Zum Inhalt springen

Unabhängiger Vergleich der FinanceRock GmbH, keine Krankenkasse. Sortiert nach Preis, nie nach Provision. Offenlegung →

Unabhängiger Vergleich
keine Krankenkasse
Prämien vergleichen

Schwangerschaftsabbruch

Auch: Abtreibung

Kurz erklärt

Ein straffreier Schwangerschaftsabbruch nach Art. 119 StGB wird von der Grundversicherung bezahlt wie eine Behandlung bei Krankheit. Das gilt bei jeder Krankenkasse. In den ersten zwölf Wochen entscheidet die Frau selbst auf schriftliches Verlangen. Franchise und 10 % Selbstbehalt fallen an wie bei jeder anderen Behandlung.

Aktualisiert am

Illustration: Eine einzelne weisse Lilie in einer Glasvase auf einem hellen FenstersimsSymbolbild, KI-generiert

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Grundversicherung zahlt einen straflosen Schwangerschaftsabbruch wie eine Behandlung bei Krankheit (Art. 30 KVG).
  2. Innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode ist der Abbruch auf schriftliches Verlangen der Frau straflos (Art. 119 Abs. 2 StGB).
  3. Franchise und Selbstbehalt gelten wie bei Krankheit: für Erwachsene höchstens CHF 700 Selbstbehalt pro Jahr, zusätzlich zur Franchise.
  4. Du kannst verlangen, dass medizinische Angaben nur dem Vertrauensarzt der Kasse bekannt gegeben werden (Art. 42 Abs. 5 KVG).

Was ist ein Schwangerschaftsabbruch?

Ein Schwangerschaftsabbruch, umgangssprachlich Abtreibung, ist die medizinische Beendigung einer Schwangerschaft. In der Schweiz ist er unter bestimmten Voraussetzungen straflos. Diese Voraussetzungen stehen im Strafgesetzbuch. Die Krankenversicherung knüpft daran an: Ist der Abbruch straflos, übernimmt die Grundversicherung die Kosten.

Straflos ist ein Abbruch in zwei Fällen. Erstens innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode, wenn die schwangere Frau ihn schriftlich verlangt und geltend macht, sie befinde sich in einer Notlage. Eine zugelassene Ärztin oder ein zugelassener Arzt führt ihn durch. Zweitens auch später, wenn er nach ärztlichem Urteil nötig ist, um eine schwerwiegende körperliche Schädigung oder eine schwere seelische Notlage abzuwenden. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto grösser muss diese Gefahr sein.

Der Abbruch gehört zur Grundversicherung, nicht zur Zusatzversicherung. Du musst also weder eine besondere Versicherung abschliessen noch Gesundheitsfragen beantworten. Alle Kassen zahlen die gleichen Leistungen. Abzugrenzen ist der Abbruch von den Leistungen bei Mutterschaft, die bei einer ausgetragenen Schwangerschaft gelten und von der Kostenbeteiligung befreit sind.

So funktioniert es

Der Ablauf bis zur Kostenübernahme sieht so aus:

  1. Gespräch und Beratung. Die Ärztin führt persönlich ein eingehendes Gespräch, informiert über die gesundheitlichen Risiken und gibt dir gegen Unterschrift einen Leitfaden ab. Er enthält kostenlose Beratungsstellen, Stellen für moralische und materielle Hilfe und Informationen zur Adoption.
  2. Schriftliches Gesuch. In den ersten zwölf Wochen braucht es dein schriftliches Verlangen. Bist du unter 16 Jahre alt, vergewissert sich die Ärztin, dass du dich an eine spezialisierte Beratungsstelle für Jugendliche gewandt hast. Ist eine Frau nicht urteilsfähig, braucht es die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung.
  3. Durchführung. Der Abbruch erfolgt medikamentös oder operativ in einer Praxis oder einem Spital, die der Kanton dafür bezeichnet hat.
  4. Abrechnung. Praxis oder Spital rechnen über die Grundversicherung ab, oft direkt mit der Kasse. Du erhältst eine Rechnungskopie und später eine Leistungsabrechnung mit deinem Anteil.

Der Abbruch wird zu statistischen Zwecken der Gesundheitsbehörde gemeldet, ohne deinen Namen. Das Bundesamt für Statistik veröffentlicht die Zahlen jährlich.

Rechtliche Grundlage

Art. 30 KVG bestimmt: Bei straflosem Abbruch einer Schwangerschaft nach Art. 119 StGB übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten für die gleichen Leistungen wie bei Krankheit. Die Voraussetzungen der Straflosigkeit stehen in Art. 119 Abs. 1 und 2 StGB. Art. 119 Abs. 4 StGB verpflichtet die Kantone, die Praxen und Spitäler zu bezeichnen, die Abbrüche fachgerecht durchführen und eingehend beraten können. Art. 120 StGB zählt die Pflichten der Ärztin vor dem Eingriff auf, darunter das schriftliche Gesuch, die Beratung, den Leitfaden und die Beratungsstelle für Frauen unter 16 Jahren.

Für die Kosten gilt die normale Kostenbeteiligung nach Art. 64 Abs. 2 KVG: Franchise und 10 % Selbstbehalt, höchstens CHF 700 pro Jahr für Erwachsene und CHF 350 für Kinder (Art. 103 Abs. 2 KVV). Die Befreiung nach Art. 64 Abs. 7 KVG betrifft die besonderen Leistungen bei Mutterschaft und Leistungen ab der 13. Schwangerschaftswoche. Nach einem medizinisch indizierten Abbruch ab der 13. bis zur vollendeten 23. Woche kann eine Hebamme bis zu 10 Hausbesuche zulasten der Grundversicherung machen (Art. 16 Abs. 1 Bst. abis KLV). Zum Datenschutz: Nach Art. 42 Abs. 5 KVG muss der Leistungserbringer medizinische Angaben auf deinen Wunsch nur dem Vertrauensarzt der Kasse bekannt geben.

Beispiel: Kostenbeteiligung bei zwei Franchisen

Lea ist 27 Jahre alt und hatte im laufenden Jahr noch keine Gesundheitskosten. Ihr Schwangerschaftsabbruch in der achten Woche kostet CHF 800. Der Betrag ist frei gewählt, weil die Kosten je nach Methode und Tarif unterschiedlich sind; Franchise und Selbstbehalt folgen dem Gesetz.

FranchiseAnteil FranchiseSelbstbehalt 10 %Leas AnteilKasse zahlt
CHF 300CHF 300CHF 50CHF 350CHF 450
CHF 1'500CHF 800CHF 0CHF 800CHF 0
CHF 2'500CHF 800CHF 0CHF 800CHF 0

Was bedeutet das für dich?

Du brauchst keine besondere Versicherung. Wichtig sind diese Punkte:

  1. Rechne mit deiner Franchise. Hast du eine hohe Franchise, zahlst du den Abbruch oft ganz selbst. Ist das finanziell schwierig, frag die Beratungsstelle nach Unterstützung oder die Kasse nach Ratenzahlung.
  2. Reiche Rechnungen ein. Auch wenn du unter der Franchise bleibst, schick die Rechnung der Kasse. Sie zählt an deine Franchise.
  3. Achte auf den Datenschutz. Du kannst verlangen, dass Diagnosen nur an den Vertrauensarzt gehen. Frag die Kasse, an wen sie Abrechnungen schickt, besonders wenn du über die Familie versichert bist.
  4. Denk an die Franchise für das nächste Jahr. Eine tiefere Franchise wählst du bis 30. November, alle Termine findest du unter Fristen.

Die Grundversicherung ist bei allen Kassen gleich. Wenn du die Prämien vergleichen willst, nutze den Prämienrechner mit den offiziellen BAG-Daten. Kennzahlen zu Service und Finanzen der Kassen findest du unter Krankenkassen.

Häufige Fehler

  • Eine Zusatzversicherung für nötig halten. Der straflose Abbruch ist eine Pflichtleistung der Grundversicherung, bei jeder Kasse.
  • Kostenbefreiung wie bei Mutterschaft erwarten. Für einen Abbruch in den ersten zwölf Wochen gelten Franchise und Selbstbehalt wie bei Krankheit.
  • Die Rechnung nicht einreichen. Beträge unter der Franchise zählen nur an die Franchise, wenn die Kasse sie erhält.
  • Beratungsangebote übersehen. Der Leitfaden der Ärztin nennt kostenlose Beratungsstellen, die auch bei finanziellen Fragen helfen.

Wie wir Beispiele aufbauen, erklären wir unter So rechnen wir.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse eine Abtreibung?

Ja, die Grundversicherung übernimmt einen straflosen Schwangerschaftsabbruch bei jeder Kasse. Du trägst wie bei einer Krankheit deine Franchise und 10 % Selbstbehalt. Eine Zusatzversicherung ist dafür nicht nötig.

Erfährt meine Familie davon?

Die Leistungsabrechnung geht an die Person, die bei der Kasse als Adressatin geführt ist; bei Minderjährigen schulden die Eltern die Kostenbeteiligung. Frag deine Kasse, wie sie Abrechnungen zustellt, wenn dir das wichtig ist.

Was gilt nach der zwölften Woche?

Nach der zwölften Woche ist ein Abbruch nur straflos, wenn er nach ärztlichem Urteil nötig ist, um eine schwerwiegende körperliche Schädigung oder eine schwere seelische Notlage abzuwenden (Art. 119 Abs. 1 StGB). Auch dann zahlt die Grundversicherung.

Muss ich mich vorher beraten lassen?

Die Ärztin oder der Arzt muss vor einem Abbruch in den ersten zwölf Wochen persönlich ein eingehendes Gespräch mit dir führen und dir einen Leitfaden mit kostenlosen Beratungsstellen abgeben. Bist du unter 16 Jahre alt, musst du dich zusätzlich an eine Beratungsstelle für Jugendliche wenden.

Verwandte Begriffe

Quellen

  1. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 30Art. 30 KVGfedlex.admin.ch
  2. Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB), Art. 119Art. 119 StGBfedlex.admin.ch
  3. Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB), Art. 120Art. 120 StGBfedlex.admin.ch
  4. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 64Art. 64 KVGfedlex.admin.ch
  5. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), Art. 42Art. 42 Abs. 5 KVGfedlex.admin.ch
  6. Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), Art. 103Art. 103 KVVfedlex.admin.ch
  7. Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 16Art. 16 KLVfedlex.admin.ch
  8. BFS: Schwangerschaftsabbrüchebfs.admin.ch
Nächster Schritt

Prämien vergleichen

Prämien vergleichen