiotherapeutin. Andere Massagen zahlt höchstens eine Zusatzversicherung, nach deren AVB.
Was heisst «krankenkassenanerkannte Massage»?
Meist ist gemeint, dass eine Zusatzversicherung die Masseurin auf ihrer Liste führt, oft gestützt auf Register wie EMR oder ASCA. Das gilt nur für die Zusatzversicherung und nur bei dieser Kasse. Die Grundversicherung kennt keine anerkannten Masseure.
Brauche ich ein Rezept für die Massage?
Für die Grundversicherung ja: Ohne ärztliche Anordnung zahlt sie keine Physiotherapie. Bei Zusatzversicherungen genügt oft eine anerkannte Therapeutin; manche Verträge verlangen trotzdem eine ärztliche Verordnung.
Wie viele Massagen zahlt die Grundversicherung?
Pro ärztliche Anordnung höchstens neun Sitzungen Physiotherapie. Für weitere Sitzungen braucht es eine neue Anordnung; nach 36 Sitzungen entscheidet die Kasse auf Bericht an den Vertrauensarzt über die Fortsetzung.
Zahlt die Krankenkasse eine Wellness-Massage?
Die Grundversicherung nicht: Sie zahlt nur Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit dienen (Art. 25 Abs. 1 KVG). Ob eine Zusatzversicherung etwas beiträgt, etwa aus einem Beitrag für Gesundheitsförderung, steht in ihren AVB.
Quellen
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 5Art. 5 Abs. 1–4 KLVfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 4Art. 4 Bst. e KLVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 25Art. 25 Abs. 2 Bst. a Ziff. 3 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 35Art. 35 Abs. 2 Bst. e KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 47Art. 47 und 45–52f KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 44Art. 44 Abs. 1 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 Abs. 2 und 8 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 4Art. 4 VVGfedlex.admin.ch
- Erfahrungsmedizinisches Register EMR (Eskamed AG)emr.ch
- Stiftung ASCA: Die Stiftungasca.ch
Weiterlesen
- Zahlt die Krankenkasse die Chiropraktik?Chiropraktik ist eine Leistung der Grundversicherung, ohne Überweisung. Entscheidend sind Zulassung, Versicherungsmodell sowie Franchise und Selbstbehalt.Was zahlt die Krankenkasse?
- Zahlt die Krankenkasse die Psychotherapie?Psychotherapie ist eine Leistung der Grundversicherung, bei Psychologinnen seit 01.07.2022 über das Anordnungsmodell. Wichtig sind Anordnung, Sitzungszahl und Kostenbeteiligung.Was zahlt die Krankenkasse?