In der Schweiz muss sich jede Person mit Wohnsitz selbst bei einer privaten, zugelassenen Krankenkasse grundversichern. Die Prämie hängt nicht vom Einkommen ab, sondern von Wohnort, Alter, Franchise, Modell und Kasse. Arztkosten zahlst du bis zur Franchise von CHF 300 bis 2'500 selbst, danach 10 % Selbstbehalt bis CHF 700 im Jahr.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Grundversicherung nach KVG ist für alle mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch; Zusatzversicherungen nach VVG sind freiwillig (Art. 3 Abs. 1 KVG).
- Die Kasse erhebt von allen Versicherten die gleiche Prämie, abgestuft nur nach Kanton, Region und Altersgruppe (Art. 61 KVG).
- Erwachsene zahlen eine Franchise von CHF 300 bis 2'500 und 10 % Selbstbehalt, höchstens CHF 700 im Jahr (Art. 64 KVG, Art. 93 und 103 KVV).
- Mit tiefem Einkommen verbilligt der Kanton die Prämie (Art. 65 KVG).
- Prämien 2026 in Zürich (Region 1), Erwachsene, Franchise CHF 300, mit Unfall: CHF 517.70 bis CHF 724.00 pro Monat (BAG).
- Das System auf einen Blick
- Schritt für Schritt: vom Zuzug zur Police
- Was die Grundversicherung deckt
- Prämie: Kopfprämie statt Lohnbeitrag
- Kostenbeteiligung: Franchise, Selbstbehalt, Spitalbeitrag
- Beispielrechnung: ein Jahr mit Arztkosten
- Versicherungsmodelle: wen du zuerst kontaktierst
- Kasse wechseln: die wichtigsten Termine
- Sonderfälle für Zugezogene
- Häufige Fehler
- Häufige Fragen
- Quellen
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Das System auf einen Blick
Wer aus Deutschland, Frankreich, Grossbritannien oder den USA in die Schweiz zieht, stösst auf ein System, das weder staatlich noch rein privat ist. Die Regeln setzt das Krankenversicherungsgesetz (KVG), durchgeführt wird es von zugelassenen Krankenkassen, und jede Person schliesst ihre Versicherung selbst ab.
| Frage | Schweiz | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Ist die Versicherung Pflicht? | ja, die Grundversicherung für alle mit Wohnsitz in der Schweiz | Art. 3 Abs. 1 KVG |
| Wer führt sie durch? | zugelassene Krankenkassen, frei wählbar | Art. 4 KVG |
| Wovon hängt die Prämie ab? | Kanton, Region, Altersgruppe, Franchise, Modell, Kasse; nicht vom Einkommen | Art. 61, 62 KVG |
| Sind Angehörige mitversichert? | nein, jede Person einzeln | BAG |
| Zahlt der Arbeitgeber mit? | nicht an die Krankenkasse; er versichert Unfälle nach UVG | Art. 13 UVV |
| Darf die Kasse ablehnen? | in der Grundversicherung nie | Art. 5 Bst. i KVAG |
| Was zahle ich selbst? | Franchise, 10 % Selbstbehalt, bei Spitalaufenthalt CHF 15 pro Tag | Art. 64 KVG, Art. 103, 104 KVV |
Das System hat zwei Stockwerke. Unten steht die obligatorische Grundversicherung: gleiche gesetzliche Leistungen bei jeder Kasse, Aufnahme ohne Gesundheitsfragen. Darauf setzen freiwillige Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), etwa für Spital halbprivat oder Zahnbehandlungen. Dort entscheidet die Kasse, wen sie aufnimmt.
Schritt für Schritt: vom Zuzug zur Police
- Frist notieren. Du hast 3 Monate ab Zuzug, mit Bewilligung ab der Anmeldung bei der Gemeinde. Wer die Frist verpasst, ist erst ab dem Beitritt versichert und riskiert einen Zuschlag. Details im Artikel Zu spät angemeldet.
- Prämien für deine Gemeinde vergleichen. Die Kassen setzen ihre Prämien je Kanton und Prämienregion fest. Der Prämienrechner zeigt alle Angebote für deine Gemeinde.
- Franchise wählen. Sie bestimmt, wie viel du im Jahr zuerst selbst zahlst.
- Modell wählen. Standardmodell mit freier Arztwahl oder ein günstigeres Modell mit erster Anlaufstelle.
- Anmelden und Unfalldeckung klären. Bist du angestellt und über den Arbeitgeber voll unfallversichert, kannst du die Unfalldeckung der Krankenkasse sistieren (Art. 8 Abs. 1 KVG).
- Zusatzversicherung prüfen. Freiwillig, mit Gesundheitsfragen. Das hat keine Eile wie die Grundversicherung.
Was die Grundversicherung deckt
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen (Art. 25 Abs. 1 KVG): ambulante und stationäre Behandlungen durch Ärztinnen und Ärzte, ärztlich verordnete Analysen und Arzneimittel, Leistungen bei Mutterschaft und, soweit keine Unfallversicherung zahlt, auch Unfälle. Welche Leistungen genau gedeckt sind, legen Gesetz und Verordnungen fest, und zwar für alle Kassen gleich.
Was sie nicht oder nur ausnahmsweise zahlt, überrascht viele Zugezogene: Zahnbehandlungen übernimmt sie nur, wenn sie durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall bedingt sind (Art. 31 KVG). Ein Einzel- oder Zweibettzimmer im Spital, freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz oder eine Deckung für Reisen ausserhalb Europas sind Themen für Zusatzversicherungen.
Prämie: Kopfprämie statt Lohnbeitrag
Die Prämie ist eine Kopfprämie: Die Kasse erhebt von allen ihren Versicherten die gleiche Prämie (Art. 61 Abs. 1 KVG), abgestuft nur nach Kanton und Prämienregion, weil die Kosten dort unterschiedlich sind (Art. 61 Abs. 2 und 2bis KVG), und nach drei Altersgruppen (Art. 61 Abs. 3 KVG). Kinder sind bis 18 Jahre, junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren, massgebend ist das Alter am 31. Dezember (Art. 16a KVG). Dein Einkommen spielt keine Rolle.
Prämien 2026, Gemeinde Zürich (Region 1), mit Unfall; Quelle BAG:
| Altersgruppe (Jahrgang) | Franchise | tiefste Monatsprämie | Median | höchste Monatsprämie |
|---|---|---|---|---|
| Kind (2026) | CHF 0 | CHF 120.30 | CHF 146.80 | CHF 185.70 |
| junge Erwachsene (2005) | CHF 300 | CHF 371.20 | CHF 446.10 | CHF 591.00 |
| junge Erwachsene (2005) | CHF 2'500 | CHF 242.90 | CHF 318.80 | CHF 466.90 |
| Erwachsene (1990) | CHF 300 | CHF 517.70 | CHF 580.00 | CHF 724.00 |
| Erwachsene (1990) | CHF 2'500 | CHF 389.40 | CHF 453.90 | CHF 595.70 |
Zwischen tiefster und höchster Prämie liegen bei Erwachsenen mit Franchise CHF 300 CHF 206.30 pro Monat, für dieselben gesetzlichen Leistungen. Wie gross die Unterschiede zwischen den Kantonen sind, zeigt ein Vergleich derselben Altersgruppe und Franchise: In Aarau liegt der Median 2026 bei CHF 518.60, in Lugano bei CHF 675.60 (Erwachsene, Jahrgang 1990, Franchise CHF 300, mit Unfall; Quelle BAG). Die Prämien des nächsten Jahres veröffentlicht das BAG Ende September.
Mit tiefem Einkommen hilft der Kanton: Er verbilligt die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen (Art. 65 Abs. 1 KVG), bei Kindern aus Haushalten mit unteren und mittleren Einkommen um mindestens 80 % (Art. 65 Abs. 1bis KVG). Die Regeln deines Kantons findest du unter Prämienverbilligung.
Kostenbeteiligung: Franchise, Selbstbehalt, Spitalbeitrag
Neben der Prämie beteiligst du dich an den Kosten jeder Behandlung (Art. 64 Abs. 2 KVG):
- Franchise: Die ersten Kosten im Kalenderjahr zahlst du selbst. Die ordentliche Franchise für Erwachsene beträgt CHF 300 (Art. 103 Abs. 1 KVV); wählbar sind CHF 500, 1'000, 1'500, 2'000 und 2'500 (Art. 93 Abs. 1 KVV). Kinder haben keine ordentliche Franchise (Art. 64 Abs. 4 KVG) und können CHF 100 bis 600 wählen.
- Selbstbehalt: Über der Franchise zahlst du 10 % der Kosten, höchstens CHF 700 im Jahr, Kinder höchstens CHF 350 (Art. 103 Abs. 2 KVV).
- Spitalbeitrag: Bei einem Spitalaufenthalt zahlst du CHF 15 pro Tag. Ausgenommen sind Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung und Frauen bei Mutterschaft (Art. 104 KVV).
Wie du die Rechnung bezahlst, hängt von der Vereinbarung zwischen Kasse und Leistungserbringer ab. Im System «Tiers garant» schuldest du die Rechnung selbst und forderst das Geld von der Kasse zurück; im System «Tiers payant» zahlt die Kasse direkt und stellt dir deinen Anteil in Rechnung (Art. 42 Abs. 1 und 2 KVG).
Beispielrechnung: ein Jahr mit Arztkosten
Beispiel mit fiktiven Personen. Tom, 36, wohnt in Zürich. Er hat in einem Jahr ambulante Kosten von CHF 4'000, ohne Spitalaufenthalt. Er vergleicht die Median-Angebote für Erwachsene aus der Tabelle oben.
Welche Franchise für dich rechnerisch aufgeht, hängt von deinen erwarteten Kosten ab. Das ist eine Rechnung, keine Empfehlung; mit deinen Zahlen rechnest du im Franchise-Rechner.
Versicherungsmodelle: wen du zuerst kontaktierst
Im Standardmodell wählst du Ärztin oder Arzt frei. Daneben bieten die Kassen Modelle mit eingeschränkter Wahl an, für die sie die Prämie senken dürfen (Art. 62 Abs. 1 KVG):
- Hausarztmodell: Du gehst zuerst zu deiner gewählten Hausarztpraxis, die dich bei Bedarf überweist.
- HMO: Erste Anlaufstelle ist ein Gesundheitszentrum mit angestellten Ärztinnen und Ärzten.
- Telmed: Vor dem Arztbesuch rufst du eine telefonische Beratung an.
Die Einzelheiten, etwa was im Notfall gilt, stehen in den Bedingungen der Kasse. In ein Modell mit eingeschränkter Wahl kannst du jederzeit wechseln; zurück oder zu einem anderen Modell geht es auf das Ende eines Kalenderjahres (Art. 100 Abs. 2 und 3 KVV). Eine Übersicht aller Modelle findest du unter Versicherungsmodelle.
Kasse wechseln: die wichtigsten Termine
Du bist nicht an deine erste Wahl gebunden:
- Auf Ende Jahr: Nach der Mitteilung der neuen Prämie kannst du mit einer Frist von 1 Monat auf Ende Dezember wechseln (Art. 7 Abs. 2 KVG). Die Kündigung muss spätestens am 30. November bei der Kasse eintreffen; 2026 ist das ein Montag.
- Auf Ende Juni: Mit einer Frist von 3 Monaten, also Eingang bis 31. März, geht das nur mit der ordentlichen Franchise im Standardmodell (Art. 7 Abs. 1 KVG, Art. 94 Abs. 2 und Art. 100 Abs. 3 KVV).
- Nahtlos: Die alte Versicherung endet erst, wenn die neue Kasse bestätigt hat, dass du bei ihr ohne Unterbruch versichert bist (Art. 7 Abs. 5 KVG).
Eine höhere Franchise kannst du nur auf den Beginn eines Kalenderjahres wählen (Art. 94 Abs. 1 KVV). Den Ablauf erklärt die Seite Krankenkasse wechseln, die Termine zeigt der Fristen-Rechner.
Sonderfälle für Zugezogene
Kurze Aufenthalte. Mit einem Ausweis L unter 3 Monaten gelten eigene Regeln. Sie stehen im Artikel Kurzaufenthalter.
Angehörige in der EU. Arbeitest du als EU- oder EFTA-Staatsangehörige in der Schweiz, müssen sich nach dem BAG auch deine nicht erwerbstätigen Angehörigen mit Wohnsitz in einem EU-Staat, in Island oder Norwegen in der Schweiz versichern.
Studium und Entsendung. Studierende und entsandte Arbeitnehmende können unter Umständen im Heimatsystem bleiben oder sich befreien lassen. Das erklärt der Artikel Befreiung von der Versicherungspflicht.
Zusatzversicherung. Die Kasse darf Gesundheitsfragen stellen, einen Vorbehalt anbringen oder ablehnen. Grund- und Zusatzversicherung darfst du bei verschiedenen Kassen abschliessen. Massgebend sind die AVB und die Auskunft der Kasse.
Häufige Fehler
- Die Familie über eine Police versichern wollen. Jede Person braucht eine eigene Grundversicherung.
- Die Prämie mit dem Arbeitgeber rechnen. Der Arbeitgeber zahlt nicht an die Krankenkasse, aber an die Unfallversicherung. Die Unfalldeckung der Krankenkasse kannst du dann sistieren.
- Nur auf die Prämie schauen. Franchise, Selbstbehalt und Modell bestimmen, was dich ein Jahr mit Arztbesuchen wirklich kostet.
- Zahnbehandlungen als gedeckt annehmen. Die Grundversicherung zahlt sie nur in Ausnahmefällen.
- Den Wechseltermin verpassen. Massgebend ist der Eingang der Kündigung bei der Kasse, nicht der Poststempel.
Kennzahlen und Kontaktwege aller Kassen findest du in den Kassen-Steckbriefen. Wer die Frist schon verpasst hat, liest Zu spät angemeldet. Alle Themen rund um den Zuzug findest du in der Themenwelt Neu in der Schweiz.
Häufige Fragen
Ist die Krankenversicherung in der Schweiz staatlich?
Nein. Die Grundversicherung ist gesetzlich geregelt und obligatorisch, wird aber von zugelassenen Krankenkassen durchgeführt. Du wählst die Kasse frei, und alle bieten die gleichen gesetzlichen Leistungen.
Zahlt der Arbeitgeber die Krankenkasse?
Nein, nicht von Gesetzes wegen. Du zahlst die Prämie selbst, unabhängig vom Lohn. Der Arbeitgeber versichert dich aber nach UVG gegen Unfälle, bei mindestens 8 Stunden pro Woche auch in der Freizeit.
Sind Familienangehörige mitversichert?
Nein. Jede Person, auch jedes Kind, hat eine eigene Grundversicherung mit eigener Prämie. Kinder und junge Erwachsene bis 25 zahlen tiefere Prämien.
Was kostet die Krankenversicherung in der Schweiz im Monat?
Das hängt von Gemeinde, Alter, Franchise, Modell und Kasse ab. 2026 zahlen Erwachsene in Zürich mit Franchise CHF 300 und Unfall zwischen CHF 517.70 und CHF 724.00 pro Monat, mit Franchise CHF 2'500 zwischen CHF 389.40 und CHF 595.70 (BAG).
Brauche ich eine Zusatzversicherung?
Die Grundversicherung deckt die gesetzlich festgelegten Leistungen. Zusatzversicherungen decken zum Beispiel Spital halbprivat oder Zahnbehandlungen. Sie sind freiwillig, die Kasse darf Gesundheitsfragen stellen, und massgebend sind ihre AVB.
Quellen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 3 und 4Art. 3 Abs. 1, Art. 4 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 7Art. 7 Abs. 1, 2 und 5 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 8Art. 8 Abs. 1 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 16aArt. 16a Abs. 1 und 4 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 1, 25, 29 und 31Art. 1 Abs. 2, Art. 25, 29, 31 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 42Art. 42 Abs. 1 und 2 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 61 und 62Art. 61 Abs. 1–3, Art. 62 Abs. 1 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 Abs. 2, 4 und 5 KVGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 65Art. 65 Abs. 1 und 1bis KVGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 93 und 94Art. 93 Abs. 1, Art. 94 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 100Art. 100 Abs. 2 und 3 KVVfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103 und 104Art. 103 Abs. 1 und 2, Art. 104 KVVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG), Art. 5Art. 5 Bst. i KVAGfedlex.admin.ch
- Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), Art. 13Art. 13 Abs. 1 UVVfedlex.admin.ch
- BAG, Versicherungspflicht für in der Schweiz wohnhafte Versicherte (FAQ)bag.admin.ch
- BAG, Krankenversicherungsprämien 2026 (opendata.swiss)opendata.swiss
Weiterlesen
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- Kurzaufenthalter (L-Bewilligung): welche Krankenversicherung giltAusweis L, Meldeverfahren, Saisonstelle: welche Krankenversicherung für Kurzaufenthalter gilt, wann sie beginnt und endet und wo Ausnahmen möglich sind.Neu in der Schweiz