Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr zahlt die Grundversicherung alle zwei Jahre eine Screening-Mammografie in einem Früherkennungsprogramm (Art. 12e Bst. c KLV).
- Auf dieser Screening-Mammografie wird keine Franchise erhoben; der Selbstbehalt von 10 % bleibt (Art. 12e Bst. c KLV, Art. 64 Abs. 6 Bst. d KVG).
- Bei mässig oder stark erhöhtem familiärem Risiko zahlt die Grundversicherung Mammografie und Brust-MRI risikoangepasst über ein zertifiziertes Brustzentrum (Art. 12d Bst. d KLV).
- Zur Diagnostik zahlt die Grundversicherung die Mammografie bei dringendem klinischem Verdacht auf eine Erkrankung der Brust, mit Franchise und Selbstbehalt (Art. 25 KVG, KLV Anhang 1 Ziff. 9.1).
- Ein Screening ohne Beschwerden ausserhalb eines Programms gehört nicht zu den Leistungen, die die KLV für die allgemeine Bevölkerung aufzählt.
Was ist eine Mammografie?
Die Mammografie ist eine Röntgenuntersuchung der Brust. Sie macht Veränderungen im Brustgewebe sichtbar, bevor man sie ertasten kann, und dient vor allem der Früherkennung von Brustkrebs. Für die Krankenversicherung sind drei Situationen zu unterscheiden, weil jede anders bezahlt wird:
- Screening-Mammografie in einem Programm: eine Reihenuntersuchung für Frauen ab 50 ohne Beschwerden, organisiert von einem kantonalen Früherkennungsprogramm.
- Überwachung bei erhöhtem Risiko: eine regelmässige Mammografie oder ein Brust-MRI für Frauen mit mässig oder stark erhöhtem familiärem oder vergleichbarem individuellem Risiko.
- Diagnostische Mammografie: eine Untersuchung zur Abklärung bei dringendem klinischem Verdacht auf eine Erkrankung der Brust.
Die ersten beiden Fälle gehören zur Prävention. Die Grundversicherung zahlt Vorsorgeuntersuchungen nur, wenn die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) sie ausdrücklich aufzählt. Der dritte Fall ist eine normale Leistung bei Krankheit.
Die Screening-Mammografie ist eine von wenigen Leistungen, auf denen keine Franchise erhoben wird. Das Gesetz erlaubt dem Bundesrat, einzelne Leistungen aus national oder kantonal organisierten Präventionsprogrammen von der Franchise auszunehmen. Neben der Mammografie gilt das zum Beispiel für die Früherkennung von Darmkrebs in kantonalen Programmen, bei der eine Darmspiegelung alle zehn Jahre möglich ist.
So funktioniert es
Screening im Programm: Gibt es in deinem Kanton ein Früherkennungsprogramm, nimmst du ab 50 über dieses Programm teil; wie es einlädt und anmeldet, regelt das Programm. Die Untersuchung findet in einem Zentrum statt, das die Qualitätsanforderungen des Programms erfüllt. Die Grundversicherung zahlt sie alle zwei Jahre. Auf die Rechnung wird keine Franchise erhoben; den Selbstbehalt von 10 % zahlst du, bis zum Jahreshöchstbetrag von CHF 700.
Überwachung bei erhöhtem Risiko: Hier gelten strengere Voraussetzungen. Das Risiko wird mit einem Risikomodell eingestuft. Für die Kategorie «stark erhöhtes Risiko» braucht es vorher eine genetische Beratung. Vor der ersten Untersuchung findet ein umfassendes, dokumentiertes Aufklärungs- und Beratungsgespräch statt. Indikation, Beratung und Überwachung übernimmt ein zertifiziertes Brustzentrum; Häufigkeit und Methode richten sich nach Risiko und Alter. Soll die Untersuchung in einem anderen Zentrum stattfinden, braucht es vorher die Gutsprache der Kasse. Franchise und Selbstbehalt gelten normal.
Diagnostische Mammografie: Besteht ein dringender klinischer Verdacht auf eine Erkrankung der Brust, kann die Ärztin eine Mammografie anordnen. Das ist eine Untersuchung zur Abklärung einer möglichen Krankheit. Die Grundversicherung zahlt sie in jedem Alter, mit Franchise und Selbstbehalt; Voraussetzung ist nach KLV Anhang 1 Ziff. 9.1 der dringende klinische Verdacht, nicht jede Unsicherheit.
Rechtliche Grundlage
- Art. 26 KVG: Die Grundversicherung übernimmt bestimmte Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten sowie vorsorgliche Massnahmen für besonders gefährdete Versicherte. Welche, legt das Eidgenössische Departement des Innern in der KLV fest.
- Art. 12e Bst. c KLV: Screening-Mammografie ab dem vollendeten 50. Lebensjahr alle zwei Jahre, im Rahmen eines Programms nach der Verordnung vom 23.06.1999 über die Qualitätssicherung bei Programmen zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammografie. Auf dieser Leistung wird keine Franchise erhoben.
- Art. 12d Bst. d KLV: Digitale Mammografie und Brust-MRI bei mässig oder stark erhöhtem familiärem Brustkrebsrisiko oder vergleichbarem individuellem Risiko, risiko- und altersangepasst, über ein zertifiziertes Brustzentrum.
- Art. 64 Abs. 6 Bst. d KVG: Der Bundesrat kann Leistungen aus national oder kantonal organisierten Präventionsprogrammen von der Franchise ausnehmen. Von einer Ausnahme vom Selbstbehalt spricht die Bestimmung nicht.
- Art. 25 KVG und KLV Anhang 1 Ziff. 9.1: Die diagnostische Mammografie fällt unter die allgemeinen Leistungen bei Krankheit; Anhang 1 KLV verlangt einen dringenden klinischen Verdacht auf eine Erkrankung der Brust.
- Art. 103 KVV: Höchstbetrag des Selbstbehalts von CHF 700 pro Jahr für Erwachsene.
Beispiel: drei Mammografien, drei Abrechnungen
Wir vergleichen drei Frauen, die im selben Jahr eine Mammografie machen. Wir nehmen für das Beispiel Kosten von CHF 200 an; der tatsächliche Betrag richtet sich nach dem Tarif. Alle drei haben eine Franchise von CHF 2'500 und im Jahr sonst keine Gesundheitskosten. Gerechnet ist mit den gesetzlichen Werten.
| Esther, 56, im Programm | Ruth, 44, mit dringendem Verdacht | Karin, 47, ohne Beschwerden, ohne Programm | |
|---|---|---|---|
| Art der Untersuchung | Screening nach Art. 12e KLV | diagnostisch nach Art. 25 KVG | keine Leistung der Grundversicherung |
| Franchise | entfällt | CHF 200 | – |
| Selbstbehalt 10 % | CHF 20 | CHF 0 | – |
| Eigenanteil | CHF 20 | CHF 200 | CHF 200 |
| Kasse zahlt | CHF 180 | CHF 0 | CHF 0 |
Was bedeutet das für dich?
Bist du 50 oder älter, lohnt es sich, nach einem Früherkennungsprogramm in deinem Kanton zu fragen. Nur dort ist die Mammografie von der Franchise befreit. Wichtig ist der Abstand von zwei Jahren: Die Grundversicherung zahlt das Screening nicht häufiger.
Kommt Brustkrebs in deiner Familie vor, sprich mit deiner Ärztin über eine Risikoeinstufung. Bei erhöhtem Risiko ist eine Überwachung schon vor 50 möglich. Diese Untersuchungen zählen an die Franchise; mit einer hohen Franchise zahlst du sie oft selbst. Wer regelmässig Untersuchungen braucht, rechnet besser mit einer tieferen Franchise. Die Prämien für jede Franchise zeigt der Prämienrechner; eine tiefere Franchise meldest du bis 30. November, siehe Fristen.
Manche Zusatzversicherungen leisten Beiträge an Vorsorgeuntersuchungen, die die Grundversicherung nicht zahlt. Was eine Kasse in ihren Zusatzversicherungen anbietet, zeigen die Steckbriefe der Krankenkassen. Bewahre Rechnungen und Leistungsabrechnungen auf, zum Beispiel in deinem Konto; so siehst du, wann die letzte Screening-Mammografie war.
Häufige Fehler
- Glauben, das Screening sei ganz gratis. Die Franchise entfällt, der Selbstbehalt von 10 % nicht.
- Ausserhalb des Programms zum Screening gehen. Ohne Beschwerden und ohne Programm zahlt die Grundversicherung nicht.
- Den Abstand unterschreiten. Ein Screening vor Ablauf von zwei Jahren übernimmt die Grundversicherung nicht.
- Diagnostik und Screening verwechseln. Ordnet die Ärztin wegen eines dringenden klinischen Verdachts eine Mammografie an, ist das eine gedeckte Untersuchung bei Krankheit mit Franchise, kein Screening.
- Das familiäre Risiko nicht ansprechen. Bei erhöhtem Risiko gibt es eine eigene, früher einsetzende Überwachung.
Wie wir Beispiele rechnen, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Ab wann zahlt die Krankenkasse eine Mammografie?
Für die Früherkennung ohne Beschwerden ab dem vollendeten 50. Lebensjahr, alle zwei Jahre, im Rahmen eines kantonalen Programms. Zur Diagnostik zahlt sie in jedem Alter, wenn ein dringender klinischer Verdacht auf eine Erkrankung der Brust besteht, dann als normale Leistung bei Krankheit (KLV Anhang 1 Ziff. 9.1).
Muss ich für die Mammografie Franchise zahlen?
Für die Screening-Mammografie im Programm nicht. Den Selbstbehalt von 10 % zahlst du aber. Bei einer diagnostischen Mammografie gelten Franchise und Selbstbehalt wie bei jeder anderen Untersuchung.
Was gilt, wenn Brustkrebs in meiner Familie vorkommt?
Bei mässig oder stark erhöhtem familiärem Risiko zahlt die Grundversicherung eine risikoangepasste Überwachung mit Mammografie oder Brust-MRI. Das Risiko wird mit anerkannten Modellen eingestuft, und die Überwachung läuft über ein zertifiziertes Brustzentrum nach einem dokumentierten Beratungsgespräch.
Gibt es in jedem Kanton ein Mammografie-Programm?
Die KLV knüpft die Kostenübernahme an ein Programm nach der Verordnung über die Qualitätssicherung bei Programmen zur Früherkennung von Brustkrebs, nennt aber keine Kantone. Frag beim Gesundheitsdepartement deines Kantons oder bei deiner Hausärztin, ob es in deinem Kanton ein Programm gibt.
Verwandte Begriffe
- PräventionPrävention heisst in der Krankenversicherung: Massnahmen, die Krankheiten verhindern oder früh erkennen, bevor du Beschwerden hast. Die Grundversicherung zahlt nur die in der KLV aufgezählten Massnahmen, zum Beispiel Impfungen, bis zu 8 Vorsorgeuntersuchungen bei Kleinkindern oder ab 50 Jahren die Darmkrebs-Früherkennung. Allgemeine Check-ups ohne Anlass zahlt sie nicht.
- DarmkrebsvorsorgeDie Grundversicherung bezahlt die Darmkrebsvorsorge im Alter von 50 bis 74 Jahren: entweder alle 2 Jahre einen Test auf Blut im Stuhl oder alle 10 Jahre eine Darmspiegelung (Koloskopie). Findet die Untersuchung in einem kantonalen Früherkennungsprogramm statt, entfällt die Franchise; den Selbstbehalt von 10 % zahlst du trotzdem.
- KLVDie KLV, die Krankenpflege-Leistungsverordnung, legt fest, welche Leistungen die Grundversicherung übernimmt, unter welchen Bedingungen und bis zu welchem Betrag. Das Eidgenössische Departement des Innern erlässt sie. Sie regelt zum Beispiel, dass die Kasse an Rettungen in der Schweiz 50 % der Kosten zahlt, höchstens CHF 5'000 pro Jahr.
- FranchiseDie Franchise ist der Betrag, den du in der Grundversicherung jedes Kalenderjahr selbst bezahlst, bevor sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligt. Erwachsene haben mindestens CHF 300 und können bis CHF 2'500 wählen. Eine höhere Franchise senkt die Prämie, erhöht aber deinen Anteil, wenn du krank wirst.
Quellen
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 12eArt. 12e Bst. c KLVfedlex.admin.ch
- Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 12dArt. 12d Bst. d KLVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 Abs. 6 Bst. d KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 26Art. 26 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 25Art. 25 KVGfedlex.admin.ch
- BAG, Anhang 1 KLV per 01.07.2026 (PDF), Ziff. 9.1 Diagnostische RadiologieKLV Anhang 1 Ziff. 9.1bag.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 KVVfedlex.admin.ch
