Das Wichtigste in Kürze
- Jede Kasse ermittelt zu Beginn jedes Kalenderjahres ihre Reserven und die Mindesthöhe der Reserven und berichtet dem BAG.
- Die Mindesthöhe deckt ein Jahr ab, das mit 1 % Wahrscheinlichkeit so schlecht ausfällt, dass die Reserven unter einen Schwellenwert fallen.
- Die Solvenzquote ist das Verhältnis von vorhandenen Reserven zur Mindesthöhe; 100 % ist das gesetzliche Minimum.
- Per 01.01.2025 hatte die Branche CHF 7,8 Mrd. Reserven bei einer Mindesthöhe von CHF 5,3 Mrd., eine Quote von 147 %.
- Für Zusatzversicherungen gilt ein anderer Test, den die FINMA überwacht.
Was ist der Solvenztest?
Der Solvenztest ist die jährliche Prüfung, ob eine Krankenkasse finanziell stark genug ist, um ihre Verpflichtungen in der Grundversicherung auch in einem schlechten Jahr zu erfüllen. Gemeint ist in der Krankenversicherung der KVG-Solvenztest. Er misst, ob die Reserven einer Kasse über einer gesetzlichen Mindesthöhe liegen.
Reserven sind das Eigenkapital der Kasse in der Grundversicherung, also das, was nach Abzug aller Verpflichtungen übrig bleibt. Sie sind ein Puffer: Steigen die Kosten stärker als erwartet oder brechen die Kapitalmärkte ein, zahlt die Kasse den Verlust aus den Reserven, statt mitten im Jahr die Prämien zu erhöhen oder Leistungen nicht zu bezahlen.
Der Name erinnert an den Swiss Solvency Test (SST), den die FINMA bei privaten Versicherern anwendet. Die beiden Tests sind getrennt. Der KVG-Solvenztest betrifft nur die Grundversicherung und wird vom BAG überwacht. Für die Zusatzversicherungen nach VVG gilt das Versicherungsaufsichtsgesetz mit eigenen Solvenzvorschriften und der FINMA als Aufsicht. Geschäfte aus der Zusatzversicherung zählen im KVG-Solvenztest ausdrücklich nicht mit.
So funktioniert es
Jede Kasse rechnet zu Beginn des Kalenderjahres zwei Grössen aus:
- Vorhandene Reserven: Wert aller Aktiven, marktnah bewertet, minus Wert aller Verpflichtungen, nach versicherungsmathematischen Methoden geschätzt.
- Mindesthöhe der Reserven: der Betrag, den die Kasse braucht, um ein sehr schlechtes Jahr zu überstehen. Das Modell berücksichtigt versicherungstechnische Risiken (zum Beispiel unerwartet hohe Leistungen), Marktrisiken (Kursverluste auf Anlagen) und Kreditrisiken (Ausfälle von Schuldnern) und fasst sie mit einem vorgegebenen Verfahren zusammen.
Die Mindesthöhe ist so festgelegt, dass die möglichen Reservebestände am Jahresende in den schlechtesten 1 % der Fälle im Durchschnitt nicht unter null fallen. Vereinfacht: Selbst das schlimmste Jahr von hundert soll die Kasse im Schnitt ohne Loch überstehen.
Aus beiden Grössen ergibt sich die Solvenzquote: vorhandene Reserven geteilt durch Mindesthöhe. 100 % ist das gesetzliche Minimum. Liegt die Quote darunter, muss die Kasse die Reserven wieder aufbauen, in der Regel über höhere Prämien. Liegt sie deutlich darüber, darf die Kasse Reserven nach einem Abbauplan abbauen, zum Beispiel mit knapp kalkulierten Prämien oder einer Rückerstattung an die Versicherten.
Die Kasse schreibt jedes Jahr einen Bericht über die Berechnung, den die Geschäftsleitung unterzeichnet und dem BAG einreicht. Ändert sich ihre Risikolage im Lauf des Jahres stark, muss sie die Werte auch unterjährig schätzen. Beim Gesuch um Genehmigung der Prämien legt sie ausserdem eine Schätzung der Reserven für das Jahresende und der Mindesthöhe für das Folgejahr bei.
Rechtliche Grundlage
Art. 14 KVAG verpflichtet die Versicherer, zur Sicherstellung der Solvenz ausreichende Reserven zu bilden, und beauftragt den Bundesrat mit einem Modell für die Mindesthöhe. Dieses Modell beruht auf den versicherungstechnischen Risiken, Markt- und Kreditrisiken im ganzen Tätigkeitsbereich.
Die Einzelheiten stehen in der KVAV:
- Art. 9 KVAV: Eine neue Kasse braucht Anfangsreserven von mindestens CHF 8 Millionen.
- Art. 10 KVAV: Reserven sind die Differenz zwischen Aktiven und Verpflichtungen; das Geschäft nach VVG wird nicht berücksichtigt.
- Art. 11 KVAV: Mindesthöhe mit dem Schwellenwert von 99 % und dem Modell aus Quantifizierung, Szenarien und Aggregation.
- Art. 12 und 13 KVAV: Ermittlung zu Beginn jedes Kalenderjahres und jährlicher Bericht an die Aufsicht.
- Art. 26 KVAV: freiwilliger Abbau von Reserven mit Abbauplan.
Hält eine Kasse die Vorschriften nicht ein, kann die Aufsicht nach Art. 38 KVAG sichernde Massnahmen treffen, etwa Prämienerhöhungen, einen Finanzierungs- oder Sanierungsplan oder die Übertragung des Versichertenbestands an eine andere Kasse. Wird eine Kasse zahlungsunfähig, übernimmt die Gemeinsame Einrichtung KVG nach Art. 18 Abs. 2 KVG die Kosten für die gesetzlichen Leistungen. Für die Zusatzversicherungen verlangt Art. 9 VAG ein risikotragendes Kapital mindestens in Höhe des Zielkapitals.
Beispiel: die Ergebnisse per 01.01.2025
Das BAG veröffentlicht den Solvenztest auf priminfo.admin.ch. Stichtag des aktuell veröffentlichten Tests ist der 01.01.2025.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Reserven der Branche | CHF 7,8 Mrd. |
| Mindesthöhe der Branche | CHF 5,3 Mrd. |
| Solvenzquote der Branche | 147 % |
| Solvenzquote der Branche ein Jahr zuvor | 121 % |
Eine hohe Quote bedeutet nicht automatisch, dass eine Kasse besser ist. Sie zeigt, wie viel Puffer vorhanden ist. Sehr hohe Reserven können auch heissen, dass die Kasse in früheren Jahren mehr Prämien eingenommen hat als nötig.
Was bedeutet das für dich?
Für deine Leistungen spielt die Solvenzquote kaum eine Rolle: Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gleich und über die Gemeinsame Einrichtung KVG auch bei einer Pleite gesichert. Die Quote ist aber ein Hinweis auf die Prämienentwicklung. Eine Kasse knapp über 100 % muss Reserven aufbauen und wird ihre Prämien eher stärker erhöhen. Eine Kasse mit sehr hohen Reserven kann Prämien knapp kalkulieren oder Geld zurückgeben.
So nutzt du die Zahl:
- Vergleiche zuerst die Prämie für deine Gemeinde und deine Franchise im Prämienrechner.
- Schau dann die Kennzahlen der günstigsten Kassen an. Die Steckbriefe unter Krankenkassen zeigen Solvenzquote, Reserven und Verwaltungskosten mit Quelle und Stand.
- Achte auf den Trend. Eine Quote, die von Jahr zu Jahr sinkt, ist aussagekräftiger als ein einzelner Wert.
Musst du wegen einer Pleite die Kasse wechseln, gilt die Aufnahmepflicht: Jede andere Kasse in deinem Wohngebiet muss dich in die Grundversicherung aufnehmen. Wie ein Wechsel abläuft, steht unter Wechseln.
Häufige Fehler
- Die Solvenzquote als Qualitätsnote lesen. Sie misst den finanziellen Puffer, nicht den Service oder die Leistungen.
- Eine sehr hohe Quote für ideal halten. Hohe Reserven haben die Versicherten über ihre Prämien bezahlt.
- Den KVG-Test mit der Zusatzversicherung vermischen. Für Zusatzversicherungen gelten andere Regeln und eine andere Aufsicht.
- Alte Werte verwenden. Der Test bezieht sich immer auf den 1. Januar eines Jahres. Achte auf den Stichtag.
Wie wir Kennzahlen aus amtlichen Quellen aufbereiten, erklären wir unter So rechnen wir.
Häufige Fragen
Was bedeutet eine Solvenzquote von 150 %?
Die Kasse hat anderthalbmal so viele Reserven, wie das Gesetz mindestens verlangt. Sie könnte also ein sehr schlechtes Jahr auffangen und hätte danach noch Reserven übrig. Eine höhere Quote heisst mehr Sicherheit, aber auch Geld, das nicht in tieferen Prämien steckt.
Was passiert, wenn eine Kasse unter 100 % fällt?
Die Kasse muss Massnahmen ergreifen, und das BAG als Aufsicht kann eingreifen, etwa Prämienerhöhungen oder einen Sanierungsplan anordnen. Ist die Kasse zahlungsunfähig, übernimmt die Gemeinsame Einrichtung KVG die Kosten der gesetzlichen Leistungen.
Wo finde ich die Solvenzquote meiner Krankenkasse?
Das BAG veröffentlicht die Quote jedes Versicherers auf priminfo.admin.ch. Die Werte gelten jeweils per 1. Januar des Testjahres und erscheinen erfahrungsgemäss im Herbst.
Ist mein Geld weg, wenn meine Krankenkasse pleitegeht?
Die Leistungen der Grundversicherung sind gesichert: Bei Zahlungsunfähigkeit übernimmt die Gemeinsame Einrichtung KVG die Kosten. Du musst dir dann eine neue Kasse suchen, die dich wegen der Aufnahmepflicht nehmen muss.
Verwandte Begriffe
- Reserven der KrankenkassenReserven sind das Eigenkapital einer Krankenkasse in der Grundversicherung: der Betrag, um den ihr Vermögen die Verpflichtungen übersteigt. Sie sichern, dass die Kasse auch in einem teuren Jahr zahlen kann. Per 01.01.2025 hielten alle Kassen zusammen CHF 7'772.0 Millionen Reserven, 147 % der gesetzlichen Mindesthöhe.
- KVAGDas KVAG ist das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz. Es regelt seit dem 01.01.2016, wie der Bund die Krankenkassen in der Grundversicherung beaufsichtigt: Bewilligung, Reserven, Genehmigung der Prämien, Verwaltungskosten und Vermittlerregeln. Aufsichtsbehörde ist das BAG. Das Gesetz soll die Interessen der Versicherten schützen und die Zahlungsfähigkeit der Kassen sichern.
- KVAVDie KVAV ist die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung des Bundesrats. Sie konkretisiert seit dem 01.01.2016 das KVAG: wie hoch die Reserven der Krankenkassen mindestens sein müssen, wie die Prämien genehmigt werden, wann zu viel bezahlte Prämien zurückfliessen und welche Regeln für Vermittler gelten. Sie betrifft nur die Grundversicherung.
- KrankenversichererEin Krankenversicherer ist ein Unternehmen, das mit Bewilligung des BAG die Grundversicherung nach KVG durchführt, umgangssprachlich die Krankenkasse. Per 01.01.2026 waren es 34 Versicherer. Sie müssen jede versicherungspflichtige Person aufnehmen, dürfen mit der Grundversicherung keinen Gewinn erzielen und bieten daneben oft Zusatzversicherungen nach VVG an.
Quellen
- Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG), Art. 14Art. 14 KVAGfedlex.admin.ch
- Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV), Art. 11Art. 9–13 KVAVfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG), Art. 38Art. 38 KVAGfedlex.admin.ch
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 18Art. 18 Abs. 2 KVGfedlex.admin.ch
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Art. 9Art. 9 VAGfedlex.admin.ch
- priminfo (BAG): KVG-Solvenztestpriminfo.admin.ch
