Nur unter strengen Bedingungen. Die Grundversicherung zahlt eine Abnehmspritze, wenn das Präparat zur Gewichtsregulierung auf der Spezialitätenliste steht, du einen BMI ab 35 oder ab 28 mit Begleiterkrankung hast, die Kasse vorher eine Kostengutsprache erteilt und eine spezialisierte Fachstelle vor Ort verschreibt. Vergütet wird höchstens 3 Jahre, mit Franchise und 10 % Selbstbehalt.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversicherung zahlt nur Arzneimittel der Spezialitätenliste und nur im Rahmen ihrer Limitierung (Art. 52 Abs. 1 Bst. b KVG, Art. 73 KVV).
- Zur Gewichtsregulierung bei Erwachsenen stehen per 25.09.2026 Wegovy (Semaglutid) und Mounjaro (Tirzepatid) mit befristeter Limitation auf der Spezialitätenliste.
- Voraussetzung: BMI ab 35 oder ab 28 mit Prädiabetes, Diabetes Typ 2, Bluthochdruck oder Fettstoffwechselstörung, dazu Diät mit 500 kcal Defizit, Ernährungsberatung und belegte Bewegung.
- Es braucht eine Kostengutsprache nach Konsultation des Vertrauensarztes; verschreiben und kontrollieren dürfen nur spezialisierte Fachärzte oder Adipositas-Zentren vor Ort.
- Nach 16 Wochen und 10 Monaten muss eine Mindestabnahme erreicht sein; insgesamt zahlt die Grundversicherung höchstens 3 Jahre.
Das zahlt die Grundversicherung
Als Abnehmspritze gelten Medikamente aus der Gruppe der GLP-1-Rezeptoragonisten, die zur Gewichtsregulierung zugelassen sind und mit einem Fertigpen unter die Haut gespritzt werden. Ob die Grundversicherung sie zahlt, entscheidet nicht die Zulassung durch Swissmedic, sondern die Spezialitätenliste (SL) des BAG. Die Grundversicherung übernimmt nur Arzneimittel, die dort stehen (Art. 52 Abs. 1 Bst. b KVG), und nur so weit, wie es die Limitierung erlaubt (Art. 73 KVV).
Bei einer Abfrage der Spezialitätenliste am 25.09.2026 sind zwei Präparate mit einer Limitation zur Gewichtsregulierung bei Erwachsenen aufgeführt. Die Namen nennen wir, weil die Liste sie nennt, nicht als Empfehlung.
| Präparat (Wirkstoff) | Limitation zur Gewichtsregulierung gültig | Publikumspreis laut SL | Selbstbehalt |
|---|---|---|---|
| Wegovy (Semaglutid) | 01.12.2025 bis 28.02.2027 | CHF 176.95 pro Fertigpen, alle Dosierungen | 10 % |
| Mounjaro (Tirzepatid) | 01.01.2026 bis 31.12.2027 | CHF 223.80 bis CHF 388.40 pro Packung, je nach Dosierung (Packung mit 4 Fertigpens oder mit 1 Fertigpen, je zum gleichen Preis) | 10 % |
Für beide gilt dieselbe Limitation. Vergütet wird bei Erwachsenen mit einem BMI ab 35 oder mit einem BMI ab 28, wenn eine gewichtsbedingte Begleiterkrankung vorliegt: Prädiabetes oder Diabetes Typ 2, arterielle Hypertonie (Bluthochdruck) oder Dyslipidämie (Fettstoffwechselstörung). Die Spritze muss eine Diät mit 500 kcal Defizit pro Tag, eine begleitende Ernährungsberatung und mehr belegte körperliche Aktivität ergänzen, zum Beispiel mit einem Schrittzähler. Eine vorangegangene oder geplante bariatrische Operation schliesst die Vergütung aus.
Für Wegovy enthält die SL zusätzlich eine Limitation für Jugendliche ab 12 Jahren mit einem Körpergewicht ab 60 kg und Adipositas nach internationalen Grenzwerten; verschreiben dürfen dort nur Fachstellen der Kinder- und Jugendmedizin, die in der Limitation genannt sind.
Beide Einträge sind befristet. Was nach dem Ablaufdatum gilt, entscheidet das BAG bei der Überprüfung; die jeweils gültige Fassung steht auf spezialitaetenliste.ch. Mehr zum System der Preise und Listen erklärt der Glossar-Eintrag Medikamente.
Das zahlt die Zusatzversicherung
Erfüllst du die Limitation nicht, zahlt die Grundversicherung die Abnehmspritze nicht. Auch eine Vergütung im Einzelfall (Art. 71a–71b KVV) kommt nach Auffassung des BAG nicht in Frage: In seinem Schreiben an die Versicherer vom 15.05.2025 hält es fest, dass ausserhalb der Limitation zur Gewichtsregulierung der grosse therapeutische Nutzen fehlt, den eine Einzelfallvergütung voraussetzt.
Einige ambulante Zusatzversicherungen leisten Beiträge an Medikamente, die nicht oder nicht in dieser Anwendung von der Grundversicherung bezahlt werden. Ob das für Medikamente zur Gewichtsreduktion gilt, ob es Ausschlüsse, Höchstbeträge oder einen Selbstbehalt gibt, steht allein in den AVB deines Vertrags. Frag vor Therapiebeginn schriftlich nach. Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung darf keine Zusatzversicherung übernehmen (Art. 64 Abs. 8 KVG).
Einen Vergleich der Zusatzprodukte bauen wir unter Zusatzversicherungen auf. Massgebend sind die AVB und die Auskunft deiner Kasse.
Bedingungen
Neben BMI und Begleitmassnahmen verlangt die Limitation einen festen Ablauf. Fehlt ein Schritt, darf die Kasse nicht zahlen.
- Kostengutsprache: Die Behandlung braucht eine Kostengutsprache der Kasse nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes. Die Einhaltung der Diät muss gegenüber der Kasse dokumentiert und bestätigt werden. Wie eine Kostengutsprache abläuft, erklärt der Ratgeber Kostengutsprache.
- Verschreibung vor Ort: Verschreibung und Erfolgskontrollen dürfen ausschliesslich vor Ort stattfinden, entweder bei Fachärztinnen und Fachärzten für Endokrinologie/Diabetologie oder an einem Adipositas-Zentrum. Die Limitation verlangt nachgewiesene Erfahrung: mindestens 100 behandelte Personen mit Adipositas pro 12 Monate für die Fachärztin, mindestens 300 für das Zentrum, dazu Ernährungsberatung und ein interdisziplinäres Netzwerk.
- Kontrollen: Nach 16 Wochen musst du bei einem Start-BMI von 28 bis unter 35 mindestens 5 % des Ausgangsgewichts verloren haben, ab BMI 35 mindestens 7 %. Nach weiteren 6 Monaten müssen es insgesamt 10 % bzw. 12 % sein. Für die Weiterführung braucht es eine neue Kostengutsprache, danach Kontrollen grundsätzlich alle 6 Monate.
- Abbruch: Steigt das Gewicht über das 10-Monats-Ziel, endet die Vergütung. Sie endet auch, sobald der BMI unter 25 fällt; steigt er wieder über 25, darf die Therapie wieder aufgenommen werden, innerhalb der Höchstdauer. Wer beim ersten Einsatz nach 16 Wochen die Mindestabnahme nicht erreicht, ist grundsätzlich von einer späteren Vergütung ausgeschlossen.
- Höchstdauer: Insgesamt zahlt die Grundversicherung höchstens 3 Jahre, auch wenn zwischen Präparaten gewechselt wird.
- Keine Kombination: Die Spritze darf nicht mit anderen GLP-1-Rezeptoragonisten oder anderen Arzneimitteln zur Gewichtsreduktion kombiniert werden.
- Kostenbeteiligung: Zahlt die Kasse, gilt die normale Kostenbeteiligung: zuerst die Franchise, danach 10 % Selbstbehalt bis CHF 700 pro Jahr für Erwachsene (Art. 64 Abs. 2 KVG, Art. 103 KVV).
Hinter diesen Auflagen steht das Gesetz: Die Grundversicherung übernimmt nur Leistungen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind (Art. 32 Abs. 1 KVG). Mit der Limitation legt das BAG fest, bei welchen Personen es diese Kriterien für erfüllt hält.
Beispielrechnung
Beispiel mit fiktiven Personen und angenommenen Kosten. Daniel ist 45, 1,75 m gross und wiegt 110 kg. Sein BMI beträgt 110 ÷ (1,75 × 1,75) = 35,9. Er erfüllt die Gewichtsschwelle ohne Begleiterkrankung. Die Kasse erteilt die Kostengutsprache. Daniel hat die Franchise CHF 300 und sonst keine Arztkosten im Jahr. Die Medikamentenkosten im ersten Jahr nehmen wir mit CHF 2'400 an, die Arzt- und Beratungstermine mit CHF 1'200; beides sind Rechenwerte. Franchise, Selbstbehalt und Höchstbetrag stammen aus Art. 64 KVG und Art. 103 KVV.
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Medikamente erstes Jahr (angenommen) | CHF 2'400.00 |
| Termine und Ernährungsberatung (angenommen) | CHF 1'200.00 |
| Total Rechnungen | CHF 3'600.00 |
| Franchise | CHF 300.00 |
| Selbstbehalt 10 % auf CHF 3'300 | CHF 330.00 |
| Auszahlung Grundversicherung | CHF 2'970.00 |
| Eigenanteil Daniel | CHF 630.00 |
Wer eine mehrmonatige Therapie plant, erreicht die Franchise meist im selben Jahr. Ob dann eine tiefere Franchise günstiger ist, rechnest du im Franchise-Rechner nach; eine tiefere Franchise muss die Kasse bis 30. November erreichen, siehe Fristen.
So gehst du vor
- Hausärztin fragen: Sie klärt mit dir, ob die Voraussetzungen der Limitation erfüllt sein könnten, und überweist dich an eine spezialisierte Fachstelle.
- Begleitmassnahmen starten: Die Ernährungsberatung und die dokumentierte Diät sind Teil der Bedingungen, nicht eine Zugabe.
- Kostengutsprache abwarten: Die Fachstelle stellt das Gesuch. Beginne erst, wenn die schriftliche Zusage der Kasse vorliegt.
- Kontrolltermine einhalten: Die Nachweise nach 16 Wochen und 10 Monaten entscheiden über die Weiterführung.
- Zusatzversicherung schriftlich anfragen: Nur wenn du die Limitation nicht erfüllst und eine Zusatzversicherung hast, lohnt die Frage nach einem Beitrag.
Häufige Fehler
- Mit der Therapie vor der Kostengutsprache beginnen. Ohne Zusage kann die Kasse die Kosten ablehnen.
- Online bestellen und die Rechnung einreichen. Online-Verschreibungen erfüllen die Limitation nicht.
- Ein Diabetes-Präparat zum Abnehmen erwarten. Präparate mit einer Limitation nur für Diabetes zahlt die Grundversicherung nicht zur Gewichtsregulierung.
- Die 3 Jahre für pro Präparat halten. Die Höchstdauer gilt für alle Präparate zusammen.
Weitere Leistungen findest du in der Übersicht Was zahlt die Krankenkasse?. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gleich; die Prämien vergleichst du im Prämienrechner, Kennzahlen stehen in den Kassen-Steckbriefen.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse Wegovy?
Die Grundversicherung zahlt Wegovy nur im Rahmen der Limitation der Spezialitätenliste: BMI ab 35 oder ab 28 mit Begleiterkrankung, dokumentierte Diät, Ernährungsberatung, belegte Bewegung, Verschreibung durch eine spezialisierte Fachstelle vor Ort und Kostengutsprache der Kasse. Sonst zahlst du selbst.
Zahlt die Krankenkasse Mounjaro zum Abnehmen?
Seit dem 01.01.2026 steht Mounjaro auch zur Gewichtsregulierung auf der Spezialitätenliste, befristet bis 31.12.2027. Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei Wegovy, inklusive Kostengutsprache und höchstens 3 Jahren Therapie.
Zahlt die Krankenkasse die Abnehmspritze bei BMI 30?
Nur wenn eine der in der Limitation genannten gewichtsbedingten Begleiterkrankungen vorliegt: Prädiabetes oder Diabetes Typ 2, Bluthochdruck oder Fettstoffwechselstörung. Ohne Begleiterkrankung liegt die Schwelle bei BMI 35.
Zahlt die Krankenkasse eine online verschriebene Abnehmspritze?
Nein. Die Limitation verlangt Verschreibung und Kontrollen vor Ort bei einer spezialisierten Fachstelle. Das BAG hat die Versicherer am 15.05.2025 darauf hingewiesen, dass Online-Arztpraxen diese Anforderungen nicht erfüllen.
Was passiert nach 3 Jahren?
Dann endet die Vergütung durch die Grundversicherung, auch bei einem Wechsel zwischen Präparaten. Eine Verlängerung ist laut BAG derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen; ob eine Zusatzversicherung etwas zahlt, steht in ihren AVB.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 52 SpezialitätenlisteArt. 52 Abs. 1 Bst. b KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 32 Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, WirtschaftlichkeitArt. 32 Abs. 1 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 73 LimitierungenArt. 73 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 71a–71b Vergütung im EinzelfallArt. 71a–71b KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64 KostenbeteiligungArt. 64 Abs. 2 und 8 KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103 Franchise und Höchstbetrag des SelbstbehaltsArt. 103 KVVfedlex.admin.ch
- BAG: Spezialitätenliste (SL), Einträge Wegovy und Mounjaro, abgefragt am 25.09.2026spezialitaetenliste.ch
- BAG: Wegovy, Neuaufnahme in die Spezialitätenliste per 01.03.2024bag.admin.ch
- BAG: Mounjaro, Limitationsänderung (Gewichtsregulierung) per 01.01.2026, befristetbag.admin.ch
- BAG: Schreiben an die Versicherer zur Vergütung von GLP-1-Rezeptoragonisten im Einzelfall und bei Online-Verschreibung, 15.05.2025bag.admin.ch
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