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Krankenkasse für Rentner: so vergleichst du richtig

Warum das Alter in der Grundversicherung keine Rolle spielt, welche vier Stellschrauben den Preis bestimmen und wie du Schritt für Schritt vergleichst und wechselst.

Kurz beantwortet

Als Rentnerin oder Rentner kannst du die Grundversicherung jedes Jahr wechseln, ohne Gesundheitsfragen: Jede Kasse muss dich aufnehmen. Die Prämie hängt nicht vom Alter ab, die Leistungen sind überall gleich. Vergleiche deshalb die Prämie mit Unfall, im passenden Modell und mit einer Franchise, die zu deinen Kosten passt. Die Kündigung muss bis 30. November eintreffen.

Illustration: Eine Lupe liegt auf einer grossgedruckten Prämientabelle neben einer Kaffeetasse und einer LesebrilleSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Jede Kasse muss dich in der Grundversicherung aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen und ohne Altersgrenze (Art. 5 Bst. i KVAG).
  2. Erwachsene zahlen bei derselben Kasse, im gleichen Modell und mit gleicher Franchise am gleichen Wohnort dieselbe Prämie, egal wie alt (Art. 61 Abs. 1 und 3 KVG).
  3. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gleich (Art. 34 Abs. 1 KVG).
  4. Den Wechsel auf 1. Januar kündigst du so, dass die Kündigung bis 30. November eintrifft (Art. 7 Abs. 2 KVG).
  5. Prämien 2026 in Zürich (Region 1), Erwachsene, Franchise CHF 300, mit Unfall: CHF 517.70 bis CHF 724.00 pro Monat (BAG).

Im Ruhestand gelten dieselben Regeln wie mit 30

Eine besondere Krankenkasse für Rentner gibt es nicht. Die Grundversicherung behandelt alle Erwachsenen gleich: Jede Kasse muss dich aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen und ohne Altersgrenze (Aufnahmepflicht, Art. 5 Bst. i KVAG). Die Leistungen sind bei allen Kassen dieselben (Art. 34 Abs. 1 KVG). Und die Prämie hängt nicht vom Alter ab: Ab 26 zahlen alle Erwachsenen bei derselben Kasse, im gleichen Modell, mit gleicher Franchise und am gleichen Wohnort gleich viel (Art. 61 Abs. 1 und 3 KVG).

Für dich heisst das: Ein Wechsel ist im Alter genauso möglich wie mit 30, und du verlierst dabei keine Leistungen der Grundversicherung. Die Sorge, eine neue Kasse könnte dich wegen deines Alters oder deiner Gesundheit ablehnen, ist in der Grundversicherung unbegründet. Anders ist es in der Zusatzversicherung; dazu unten mehr.

Was sich mit der Pensionierung ändert, sind deine Bedürfnisse. Vier Stellschrauben bestimmen den Preis:

StellschraubeWas du entscheidestWorauf du im Ruhestand achtest
Kassewelche KassePrämie für dieselbe Leistung, Erreichbarkeit, Abrechnung
ModellStandard, Hausarzt, HMO, TelmedSteht deine Hausarztpraxis auf der Liste?
FranchiseCHF 300 bis CHF 2'500Wie hoch sind deine Kosten pro Jahr?
Unfallmit oder ohneOhne Arbeitgeber brauchst du die Unfalldeckung

Schritt für Schritt: Krankenkasse als Rentner vergleichen

  1. Aktuelle Police holen. Notiere Kasse, Modell, Franchise, Unfall ja oder nein und die neue Prämie. Die Prämie für das nächste Jahr muss dir die Kasse mindestens zwei Monate im Voraus mitteilen (Art. 7 Abs. 2 KVG), also bis Ende Oktober.
  2. Unfalldeckung prüfen. Bist du nicht mehr angestellt, brauchst du die Unfalldeckung in der Grundversicherung. Vergleiche nur Prämien «mit Unfall».
  3. Kosten der letzten zwei Jahre anschauen. Die Abrechnungen der Kasse zeigen, wie viel du selbst bezahlt hast und wie hoch die Rechnungen insgesamt waren. Diese Zahl brauchst du für die Wahl der Franchise.
  4. Modell wählen. Frag deine Hausarztpraxis, bei welchen Kassen sie als Erstanlaufstelle im Hausarztmodell gelistet ist.
  5. Prämien vergleichen. Gib im Prämienrechner Gemeinde, Jahrgang, Franchise und «mit Unfall» ein. Der Prämienvergleich zeigt dir alle Angebote nebeneinander.
  6. Kasse anschauen. Kennzahlen, Reserven und Kontaktwege stehen in den Kassen-Steckbriefen.
  7. Kündigen und anmelden. Die Kündigung muss bis Montag, 30.11.2026, bei der bisherigen Kasse eintreffen. Schick sie rechtzeitig per Einschreiben; den Brief erstellst du mit der Kündigungsvorlage. Melde dich bei der neuen Kasse an; sie informiert die bisherige, und erst dann endet dein alter Vertrag (Art. 7 Abs. 5 KVG).

Die Regeln für den Wechsel im Detail

Fristen

Was du ändern willstTerminFristRechtsgrundlage
Kasse wechseln1. JanuarKündigung trifft bis 30. November einArt. 7 Abs. 2 KVG
Kasse wechseln (nur ordentliche Franchise CHF 300, Standardmodell)1. JuliKündigung trifft bis 31. März einArt. 7 Abs. 1 KVG
Höhere Franchise1. JanuarMeldung bis 31. DezemberArt. 94 Abs. 1 KVV
Tiefere Franchise1. JanuarMeldung trifft bis 30. November einArt. 94 Abs. 2 KVV
In ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modelljederzeitnach Bedingungen der KasseArt. 100 Abs. 2 KVV
Zurück ins Standardmodell1. JanuarMeldung trifft bis 30. November einArt. 100 Abs. 3 KVV

Der 30.11.2026 ist ein Montag. Massgebend ist der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel; schick die Kündigung deshalb spätestens um den 15. November per Einschreiben oder A-Post Plus. Alle Termine rechnet der Fristen-Rechner für dich aus.

Was den Wechsel blockieren kann

Hast du fällige Prämien oder Kostenbeteiligungen nicht bezahlt, kannst du erst wechseln, wenn die Ausstände samt Verzugszinsen und Betreibungskosten vollständig bezahlt sind (Art. 64a Abs. 6 KVG). Das Alter, eine Krankheit oder eine laufende Behandlung dagegen hindern dich nicht.

Modell mit eingeschränkter Wahl

Im Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell verpflichtest du dich, zuerst eine bestimmte Stelle aufzusuchen; dafür darf die Kasse die Prämie senken (Art. 41 Abs. 4 KVG). Die Leistungen bleiben dieselben. Bevor du wechselst, klärst du zwei Dinge: Steht deine bisherige Hausarztpraxis auf der Liste der neuen Kasse? Und wie handhabt das Modell Überweisungen an Fachärztinnen und Fachärzte, die du regelmässig aufsuchst? Beides steht in den Versicherungsbedingungen des Modells. Welches Modell zu deinem Alltag passt, zeigt der Modell-Finder.

Rechnungen und Rückerstattung

Ohne andere Abmachung schuldest du der Arztpraxis die Rechnung und bekommst das Geld von der Kasse zurück (Tiers garant, Art. 42 Abs. 1 KVG). Kasse und Leistungserbringer können vereinbaren, dass die Kasse direkt zahlt (Tiers payant, Art. 42 Abs. 2 KVG); dann muss dir der Leistungserbringer eine Kopie der Rechnung schicken (Art. 42 Abs. 3 KVG). Bei einem Spitalaufenthalt zahlt die Kasse ihren Anteil immer direkt. Wie eine Kasse abrechnet und wie du sie erreichst, ist ein legitimes Vergleichskriterium neben der Prämie.

Zahlen: Prämien 2026 für Erwachsene

Prämien 2026, Erwachsene, mit Unfall, Monatsprämien aller Angebote der Gemeinde; Quelle BAG. Die Werte gelten für eine 65-jährige Person genauso wie für eine 30-jährige.

GemeindeFranchisetiefsteMedianhöchste
Zürich (Region 1), 128 AngeboteCHF 300CHF 517.70CHF 580.00CHF 724.00
Zürich (Region 1)CHF 2'500CHF 389.40CHF 453.90CHF 595.70
Bern (Region 1), 126 AngeboteCHF 300CHF 545.90CHF 609.30CHF 758.90
Bern (Region 1)CHF 2'500CHF 417.50CHF 482.70CHF 630.90

In Zürich liegen mit Franchise CHF 300 zwischen dem tiefsten und dem höchsten Angebot CHF 206.30 pro Monat, das sind CHF 2'475.60 im Jahr für dieselben gesetzlichen Leistungen. In Bern sind es CHF 213.00 pro Monat oder CHF 2'556.00 im Jahr.

Auch das Modell macht einen Unterschied. In Bern lag 2026 der Median der Hausarzt- und HMO-Tarife bei Franchise CHF 300 bei CHF 593.10, jener des Standardmodells bei CHF 680.00 (Erwachsene, mit Unfall; Quelle BAG). Die Differenz von CHF 86.90 pro Monat ergibt CHF 1'042.80 im Jahr. Die Prämien des nächsten Jahres veröffentlicht das BAG Ende September; bis zur Freigabe rechnen wir mit den Prämien 2026.

Beispielrechnung: Franchise CHF 300 oder CHF 2'500?

Beispiel mit fiktiven Personen. Rosa, 72, wohnt in Zürich und hat die Grundversicherung mit Franchise CHF 2'500 und Unfall. Ihre Rechnungen der letzten zwei Jahre lagen bei rund CHF 2'000 pro Jahr. Sie vergleicht die Median-Angebote aus der Tabelle oben.

Mit Kosten von CHF 2'000 liegt Rosa knapp über dem Umschlagpunkt; der Unterschied beträgt in diesem Beispiel CHF 16.80 im Jahr. Die Rechnung zeigt, wo die Grenze liegt, eine Empfehlung ist sie nicht: Ob deine Kosten im nächsten Jahr steigen oder sinken, weisst nur du. Mit den Prämien deiner Kasse rechnest du im Franchise-Rechner nach. Beachte die Fristen: Eine tiefere Franchise muss bis 30. November gemeldet sein, eine höhere geht bis 31. Dezember.

Sonderfälle im Ruhestand

Zusatzversicherung

In der Zusatzversicherung gilt keine Aufnahmepflicht. Eine neue Kasse darf dich nach deiner Gesundheit fragen, einen Vorbehalt anbringen oder ablehnen. Wechsle deshalb nur die Grundversicherung, wenn du deine Zusatzversicherung behalten willst; die bisherige Kasse muss sie weiterführen (Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG). Was du bei der Zusatzversicherung im Alter bedenken solltest, erklärt der Artikel Zusatzversicherung ab 60.

Prämienverbilligung und Ergänzungsleistungen

Mit einem tiefen Renteneinkommen hast du möglicherweise Anspruch auf Prämienverbilligung oder Ergänzungsleistungen. Wie der Anspruch berechnet wird, regelt jeder Kanton; die Regeln findest du bei der Prämienverbilligung. Wie beides im Ruhestand zusammenspielt und warum eine günstige Kasse auch mit Verbilligung zählt, erklärt der Artikel Prämienverbilligung und Ergänzungsleistungen.

Pflegeheim und Wohnortwechsel

Massgebend für die Prämie ist dein Wohnort (Art. 61 Abs. 2 KVG). Ziehst du in eine andere Gemeinde, gilt die Prämie des neuen Wohnorts; die Kasse musst du dafür nicht wechseln, du darfst es aber zu den üblichen Terminen. Was die Krankenkasse im Pflegeheim bezahlt, erklärt der Artikel Pflegeheim: was die Krankenkasse zahlt.

Häufige Fehler

  • Nur «ohne Unfall» vergleichen. Ohne Arbeitgeber brauchst du die Unfalldeckung; Prämien ohne Unfall sind für dich nicht vergleichbar.
  • Aus Sorge vor Ablehnung nie wechseln. In der Grundversicherung muss dich jede Kasse aufnehmen, in jedem Alter.
  • Mit der Grundversicherung auch die Zusatzversicherung kündigen. Eine neue Zusatzversicherung bekommst du im Alter oft nur mit Gesundheitsprüfung.
  • Das Modell wechseln, ohne die Liste zu prüfen. Steht deine Hausarztpraxis nicht auf der Liste, musst du sie wechseln oder riskierst Leistungskürzungen nach den Bedingungen des Modells.
  • Die Kündigung am 30. November abschicken. Sie muss an diesem Tag bei der Kasse sein, nicht auf der Post.

Alle Themen rund um den Ruhestand findest du in der Themenwelt Pensionierung und Alter, den Ablauf eines Wechsels auf der Seite Krankenkasse wechseln. Wie wir Prämien auswerten, erklären wir unter So rechnen wir.

Häufige Fragen

Welche Krankenkasse ist für Rentner am günstigsten?

Das hängt von deiner Gemeinde, dem Modell und der Franchise ab; eine für alle Rentner günstigste Kasse gibt es nicht. Weil die Prämie in der Grundversicherung nicht vom Alter abhängt, gilt für dich dieselbe Rangliste wie für eine 30-jährige Person am gleichen Wohnort. Im Prämienrechner siehst du sie für deine Gemeinde.

Darf mich eine Krankenkasse wegen meines Alters ablehnen?

In der Grundversicherung nicht. Jede Kasse muss dich in ihrem Tätigkeitsgebiet aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen und ohne Altersgrenze (Art. 5 Bst. i KVAG). In der Zusatzversicherung darf sie dagegen ablehnen.

Steigt die Prämie der Grundversicherung im Alter?

Nein. Ab 26 Jahren zahlen alle Erwachsenen bei derselben Kasse, im gleichen Modell, mit gleicher Franchise und am gleichen Wohnort dieselbe Prämie. Die Prämie ändert sich nur durch die jährliche Anpassung der Kasse, einen Umzug oder deine Wahl von Modell und Franchise.

Brauche ich als Rentner die Unfalldeckung?

Ja, sobald du nicht mehr angestellt bist. Ohne Unfallversicherung über einen Arbeitgeber deckt die Grundversicherung Unfälle; vergleiche deshalb Prämien «mit Unfall».

Muss ich beim Wechsel auch die Zusatzversicherung wechseln?

Nein. Du kannst die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung bei der bisherigen Kasse behalten. Sie darf dich weder zur Kündigung zwingen noch die Zusatzversicherung allein wegen des Wechsels kündigen (Art. 7 Abs. 7 und 8 KVG).

Quellen

  1. Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG), Art. 5Art. 5 Bst. i KVAGfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 1, 2, 5, 7 und 8 KVGfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 34Art. 34 Abs. 1 KVGfedlex.admin.ch
  4. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 41Art. 41 Abs. 4 KVGfedlex.admin.ch
  5. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 42Art. 42 Abs. 1 bis 3 KVGfedlex.admin.ch
  6. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 61Art. 61 Abs. 1 bis 3 KVGfedlex.admin.ch
  7. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64aArt. 64a Abs. 6 KVGfedlex.admin.ch
  8. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 94Art. 94 Abs. 1 und 2 KVVfedlex.admin.ch
  9. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 100Art. 100 Abs. 2 und 3 KVVfedlex.admin.ch
  10. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103 und 104Art. 103 Abs. 1 und 2, Art. 104 KVVfedlex.admin.ch
  11. BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
  12. BAG, Prämienrechner priminfo.admin.chpriminfo.admin.ch

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