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Zahlt die Krankenkasse die Pille und andere Verhütungsmittel?

Verhütungsmittel sind keine Leistung der Grundversicherung. Ob eine Zusatzversicherung etwas beiträgt, steht allein in ihren AVB.

Kurz beantwortet

Nein. Die Grundversicherung zahlt die Pille, die Spirale und andere Verhütungsmittel nicht, weil sie weder eine Krankheit behandeln noch zur Prävention oder Mutterschaft nach KVG gehören (Art. 25–34 KVG, Stellungnahme des Bundesrats zur Motion 19.3660). Du zahlst sie selbst. Gedeckt bleiben etwa die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung und in engen Fällen die Sterilisation.

Illustration: Blisterpackung mit Tabletten neben einem kleinen Kalender und einem Wasserglas auf dem NachttischSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Grundversicherung darf nur Leistungen nach Art. 25–33 KVG übernehmen (Art. 34 Abs. 1 KVG); Verhütungsmittel gehören nicht dazu.
  2. Der Bundesrat hält fest: Orale Verhütungsmittel und Spiralen dienen weder der Prävention oder Behandlung einer Krankheit noch sind sie eine Leistung bei Mutterschaft (Stellungnahme vom 21.08.2019 zur Motion 19.3660).
  3. Die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung mit Krebsabstrich ist gedeckt: die ersten beiden im Jahresabstand, danach alle drei Jahre bei normalem Befund (Art. 12e Bst. b KLV).
  4. Die Sterilisation der Frau ist nur unter engen medizinischen Voraussetzungen eine Pflichtleistung (KLV Anhang 1 Ziff. 3).

Das zahlt die Grundversicherung

Die Grundversicherung übernimmt Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit dienen (Art. 25 Abs. 1 KVG), dazu bestimmte Präventionsmassnahmen, Leistungen bei Mutterschaft und einige Sonderfälle. Andere Kosten darf sie nicht übernehmen (Art. 34 Abs. 1 KVG). Verhütungsmittel fallen in keine dieser Gruppen. Der Bundesrat hat das in seiner Stellungnahme vom 21.08.2019 zur Motion 19.3660 so begründet: Orale Verhütungsmittel und Spiralen dienen weder der Prävention oder Behandlung einer Krankheit, noch stellen sie eine Leistung bei Mutterschaft dar; ihre Vergütung fällt deshalb nicht unter die Grundversicherung.

LeistungGrundversicherungRechtsgrundlage
Pille, Minipille, Vaginalring, Pflaster, Hormonspritze zur VerhütungneinArt. 25 und 34 KVG, Stellungnahme BR zu 19.3660
Hormon- oder Kupferspirale zur Verhütungneinebenso
Kondome, Diaphragmaneinebenso
Gynäkologische Vorsorgeuntersuchung mit Krebsabstrichja, die ersten zwei im Jahresabstand, danach alle drei Jahre bei normalem BefundArt. 12e Bst. b KLV
Sterilisation der Fraunur bei engen medizinischen VoraussetzungenKLV Anhang 1 Ziff. 3
Sterilisation des Ehemannsnur, wenn die zu vergütende Sterilisation der Frau nicht möglich oder vom Ehepaar nicht erwünscht istKLV Anhang 1 Ziff. 3

Arzneimittel vergütet die Grundversicherung nur, wenn eine Ärztin sie verordnet, sie in der Spezialitätenliste stehen und sie der Behandlung einer Krankheit dienen (Art. 25 Abs. 2 Bst. b und Art. 52 Abs. 1 Bst. b KVG). Verordnet dir eine Ärztin ein hormonelles Präparat zur Behandlung einer Krankheit, ist das eine andere Frage als die Verhütung: Dann hängt die Vergütung davon ab, ob genau dieses Präparat für diese Anwendung in der SL aufgeführt ist. Was die SL allgemein für Medikamente bedeutet, erklärt das Glossar. Ob dein Fall darunter fällt, beurteilen deine Ärztin und deine Kasse, nicht wir.

Das zahlt die Zusatzversicherung

Eine ambulante Zusatzversicherung untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Das Gesetz schreibt dort keinen Beitrag an Verhütungsmittel vor. Ob ein Produkt etwas zahlt, legt jede Kasse in ihren AVB fest, zum Beispiel:

  • ob Verhütungsmittel überhaupt eingeschlossen sind oder ausdrücklich ausgeschlossen,
  • ob der Beitrag nur für ärztlich verordnete Mittel gilt,
  • ob es einen Prozentsatz, einen Höchstbetrag pro Jahr oder beides gibt,
  • ob Mittel aus der Apotheke ohne Rezept zählen.

Einen Vergleich der Zusatzprodukte bauen wir unter Zusatzversicherungen auf. Massgebend sind immer die AVB und die Auskunft deiner Kasse. Lies vor dem Abschluss nach, ob sich eine Zusatzprämie für einen solchen Beitrag rechnet: Kostet der Zusatz pro Jahr mehr, als er zurückzahlt, trägst du die Verhütung günstiger selbst.

Bedingungen

  • Keine Leistung der Grundversicherung: Für Verhütungsmittel gibt es keine Bedingung, unter der die Grundversicherung zahlt; ein Rezept ändert daran nichts.
  • Selbst bezahlen: Kaufst du ein Mittel ohne Rezept in der Apotheke, ist das Selbstmedikation. Auch mit Rezept zahlst du die Verhütung selbst, wenn keine Zusatzversicherung sie deckt.
  • Nichts an die Franchise: Nur Kosten für Leistungen der Grundversicherung zählen an die Franchise und den Selbstbehalt (Art. 64 Abs. 2 KVG). Rechnungen für Verhütungsmittel reichst du deshalb höchstens bei einer Zusatzversicherung ein.
  • Vorsorge ist gedeckt: Die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung zahlt die Grundversicherung im Rhythmus von Art. 12e Bst. b KLV, mit Franchise und 10 % Selbstbehalt. Den Nachweis humaner Papillomaviren beim Screening nimmt die Bestimmung ausdrücklich aus.
  • Kostenbeteiligung nicht versicherbar: Franchise und Selbstbehalt der Grundversicherung darf keine Zusatzversicherung übernehmen (Art. 64 Abs. 8 KVG).

Beispielrechnung

Beispiel mit fiktiven Personen, angenommenen Preisen und einem angenommenen Vertragswert. Jana ist 22 Jahre alt und hat die ordentliche Franchise von CHF 300. Im Jahr kauft sie mit Rezept vier Packungen der Pille zu angenommen CHF 60.00 und geht einmal zur gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung, angenommen CHF 180.00. Sonst hat sie keine Gesundheitskosten. Franchise und Selbstbehalt folgen Art. 64 KVG und Art. 103 KVV; der Beitrag der Zusatzversicherung ist ein Vertragsbeispiel.

SchrittPille (4 × CHF 60.00)Vorsorgeuntersuchung
RechnungCHF 240.00CHF 180.00
Von der Grundversicherung vergütetCHF 0.00CHF 180.00 (Art. 12e Bst. b KLV)
An die Franchise angerechnetCHF 0.00CHF 180.00
Selbstbehalt 10 %–CHF 0.00 (Franchise noch nicht erreicht)
Auszahlung GrundversicherungCHF 0.00CHF 0.00
Vertragsbeispiel Zusatzversicherung: 50 %, höchstens CHF 100 pro JahrCHF 100.00–
Eigenanteil JanaCHF 140.00CHF 180.00

Wie hoch die Franchise sein soll, hängt von Prämie und erwarteten gedeckten Kosten ab; Verhütungsmittel gehören nicht in diese Rechnung. Den Umschlagpunkt zwischen zwei Franchisen zeigt der Franchise-Rechner, Kennzahlen und Kontaktwege der Kassen stehen in den Kassen-Steckbriefen.

So gehst du vor

  1. Kosten realistisch planen: Rechne mit dem vollen Preis deines Verhütungsmittels über das ganze Jahr, denn die Grundversicherung zahlt nichts daran.
  2. Vorsorge getrennt betrachten: Die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung reichst du der Grundversicherung ein, auch wenn sie unter der Franchise bleibt.
  3. Zusatzversicherung lesen: Hast du eine ambulante Zusatzversicherung, such in den AVB nach «Verhütung» oder «Kontrazeptiva» und reiche die Belege dort ein.
  4. Unterstützung erfragen: Reicht das Budget nicht, frag bei der Sozialberatung deiner Gemeinde oder bei einer kantonalen Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit nach; der Bundesrat verweist dafür auf Kantone und Gemeinden.

Häufige Fehler

  • Ein Rezept für eine Kostenübernahme halten. Auch ärztlich verschriebene Verhütungsmittel zahlt die Grundversicherung nicht.
  • Verhütung an die Franchise rechnen. Selbst bezahlte Verhütungsmittel senken deine Franchise nicht.
  • Alle Zusatzversicherungen für gleich halten. Ob und wie viel eine Zusatzversicherung beiträgt, regelt jedes Produkt selbst.
  • Die Vorsorgeuntersuchung nicht einreichen. Sie ist eine Leistung der Grundversicherung und zählt an die Franchise.

Stand 25.09.2026: Die Motionen 19.3660 und 22.3270 sind erledigt, eine Pflicht der Grundversicherung für Verhütungsmittel besteht nicht. Weitere Leistungen findest du in der Übersicht Was zahlt die Krankenkasse?, Begriffe rund um die Kosten im Glossar.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse die Pille in der Schweiz?

Die Grundversicherung nicht, auch nicht mit Rezept und auch nicht für Jugendliche. Die Pille dient der Verhütung, nicht der Behandlung einer Krankheit. Ob eine ambulante Zusatzversicherung einen Beitrag leistet, steht in ihren AVB.

Zahlt die Krankenkasse die Spirale?

Nein, die Grundversicherung übernimmt weder Hormon- noch Kupferspirale, wenn sie der Verhütung dienen. Das hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion 19.3660 ausdrücklich so festgehalten.

Zählen Verhütungsmittel an die Franchise?

Nein. An die Franchise zählen nur Kosten für Leistungen, welche die Grundversicherung übernimmt. Selbst bezahlte Verhütungsmittel reduzierst du nicht mit einer Rechnung an die Kasse.

Gibt es gratis Verhütungsmittel für junge Menschen?

Nicht über die Grundversicherung. Die Motion 22.3270 wollte kostenlosen Zugang bis 25 Jahre; der Bundesrat beantragte die Ablehnung, die Motion ist erledigt. Er verweist für Unterstützung in knappen finanziellen Verhältnissen auf Kantone und Gemeinden.

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 25Art. 25 Abs. 1 und 2 Bst. b KVGfedlex.admin.ch
  2. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 34Art. 34 Abs. 1 KVGfedlex.admin.ch
  3. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 52Art. 52 Abs. 1 Bst. b KVGfedlex.admin.ch
  4. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 Abs. 2 und 8 KVGfedlex.admin.ch
  5. Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 12eArt. 12e Bst. b KLVfedlex.admin.ch
  6. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 Abs. 1 und 2 KVVfedlex.admin.ch
  7. BAG: Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Ausgabe vom 01.07.2026, Ziff. 3bag.admin.ch
  8. Parlament: Motion 19.3660 «Verhütungsmittel gehören in den Grundkatalog der Krankenversicherung», Stellungnahme des Bundesratsparlament.ch
  9. Parlament: Motion 22.3270 «Kostenloser Zugang zu Verhütungsmitteln für junge Menschen bis 25 Jahre garantieren»parlament.ch
  10. BAG: Spezialitätenliste (SL)spezialitaetenliste.ch

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Stand: . Fachliche Prüfung ausstehend (Entwurf). Massgebend sind das Gesetz, die AVB und die Auskunft deiner Krankenkasse. Fehler meldest du über Kontakt; so arbeiten wir: Redaktion und Prüfprozess.