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Zahlt die Krankenkasse die Darmspiegelung?

Vorsorge ab 50, Abklärung bei Beschwerden, familiäres Risiko: Die Grundversicherung zahlt die Koloskopie in allen drei Fällen. Wie viel du selbst trägst, hängt vom Kanton und deiner Franchise ab.

Kurz beantwortet

Ja. Die Grundversicherung zahlt die Darmspiegelung als Vorsorge zwischen 50 und 74 Jahren alle 10 Jahre, nach einem positiven Stuhltest, bei familiärem Darmkrebs und bei Beschwerden. Franchise und 10 % Selbstbehalt gelten; nur im Früherkennungsprogramm eines der 16 Kantone entfällt die Franchise, der Selbstbehalt bleibt.

Illustration: Aufgeräumter Untersuchungsraum mit ausgeschaltetem Bildschirm und gefalteter Decke auf der LiegeSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Vorsorge von 50 bis 74 Jahren: Stuhltest alle 2 Jahre oder Koloskopie alle 10 Jahre (Art. 12e Bst. d KLV).
  2. Im Früherkennungsprogramm von 16 Kantonen wird keine Franchise erhoben; der Selbstbehalt von 10 % bleibt (Art. 12e Bst. d KLV, Art. 64 Abs. 6 Bst. d KVG).
  3. Bei familiärem Darmkrebs zahlt die Grundversicherung die Koloskopie unabhängig vom Alter (Art. 12d Bst. b KLV).
  4. Eine Darmspiegelung wegen Beschwerden ist eine normale Abklärung mit Franchise und Selbstbehalt (Art. 25 KVG).
  5. Der Selbstbehalt ist für Erwachsene auf CHF 700 pro Jahr begrenzt (Art. 103 Abs. 2 KVV).

Das zahlt die Grundversicherung

Die Grundversicherung zahlt die Darmspiegelung, auch Koloskopie genannt, in drei Situationen. Welche davon auf dich zutrifft, entscheidet darüber, ob Altersgrenzen und Intervalle gelten und ob die Franchise anfällt.

SituationWas die Grundversicherung zahltRechtsgrundlage
Vorsorge, 50 bis 74 JahreStuhltest auf Blut alle 2 Jahre (bei positivem Befund Koloskopie) oder Koloskopie alle 10 JahreArt. 26 KVG, Art. 12e Bst. d KLV
Vorsorge im kantonalen Früherkennungsprogrammwie oben, aber ohne FranchiseArt. 12e Bst. d KLV, Art. 64 Abs. 6 Bst. d KVG
Familiärer DarmkrebsKoloskopie ohne Altersgrenze, wenn im ersten Verwandtschaftsgrad mindestens drei Personen betroffen sind oder eine Person vor dem 30. Altersjahr erkrankt istArt. 12d Bst. b KLV
Abklärung bei BeschwerdenKoloskopie als Untersuchung einer möglichen KrankheitArt. 25 KVG

Die Vorsorge ist eine Ausnahme im System. Grundsätzlich zahlt die Grundversicherung Untersuchung und Behandlung von Krankheiten. Massnahmen der medizinischen Prävention zahlt sie nur, wenn die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) sie ausdrücklich aufzählt (Art. 26 KVG). Die Darmkrebsvorsorge steht seit 2013 in Art. 12e KLV; die heutige Fassung mit der Liste der Kantone gilt seit dem 01.07.2026.

Die Laboranalyse des Stuhltests rechnet das Labor nach der Analysenliste des BAG ab. Die Koloskopie rechnet die Ärztin oder das Spital nach dem ambulanten Tarif ab. Beide Rechnungen laufen über die Grundversicherung, und auf beide fällt die normale Kostenbeteiligung an: zuerst die Franchise, danach 10 % Selbstbehalt bis höchstens CHF 700 pro Jahr für Erwachsene (Art. 64 Abs. 2 KVG, Art. 103 Abs. 2 KVV).

Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gleich. Unterschiede gibt es nur bei der Prämie; die vergleichst du im Prämienrechner.

Das zahlt die Zusatzversicherung

Für die Darmkrebsvorsorge ab 50 und die Abklärung bei Beschwerden brauchst du keine Zusatzversicherung. Eine ambulante Zusatzversicherung kann in drei Fällen trotzdem eine Rolle spielen:

  • Vorsorge ausserhalb der KLV-Regeln: Möchtest du eine Koloskopie vor 50 ohne Beschwerden und ohne familiäres Risiko, oder häufiger als alle 10 Jahre, zahlt die Grundversicherung sie nicht als Vorsorge. Manche Zusatzversicherungen leisten Beiträge an Vorsorgeuntersuchungen, meist mit einem Höchstbetrag pro Jahr oder pro mehrere Jahre.
  • Spitalaufenthalt: Wird die Koloskopie stationär gemacht, regelt eine Spitalzusatzversicherung die Abteilung (halbprivat oder privat) und die freie Arztwahl.
  • Nicht die Kostenbeteiligung: Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung darf keine Zusatzversicherung übernehmen (Art. 64 Abs. 8 KVG).

Die Zusatzversicherung untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz; der Versicherer muss dich vor Abschluss über Umfang und Grenzen der Deckung informieren (Art. 3 VVG). Einen Vergleich der Zusatzprodukte bauen wir unter Zusatzversicherungen auf. Massgebend sind die AVB und die Auskunft deiner Kasse.

Bedingungen

  • Alter und Intervall bei der Vorsorge: Die Vorsorge gilt vom 50. bis zum 74. Altersjahr. Du wählst zwischen Stuhltest alle 2 Jahre und Koloskopie alle 10 Jahre. Eine Vorsorge-Koloskopie drei Jahre nach der letzten zahlt die Grundversicherung nicht als Früherkennung.
  • Ärztliche Anordnung: Die Vorsorge muss eine Ärztin oder ein Arzt durchführen oder anordnen (Art. 26 KVG). Im kantonalen Programm übernimmt das Programm die Einladung und Koordination.
  • Programm oder Praxis: Nur wenn die Untersuchung im Rahmen des Früherkennungsprogramms deines Kantons stattfindet, entfällt die Franchise. Machst du die gleiche Vorsorge direkt bei deiner Ärztin, gilt die normale Kostenbeteiligung.
  • Franchise und Selbstbehalt: In allen anderen Fällen zählt die Rechnung zuerst an deine Franchise, danach zahlst du 10 % Selbstbehalt bis CHF 700 pro Jahr.
  • Familiäres Risiko: Für die Koloskopie nach Art. 12d KLV braucht es die dort genannten Kriterien: mindestens drei Betroffene im ersten Verwandtschaftsgrad oder eine Person, die vor dem 30. Altersjahr erkrankt ist. Die Ärztin hält sie in der Anordnung fest.
  • Beschwerden: Hast du Symptome, ist die Koloskopie eine Abklärung nach Art. 25 KVG. Altersgrenzen und Intervalle spielen dann keine Rolle, die Befreiung von der Franchise aber auch nicht.

Die KLV nennt 16 Kantone mit Früherkennungsprogramm (Stand 01.07.2026): Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Uri, Waadt und Wallis. Wohnst du in einem anderen Kanton, zahlt die Grundversicherung die Vorsorge ebenfalls, aber mit Franchise.

Beispielrechnung

Beispiel mit fiktiven Personen und einem angenommenen Rechnungsbetrag. Beat, 58, und Monika, 58, lassen beide eine Vorsorge-Koloskopie machen. Beat wohnt in Bern und geht über das kantonale Programm, Monika wohnt in Zürich, einem Kanton ohne Programm in der KLV. Beide haben die Franchise CHF 300 und im laufenden Jahr noch keine anderen Arztkosten. Für die Rechnung nehmen wir CHF 1'000 an; das ist ein Rechenwert, kein Tarif. Franchise, Selbstbehalt und Befreiung stammen aus Art. 64 KVG und Art. 12e KLV.

SchrittBeat, Bern, im ProgrammMonika, Zürich, ohne Programm
Rechnung Koloskopie (angenommen)CHF 1'000.00CHF 1'000.00
FranchiseentfälltCHF 300.00
Betrag über der FranchiseCHF 1'000.00CHF 700.00
Selbstbehalt 10 %CHF 100.00CHF 70.00
Auszahlung GrundversicherungCHF 900.00CHF 630.00
EigenanteilCHF 100.00CHF 370.00

Wie sich eine geplante Untersuchung auf die Wahl der Franchise auswirkt, rechnet der Franchise-Rechner. Die Franchise wechselst du auf den 1. Januar; eine tiefere Franchise muss die Kasse bis 30. November erreichen, die Fristen stehen unter Fristen.

So gehst du vor

  1. Mit der Hausärztin sprechen: Kläre, ob Vorsorge, familiäres Risiko oder eine Abklärung vorliegt. Davon hängt ab, welche Regeln gelten.
  2. Programm prüfen: Wohnst du in einem der 16 Kantone, frag nach dem kantonalen Programm und lass die Untersuchung darüber laufen.
  3. Franchise bedenken: Ausserhalb eines Programms zählt die Rechnung zur Franchise. Plane sie ein, wenn du eine hohe Franchise hast.
  4. Rechnung prüfen: Bei Tiers garant reichst du die Rechnung bei der Kasse ein; bei Tiers payant rechnet der Leistungserbringer direkt ab. Kontrolliere in der Leistungsabrechnung, ob die Franchise im Programm tatsächlich weggelassen wurde.

Häufige Fehler

  • Vorsorge für gratis halten. Auch im Programm zahlst du 10 % Selbstbehalt. Nur die Franchise entfällt.
  • Die Vorsorge neben dem Programm machen. Machst du die Koloskopie direkt bei der Ärztin, obwohl dein Kanton ein Programm hat, fällt die Franchise an.
  • Intervalle vergessen. Stuhltest alle 2 Jahre, Koloskopie alle 10 Jahre. Häufigere Vorsorge ohne medizinischen Grund zahlt die Grundversicherung nicht.
  • Beschwerden als Vorsorge verbuchen. Bei Symptomen gilt die normale Kostenbeteiligung, auch in einem Programmkanton.

Weitere Vorsorgeleistungen wie die Mammografie und die allgemeine Vorsorgeuntersuchung findest du in der Übersicht Was zahlt die Krankenkasse?. Kennzahlen und Kontaktwege der Kassen stehen in den Kassen-Steckbriefen.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse eine Darmspiegelung ab 50?

Ja. Zwischen 50 und 74 Jahren zahlt die Grundversicherung eine Vorsorge-Koloskopie alle 10 Jahre oder alternativ einen Stuhltest alle 2 Jahre. Franchise und Selbstbehalt gelten, ausser im kantonalen Programm: Dort entfällt die Franchise.

Zahlt die Krankenkasse eine Darmspiegelung unter 50?

Als Vorsorge nicht. Bei Beschwerden zahlt sie die Koloskopie als Abklärung, bei familiärem Darmkrebs nach den Kriterien der KLV auch ohne Beschwerden. In beiden Fällen gelten Franchise und Selbstbehalt.

Was kostet mich eine Darmspiegelung mit Franchise CHF 2'500?

Ausserhalb eines kantonalen Programms zählt die ganze Rechnung zur Franchise, solange du sie im Jahr noch nicht aufgebraucht hast. Im Programm entfällt die Franchise, du zahlst nur 10 % Selbstbehalt.

Welche Kantone haben ein Programm zur Darmkrebsvorsorge?

Die KLV nennt Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Uri, Waadt und Wallis (Fassung seit 01.07.2026).

Brauche ich eine Zusatzversicherung für die Darmspiegelung?

Für die Vorsorge ab 50 und die Abklärung bei Beschwerden nicht, beides zahlt die Grundversicherung. Eine Zusatzversicherung darf Franchise und Selbstbehalt nicht übernehmen (Art. 64 Abs. 8 KVG).

Quellen

  1. Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 12e Früherkennung in der allgemeinen BevölkerungArt. 12e Bst. d KLVfedlex.admin.ch
  2. Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 12d Früherkennung bei RisikogruppenArt. 12d Bst. b KLVfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 25 Allgemeine Leistungen bei KrankheitArt. 25 KVGfedlex.admin.ch
  4. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 26 Medizinische PräventionArt. 26 KVGfedlex.admin.ch
  5. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64 KostenbeteiligungArt. 64 Abs. 2, 6 Bst. d und 8 KVGfedlex.admin.ch
  6. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103 Franchise und Höchstbetrag des SelbstbehaltsArt. 103 KVVfedlex.admin.ch
  7. Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 3 InformationspflichtArt. 3 VVGfedlex.admin.ch
  8. BAG: Analysenliste (AL)bag.admin.ch

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Stand: . Fachliche Prüfung ausstehend (Entwurf). Massgebend sind das Gesetz, die AVB und die Auskunft deiner Krankenkasse. Fehler meldest du über Kontakt; so arbeiten wir: Redaktion und Prüfprozess.