Das Wichtigste in Kürze
- Versichert sind Personen von 50 bis 74 Jahren (Art. 12e Bst. d KLV, Fassung seit 01.07.2026).
- Zur Wahl stehen ein Stuhltest alle 2 Jahre, bei positivem Befund mit Koloskopie, oder eine Koloskopie alle 10 Jahre.
- In den Früherkennungsprogrammen von 16 Kantonen wird auf die Untersuchung keine Franchise erhoben; der Selbstbehalt bleibt.
- Bei familiärem Darmkrebs zahlt die Grundversicherung die Koloskopie unabhängig vom Alter (Art. 12d KLV).
- Eine Darmspiegelung wegen Beschwerden ist keine Vorsorge, sondern eine normale Abklärung mit Franchise und Selbstbehalt.
Was ist die Darmkrebsvorsorge?
Die Darmkrebsvorsorge ist eine Untersuchung, die Darmkrebs oder seine Vorstufen findet, bevor Beschwerden auftreten. Fachlich heisst sie Früherkennung des Kolonkarzinoms. In der Schweiz gibt es zwei anerkannte Methoden: den Test auf verstecktes (okkultes) Blut im Stuhl und die Darmspiegelung, auch Koloskopie genannt. Bei der Koloskopie untersucht eine Ärztin den Dickdarm mit einer Kamera und kann Polypen gleich entfernen.
Die Darmkrebsvorsorge gehört zu den Leistungen der medizinischen Prävention, die die Grundversicherung bezahlt. Das ist eine Ausnahme: Grundsätzlich zahlt die Grundversicherung Diagnose und Behandlung von Krankheiten, Vorsorge nur dort, wo es die Verordnung ausdrücklich vorsieht. Welche Vorsorge das sind, steht in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).
Wichtig ist die Abgrenzung zu drei anderen Situationen:
- Abklärung bei Beschwerden: Hast du Blut im Stuhl, Bauchschmerzen oder veränderte Verdauung, ist die Koloskopie eine normale Abklärung einer möglichen Krankheit. Sie läuft nicht über die Vorsorgeregeln, sondern wie jede Behandlung mit Franchise und Selbstbehalt.
- Familiäres Risiko: Bei familiärem Darmkrebs nach den Kriterien der KLV zahlt die Kasse die Koloskopie als Früherkennung bei einer Risikogruppe, unabhängig vom Alter.
- Zusatzversicherung: Manche Zusatzversicherungen beteiligen sich an Vorsorgeuntersuchungen, die die Grundversicherung nicht zahlt. Für die Darmkrebsvorsorge ab 50 ist das in der Regel nicht nötig.
So funktioniert es
Zwischen dem 50. und dem 74. Altersjahr hast du die Wahl zwischen zwei Wegen:
- Stuhltest alle 2 Jahre: Du machst zu Hause einen Test, das Labor untersucht die Probe auf Blut. Ist der Test positiv, folgt eine Koloskopie, die ebenfalls bezahlt wird.
- Koloskopie alle 10 Jahre: Du lässt direkt eine Darmspiegelung machen. Ist sie unauffällig, ist die nächste Vorsorge nach 10 Jahren fällig.
Wo du die Untersuchung machst, entscheidet über die Kosten für dich:
- Im kantonalen Früherkennungsprogramm: In 16 Kantonen gibt es organisierte Programme. Machst du die Untersuchung im Rahmen dieses Programms, erhebt die Kasse keine Franchise. Den Selbstbehalt von 10 % zahlst du trotzdem.
- Ausserhalb eines Programms: In Kantonen ohne Programm oder wenn du die Vorsorge direkt bei deiner Ärztin machst, zahlt die Kasse ebenfalls. Die Kosten zählen aber zur Franchise, und darüber zahlst du 10 % Selbstbehalt.
Welche Kantone ein Programm haben, legt die KLV abschliessend fest. Stand 01.07.2026 sind es Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Uri, Waadt und Wallis.
Rechtliche Grundlage
Art. 26 KVG verpflichtet die Grundversicherung, bestimmte Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten zu bezahlen, die ein Arzt oder eine Ärztin durchführt oder anordnet. Welche das sind, bestimmt die KLV:
- Art. 12e Bst. d KLV (Fassung seit 01.07.2026): Früherkennung des Kolonkarzinoms im Alter von 50 bis 74 Jahren, entweder mit Untersuchung auf okkultes Blut im Stuhl alle 2 Jahre (Laboranalysen gemäss Analysenliste, Koloskopie bei positivem Befund) oder mit Koloskopie alle 10 Jahre. Findet die Untersuchung in einem Früherkennungsprogramm der aufgezählten 16 Kantone statt, wird keine Franchise erhoben.
- Art. 12d Bst. b KLV: Koloskopie bei familiärem Kolonkarzinom, wenn im ersten Verwandtschaftsgrad mindestens drei Personen betroffen sind oder eine Person vor dem 30. Altersjahr erkrankt ist.
Die Befreiung von der Franchise stützt sich auf Art. 64 Abs. 6 Bst. d KVG: Der Bundesrat kann Leistungen der Prävention, die im Rahmen national oder kantonal organisierter Programme erbracht werden, von der Franchise ausnehmen. Den Selbstbehalt betrifft diese Ausnahme nicht. Sein Höchstbetrag von CHF 700 für Erwachsene steht in Art. 103 KVV.
Beispiel: gleiche Koloskopie in Bern und in Zürich
Markus, 55, hat eine Franchise von CHF 2'500 und im laufenden Jahr noch keine Arztkosten. Er entscheidet sich für eine Vorsorge-Koloskopie. Für die Rechnung nehmen wir CHF 1'000 an; das ist ein Rechenwert, kein Tarif. Verglichen werden zwei Wohnorte: Bern (mit kantonalem Programm) und Zürich (in der Liste der KLV nicht aufgeführt).
| Bern, im kantonalen Programm | Zürich, ohne kantonales Programm | |
|---|---|---|
| Rechnung Koloskopie | CHF 1'000 | CHF 1'000 |
| Franchise | entfällt | CHF 1'000 (voll an die Franchise) |
| Selbstbehalt 10 % | CHF 100 | CHF 0 (Franchise noch nicht überschritten) |
| Markus zahlt | CHF 100 | CHF 1'000 |
Was bedeutet das für dich?
- Ab 50 planen: Sprich mit deiner Hausärztin über Stuhltest oder Koloskopie. Beide Wege sind von der Grundversicherung gedeckt.
- Programm nutzen: Wohnst du in einem der 16 Kantone mit Programm, mach die Vorsorge über das Programm. Nur so entfällt die Franchise.
- Franchise bedenken: Planst du eine Koloskopie ausserhalb eines Programms, lohnt ein Blick auf deine Franchise. Bei hoher Franchise zahlst du die Untersuchung oft vollständig selbst. Welche Franchise zu deinen erwarteten Kosten passt, rechnet der Franchise-Rechner; die Franchise wechselst du nur auf den 1. Januar, Fristen unter Fristen.
- Familiengeschichte angeben: Gibt es in deiner Familie Darmkrebs, sag es deiner Ärztin. Dann gelten die Regeln für Risikogruppen, auch vor 50.
- Prämien vergleichen: Die Vorsorge ist bei jeder Kasse gleich gedeckt. Unterschiede gibt es nur bei der Prämie; sie vergleichst du im Prämienrechner. Kennzahlen der Kassen findest du unter Krankenkassen.
Ähnliche Regeln gelten für die Mammografie im Rahmen kantonaler Programme. Wie Franchise und Selbstbehalt zusammenwirken, erklärt die Seite zur Kostenbeteiligung.
Häufige Fehler
- Glauben, Vorsorge sei gratis. Auch im Programm zahlst du 10 % Selbstbehalt. Ausserhalb eines Programms zählt die Rechnung zusätzlich zur Franchise.
- Die Vorsorge ausserhalb des Programms machen, obwohl eines besteht. Dann fällt die Franchise an. Frag vorher, ob die Untersuchung im Rahmen des kantonalen Programms läuft.
- Beschwerden als Vorsorge abrechnen wollen. Bei Symptomen ist die Koloskopie eine Abklärung. Die Altersgrenzen und Intervalle der Vorsorge spielen dann keine Rolle, die Franchise-Befreiung aber auch nicht.
- Die Intervalle vergessen. Stuhltest alle 2 Jahre, Koloskopie alle 10 Jahre: Häufigere Vorsorge ohne medizinischen Grund zahlt die Kasse nicht als Früherkennung.
Wie wir gesetzliche Beträge in Beispielen verwenden, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse die Darmspiegelung?
Ja, als Vorsorge im Alter von 50 bis 74 Jahren alle 10 Jahre, oder wenn ein Stuhltest positiv war. Bei Beschwerden oder familiärem Risiko zahlt sie die Koloskopie ebenfalls. In allen Fällen gilt die Kostenbeteiligung; nur in kantonalen Programmen entfällt die Franchise.
Welche Kantone haben ein Darmkrebs-Früherkennungsprogramm?
Die KLV nennt 16 Kantone: Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Uri, Waadt und Wallis (Stand 01.07.2026). In den übrigen Kantonen zahlt die Grundversicherung die Vorsorge auch, aber mit Franchise.
Zahle ich bei der Darmkrebsvorsorge gar nichts?
Doch. Im kantonalen Programm fällt nur die Franchise weg. Den Selbstbehalt von 10 % zahlst du, bis dein jährlicher Höchstbetrag von CHF 700 erreicht ist.
Ab welchem Alter lohnt sich die Darmkrebsvorsorge?
Die Grundversicherung zahlt ab 50 Jahren. Hast du nahe Verwandte mit Darmkrebs, sprich mit deiner Ärztin: Bei familiärem Darmkrebs nach den Kriterien der KLV zahlt die Kasse die Koloskopie auch früher.
Verwandte Begriffe
- PräventionPrävention heisst in der Krankenversicherung: Massnahmen, die Krankheiten verhindern oder früh erkennen, bevor du Beschwerden hast. Die Grundversicherung zahlt nur die in der KLV aufgezählten Massnahmen, zum Beispiel Impfungen, bis zu 8 Vorsorgeuntersuchungen bei Kleinkindern oder ab 50 Jahren die Darmkrebs-Früherkennung. Allgemeine Check-ups ohne Anlass zahlt sie nicht.
- MammografieDie Mammografie ist eine Röntgenuntersuchung der Brust zur Früherkennung von Brustkrebs. Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr zahlt die Grundversicherung alle zwei Jahre eine Screening-Mammografie, wenn sie im Rahmen eines kantonalen Programms stattfindet, ohne Franchise. Den Selbstbehalt von 10 % bezahlst du trotzdem.
- KLVDie KLV, die Krankenpflege-Leistungsverordnung, legt fest, welche Leistungen die Grundversicherung übernimmt, unter welchen Bedingungen und bis zu welchem Betrag. Das Eidgenössische Departement des Innern erlässt sie. Sie regelt zum Beispiel, dass die Kasse an Rettungen in der Schweiz 50 % der Kosten zahlt, höchstens CHF 5'000 pro Jahr.
- KostenbeteiligungDie Kostenbeteiligung ist der Teil der Behandlungskosten, den du in der Grundversicherung neben der Prämie selbst bezahlst. Sie besteht aus der Franchise von CHF 300 bis CHF 2'500, dem Selbstbehalt von 10 % bis höchstens CHF 700 pro Jahr und bei Spitalaufenthalten einem Beitrag von CHF 15 pro Tag.
Quellen
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 12e Früherkennung in der allgemeinen BevölkerungArt. 12e Bst. d KLVfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 12d Früherkennung bei RisikogruppenArt. 12d Bst. b KLVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 26 Medizinische PräventionArt. 26 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64 KostenbeteiligungArt. 64 Abs. 6 Bst. d KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103 Franchise und Höchstbetrag des SelbstbehaltsArt. 103 KVVfedlex.admin.ch
- BAG: Analysenliste (AL)bag.admin.ch
