Nein, die Grundversicherung zahlt die Dentalhygiene nicht. Zahnbehandlungen übernimmt sie nur in den Ausnahmefällen von Art. 31 KVG, etwa bei bestimmten Formen der Parodontitis oder vor einer Chemotherapie, und die Vorsorgeleistungen der KLV enthalten keine Zahnreinigung. An die gewöhnliche Dentalhygiene zahlt nur eine Zahnversicherung oder ambulante Zusatzversicherung, nach ihren AVB.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversicherung zahlt Zahnbehandlungen nur in den Fällen von Art. 31 KVG, die Art. 17–19a KLV abschliessend aufzählen; die gewöhnliche Dentalhygiene gehört nicht dazu.
- Die Vorsorgeleistungen der Grundversicherung (Art. 26 KVG, Art. 12–12e KLV) enthalten keine Zahnreinigung und keine Zahnkontrolle.
- Ausnahme: Ist die Zahnbehandlung durch eine Erkrankung nach Art. 17–19 KLV bedingt, etwa eine juvenile progressive Parodontitis oder eine bevorstehende Chemotherapie, prüft die Kasse die Übernahme im Einzelfall.
- Eine Zusatzversicherung darf die Franchise und den Selbstbehalt der Grundversicherung nicht übernehmen (Art. 64 Abs. 8 KVG).
Das zahlt die Grundversicherung
Die gewöhnliche Dentalhygiene zahlt die Grundversicherung nicht. Zahnbehandlungen sind im KVG eine Ausnahme: Art. 31 KVG lässt sie nur zu, wenn sie durch eine schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems oder durch eine schwere Allgemeinerkrankung bedingt sind, zur Behandlung einer solchen Allgemeinerkrankung nötig sind oder einen Unfall behandeln. Die regelmässige Zahnreinigung dient dagegen der Vorbeugung von Karies und Zahnfleischentzündungen, und diese gelten als vermeidbar.
Auch über die Prävention kommt die Dentalhygiene nicht in die Grundversicherung. Art. 26 KVG deckt nur bestimmte Vorsorgeuntersuchungen und vorsorgliche Massnahmen, und die Liste dazu in Art. 12–12e KLV enthält weder die Zahnreinigung noch die jährliche Zahnkontrolle.
| Situation | Grundversicherung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Regelmässige Zahnreinigung, Zahnsteinentfernung, Kontrolle | zahlt nichts | Art. 31 KVG, Art. 12–12e KLV |
| Zahnbehandlung bei präpubertärer oder juveniler progressiver Parodontitis oder irreversiblen Nebenwirkungen von Medikamenten am Zahnhalteapparat | zahlt, soweit der Krankheitswert die Behandlung notwendig macht | Art. 31 Abs. 1 Bst. a KVG, Art. 17 Bst. b KLV |
| Zahnsanierung vor Strahlen- oder Chemotherapie, vor einem Herzklappenersatz oder bei langdauernder Immunsuppression | zahlt die notwendige Zahnbehandlung | Art. 31 Abs. 1 Bst. c KVG, Art. 19 KLV |
| Zahnbehandlung wegen einer schweren Allgemeinerkrankung, etwa einer Leukämie | zahlt nur mit vorgängiger Gutsprache | Art. 31 Abs. 1 Bst. b KVG, Art. 18 KLV |
In diesen Ausnahmefällen ist nicht die Dentalhygiene als solche versichert, sondern die zahnärztliche Behandlung der Erkrankung. Ob eine Zahnreinigung dazugehört, entscheidet die Kasse im Einzelfall. Die gewöhnliche Parodontitis im Erwachsenenalter steht nicht auf der Liste von Art. 17 KLV.
Wichtig ist auch, wer abrechnet: Zulasten der Grundversicherung rechnen zahnärztliche Leistungen nur Zahnärztinnen und Zahnärzte ab, die für Leistungen nach Art. 31 KVG zugelassen sind (Art. 42 KVV). Dentalhygienikerinnen nennt der Katalog der Leistungserbringer in Art. 35 Abs. 2 KVG nicht als eigene Berufsgruppe.
Das zahlt die Zusatzversicherung
Für die gewöhnliche Dentalhygiene brauchst du eine freiwillige Zahnversicherung oder eine ambulante Zusatzversicherung mit einem Zahn- oder Präventionsbaustein. Beide laufen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG); das Gesetz schreibt keinen Beitrag an die Zahnreinigung vor. Jede Kasse legt in ihren AVB fest:
- ob die Dentalhygiene überhaupt gedeckt ist oder nur Behandlungen wie Füllungen,
- welchen Prozentsatz der Rechnung sie zahlt und bis zu welchem Jahresbetrag,
- wie viele Sitzungen pro Kalenderjahr zählen,
- ob die Zahnreinigung bei einer Dentalhygienikerin, in der Zahnarztpraxis oder bei beiden gedeckt ist,
- ob eine Wartefrist gilt.
Bei einer Zahnversicherung darf die Kasse vor dem Abschluss Gesundheitsfragen stellen und einen Zahnbefund verlangen; die Fragen musst du wahrheitsgemäss beantworten (Art. 4 VVG). Weil die Dentalhygiene jedes Jahr wiederkehrt und ihr Preis gut planbar ist, lohnt sich ein Vertrag nur, wenn der jährliche Beitrag der Versicherung höher ist als ihre Prämie. Einen Leistungsvergleich der Zusatzprodukte bauen wir unter Zusatzversicherungen auf; welche Kasse welche Produkte führt, zeigen die Kassen-Steckbriefe. Massgebend sind immer die AVB und die Auskunft deiner Kasse.
Bedingungen
- Kein gedeckter Fall, keine Grundversicherung: Ohne eine Erkrankung nach Art. 17–19 KLV zahlt die Grundversicherung die Zahnreinigung nicht, auch nicht mit einer Überweisung der Zahnärztin.
- Gutsprache bei Allgemeinerkrankungen: Hängt die Zahnbehandlung mit einer schweren Allgemeinerkrankung zusammen, zahlt die Kasse nur mit vorgängiger besonderer Gutsprache (Art. 18 Abs. 2 KLV). Reiche vorher einen Kostenvoranschlag ein.
- Franchise und Selbstbehalt: Übernimmt die Grundversicherung eine Zahnbehandlung, zählt sie an die Franchise, danach gelten 10 % Selbstbehalt bis CHF 700 pro Jahr, für Kinder bis CHF 350 (Art. 64 KVG, Art. 103 KVV). Eine gewöhnliche Zahnreinigung zählt nicht an die Franchise, weil die Grundversicherung sie nicht deckt.
- Zusatzversicherung nach Vertrag: Die Zahnversicherung zahlt nur, was ihre AVB vorsehen, oft nur gegen Einreichen der Originalrechnung und bis zur Jahreslimite. Ist die Limite erreicht, zahlst du den Rest selbst.
- Ergänzungsleistungen: Beziehst du jährliche Ergänzungsleistungen, vergütet der Kanton ausgewiesene Kosten für zahnärztliche Behandlung (Art. 14 Abs. 1 Bst. a ELG). Er darf die Vergütung auf Ausgaben beschränken, die für eine wirtschaftliche und zweckmässige Behandlung nötig sind (Art. 14 Abs. 2 ELG). Ob die Dentalhygiene dazugehört, klärst du vorher mit der EL-Stelle deines Kantons.
Beispielrechnung
Beispiel mit fiktiven Personen, angenommenen Rechnungsbeträgen und einem Vertragsbeispiel. Nina ist 34 und geht zweimal im Jahr zur Dentalhygiene. Jede Sitzung kostet angenommene CHF 160.00. Sie hat eine Zahnversicherung, die im Vertragsbeispiel 50 % der Kosten übernimmt, höchstens CHF 300 pro Kalenderjahr. Eine Erkrankung nach Art. 17–19 KLV liegt nicht vor.
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Zwei Rechnungen Dentalhygiene (angenommen) | CHF 320.00 |
| Von der Grundversicherung gedeckt | CHF 0.00 |
| An Franchise und Selbstbehalt angerechnet | CHF 0.00 |
| 50 % Rückerstattung Zahnversicherung (Vertragsbeispiel) | CHF 160.00 |
| Jahreslimite CHF 300 noch nicht erreicht | – |
| Eigenanteil Nina | CHF 160.00 |
Ob sich der Vertrag für Nina rechnet, hängt von der Prämie ab: Zahlt sie für die Zahnversicherung mehr als CHF 160 im Jahr und hat sie sonst keine Zahnbehandlungen, kostet sie der Vertrag mehr, als er ihr zurückzahlt. Die Rechnung ändert sich, wenn die Versicherung im selben Jahr auch eine Füllung oder eine Krone mitträgt.
Die Grundversicherung sparst du nicht über die Dentalhygiene, sondern über Franchise und Modell. Den Umschlagpunkt zwischen tiefer und hoher Franchise rechnest du im Franchise-Rechner.
So gehst du vor
- AVB lesen: Prüfe in den Bedingungen deiner Zahn- oder ambulanten Zusatzversicherung, ob die Dentalhygiene gedeckt ist, mit welchem Satz und wie oft pro Jahr.
- Termin planen: Liegt die Jahreslimite schon nahe, kann es sich lohnen, eine Sitzung ins nächste Kalenderjahr zu legen. Ob das Behandlungs- oder das Rechnungsdatum zählt, steht in den AVB.
- Rechnung einreichen: Die Praxis stellt die Rechnung in der Regel dir aus (Tiers garant). Reiche sie bei der Zusatzversicherung ein.
- Ausnahmefall prüfen: Steht eine Chemotherapie, eine Strahlentherapie oder ein Herzklappenersatz an, frag deine Ärztin und deine Zahnärztin, ob eine Zahnsanierung vorher nötig ist, und hol die Zustimmung der Kasse ein.
Häufige Fehler
- Die Dentalhygiene bei der Grundversicherung einreichen. Sie zahlt nichts und rechnet die Rechnung auch nicht an die Franchise an.
- Annehmen, jede Zahnversicherung decke die Zahnreinigung. Manche Produkte decken nur Behandlungen wie Füllungen, andere begrenzen die Anzahl Sitzungen.
- Nur auf den Prozentsatz schauen. Eine hohe Rückerstattung mit tiefer Jahreslimite zahlt bei einer teuren Behandlung im selben Jahr wenig.
- Die Prämie nicht mitrechnen. Kostet der Vertrag mehr, als er an planbaren Zahnreinigungen zurückzahlt, trägst du die Dentalhygiene günstiger selbst.
Was die Grundversicherung beim Zahnarzt sonst übernimmt, erklärt die Seite Zahnarzt, die Kosten für Zahnspangen die Seite Zahnspange. Weitere Begriffe findest du beim Glossar-Eintrag Zahnarztkosten, alle Leistungen in der Übersicht Was zahlt die Krankenkasse?.
Häufige Fragen
Wird die Dentalhygiene von der Krankenkasse bezahlt?
Von der Grundversicherung nicht. Einen Beitrag zahlt nur eine Zahnversicherung oder eine ambulante Zusatzversicherung, die Dentalhygiene in ihren AVB einschliesst. Wie viel und wie oft, legt jeder Vertrag selbst fest.
Zählt die Dentalhygiene an die Franchise?
Nein. An die Franchise zählen nur Leistungen, die die Grundversicherung übernimmt. Eine gewöhnliche Zahnreinigung gehört nicht dazu, deshalb zählt sie weder an die Franchise noch an den Selbstbehalt.
Zahlt die Krankenkasse die Dentalhygiene bei Parodontitis?
Die Grundversicherung zahlt zahnärztliche Behandlungen nur bei den Formen, die Art. 17 KLV nennt: präpubertäre Parodontitis, juvenile progressive Parodontitis und irreversible Nebenwirkungen von Medikamenten. Die gewöhnliche Parodontitis im Erwachsenenalter gehört nicht dazu. Ob eine Zahnreinigung Teil einer gedeckten Behandlung ist, entscheidet die Kasse im Einzelfall.
Zahlt die Zusatzversicherung auch die Dentalhygiene beim Zahnarzt?
Das hängt vom Vertrag ab. Manche AVB zahlen die Zahnreinigung unabhängig davon, ob sie eine Dentalhygienikerin oder die Zahnärztin macht, andere begrenzen die Anzahl Sitzungen oder den Betrag pro Jahr. Frag vor dem Termin bei deiner Kasse nach.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 31Art. 31 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 26Art. 26 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 35Art. 35 Abs. 2 KVGfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 12–12e (Prävention)Art. 12–12e KLVfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 17–19a (Zahnärztliche Behandlungen)Art. 17–19a KLVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 42 (Zulassung Zahnärzte)Art. 42 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen (ELG), Art. 14Art. 14 ELGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 4Art. 4 VVGfedlex.admin.ch
Weiterlesen
- Zahlt die Krankenkasse den Zahnarzt?Zahnbehandlungen gehören in der Schweiz grundsätzlich nicht zur Grundversicherung. Sie zahlt nur in abschliessend aufgezählten Fällen; alles andere trägst du selbst oder eine Zahnversicherung.Was zahlt die Krankenkasse?
- Zahlt die Krankenkasse die Zahnspange?Die meisten Zahnspangen zahlen die Eltern selbst oder eine Zahnversicherung. IV und Grundversicherung springen nur bei Geburtsgebrechen und schweren Kieferfehlstellungen ein.Was zahlt die Krankenkasse?